Wie berechnet sich der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen 2026?
Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens beträgt 2026 pro Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises plus 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Ein Wagen mit 45.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometern Arbeitsweg ergibt 450 Euro plus 270 Euro, also 720 Euro geldwerten Vorteil im Monat.
Diese 720 Euro sind kein Geld, das Ihnen jemand überweist. Sie werden Ihrem Bruttolohn zugerechnet und wie Gehalt versteuert und verbeitragt. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent zahlen Sie darauf rund 252 Euro Lohnsteuer im Monat, nicht die 720 Euro selbst. Genau diese Rechnung nimmt Ihnen der Firmenwagen-Rechner auf dieser Seite ab.
Die Rechtsgrundlage der pauschalen Methode ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für den 1-Prozent-Anteil und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG für den Fahrweg-Anteil. Maßgeblich ist immer der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro. Rabatte, Leasingraten oder der tatsächlich gezahlte Kaufpreis spielen keine Rolle.
Was genau wird beim Firmenwagen versteuert?
Versteuert werden zwei getrennte Bausteine: die private Nutzung mit 1 Prozent des Listenpreises pro Monat und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Beide Bausteine fallen unabhängig davon an, wie viel Sie tatsächlich privat fahren.
Der 1-Prozent-Anteil deckt sämtliche Privatfahrten ab, egal ob Sie 500 oder 5.000 Kilometer im Jahr privat fahren. Der 0,03-Prozent-Anteil unterstellt pauschal 15 Fahrten zur Arbeit pro Monat, also 180 Fahrten im Jahr. Nach dem BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (IV C 5 - S 2334/21/10004 :001) fällt er auch dann an, wenn Sie wegen Homeoffice, Teilzeit oder Urlaub deutlich seltener ins Büro fahren.
Der geldwerte Vorteil ist zugleich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 SGB IV. Auf die 720 Euro aus dem Beispiel fallen deshalb zusätzlich zur Lohnsteuer auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an, solange Ihr Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 rund 21,15 Prozent.
Zahlen Sie Ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt oder einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten, mindert das den geldwerten Vorteil bis auf null. Wie sich der Vorteil auf Ihr Netto durchschlägt, sehen Sie im Brutto-Netto-Rechner, den Effekt einer echten Gehaltserhöhung als Alternative im Gehaltserhöhungs-Rechner.
Welche Sätze und Grenzen gelten für Firmenwagen 2026?
2026 gelten drei Bemessungsgrundlagen: der volle Listenpreis beim Verbrenner, die Hälfte bei Hybriden und teuren E-Autos und ein Viertel bei reinen E-Autos bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Die Grenze für die Viertel-Regel wurde zum 1. Juli 2025 von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
| Fahrzeug | Bemessungsgrundlage | Effektiv pro Monat | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Verbrenner, Benzin/Diesel | 100 % des Listenpreises | 1,00 % | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG |
| Reines E-Auto, BLP bis 100.000 €, Anschaffung nach dem 30.6.2025 | 25 % des Listenpreises | 0,25 % | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG |
| Reines E-Auto über 100.000 € BLP | 50 % des Listenpreises | 0,50 % | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG |
| Hybrid, max. 50 g CO₂/km oder mind. 80 km E-Reichweite | 50 % des Listenpreises | 0,50 % | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG |
| Fahrweg-Zuschlag je Entfernungskilometer | gleiche Bemessungsgrundlage | 0,03 % je km | § 8 Abs. 2 S. 3 EStG |
| Entfernungspauschale als Werbungskosten 2026 | je Entfernungskilometer und Arbeitstag | 0,38 € | § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG |
Wichtig ist das Anschaffungsdatum: Die 100.000-Euro-Grenze gilt nach § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG erstmals für Kraftfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden. Für früher angeschaffte E-Autos bleibt die damalige niedrigere Grenze maßgeblich, auch im Jahr 2026. Ein 2024 angeschafftes E-Auto für 85.000 Euro fällt also weiterhin unter die 0,5-Prozent-Regel, ein baugleiches aus dem Jahr 2026 unter die 0,25-Prozent-Regel.
Ein reines E-Auto mit null CO₂-Emissionen fällt auch oberhalb von 100.000 Euro nie unter die volle 1-Prozent-Regel, weil es die Voraussetzung von höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer stets erfüllt und damit mindestens die Halbierung erhält.
Rechenbeispiel: Was kostet ein Firmenwagen für 45.000 Euro im Monat?
Ein Verbrenner mit 45.000 Euro Bruttolistenpreis, 20 Kilometern Arbeitsweg und einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro kostet 2026 rund 252 Euro Lohnsteuer im Monat, insgesamt etwa 404 Euro inklusive Sozialabgaben. Der Rechenweg Zeile für Zeile:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttolistenpreis (Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung) | 45.000,00 € |
| 1-Prozent-Anteil: 45.000 € × 1 % | 450,00 € |
| Fahrweg-Anteil: 45.000 € × 0,03 % × 20 km | 270,00 € |
| Geldwerter Vorteil pro Monat | 720,00 € |
| Geldwerter Vorteil pro Jahr | 8.640,00 € |
| Lohnsteuer bei 35 % Grenzsteuersatz (zvE 50.000 €) | 252,00 € |
| Sozialabgaben Arbeitnehmeranteil ca. 21,15 % | 152,28 € |
| Belastung pro Monat | ca. 404,28 € |
| Belastung pro Jahr | ca. 4.851 € |
Der Grenzsteuersatz von 35 Prozent stammt aus dem Tarif des § 32a EStG für 2026, dessen zweite Progressionszone von 17.800 Euro bis 69.878 Euro reicht. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro. Wie hoch Ihr persönlicher Grenzsteuersatz liegt, ermittelt der Einkommensteuer-Rechner.
Gegenrechnen dürfen Sie die Entfernungspauschale: 20 Kilometer × 0,38 Euro × 220 Arbeitstage ergeben 1.672 Euro Werbungskosten im Jahr, die den Fahrweg-Anteil steuerlich teilweise neutralisieren. Diesen Posten beziffert der Pendlerpauschale-Rechner. Wirtschaftlich entscheidend bleibt: Für rund 404 Euro im Monat fahren Sie ein Auto, dessen Anschaffung, Versicherung, Wartung und oft auch den Kraftstoff der Arbeitgeber trägt. Die laufenden Halterkosten eines eigenen Wagens, etwa die Kfz-Steuer, entfallen für Sie vollständig.
Wie viel spart ein E-Firmenwagen 2026 gegenüber einem Verbrenner?
Ein E-Auto mit 45.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometern Arbeitsweg erzeugt 2026 nur 180 Euro geldwerten Vorteil im Monat statt 720 Euro beim Verbrenner. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz sinkt die Steuer von 252 Euro auf 63 Euro im Monat, das sind 2.268 Euro Ersparnis im Jahr.
| Position (BLP 45.000 €, 20 km, 35 % Grenzsteuersatz) | Verbrenner | E-Auto (0,25 %) |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 45.000 € | 11.250 € |
| Nutzungsanteil pro Monat | 450,00 € | 112,50 € |
| Fahrweg-Anteil pro Monat | 270,00 € | 67,50 € |
| Geldwerter Vorteil pro Monat | 720,00 € | 180,00 € |
| Lohnsteuer pro Monat | 252,00 € | 63,00 € |
| Steuerersparnis pro Jahr | – | 2.268 € |
Der Rabatt wirkt auf beide Bausteine, weil § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ausdrücklich auf den Listenpreis „im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2" verweist, also auf die bereits geviertelte Bemessungsgrundlage. Der Fahrweg-Anteil beträgt beim E-Auto damit effektiv 0,0075 Prozent je Entfernungskilometer.
Dazu kommt: Strom, den Sie beim Arbeitgeber laden, ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei und löst keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil aus. Das Gleiche gilt für eine vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassene Ladevorrichtung.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1-Prozent-Regel?
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Ihr Privatanteil deutlich unter etwa 20 Prozent der Jahreskilometer liegt oder der Listenpreis im Verhältnis zu den tatsächlichen Fahrzeugkosten hoch ist. Statt der Pauschale versteuern Sie dann nur den auf Privatfahrten entfallenden Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Beispiel: Ein Wagen verursacht 9.000 Euro Gesamtkosten im Jahr inklusive Abschreibung. Bei 30.000 Jahreskilometern, davon 3.000 privat, beträgt der Privatanteil 10 Prozent, also 900 Euro geldwerter Vorteil im Jahr. Die 1-Prozent-Regel würde beim gleichen Wagen 5.400 Euro allein für die Privatnutzung ansetzen.
Der Preis dafür ist Disziplin: Das Fahrtenbuch muss zeitnah, geschlossen und lückenlos geführt werden, mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Zweck und Geschäftspartner bei jeder Dienstfahrt. Eine nachträglich erstellte Excel-Tabelle erkennt das Finanzamt nicht an, und ein verworfenes Fahrtenbuch führt rückwirkend für das ganze Jahr zur 1-Prozent-Regel. Die Methode dürfen Sie pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal wählen.
Wie senkt die Einzelbewertung die Steuer bei wenigen Fahrten ins Büro?
Wer seltener als 15 Mal im Monat ins Büro fährt, kann statt der 0,03-Prozent-Pauschale die Einzelbewertung mit 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt ansetzen. Die Finanzverwaltung begrenzt sie auf 180 Fahrten im Kalenderjahr (BMF-Schreiben vom 3. März 2022).
Beispiel: Bei 45.000 Euro Listenpreis, 20 Kilometern Entfernung und acht Bürotagen im Monat kostet die Einzelbewertung 45.000 × 0,002 Prozent × 20 km × 8 Tage = 144 Euro statt 270 Euro. Das sind 126 Euro weniger geldwerter Vorteil im Monat und rund 1.512 Euro weniger im Jahr.
Die Einzelbewertung verlangt eine schriftliche, datumsgenaue Aufstellung der tatsächlichen Fahrten an den Arbeitgeber, Monat für Monat. Führt Ihr Arbeitgeber sie in der Lohnabrechnung nicht durch, können Sie sie in der Steuererklärung nachholen. Wer viel von zu Hause arbeitet, prüft parallel die Homeoffice-Pauschale als Werbungskostenposten.
Welche Fehler kosten Firmenwagenfahrer bares Geld?
Der teuerste Fehler ist die Wahl des falschen Listenpreises: Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, nicht der Kaufpreis nach Rabatt. Bei einem Gebrauchtwagen mit 50.000 Euro Neupreis und 25.000 Euro Kaufpreis versteuern Sie weiterhin 500 Euro im Monat, nicht 250 Euro.
Der zweite Fehler betrifft das Anschaffungsdatum bei E-Autos. Die Anhebung auf 100.000 Euro gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Wer bei einem älteren Fahrzeug die neue Grenze ansetzt, riskiert eine Nachzahlung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.
Dritter Fehler: die Entfernungspauschale vergessen. Der Fahrweg-Anteil erhöht Ihren Bruttolohn, die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer senkt aber Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 1.672 Euro Werbungskosten, die deutlich über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen und deshalb wirken. Alternativ darf Ihr Arbeitgeber den Fahrweg-Anteil bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG), dann ist dieser Teil für Sie sozialabgabenfrei, die Entfernungspauschale entfällt insoweit aber.
Vierter Fehler: die Sozialabgaben ausblenden. Der Rechner auf dieser Seite weist die Steuerlast aus; die Beiträge zur Sozialversicherung kommen darauf, solange Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) beziehungsweise 101.400 Euro (Renten- und Arbeitslosenversicherung) liegt. Verdienen Sie darüber, ist der Firmenwagen sozialabgabenfrei und damit relativ günstiger. Was ein Gehaltsbestandteil den Arbeitgeber insgesamt kostet, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner.
Wie der geldwerte Vorteil im Detail entsteht, zeigt der Ratgeber Geldwerter Vorteil Firmenwagen.