Wie funktioniert der Wohngeld-Rechner?
Der Rechner schätzt Ihr Wohngeld 2026 nach der amtlichen Wohngeldformel des § 19 WoGG aus drei Größen: Haushaltsgröße, anrechenbarem Monatseinkommen und Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe. Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.900 Euro Brutto und 650 Euro Miete in Mietenstufe IV kommt auf rund 90 Euro Wohngeld im Monat.
Wichtig: Das Ergebnis ist eine Schätzung. Freibeträge, die Heizkosten- und Klimakomponente des Wohngeld-Plus-Gesetzes und die Vermögensprüfung bildet der Rechner nicht ab. Den tatsächlichen Anspruch prüft ausschließlich die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Wer hat 2026 Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss haben Mieter mit eigenem Einkommen, das für die Miete nicht ganz reicht: Arbeitnehmer, Rentner, Studierende ohne BAföG-Anspruch und Selbstständige. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sind rund zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt.
Kein Wohngeld erhalten Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, weil deren Unterkunftskosten bereits in der jeweiligen Leistung stecken. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können statt des Mietzuschusses den Lastenzuschuss beantragen, der nach denselben Regeln funktioniert. Viele Berechtigte lassen ihren Anspruch schlicht verfallen, weil sie ihn nicht kennen; gerade Rentner und Alleinerziehende sollten rechnen.
Wie viel Wohngeld gibt es für Rentner und Studierende?
Rentner und Studierende ohne BAföG-Anspruch gehören zu den größten Gruppen der rund zwei Millionen wohngeldberechtigten Haushalte. Für sie gilt dieselbe Formel des § 19 WoGG aus Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und Miete bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe wie für Arbeitnehmer.
Bei Rentnern zählt die Bruttorente als Einkommen, gemindert um die pauschalen Abzüge von bis zu 30 Prozent, wenn Steuern, Renten- oder Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Viele Rentner mit kleiner Rente lassen den Anspruch verfallen, weil sie ihn nicht kennen; im Zweifel lohnt die Berechnung immer. Studierende erhalten Wohngeld nur, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben, etwa im Zweitstudium oder nach Überschreiten der Altersgrenze; wer BAföG bezieht, ist ausgeschlossen. Ob eine Steuererklärung fällig wird, klärt der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen?.
Wie wird das Einkommen beim Wohngeld berechnet?
Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Davon gehen pauschale Abzüge nach § 16 WoGG ab: je 10 Prozent, wenn Steuern, Rentenversicherungs- oder Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, zusammen also bis zu 30 Prozent. Ein Arbeitnehmerhaushalt mit allen drei Abzügen rechnet mit 70 Prozent des Bruttos.
| Gezahlte Abgaben | Pauschaler Abzug | Anrechenbar von 2.000 EUR brutto |
|---|---|---|
| Keine der drei Abgaben | 0 % | 2.000 EUR |
| Eine Abgabe (z. B. nur Rentenversicherung) | 10 % | 1.800 EUR |
| Zwei Abgaben (z. B. Steuern + KV) | 20 % | 1.600 EUR |
| Alle drei (Steuern, RV, KV) | 30 % | 1.400 EUR |
Dazu kommen Freibeträge, etwa 1.800 Euro jährlich für Schwerbehinderte mit Pflegegrad oder bis zu 100 Euro monatlich für Alleinerziehende, die der Rechner nicht abbildet. Kindergeld zählt nicht als Einkommen; wie viel Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner. Ihr Netto aus dem Job berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Wie stark senkt mehr Einkommen das Wohngeld?
Das Wohngeld sinkt mit steigendem Einkommen gleitend, nicht sprunghaft. Bei allen drei pauschalen Abzügen von zusammen 30 Prozent bleiben von 1.900 Euro Brutto 1.330 Euro anrechenbar, von 2.100 Euro 1.470 Euro und von 2.300 Euro 1.610 Euro. Je höher dieses anrechenbare Einkommen Y, desto kleiner der Zuschuss.
| Bruttoeinkommen | Pauschaler Abzug 30 % | Anrechenbares Einkommen Y |
|---|---|---|
| 1.700 EUR | -510 EUR | 1.190 EUR |
| 1.900 EUR | -570 EUR | 1.330 EUR |
| 2.100 EUR | -630 EUR | 1.470 EUR |
| 2.300 EUR | -690 EUR | 1.610 EUR |
Weil die Wohngeldformel keinen harten Grenzwert kennt, läuft der Anspruch nach oben langsam aus, bis das rechnerische Wohngeld unter den Mindestbetrag von 10 Euro pro Monat fällt und nach § 21 WoGG nicht mehr bewilligt wird. Wo genau diese Schwelle liegt, hängt von Miete und Mietenstufe ab. Ein Minijob im Haushalt erhöht das anrechenbare Einkommen und senkt damit das Wohngeld.
Was sind Mietenstufen und Höchstbeträge?
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet: Stufe I steht für günstige Regionen, Stufe VII für die teuersten Städte wie München. Die Mietenstufe bestimmt, bis zu welchem Höchstbetrag Ihre Bruttokaltmiete beim Wohngeld berücksichtigt wird (§ 12 WoGG); darüber liegende Miete zählt nicht mit.
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 347 | 392 | 438 | 491 | 540 | 591 | 651 |
| 2 Personen | 420 | 474 | 530 | 595 | 654 | 716 | 788 |
| 3 Personen | 501 | 564 | 631 | 708 | 778 | 853 | 937 |
| 4 Personen | 584 | 659 | 736 | 825 | 907 | 995 | 1.092 |
| 5 Personen | 667 | 752 | 841 | 944 | 1.037 | 1.137 | 1.248 |
Alle Beträge in Euro pro Monat, ohne die zusätzliche Heizkosten- und Klimakomponente. Die Mietenstufe Ihrer Gemeinde finden Sie in der Wohngeldverordnung oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle.
Wie stark beeinflusst die Mietenstufe das Wohngeld?
Die Mietenstufe entscheidet, wie viel Ihrer Miete überhaupt zählt. Eine Bruttokaltmiete von 650 Euro wird bei einem 2-Personen-Haushalt in den Stufen I bis IV auf den jeweiligen Höchstbetrag von 420 bis 595 Euro gekappt, ab Stufe V dagegen voll berücksichtigt. Je höher die Stufe, desto höher das Wohngeld.
| Mietenstufe | Höchstbetrag (2 Personen) | Berücksichtigte Miete bei 650 EUR |
|---|---|---|
| I | 420 EUR | 420 EUR |
| III | 530 EUR | 530 EUR |
| IV | 595 EUR | 595 EUR |
| V | 654 EUR | 650 EUR |
| VII | 788 EUR | 650 EUR |
Im Rechenbeispiel bleiben in Mietenstufe IV 55 Euro der Miete unberücksichtigt, in Stufe V und höher zählt die volle Miete von 650 Euro. Derselbe Haushalt erhält in einer teureren Stadt also spürbar mehr Wohngeld, obwohl Einkommen und Miete identisch sind. Die Mietenstufe Ihrer Gemeinde legt die Wohngeldverordnung fest.
Rechenbeispiel: 2-Personen-Haushalt mit 1.900 Euro brutto (2026)
Ein Paar mit 1.900 Euro Bruttoeinkommen, allen drei pauschalen Abzügen und 650 Euro Bruttokaltmiete in einer Stadt mit Mietenstufe IV erhält geschätzt rund 90 Euro Wohngeld im Monat, also etwa 1.080 Euro im Jahr.
| Bruttoeinkommen pro Monat | 1.900 EUR |
| Pauschale Abzüge (30 %) | -570 EUR |
| Anrechenbares Einkommen Y | 1.330 EUR |
| Bruttokaltmiete / Höchstbetrag Stufe IV | 650 EUR / 595 EUR |
| Berücksichtigte Miete M | 595 EUR |
| Geschätztes Wohngeld | ca. 90 EUR/Monat |
Auffällig: 55 Euro der Miete bleiben unberücksichtigt, weil sie über dem Höchstbetrag von 595 Euro liegen. In einer Stufe-VI-Stadt würde dieselbe Miete voll zählen und das Wohngeld deutlich höher ausfallen.
Wie funktioniert die Wohngeldformel nach § 19 WoGG?
Das Wohngeld berechnet sich als 1,15 x (M - (a + b x M + c x Y) x Y). M ist die berücksichtigte Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen; a, b und c sind gesetzlich festgelegte Parameter je Haushaltsgröße aus der Anlage zum § 19 WoGG.
Die Formel sorgt dafür, dass das Wohngeld mit steigendem Einkommen gleitend sinkt statt hart abzubrechen. Es gibt deshalb keine feste Einkommensgrenze in Euro: Sie ergibt sich für jeden Haushalt aus Miete, Mietenstufe und Haushaltsgröße. Beträge unter 10 Euro monatlich werden nach § 21 WoGG nicht bewilligt. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird das Wohngeld zudem alle zwei Jahre an Mieten- und Preisentwicklung angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.
Welche Werte und Grenzen gelten beim Wohngeld 2026?
Zentral sind 2026 die pauschalen Einkommensabzüge von 10 bis 30 Prozent, der Mindestbetrag von 10 Euro pro Monat und der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Die berücksichtigte Miete ist durch die Höchstbeträge der sieben Mietenstufen gedeckelt.
| Kennzahl | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pauschaler Einkommensabzug | 10 % je Abgabe, max. 30 % | § 16 WoGG |
| Mindestwohngeld | 10 EUR/Monat | § 21 WoGG |
| Bewilligungszeitraum | in der Regel 12 Monate | WoGG |
| Mietenstufen | 7 Stufen (I bis VII) | § 12 WoGG |
| Freibetrag Alleinerziehende | bis 100 EUR/Monat | WoGG |
| Freibetrag Schwerbehinderte mit Pflegegrad | 1.800 EUR/Jahr | WoGG |
| Mitteilungspflicht bei Einkommensanstieg | ab 15 % | WoGG |
Die genannten Beträge stammen aus dem Text und den Anlagen des Wohngeldgesetzes; die genaue Paragrafenzuordnung der Freibeträge sollten Sie im Einzelfall bei der Wohngeldstelle bestätigen lassen.
Was sind Heizkosten- und Klimakomponente?
Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 erhöhen zwei Zuschläge das Wohngeld: eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente für die höheren Kosten energetisch anspruchsvoller Wohnungen. Beide werden auf die berücksichtigte Miete aufgeschlagen und dadurch Teil der Wohngeldberechnung.
Dieser Rechner bildet die beiden Komponenten nicht ab, sein Ergebnis liegt deshalb tendenziell unter dem tatsächlichen Anspruch. Die genaue Höhe hängt von Haushaltsgröße und Miete ab und wird von der Wohngeldstelle automatisch berücksichtigt. Nach Angaben des BMWSB hat die Reform den Kreis der Berechtigten und die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes deutlich ausgeweitet.
Wohngeld oder Bürgergeld: Was gilt für wen?
Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und nur bei der Miete Unterstützung brauchen. Bürgergeld sichert dagegen den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunft. Beide Leistungen gleichzeitig sind ausgeschlossen.
Faustregel: Wer mit Erwerbseinkommen, Rente oder Arbeitslosengeld I knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt, fährt mit Wohngeld plus gegebenenfalls Kinderzuschlag oft besser, auch weil keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld stattfindet. Familien mit geringem Einkommen sollten die Kombination aus Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld prüfen. Wohngeld ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie und wo stellen Sie den Wohngeldantrag?
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, in den meisten Bundesländern auch online. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten; rückwirkende Zahlungen gibt es nicht.
Für den Antrag brauchen Sie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, den Mietvertrag und Nachweise über die Mietzahlungen. Nach dem Bewilligungszeitraum müssen Sie den Weiterleistungsantrag stellen, idealerweise zwei Monate vor Ablauf. Ändern sich Einkommen (mehr als 15 Prozent plus), Miete oder Haushaltsgröße, sind Sie zur Mitteilung verpflichtet. Ein Minijob im Haushalt zählt übrigens zum anrechenbaren Einkommen.
Welche Fristen und Fehler kosten beim Wohngeld Geld?
Der teuerste Fehler ist ein zu später Antrag: Wohngeld gibt es erst ab dem Antragsmonat, rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. Bei 90 Euro monatlichem Anspruch kosten drei Monate Zögern also 270 Euro. Zwei weitere Punkte kosten ebenfalls Geld oder den Anspruch.
Erstens der vergessene Weiterleistungsantrag: Der Bewilligungszeitraum endet nach zwölf Monaten automatisch. Stellen Sie den Folgeantrag idealerweise zwei Monate vor Ablauf, sonst entsteht eine Lücke ohne Zahlung. Zweitens die Mitteilungspflicht: Steigt Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent oder sinkt die Haushaltsgröße, müssen Sie das melden; unterlassene Meldungen führen zu Rückforderungen.
Prüfen Sie außerdem, ob neben dem Wohngeld weitere familienbezogene Leistungen in Frage kommen. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner, und ob sich der Bezug mit Arbeitslosengeld I kombinieren lässt, klären Sie im jeweiligen Rechner. Beträge unter 10 Euro Wohngeld im Monat werden nach § 21 WoGG nicht ausgezahlt, ein sehr knapper Anspruch lohnt sich im Grenzbereich also nicht.