Kapitalerträge richtig versteuern: der komplette Kurs
Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale und Verlusttöpfe. Wie Ihr Depot besteuert wird und an welchen Stellen Sie selbst eingreifen müssen.
Für: Anleger mit ETFs, Aktien, Tagesgeld und Krypto
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 26 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Fortgeschritten
- Grundkenntnisse zur Einkommensteuererklärung
- 1 Std. 26 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 6 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank zieht das automatisch ab, und genau deshalb bleibt bei vielen Anlegern Geld liegen: beim Sparer-Pauschbetrag, bei Verlusten aus mehreren Depots und bei der Günstigerprüfung. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie der Abzug funktioniert und wo Sie ihn korrigieren.
Kursinhalt
Wie der Steuerabzug an der Quelle funktioniert, welche Zuschläge dazukommen und welche Erträge überhaupt darunter fallen.
1.000 Euro pro Person bleiben steuerfrei, aber nur mit Auftrag an die richtige Bank. Verteilung, Ehegatten und der Sonderfall NV-Bescheinigung.
Warum thesaurierende Fonds schon vor dem Verkauf Steuer auslösen, wie die Vorabpauschale ermittelt wird und wie die Teilfreistellung gegensteuert.
Die Bank führt zwei getrennte Verlusttöpfe. Wie sie funktionieren, wie Sie Verluste über mehrere Depots hinweg nutzen und welche Frist dabei zählt.
Wann 25 Prozent zu viel sind, wann die Anlage KAP Pflicht ist und wie Sie die Steuerbescheinigung der Bank lesen.
Warum Kryptowährungen nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, wie die Jahresfrist des § 23 EStG wirkt und was bei Staking und Lending gilt.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 6 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge?
Der Abgeltungsteuersatz beträgt nach § 32d EStG 25 Prozent. Darauf kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also insgesamt 26,375 Prozent des Ertrags. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer von 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, wobei sich der Abgeltungsteuersatz dann leicht ermäßigt.
Wie viel Kapitalertrag bleibt steuerfrei?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 pro Person 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Er wirkt nur, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuer ein, die Sie erst über die Steuererklärung zurückholen.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Meist nicht, weil der Steuerabzug der Bank die Steuer abgilt. Pflicht wird die Anlage KAP unter anderem bei Erträgen ohne Steuerabzug, etwa aus einem ausländischen Depot, und wenn die Kirchensteuer wegen eines Sperrvermerks nicht einbehalten wurde.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist typisch bei geringem Gesamteinkommen, etwa in Ausbildung, Elternzeit oder Rente. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt gar keine Einkommensteuer an, der Eingangssteuersatz beginnt danach bei 14 Prozent.
Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen besteuert?
Nicht mit 25 Prozent Abgeltungsteuer, sondern als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ist der Gewinn steuerfrei. Unterhalb einer Freigrenze bleibt der Jahresgewinn ebenfalls steuerfrei.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Eine jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds nach § 18 InvStG, damit auch nicht ausgeschüttete Erträge laufend besteuert werden. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen und ist auf die Wertsteigerung des Jahres begrenzt. Bei einem Kursverlust fällt keine Vorabpauschale an.