Was ist die Pflegehilfsmittel und wer zahlt es?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstaende und Mittel, die die Pflege zu Hause erleichtern oder ueberhaupt erst ermoeglichen. Das Gesetz unterscheidet in Paragraf 40 SGB XI drei Gruppen: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel zur leihweisen Ueberlassung und wohnumfeldverbessernde Massnahmen. Alle drei werden von der Pflegekasse getragen, nicht von der Krankenkasse, auch wenn beide oft verwechselt werden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Dinge, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Dazu zaehlen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Sie werden monatlich mit bis zu 42 Euro bezuschusst und muessen deshalb nicht angespart oder auf Vorrat gekauft werden, sondern koennen laufend bestellt werden.
Technische Pflegehilfsmittel sind Gegenstaende wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufsystem, ein Rollator oder ein Toilettenstuhl. Diese werden in der Regel leihweise gestellt, sodass keine Kaufkosten entstehen und das Hilfsmittel bei Wegfall des Bedarfs zurueckgegeben wird. Das unterscheidet sie deutlich von den Verbrauchsmitteln, bei denen ein monatlicher Zuschuss ausgezahlt oder verrechnet wird.
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen betreffen bauliche Veraenderungen in der Wohnung, etwa einen barrierefreien Badumbau, den Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Tueren. Fuer jede Massnahme gibt es einen Zuschuss, dessen aktuelle Hoehe die Pflegekasse mitteilt. Gerade dieser Bereich wird selten genutzt, weil viele Pflegebeduerftige und Angehoerige nicht wissen, dass ein Umbau bezuschusst werden kann.
Wer bekommt Pflegehilfsmittel?
Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, gleich ob von Angehörigen oder von einem Pflegedienst.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen gibt es mit bis zu 42 Euro im Monat.
- Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden leihweise gestellt und zählen nicht gegen diesen Monatsbetrag.
- Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift, gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Den aktuellen Betrag nennt Ihre Pflegekasse.
- Bei Versorgung in einem Heim entfällt der Anspruch auf die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, weil die Einrichtung sie stellt.
Was zahlt die Pflegekasse?
| Zuschuesse bei Pflegehilfsmitteln | Betrag |
|---|---|
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1, etwa Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel | bis zu 42 Euro im Monat |
| Technische Pflegehilfsmittel zum Beispiel Pflegebett, Hausnotruf, Toilettenstuhl | leihweise Ueberlassung |
| Wohnumfeldverbessernde Massnahme Hoehe nennt die Pflegekasse, etwa fuer Badumbau oder Treppenlift | Zuschuss je Massnahme |
| Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen | Teil des 42-Euro-Budgets |
| Voraussetzung Pflegegrad | ab Pflegegrad 1 |
| Antragsform | formlos bei der Pflegekasse |
Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1, also bereits bei der niedrigsten Pflegestufe. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Leistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen, etwa das Pflegegeld. Wer nur Pflegegrad 1 hat und deshalb glaubt, keinen Anspruch auf Unterstuetzung zu haben, uebersieht damit regelmaessig die Pflegehilfsmittel.
Die Leistung wird nach Kenntnis der Pflegekassen massiv nicht abgerufen. Ein Grund ist, dass Pflegebeduerftige und Angehoerige die Verbrauchsmittel selbst kaufen und die Kosten schlicht nicht der Pflegekasse in Rechnung stellen, weil sie den Zuschuss nicht kennen. Ein zweiter Grund ist die Verwechslung mit Hilfsmitteln der Krankenkasse, fuer die andere Regeln und andere Antragswege gelten.
Pflegehilfsmittel lassen sich mit dem Entlastungsbetrag und dem Pflegegeld kombinieren, weil es sich um unterschiedliche Leistungsarten handelt. Wer beispielsweise Pflegegeld bezieht, weil ein Angehoeriger pflegt, kann zusaetzlich die 42 Euro fuer Verbrauchsmaterial abrufen, ohne dass eine Leistung die andere mindert. Diese Kombinierbarkeit ist vielen nicht bewusst.
Viele Sanitaetshaeuser und Online-Anbieter fuer Pflegebedarf rechnen die 42 Euro direkt mit der Pflegekasse ab, sodass der Pflegebeduerftige gar nicht in Vorleistung tritt. Das erleichtert die Inanspruchnahme erheblich, setzt aber voraus, dass ueberhaupt ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und ein Abrechnungsweg eingerichtet wurde. Ohne diesen ersten Schritt bleibt der Zuschuss ungenutzt, selbst wenn der Bedarf laengst besteht.
Beispiel: Pflegebeduerftige Mutter mit Pflegegrad 2
Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.
| Position | Wert |
|---|---|
| Ausgangslage | Mutter mit Pflegegrad 2, wird zu Hause von der Tochter gepflegt |
| Bedarf | Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen monatlich |
| Antrag | formloser Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Abrechnung | Anbieter fuer Pflegebedarf uebernimmt die monatliche Abrechnung direkt mit der Kasse |
| Monatlicher Zuschuss | bis zu 42 Euro werden mit den Kosten verrechnet |
| Zusaetzlicher Bedarf | Badezimmer muss barrierefrei umgebaut werden |
| Antrag Wohnumfeld | gesonderter Antrag auf Zuschuss zur wohnumfeldverbessernden Massnahme |
| Ergebnis | laufender Verbrauchszuschuss plus einmaliger Zuschuss zum Badumbau |
In diesem Beispiel werden zwei unterschiedliche Leistungen kombiniert, die viele Familien getrennt beantragen muessen: der laufende Zuschuss fuer Verbrauchsmaterial und der einmalige Zuschuss fuer die bauliche Massnahme. Ohne den formlosen Antrag bei der Pflegekasse bleibt beides ungenutzt, obwohl der Bedarf eindeutig besteht. Gerade der Badumbau wird oft erst Jahre spaeter beantragt, wenn ein Sturz die Dringlichkeit deutlich gemacht hat, dabei haette der Zuschuss von Anfang an zur Verfuegung gestanden.
So beantragen Sie die Pflegehilfsmittel
In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.
- Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse, telefonisch, schriftlich oder über deren Portal.
- Wählen Sie einen Anbieter mit Kassenvertrag. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und stellen die Monatslieferung ohne Zuzahlung zusammen.
- Benennen Sie technische Hilfsmittel konkret, etwa ein Pflegebett oder einen Hausnotruf, und lassen Sie sich die Leihstellung bestätigen.
- Beantragen Sie eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme vor dem Umbau und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei.
- Bewahren Sie Rechnungen auf, wenn Sie selbst gekauft haben, und reichen Sie sie zur Erstattung ein.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.
- Bescheid über den Pflegegrad
- Angabe der benötigten Verbrauchsprodukte oder die Produktliste des gewählten Anbieters
- Bei technischen Hilfsmitteln: ärztliche Verordnung oder Empfehlung, soweit die Kasse sie verlangt
- Bei einem Umbau: Kostenvoranschlag und eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?
- Der Monatsbetrag für Verbrauchsprodukte verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Er wird nicht angespart.
- Über einen Antrag auf Pflegeleistungen entscheidet die Pflegekasse in der Regel binnen 25 Arbeitstagen.
- Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss vor Beginn der Arbeiten bewilligt sein, sonst bleibt die Erstattung aus.
- Gegen eine Ablehnung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Die häufigsten Irrtümer
Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.
Das lohnt sich fuer 42 Euro nicht. 42 Euro im Monat ergeben ueber ein Jahr mehr als 500 Euro, und der Antrag ist formlos und dauerhaft gueltig, solange der Pflegegrad besteht. Viele Anbieter uebernehmen zudem die gesamte Abrechnung, sodass der zeitliche Aufwand nach der Einrichtung nahe null liegt. Der Irrtum, der Aufwand stehe in keinem Verhaeltnis zum Betrag, ist der Hauptgrund dafuer, dass diese Leistung massiv nicht abgerufen wird.
Das ist Sache der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Pflegehilfsmittel nach Paragraf 40 SGB XI sind ausdruecklich eine Leistung der Pflegekasse, nicht der Krankenkasse. Krankenkassen zahlen Hilfsmittel bei Krankheit, etwa Rollstuehle nach einer Operation, waehrend die Pflegekasse fuer den dauerhaften Pflegebedarf zustaendig ist. Wer den Antrag faelschlich bei der Krankenkasse stellt, verliert Zeit, bis die Zustaendigkeit geklaert ist.
Erst ab Pflegegrad 2 gibt es etwas. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen bereits ab Pflegegrad 1 zu, also der niedrigsten Einstufung. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 glauben, mit dieser Einstufung faktisch keine Leistung zu erhalten, und verzichten deshalb auch auf die Pflegehilfsmittel. Das ist einer der teuersten Irrtuemer im gesamten Pflegesystem, weil er ueber Jahre wiederkehrende Zuschuesse kostet.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.
Mehrere Pflegebeduerftige in einer Wohnung. Leben mehrere pflegebeduerftige Personen in einem Haushalt, etwa ein Ehepaar, kann der Zuschuss fuer wohnumfeldverbessernde Massnahmen gebuendelt und hoeher ausfallen, weil beide Personen einen Anspruch haben. Das lohnt sich besonders bei einem gemeinsamen Badumbau, der sonst nur einmal bezuschusst wuerde. Klaeren Sie diesen Sonderfall vorab mit der Pflegekasse, da die Regelung im Detail von der Kasse gepruft wird.
Wechsel des Pflegegrades waehrend des Verfahrens. Wird waehrend eines laufenden Antrags auf ein technisches Hilfsmittel der Pflegegrad hoeher eingestuft, aendert das den Anspruch auf Verbrauchsmittel nicht, da diese bereits ab Pflegegrad 1 gelten. Fuer manche technischen Hilfsmittel kann sich aber die medizinische Begruendung staerken, wenn ein hoeherer Pflegegrad vorliegt. Melden Sie einen neuen Bescheid deshalb trotzdem der Pflegekasse.
Umzug in eine andere Wohnung. Zieht die pflegebeduerftige Person um, muss der Zuschuss fuer wohnumfeldverbessernde Massnahmen fuer die neue Wohnung erneut beantragt werden, da er sich auf eine konkrete Wohnsituation bezieht. Bereits bewilligte technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett koennen in der Regel mitgenommen werden. Klaeren Sie vor dem Umzug mit der Pflegekasse, welche Massnahmen in der neuen Wohnung noch notwendig sind.
Ablehnung wegen fehlender Pflegebeduerftigkeit. Wird ein Antrag abgelehnt, weil aus Sicht der Pflegekasse kein Pflegegrad vorliegt, lohnt sich zunaechst die Pruefung, ob ueberhaupt ein Antrag auf Feststellung der Pflegebeduerftigkeit gestellt wurde. Pflegehilfsmittel setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus, der separat beim Medizinischen Dienst gepruft wird. Ohne diesen Schritt kann auch ein an sich berechtigter Bedarf nicht bewilligt werden.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf ein technisches Hilfsmittel oder eine wohnumfeldverbessernde Massnahme abgelehnt, pruefen Sie zuerst die Begruendung des Bescheids genau. Haeufig stuetzt sich die Ablehnung auf ein Gutachten, das den Bedarf anders einschaetzt als die behandelnde Praxis oder die Pflegefachkraft vor Ort. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und fuegen Sie eine aktuelle aerztliche oder pflegefachliche Stellungnahme bei, die den Bedarf konkret beschreibt. Bei Verbrauchsmitteln kommt eine Ablehnung selten vor, da der Zuschuss pauschal gewaehrt wird, sobald ein Pflegegrad besteht.
Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.
Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen
Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.
Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.
Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.
Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten
Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.
Pflegegeld beantragen · Entlastungsbetrag Pflege beantragen · Wohngeld beantragen · Geld-Finder · Alle Leistungen im Ueberblick
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Paragraf 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel, Sozialgesetzbuch XI, Gesamttext, Bundesministerium fuer Gesundheit, Pflegeleistungen, Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Pflege.
