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Witwenrente versteuern 2026: Tabelle, Freibetrag und Abzüge

Wie viel von der Witwenrente netto bleibt: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, Kranken- und Pflegeversicherung, Anrechnung eigener Einkünfte.

SteuerGenau Redaktion16. September 2026Zuletzt geprüft: 17. September 2026
Happy senior couple sitting on a park bench surrounded by autumn foliage.
Foto: Atlantic Ambience / Pexels

Muss man die Witwenrente versteuern?

Ja. Die Witwenrente ist wie jede Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig, allerdings nur mit ihrem Besteuerungsanteil. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind das 84 Prozent; 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Ob tatsächlich Steuer anfällt, ist eine zweite Frage. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, zahlen Sie nichts. Viele Witwenrenten allein bleiben darunter, zusammen mit einer eigenen Rente oder Arbeitslohn aber nicht.

Tabelle: Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns

Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Rente beginnt. Der Anteil wird einmal festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr, auch nicht durch spätere Rentenerhöhungen.

Rentenbeginnsteuerpflichtiger Anteilsteuerfrei
202080 %20 %
202382,5 %17,5 %
202483 %17 %
202583,5 %16,5 %
202684 %16 %
203086 %14 %
ab 2058100 %0 %

Der steuerfreie Teil wird als fester Euro-Betrag aus dem ersten vollen Rentenjahr ermittelt und bleibt lebenslang gleich. Ihren Fall rechnet der Rentenbesteuerungs-Rechner durch.

Kranken- und Pflegeversicherung: der größere Abzug

Vor der Steuer gehen die Sozialbeiträge ab. Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen den halben allgemeinen Beitragssatz, also 7,30 Prozent, plus den halben Zusatzbeitrag ihrer Kasse, sowie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.

In Summe sind das rund 11 bis 12 Prozent der Bruttorente. Von 800 Euro Witwenrente bleiben damit etwa 708 Euro, bevor überhaupt eine Steuer geprüft wird. Wie viel eine günstigere Kasse spart, zeigt der Krankenkassen-Rechner.

Die Einkommensanrechnung: was die Rente selbst kürzt

Unabhängig von der Steuer kürzt die Rentenversicherung die Witwenrente, wenn eigenes Einkommen über einem Freibetrag liegt. Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, bei 42,52 Euro also rund 1.123 Euro im Monat, zuzüglich eines Zuschlags je Kind.

Vom übersteigenden Teil werden 40 Prozent angerechnet. Angerechnet wird das Nettoeinkommen, wobei die Rentenversicherung dafür pauschale Abzüge vom Brutto ansetzt und nicht Ihr tatsächliches Netto. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall, dem sogenannten Sterbevierteljahr, findet keine Anrechnung statt.

Große und kleine Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird gezahlt, wenn die hinterbliebene Person mindestens 47 Jahre alt ist, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt.

Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gilt weiter das alte Recht mit 60 Prozent. Beide Varianten werden steuerlich gleich behandelt. Wer zusätzlich eine eigene Rente bezieht, sollte den Rentenlücken-Rechner nutzen, um die Gesamtlage zu sehen.

Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen

Eine Pflicht entsteht, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt erfährt von jeder Rente automatisch über die Rentenbezugsmitteilung, eine Aufforderung kann also auch Jahre später kommen.

Gegenrechnen können Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, Sonderausgaben einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie außergewöhnliche Belastungen. Für viele Hinterbliebene führt das trotz Steuerpflicht zu einer Steuer von null. Ob sich eine Erklärung lohnt, prüfen Sie mit Was kann ich absetzen.

Wiederheirat: Abfindung statt laufender Rente

Mit einer erneuten Heirat entfällt der Anspruch auf die Witwenrente. Als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der zuletzt gezahlten Rente. Bei 700 Euro Witwenrente sind das 16.800 Euro auf einen Schlag.

Diese Abfindung ist steuerlich wie die Rente zu behandeln, also mit dem Besteuerungsanteil, und kann im Auszahlungsjahr zu einer spürbaren Progression führen. Wird die neue Ehe wieder aufgelöst, kann die frühere Witwenrente wiederaufleben, allerdings unter Anrechnung der Abfindung.

Waisenrente und Erziehungsrente

Neben der Witwenrente gibt es die Halbwaisenrente von 10 Prozent und die Vollwaisenrente von 20 Prozent der Rente des Verstorbenen, gezahlt bis zum 18. Geburtstag und bei Ausbildung bis zum 27. Auch sie sind mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bleiben wegen des Grundfreibetrags aber fast immer steuerfrei.

Geschiedene haben keinen Anspruch auf Witwenrente, können aber eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung erhalten, wenn sie ein Kind erziehen. Diese ist eine eigene Rente und wird wie eine Altersrente besteuert.

Was nach dem Todesfall zuerst zu tun ist

Der Antrag auf Hinterbliebenenrente sollte binnen 30 Tagen gestellt werden: In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung das Sterbevierteljahr in voller Höhe aus, und zwar als Vorschuss. Später gestellte Anträge wirken höchstens zwölf Monate zurück.

Gebraucht werden Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, die Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner und Angaben zum eigenen Einkommen. Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentenbezug des Verstorbenen auch über dessen Rentenservice. Welche Fristen sonst noch laufen, steht im Geld-Kalender.

Ein vollständiges Rechenbeispiel

Eine Witwe erhält ab 2026 eine große Witwenrente von 750 Euro im Monat und eine eigene Altersrente von 900 Euro. Zusammen sind das 19.800 Euro brutto im Jahr.

Steuerlich zählen davon 84 Prozent, also 16.632 Euro. Abzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 2.277 Euro, die als Sonderausgaben abziehbar sind, bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 14.253 Euro.

Das liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, es fällt also Einkommensteuer an, allerdings nur wenige hundert Euro im Jahr. Prüfen Sie Ihren eigenen Fall im Einkommensteuer-Rechner.

Ein Hinweis zur Reihenfolge: Die Rentenversicherung prüft die Einkommensanrechnung, das Finanzamt die Steuer, und beide rechnen unterschiedlich. Die Anrechnung nutzt pauschale Abzüge vom Bruttoeinkommen, die Steuer Ihr tatsächliches zu versteuerndes Einkommen. Ein Bescheid der einen Stelle sagt deshalb nichts über den der anderen aus, und Widersprüche müssen jeweils dort eingelegt werden, wo sie entstanden sind.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie viel Steuern zahlt man auf die Witwenrente?

Das hängt vom Gesamteinkommen ab. Bei 800 Euro Witwenrente und keiner weiteren Einkunft fällt keine Steuer an, weil der steuerpflichtige Anteil unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Kommt eine eigene Rente hinzu, kann sich das ändern.

Wird die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?

Umgekehrt: Die eigene Rente ist Einkommen und kürzt die Witwenrente, soweit sie über dem Freibetrag von rund 1.123 Euro liegt. Die eigene Rente selbst bleibt ungekürzt.

Bleibt der Steuerfreibetrag lebenslang gleich?

Ja, in Euro. Er wird aus dem ersten vollen Rentenjahr berechnet und danach nicht mehr angepasst. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig.

Was gilt im Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Monaten wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt und eigenes Einkommen nicht angerechnet. Steuerpflichtig ist sie auch in dieser Zeit.

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