Wie funktioniert der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag nach Paragraf 6a BKGG betraegt 2026 bis zu 297 Euro je Kind und Monat, einschliesslich des Sofortzuschlags von 25 Euro. Er wird zusaetzlich zum Kindergeld gezahlt und richtet sich an Eltern, deren Einkommen fuer den eigenen Bedarf reicht, aber nicht fuer den ihrer Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern kann so bis zu 594 Euro im Monat erhalten, also 7.128 Euro im Jahr.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Vier Voraussetzungen muessen zusammenkommen: Das Kind ist unter 18 Jahre alt und lebt im Haushalt, es wird Kindergeld bezogen, das Bruttoeinkommen erreicht die Mindestgrenze, und das Einkommen liegt unter der Hoechstgrenze.
| Haushalt | Mindestbrutto je Monat |
|---|---|
| Paare | 900 Euro |
| Alleinerziehende | 600 Euro |
Wer darunter liegt, erhaelt keinen Kinderzuschlag, sondern wird auf das Buergergeld verwiesen. Das ist keine Schlechterstellung: Das Buergergeld faellt in diesen Faellen hoeher aus.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Vom Hoechstbetrag wird abgezogen, was die Eltern ueber ihrer Bemessungsgrenze verdienen. Die Bemessungsgrenze ist der eigene Buergergeld-Bedarf der Eltern: ihr Regelbedarf plus ihr Anteil an der Warmmiete. Jeder Euro darueber mindert den Kinderzuschlag um 45 Cent. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt oder eine Ausbildungsverguetung, mindert ihn im gleichen Verhaeltnis.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Hoechstbetrag (2 Kinder x 297 Euro) | 594 Euro |
| Regelbedarf der Eltern (2 x 506 Euro) | 1.012 Euro |
| Mietanteil der Eltern (die Haelfte von 1.000 Euro) | 500 Euro |
| Bemessungsgrenze | 1.512 Euro |
| Nettoeinkommen | 2.000 Euro |
| Ueberschuss darueber | 488 Euro |
| Minderung (45 Prozent davon) | 220 Euro |
| Kinderzuschlag je Monat | 374 Euro |
Was der Kinderzuschlag zusaetzlich freischaltet
Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf, Mittagessen in Kita und Schule, Ausfluege, Lernfoerderung und bis zu 15 Euro monatlich fuer Vereins- oder Musikschulbeitraege. Ausserdem entfaellt der Kita-Beitrag. Diese Nebeneffekte sind haeufig mehrere hundert Euro im Jahr wert und werden in keiner Rechnung mitgezaehlt.
Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Der teuerste Fehler ist, gar nicht erst zu beantragen. Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und nicht rueckwirkend, anders als das Kindergeld, das bis zu sechs Monate rueckwirkend gezahlt wird. Jeder Monat Zoegern kostet also bares Geld. Der zweite Fehler ist, bei einem knappen Ergebnis aufzugeben: Die Familienkasse rechnet die Wohnkosten nach einem eigenen Schluessel um. Der dritte ist, das Wohngeld zu vergessen, das parallel gezahlt wird und mit dem Kinderzuschlag zusammen den Gang zum Jobcenter ersetzen soll. Der Geld-Finder prueft beides in einem Durchgang.



