Wie rechne ich Stundenlohn in Monatslohn um?
Die Formel lautet: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 4,35 ergibt den Monatslohn brutto. Bei 20 Euro Stundenlohn und 40 Wochenstunden sind das 20 × 40 × 4,35 = 3.480 Euro brutto im Monat.
Der Faktor 4,35 ist der Durchschnitt der Wochen pro Monat. Ein Jahr hat 52,14 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt 4,345. Wer mit 4 rechnet, unterschätzt seinen Monatslohn um rund 8 Prozent, also bei 3.480 Euro um etwa 280 Euro.
Wie komme ich auf den Jahreslohn?
Zwei Wege führen zum selben Ergebnis. Entweder Monatslohn mal 12, oder direkt Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52,14. Bei 20 Euro und 40 Stunden: 20 × 40 × 52,14 = 41.712 Euro im Jahr.
Umgekehrt geht es genauso: Jahreslohn geteilt durch 52,14 geteilt durch Wochenstunden ergibt den Stundenlohn. Wer 45.000 Euro im Jahr bei 38 Wochenstunden verdient, kommt auf 45.000 ÷ 52,14 ÷ 38 = 22,71 Euro je Stunde. Beide Richtungen rechnet der Stundenlohn-Rechner.
Umrechnungstabelle: Stundenlohn zu Monatslohn
Alle Werte brutto bei einer 40-Stunden-Woche und dem Faktor 4,35.
| Stundenlohn | Monat (40 Std.) | Monat (35 Std.) | Monat (20 Std.) |
|---|---|---|---|
| 13,90 € | 2.418 € | 2.116 € | 1.209 € |
| 15,00 € | 2.610 € | 2.284 € | 1.305 € |
| 18,00 € | 3.132 € | 2.741 € | 1.566 € |
| 20,00 € | 3.480 € | 3.045 € | 1.740 € |
| 25,00 € | 4.350 € | 3.806 € | 2.175 € |
| 30,00 € | 5.220 € | 4.568 € | 2.610 € |
| 40,00 € | 6.960 € | 6.090 € | 3.480 € |
Was bringt der Mindestlohn 2026 im Monat?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro je Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das 2.418 Euro brutto im Monat, bei 35 Stunden 2.116 Euro und bei 20 Stunden 1.209 Euro.
Netto bleibt davon deutlich weniger. Von 2.418 Euro brutto in Steuerklasse I bleiben rund 1.750 Euro netto, weil Lohnsteuer und rund 21 Prozent Sozialabgaben abgehen. Der genaue Wert steht im Brutto-Netto-Rechner. Grundlage ist Paragraf 1 MiLoG.
Wie rechne ich bei Teilzeit oder wechselnden Stunden?
Bei fester Teilzeit gilt dieselbe Formel mit den vereinbarten Wochenstunden. 25 Stunden zu 18 Euro ergeben 18 × 25 × 4,35 = 1.957,50 Euro brutto.
Bei schwankenden Stunden rechnen Sie mit dem Jahresdurchschnitt: alle Stunden des Jahres addieren, durch 12 teilen, mit dem Stundenlohn multiplizieren. Wer 1.400 Stunden im Jahr arbeitet, kommt auf 116,7 Stunden im Monat. Ob sich mehr Stunden lohnen, zeigt der Teilzeit-Rechner.
Welche Fehler passieren beim Umrechnen?
Der häufigste ist der Faktor 4 statt 4,35. Der zweithäufigste: Urlaub und Feiertage abzuziehen. Das ist falsch, denn beide sind bezahlt und bereits im Faktor 52,14 enthalten. Nur unbezahlter Urlaub mindert den Lohn.
Der dritte Fehler betrifft den Minijob. Die Grenze von 603 Euro im Monat ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht genau 43,4 Stunden im Monat zu 13,90 Euro. Wer mehr arbeitet, rutscht in den Übergangsbereich, den der Minijob-Rechner abbildet.
Was bleibt vom Monatslohn netto übrig?
Vom Bruttomonatslohn gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und rund 21 Prozent Sozialabgaben ab. Der Arbeitnehmeranteil setzt sich zusammen aus 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, rund 8,75 Prozent Krankenversicherung und 1,7999999999999998 Prozent Pflegeversicherung.
| Stundenlohn | Brutto (40 Std.) | Netto ca. (Klasse I) |
|---|---|---|
| 13,90 € | 2.418 € | 1.755 € |
| 18,00 € | 3.132 € | 2.140 € |
| 20,00 € | 3.480 € | 2.325 € |
| 25,00 € | 4.350 € | 2.775 € |
| 30,00 € | 5.220 € | 3.195 € |
Die Nettoquote sinkt mit steigendem Lohn, weil der Steuersatz progressiv steigt. Bei 13,90 Euro bleiben rund 73 Prozent, bei 30 Euro nur noch rund 61 Prozent.
Wie wirken Überstunden und Zuschläge?
Überstunden werden mit dem normalen Stundenlohn plus vereinbartem Zuschlag vergütet, meist 25 Prozent. Bei 20 Euro Grundlohn sind das 25 Euro je Überstunde, voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Anders bei Zuschlägen für ungünstige Zeiten. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach Paragraf 3b EStG steuerfrei, solange sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen: 25 Prozent nachts, 50 Prozent sonntags und 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen. Der Grundlohn selbst bleibt immer steuerpflichtig.
Diese Zuschläge sind der wirksamste legale Nettohebel im Schichtdienst. Wer regelmäßig nachts arbeitet, hat bei gleichem Bruttolohn deutlich mehr netto als ein Tagschichtkollege. Der Überstunden-Rechner zeigt den Unterschied.
Was steht dazu im Arbeitsvertrag?
Der Vertrag nennt in der Regel entweder ein Monatsgehalt oder einen Stundenlohn plus Wochenarbeitszeit. Beides ist zulässig. Wichtig ist die vereinbarte Wochenstundenzahl, denn sie ist die Basis jeder Umrechnung und jeder Urlaubsberechnung.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, also 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Bei abweichenden Arbeitstagen wird anteilig umgerechnet. Wer an drei Tagen die Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Urlaubstage. Das rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner aus, den Jahresbedarf plant der Arbeitstage-Rechner.
Wie wirken Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert. Sie fließen nicht in den laufenden Monatslohn ein, sondern werden nach der Jahrestabelle abgerechnet, was den Abzug im Auszahlungsmonat hoch aussehen lässt.
Bei einem Monatsbrutto von 3.480 Euro und einem Weihnachtsgeld von 3.480 Euro bleiben von der Sonderzahlung nur rund 1.800 bis 1.900 Euro netto übrig. Der Grund ist die Progression: Die Einmalzahlung trifft auf den höchsten Teil Ihres Jahreseinkommens und damit auf Ihren Grenzsteuersatz, nicht auf den Durchschnittssatz.
Umrechnen lässt sich das trotzdem: Ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts entspricht rechnerisch einer Stundenlohnerhöhung von rund 8 Prozent, weil sich der Jahreslohn von zwölf auf dreizehn Monatsgehälter erhöht. Bei 20 Euro Stundenlohn sind das umgerechnet 21,67 Euro. Was netto bleibt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner, mehr dazu im Ratgeber zum Weihnachtsgeld.
Was ist der Unterschied zwischen Tarif- und Effektivlohn?
Der Tariflohn ist der im Tarifvertrag festgelegte Grundlohn je Stunde. Der Effektivlohn enthält zusätzlich alle Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen und liegt deshalb regelmäßig darüber.
Für Vergleiche zwischen Stellenangeboten zählt immer der Effektivlohn auf Jahresbasis. Rechnen Sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Zuschläge zusammen und teilen Sie durch die Jahresstunden. Ein Angebot mit 19 Euro Grundlohn plus zwei Sonderzahlungen schlägt eines mit 20 Euro ohne Extras deutlich.
Prüfen Sie außerdem die Wochenarbeitszeit. 38 statt 40 Stunden bei gleichem Monatsgehalt entsprechen einer Stundenlohnerhöhung von gut 5 Prozent. Bei 3.480 Euro brutto steigt der Stundenlohn von 20,00 auf 21,05 Euro, ohne dass sich am Gehalt etwas ändert. Der Stundenlohn-Rechner vergleicht beide Angebote direkt.