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Gehalt & Lohn

Stundenlohn-Rechner: Stundenlohn und Monatsgehalt umrechnen

Berechnen Sie in 30 Sekunden, was Ihr Stundenlohn im Monat und im Jahr bringt. Der Rechner rechnet in beide Richtungen und prüft den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Ihr Monatsgehalt ist Stundenlohn mal Wochenstunden mal 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,2 Arbeitsstunden im Monat: 20 Euro Stundenlohn ergeben 3.464 Euro brutto im Monat und 41.568 Euro im Jahr. Umgekehrt entsprechen 3.800 Euro Monatsgehalt bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 21,94 Euro brutto.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihr Monatsgehalt (brutto)

3.464,00 € / Monat

Grundlage sind 40 Wochenstunden, das entspricht rund 173,2 Arbeitsstunden pro Monat (Faktor 4,33 Wochen je Monat).

Wochenstunden40
Monatsstunden173,2
Jahresbrutto41.568 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie rechnet der Stundenlohn-Rechner Stundenlohn in Monatsgehalt um?

Der Stundenlohn-Rechner multipliziert Ihren Stundenlohn mit den Wochenstunden und mit dem Faktor 4,33 Wochen je Monat. Ein Stundenlohn von 20,00 Euro bei 40 Wochenstunden ergibt 173,2 Monatsstunden und damit 3.464,00 Euro Bruttogehalt im Monat, also 41.568,00 Euro Jahresbrutto.

Die Gegenrichtung nutzt dieselbe Formel rückwärts: Monatsgehalt geteilt durch Monatsstunden. Wer 3.800,00 Euro brutto im Monat bei 40 Wochenstunden verdient, kommt auf 3.800,00 : 173,2 = 21,94 Euro Stundenlohn brutto.

Beide Werte sind Bruttowerte. Der Stundenlohn ist die Rechengröße, an der das Gesetz ansetzt: Der gesetzliche Mindestlohn gilt nach § 1 MiLoG ausdrücklich je Zeitstunde, nicht je Monat. Deshalb entscheidet die Umrechnung darüber, ob ein Monatsgehalt den Mindestlohn einhält.

Warum wird mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet?

Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate, also 52 : 12 = 4,3333 Wochen je Monat. Gerundet auf zwei Stellen ergibt das den Faktor 4,33, mit dem dieser Rechner arbeitet. Dieselbe Zahl entsteht aus dem Quartal: 13 Wochen verteilen sich auf 3 Monate, das sind 13 : 3 = 4,333 Wochen je Monat.

Der Faktor 4,33 ist eine Rechenkonvention und steht in keinem Gesetz. Er glättet, dass echte Monate zwischen 28 und 31 Tagen schwanken: Im Februar arbeiten Sie tatsächlich weniger Stunden als im März, das Monatsgehalt bleibt aber gleich. Der Dreizehn-Wochen-Zeitraum taucht immerhin im Urlaubsrecht als Referenz auf, denn § 11 BUrlG bemisst das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen.

Rechnen andere Quellen mit 4,35 Wochen (365,25 Tage : 7 : 12 = 4,348), fällt das Ergebnis leicht höher aus. Bei 40 Wochenstunden sind es 173,9 statt 173,2 Monatsstunden, ein Unterschied von rund 0,7 Stunden im Monat. Für die Prüfung des Mindestlohns ist deshalb immer der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn maßgeblich, nicht der aus dem Monatsgehalt zurückgerechnete Näherungswert.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bedeutet er im Monat?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Festgelegt hat das die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundeskabinett auf Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen hat (BMAS, Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026).

Bei 40 Wochenstunden entspricht der Mindestlohn 2026 einem Bruttogehalt von 2.407,48 Euro im Monat (13,90 Euro mal 173,2 Stunden). Auf das Jahr gerechnet sind das 28.889,76 Euro brutto. Ein Monatsgehalt darunter verletzt bei 40 Wochenstunden den Mindestlohn.

Der Anspruch aus § 1 MiLoG ist unabdingbar: Eine vertragliche Vereinbarung unter 13,90 Euro je Stunde ist insoweit unwirksam, und zwar unabhängig davon, ob das Gehalt als Monatspauschale, Stücklohn oder Provision gezahlt wird.

Welche Werte gelten 2026 rund um den Stundenlohn?

Die folgende Tabelle fasst die 2026 geltenden amtlichen Größen zusammen, die Sie für die Umrechnung von Stundenlohn und Monatsgehalt brauchen.

Größe 2026WertRechtsgrundlage / Quelle
Gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.202613,90 € / ZeitstundeFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1 MiLoG
Gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.202714,60 € / ZeitstundeFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze)603 € / Monat, 7.236 € / Jahr§ 8 Abs. 1a SGB IV
Übergangsbereich (Midijob)603,01 € bis 2.000 € / Monat§ 20 Abs. 2 SGB IV
Höchstarbeitszeit werktäglich8 Std., verlängerbar auf 10 Std.§ 3 ArbZG
Gesetzlicher Mindesturlaub24 Werktage / Jahr§ 3 BUrlG
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV5.812,50 € / Monat, 69.750 € / JahrSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV8.450 € / Monat, 101.400 € / JahrSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 hat die Bundesregierung mit 5.812,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 Euro im Monat (Renten- und Arbeitslosenversicherung) veröffentlicht (Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2026). Oberhalb dieser Grenzen erhöht jede zusätzliche Arbeitsstunde Ihr Netto überproportional, weil auf den Mehrverdienst keine Sozialbeiträge mehr anfallen.

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden stecken in 3.800 Euro Monatsgehalt?

Ein Angestellter mit 3.800,00 Euro Bruttomonatsgehalt und einer 40-Stunden-Woche verdient 21,94 Euro brutto je Stunde. Der vollständige Rechenweg mit allen Zwischenschritten:

RechenschrittBetrag
Vereinbarte Wochenstunden40,00 Std.
× Faktor 4,33 Wochen je Monat = Monatsstunden173,20 Std.
Bruttomonatsgehalt laut Arbeitsvertrag3.800,00 €
: 173,20 Monatsstunden = Stundenlohn brutto21,94 €
× 12 Monate = Jahresbrutto45.600,00 €
Abstand zum Mindestlohn 13,90 €+ 8,04 € je Stunde

Reduziert derselbe Angestellte auf 30 Wochenstunden, sinken die Monatsstunden auf 129,90 und das Bruttogehalt bei gleichem Stundenlohn auf 2.850,00 Euro im Monat. Der Stundenlohn bleibt bei 21,94 Euro, das Jahresbrutto fällt auf 34.200,00 Euro.

Der Vergleich zeigt, worauf es bei Stellenangeboten ankommt: Ein Monatsgehalt ist ohne die Wochenstunden nicht aussagekräftig. 3.800 Euro bei 40 Stunden sind 21,94 Euro je Stunde, 3.800 Euro bei 35 Stunden sind 25,08 Euro je Stunde, also 14 Prozent mehr für dieselbe Zahl auf dem Gehaltszettel.

Welches Monatsgehalt entspricht 2026 dem Mindestlohn?

Bei 13,90 Euro Mindestlohn hängt das monatliche Mindestbrutto allein an den Wochenstunden. Die Tabelle zeigt die Umrechnung mit dem Faktor 4,33 für die gängigen Arbeitszeitmodelle.

WochenstundenMonatsstunden (× 4,33)Brutto/Monat bei 13,90 €Brutto/Jahr
1043,30601,87 €7.222,44 €
2086,601.203,74 €14.444,88 €
30129,901.805,61 €21.667,32 €
35151,552.106,55 €25.278,54 €
38,5166,712.317,20 €27.806,45 €
40173,202.407,48 €28.889,76 €

Bemerkenswert ist die Zeile mit 10 Wochenstunden: 601,87 Euro liegen knapp unter der Minijob-Grenze von 603 Euro. Der Gesetzgeber hat die Geringfügigkeitsgrenze genau so konstruiert, dass eine Zehn-Stunden-Woche zum Mindestlohn dauerhaft ein Minijob bleibt.

Ab 2027 verschieben sich alle Zeilen dieser Tabelle um 5,04 Prozent nach oben, weil der Mindestlohn dann 14,60 Euro beträgt. Aus 2.407,48 Euro Mindestbrutto bei 40 Wochenstunden werden dann 2.528,72 Euro im Monat. Auch die Minijob-Grenze steigt automatisch mit, denn sie folgt der Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV: 14,60 mal 130 geteilt durch drei ergibt 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro im Monat. Die Werte dieser Seite gelten für das Kalenderjahr 2026.

Ab welchem Stundenlohn endet der Minijob?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. 13,90 mal 130 : 3 = 602,33, aufgerundet 603 Euro.

Zum Mindestlohn von 13,90 Euro können Sie im Minijob 2026 höchstens 43,38 Stunden im Monat arbeiten (603 : 13,90). Das sind rund 10,0 Stunden je Woche. Je höher Ihr Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Minijob: Bei 20 Euro je Stunde sind es nur noch 30,15 Stunden im Monat, bei 30 Euro je Stunde 20,10 Stunden. Was davon netto bleibt, zeigt der Minijob-Rechner.

Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV, umgangssprachlich Midijob. Dort zahlen Sie reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die erst bei 2.000 Euro den vollen Satz erreichen; die Details rechnet der Midijob-Rechner durch. Für Studierende gelten zusätzlich eigene Stundengrenzen, die der Werkstudenten-Rechner abbildet.

Wie viel netto bleibt vom Stundenlohn übrig?

Vom Bruttostundenlohn gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel das konkret ist, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit, Kinderzahl und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab und lässt sich aus dem Stundenlohn allein nicht ableiten.

Dieser Rechner arbeitet deshalb bewusst nur mit Bruttowerten. Rechnen Sie Ihren Stundenlohn zuerst hier in ein Monats- oder Jahresbrutto um und geben Sie dieses Brutto anschließend in den Brutto-Netto-Rechner ein. Umgekehrt führt der Rechner Brutto von Netto von einem gewünschten Nettobetrag zurück zum nötigen Brutto.

Wichtig für die Einordnung: Der Netto-Stundenlohn sinkt mit steigender Stundenzahl, weil der Einkommensteuertarif progressiv ist. Der Bruttostundenlohn bleibt bei einer Aufstockung von 30 auf 40 Wochenstunden gleich, netto bringt die zusätzliche Stunde aber weniger als die erste. Was eine Erhöhung des Stundenlohns tatsächlich in der Tasche bringt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.

Für Arbeitgeber gilt die Rechnung in die andere Richtung: Zum Bruttostundenlohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage hinzu. Die tatsächlichen Kosten je Arbeitsstunde ermittelt der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Welche Fehler passieren bei der Stundenlohn-Berechnung am häufigsten?

Der teuerste Fehler ist die Division durch 160 oder 170 statt durch die tatsächlichen 173,2 Monatsstunden. Wer 2.500 Euro durch 160 teilt, kommt auf 15,63 Euro und hält den Mindestlohn scheinbar locker ein; bei korrekten 173,2 Stunden sind es 14,43 Euro, der Abstand zum Mindestlohn schrumpft auf 53 Cent.

Zweiter Klassiker: unbezahlte Überstunden. Der Mindestlohn ist je geleisteter Zeitstunde geschuldet. Wer bei 2.407,48 Euro Monatsgehalt regelmäßig 45 statt 40 Stunden arbeitet, kommt auf 194,85 Monatsstunden und damit auf 12,36 Euro je Stunde, also unter den Mindestlohn. Eine Pauschalabgeltungsklausel im Arbeitsvertrag heilt das nicht. Wie viel Überstunden wert sind, rechnet der Überstunden-Rechner aus.

Dritter Punkt: Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG: 25 Prozent für Nachtarbeit (40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr unter den dortigen Voraussetzungen), 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent an Weihnachten und am 1. Mai. Der Grundlohn ist dabei höchstens mit 50 Euro je Stunde anzusetzen.

Vierter Punkt: Bei Krankheit und Urlaub wird nicht nach tatsächlichen Stunden abgerechnet, sondern nach dem Lohnausfallprinzip. § 4 EFZG stellt auf das Entgelt der regelmäßigen Arbeitszeit ab und nimmt zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt ausdrücklich aus. Beim Urlaubsentgelt gilt nach § 11 BUrlG derselbe Ausschluss von Überstundenvergütungen.

Fünfter Punkt: Die Arbeitszeitgrenzen des § 3 ArbZG gelten unabhängig vom Stundenlohn. Werktäglich sind acht Stunden erlaubt, auf zehn Stunden verlängerbar nur dann, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Eine 60-Stunden-Woche lässt sich also nicht durch einen höheren Stundenlohn legalisieren.

Die Formel dahinter und eine komplette Tabelle finden Sie unter Stundenlohn in Monatslohn umrechnen.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat bei 40 Wochenstunden?

Ein Monat hat bei einer 40-Stunden-Woche rechnerisch 173,2 Arbeitsstunden. Grundlage ist der Faktor 4,33 Wochen je Monat (52 Wochen geteilt durch 12 Monate ergibt 4,3333). Bei 30 Wochenstunden sind es 129,9 Monatsstunden, bei 20 Wochenstunden 86,6 Monatsstunden.

2Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Stunde und pro Monat?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2.407,48 Euro brutto im Monat und 28.889,76 Euro im Jahr. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro je Stunde.

3Wie rechne ich mein Monatsgehalt in einen Stundenlohn um?

Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Monatsstunden, also durch Wochenstunden mal 4,33. Bei 3.800 Euro brutto und 40 Wochenstunden sind das 3.800 geteilt durch 173,2 gleich 21,94 Euro Stundenlohn brutto. Bei 35 Wochenstunden ergäbe dasselbe Gehalt 25,08 Euro je Stunde.

4Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Zum Mindestlohn von 13,90 Euro sind es höchstens 43,38 Stunden im Monat, denn die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Das entspricht rund 10 Wochenstunden. Bei 20 Euro Stundenlohn passen nur noch 30,15 Stunden im Monat in den Minijob.

5Gibt es einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden?

Nein, einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht; er entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei sind nach § 3b EStG allein Zuschläge für Nachtarbeit (25 Prozent), Sonntagsarbeit (50 Prozent) und Feiertagsarbeit (125 bis 150 Prozent), bei einem Grundlohn von höchstens 50 Euro je Stunde.

6Ist ein Monatsgehalt unter dem Mindestlohn wirksam vereinbart?

Nein. Der Anspruch aus § 1 MiLoG auf 13,90 Euro je Zeitstunde ist unabdingbar, eine niedrigere Vereinbarung ist insoweit unwirksam. Maßgeblich sind die tatsächlich geleisteten Stunden: 2.407,48 Euro bei 45 statt 40 Wochenstunden ergeben nur 12,36 Euro je Stunde und verletzen den Mindestlohn.

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