SteuerGenau
Modul 6: Krypto und andere private Veräußerungsgeschäfte

Modul 6 · Lektion 3 von 3

Staking, Lending und die Dokumentationspflicht

5 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs

Erträge aus Staking und Lending sind laufende Einkünfte und nicht von der Jahresfrist erfasst. Sie werden mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent besteuert. Weil keine Bank eine Steuerbescheinigung ausstellt, liegt die Nachweispflicht für jede Transaktion vollständig bei Ihnen.

Laufende Erträge sind kein Veräußerungsgeschäft

Wer Coins verleiht oder für die Validierung im Netzwerk Belohnungen erhält, erzielt keinen Veräußerungsgewinn, sondern laufende Einkünfte. Die Jahresfrist des § 23 EStG hilft hier nicht, weil sie nur Veräußerungen betrifft.

VorgangEinordnungJahresfrist relevant?
Verkauf gehaltener Coinsprivates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStGja
Staking- und Lending-Belohnunglaufende Einkünfte, persönlicher Steuersatznein
Späterer Verkauf der erhaltenen Coinsprivates Veräußerungsgeschäftja, Frist läuft ab Zufluss

Der Wert der erhaltenen Coins im Zeitpunkt des Zuflusses ist zugleich ihr Anschaffungswert für die spätere Veräußerung. Wer das nicht festhält, kann den Gewinn später nicht belegen.

Was Sie aufzeichnen müssen

Die Finanzverwaltung erwartet eine vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnung. In der Praxis bedeutet das für jede Transaktion: Datum, Uhrzeit, Art des Vorgangs, Menge, Kurs in Euro, Gegenwert und Gebühren, jeweils zuordenbar zur Börse oder Wallet.

Börsen stellen Exportdateien bereit, die sich zusammenführen lassen. Da Handelsplätze schließen oder Zugänge verlieren können, ist ein eigener Jahresexport die verlässlichere Grundlage als der spätere Abruf.

Wo die Rechtslage in Bewegung ist

Einzelfragen zu Kryptowerten, etwa zur Zuordnungsmethode bei mehreren Wallets und zur Behandlung neuerer Produkte, sind weiterhin Gegenstand von Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung. Der Grundsatz aus § 23 EStG steht fest, die Detailfragen entwickeln sich weiter. Aussagen, die etwas anderes behaupten, sind mit Vorsicht zu lesen.

Ihre Belastung aus einem steuerpflichtigen Vorgang schätzen Sie mit dem Spekulationssteuer-Rechner und dem Einkommensteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Staking- und Lending-Erträge sind laufende Einkünfte ohne Jahresfrist
  • Sie unterliegen dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent
  • Der Zuflusswert ist zugleich der Anschaffungswert für den späteren Verkauf
  • Ohne lückenlose eigene Aufzeichnungen ist der Nachweis nicht zu führen
  • Detailfragen zu Kryptowerten sind rechtlich weiterhin in Bewegung

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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