Warum so viel Geld liegen bleibt
Deutschland hat eines der umfassendsten Sozialsysteme der Welt und zugleich eines der kompliziertesten: Dutzende Leistungen, verschiedene Behörden, unterschiedliche Voraussetzungen. Wer Wohngeld beantragen will, geht zur Wohngeldstelle. Der Kinderzuschlag läuft über die Familienkasse. Das Bürgergeld über das Jobcenter. Drei Leistungen, drei Ämter, drei Anträge – und keine Stelle, die sagt, welche davon für Sie infrage kommen.
Die Folge sind Nichtinanspruchnahme-Quoten, die in keinem anderen Bereich der Verwaltung geduldet würden. Beim Wohngeld verzichten je nach Schätzung 50 bis 86,6 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Geld, das ihnen gesetzlich zusteht. Beim Kinderzuschlag sind es 60 bis 88 Prozent. Die häufigsten Gründe sind Unkenntnis, Überforderung mit dem Antrag und Scham.
Welche Leistungen schließen einander aus?
Das ist die Frage, an der die meisten Rechner scheitern, und sie entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld – § 7 Absatz 1 WoGG schließt das aus. Kinderzuschlag und Wohngeld dagegen werden zusammen gezahlt und sind genau dafür gebaut, Familien mit eigenem Einkommen aus dem Bürgergeld herauszuhalten.
Der Geld-Finder rechnet deshalb beide Wege durch – einmal Bürgergeld, einmal Wohngeld plus Kinderzuschlag – und zeigt Ihnen, welcher für Ihren Haushalt der höhere ist. Eine einfache Addition aller Leistungen würde eine Summe ergeben, die kein Haushalt je erhalten kann.
Häufige Fragen
Welche Leistungen prüft der Geld-Finder?
Der Geld-Finder prüft in einem Durchgang zehn Leistungen: Kindergeld (259 Euro je Kind und Monat), Kinderzuschlag (bis zu 297 Euro je Kind und Monat), Wohngeld, Bürgergeld, Unterhaltsvorschuss, Bildung und Teilhabe, die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II, die Grundsicherung nach SGB XII, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und die Steuererstattung. Zu jeder Leistung steht dabei, wer sie bekommt, wo sie beantragt wird und welche Unterlagen nötig sind.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wer Bürgergeld bezieht, ist nach § 7 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Beide Leistungen sind Alternativen. Der Geld-Finder rechnet deshalb beide Wege durch und zeigt Ihnen, welcher für Ihren Haushalt mehr bringt.
Kann ich Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen bekommen?
Ja, und genau so ist es gedacht. Der Kinderzuschlag wurde geschaffen, um Familien mit eigenem Einkommen den Gang zum Jobcenter zu ersparen. Zusammen mit dem Wohngeld deckt er häufig den Bedarf, den sonst das Bürgergeld decken müsste.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Angaben zu Einkommen, Miete und Kindern werden nicht an uns übertragen und nicht gespeichert. Nur wenn Sie am Ende ausdrücklich eine jährliche Erinnerung anfordern, übermitteln Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wie verbindlich ist das Ergebnis?
Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den amtlichen Sätzen und ersetzt keinen Antrag. Verbindlich entscheiden die Wohngeldstelle, die Familienkasse und das Jobcenter. Weil Mehrbedarfe und Sonderfälle nicht enthalten sind, fällt der tatsächliche Anspruch häufig höher aus als hier gezeigt.
Wo beantrage ich welche Leistung?
Kindergeld und Kinderzuschlag laufen über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Wohngeld über die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde, Bürgergeld über das Jobcenter, Unterhaltsvorschuss über die Unterhaltsvorschussstelle im Jugendamt, die Grundsicherung über das Sozialamt und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag über den Beitragsservice. Bildung und Teilhabe beantragen Bürgergeld-Beziehende beim Jobcenter, alle anderen bei der Kommune. Der Geld-Finder nennt zu jedem Ergebnis die zuständige Stelle und die Unterlagen.
Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?
Die meisten Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Grundsicherung gibt es nichts rückwirkend. Ausnahmen: Kindergeld wird sechs Monate rückwirkend gezahlt, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bis zu drei Jahre, und eine freiwillige Steuererklärung ist vier Jahre rückwirkend möglich. Jeder Monat Zögern kostet deshalb bares Geld.
Warum steht bei manchen Leistungen kein Betrag?
Weil der Betrag noch nicht redaktionell gegen die amtliche Quelle geprüft ist. Diese Seite nennt eine Zahl erst, wenn jemand die Rechtsquelle geöffnet und den Wert verglichen hat. Bei der Grundsicherung nach SGB XII gibt es zudem grundsätzlich keinen festen Satz: Das Sozialamt setzt den Bedarf einzeln fest. Der Anspruch besteht in beiden Fällen unabhängig davon, deshalb steht dort trotzdem, wer ihn hat und wo er beantragt wird.
Lohnt sich ein Antrag auch bei einem knappen Ergebnis?
Ja. Die Ämter rechnen Wohnkosten nach eigenen Schlüsseln um und berücksichtigen Posten, die dieser Rechner nicht abfragt. Bei einem knappen Ergebnis weist der Geld-Finder deshalb ausdrücklich auf einen Antrag hin, statt Ihnen abzuraten. Ein Antrag kostet nichts außer Zeit.