Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens ist ein steuerlicher Nutzungswert, keine zusätzliche Barauszahlung. Bei der pauschalen Bewertung können ein Anteil für private Nutzung und ein Anteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zusammenkommen. Die zusätzliche Steuer- und Beitragsbelastung wird erst anschließend aus Ihren persönlichen Abrechnungsdaten ermittelt.
Wie funktioniert die Standardrechnung für einen Verbrenner?
Bei privater Nutzungsüberlassung beträgt der pauschale Monatswert grundsätzlich 1 Prozent des maßgeblichen Bruttolistenpreises. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt im entsprechenden Monatsmodell grundsätzlich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu.
| Modell: 45.000 Euro Listenpreis, 20 km | Monatswert |
|---|---|
| Privatnutzung: 45.000 × 1 % | 450 Euro |
| Arbeitsweg: 45.000 × 0,03 % × 20 | 270 Euro |
| Gesamter geldwerter Vorteil | 720 Euro |
Der tatsächliche Kaufpreis oder ein Gebrauchtwagenrabatt ersetzt dabei nicht automatisch den maßgeblichen Listenpreis.
Quellen: § 6 EStG: Fahrzeugbewertung; § 8 EStG: Arbeitnehmer-Sachbezüge
Sind 720 Euro auch meine monatlichen Kosten?
Nein. Der Nutzungswert erhöht im Grundfall die Bemessungsgrundlagen für Steuer und gegebenenfalls Beiträge, wird aber nicht als Bargeld ausgezahlt. Bei rein angenommener zusätzlicher Gesamtbelastung von 40 Prozent wären 720 × 40 Prozent = 288 Euro eine grobe Modellbelastung. Diese Quote ist kein gesetzlicher Satz.
Für eine belastbarere Schätzung vergleichen Sie Ihre Abrechnung mit und ohne Nutzungswert bei ansonsten identischen Eingaben. Eigenbeteiligungen und besondere Vereinbarungen müssen gesondert berücksichtigt werden.
Quellen: § 8 EStG: Arbeitnehmer-Sachbezüge
Was ändert sich bei Elektroauto oder seltenen Bürotagen?
Für begünstigte Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybride kann die Bewertungsgrundlage vermindert sein. Entscheidend sind insbesondere Fahrzeugmerkmale, maßgebliche zeitliche Voraussetzungen und die einschlägige Listenpreisgrenze. Eine pauschale Viertelbewertung jedes Elektroautos wäre falsch.
Für den Arbeitsweg kann bei erfüllten Voraussetzungen eine Einzelbewertung tatsächlicher Fahrten statt des pauschalen Monatsansatzes in Betracht kommen. Dokumentieren Sie die notwendigen Angaben. Ein Homeoffice-Tag beseitigt den Monatsansatz nicht ohne Weiteres automatisch.
Quellen: § 6 EStG: Fahrzeugbewertung; § 8 EStG: Arbeitnehmer-Sachbezüge
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Listenpreis einschließlich maßgeblicher Ausstattung und Umsatzsteuer.
- Fahrzeugart sowie Anschaffungs- und Überlassungsdaten.
- Erste Tätigkeitsstätte und einfache Entfernung.
- Gegebenenfalls dokumentierte tatsächliche Fahrten.
- Eigenanteile und aktuelle Lohnabrechnung.
Die Entfernungspauschale in Ihrer Steuererklärung ist eine separate Frage. Der Ansatz eines Firmenwagenvorteils und ein möglicher Werbungskostenabzug dürfen nicht als derselbe Rechenschritt behandelt werden.
Quellen: § 6 EStG: Fahrzeugbewertung; § 8 EStG: Arbeitnehmer-Sachbezüge; § 9 EStG: Entfernungspauschale
Passende Rechner und nächste Schritte
- Firmenwagenvorteil überschlagen
- Fahrtenbuch mit pauschaler Methode vergleichen
- Arbeitsweg steuerlich erfassen
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




