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Kinderzuschlag-Rechner 2026: Bis zu 297 Euro je Kind

Der Kinderzuschlag ist die Leistung mit der zweithoechsten Nichtinanspruchnahme-Quote in Deutschland. Dieser Rechner zeigt Ihnen in zwei Minuten, ob Ihre Familie Anspruch hat und wie viel.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 3. September 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Der Kinderzuschlag betraegt 2026 bis zu 297 Euro je Kind und Monat, zusaetzlich zum Kindergeld. Anspruch haben Eltern mit mindestens 900 Euro Bruttoeinkommen (600 Euro bei Alleinerziehenden), deren Einkommen fuer sich selbst reicht, aber nicht fuer die Kinder. Schaetzungen zufolge nehmen 60 bis 88 Prozent der Berechtigten ihn nie in Anspruch.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr voraussichtlicher Kinderzuschlag

318 € / Monat

Das sind 3.816 € im Jahr zusätzlich zum Kindergeld. Ihnen stehen voraussichtlich 318 Euro im Monat zu, also 3816 Euro im Jahr. Möglich sind bis zu 297 Euro je Kind; Ihr Einkommen über der Bemessungsgrenze von 1487 Euro mindert den Betrag um 45 Cent je Euro.

Höchstbetrag (2 × 297 €)594 €
Minderung durch Ihr Einkommen− 276 €
Kinderzuschlag im Monat318 €
Kinderzuschlag im Jahr3.816 €

§ 6a BKGG. Vereinfachte Berechnung, verbindlich entscheidet die Familienkasse.

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

3.816 € im Jahr, die viele Familien liegen lassen

Nach Schätzungen beantragen 60 bis 88 Prozent der berechtigten Familien den Kinderzuschlag nie. Der Antrag läuft über die Familienkasse und kann online gestellt werden. Er wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, also lohnt sich jeder Monat, den Sie früher stellen.

2

Der Kinderzuschlag öffnet weitere Leistungen

Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge) und ist von den Kita-Gebühren befreit. Diese Nebeneffekte sind oft mehrere hundert Euro im Jahr wert und werden in dieser Rechnung nicht mitgezählt.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie funktioniert der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag nach Paragraf 6a BKGG betraegt 2026 bis zu 297 Euro je Kind und Monat, einschliesslich des Sofortzuschlags von 25 Euro. Er wird zusaetzlich zum Kindergeld gezahlt und richtet sich an Eltern, deren Einkommen fuer den eigenen Bedarf reicht, aber nicht fuer den ihrer Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern kann so bis zu 594 Euro im Monat erhalten, also 7.128 Euro im Jahr.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Vier Voraussetzungen muessen zusammenkommen: Das Kind ist unter 18 Jahre alt und lebt im Haushalt, es wird Kindergeld bezogen, das Bruttoeinkommen erreicht die Mindestgrenze, und das Einkommen liegt unter der Hoechstgrenze.

Mindesteinkommen fuer den Kinderzuschlag 2026
HaushaltMindestbrutto je Monat
Paare900 Euro
Alleinerziehende600 Euro

Wer darunter liegt, erhaelt keinen Kinderzuschlag, sondern wird auf das Buergergeld verwiesen. Das ist keine Schlechterstellung: Das Buergergeld faellt in diesen Faellen hoeher aus.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Vom Hoechstbetrag wird abgezogen, was die Eltern ueber ihrer Bemessungsgrenze verdienen. Die Bemessungsgrenze ist der eigene Buergergeld-Bedarf der Eltern: ihr Regelbedarf plus ihr Anteil an der Warmmiete. Jeder Euro darueber mindert den Kinderzuschlag um 45 Cent. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt oder eine Ausbildungsverguetung, mindert ihn im gleichen Verhaeltnis.

Rechenbeispiel: Paar mit zwei Kindern, 1.000 Euro Warmmiete
PostenBetrag
Hoechstbetrag (2 Kinder x 297 Euro)594 Euro
Regelbedarf der Eltern (2 x 506 Euro)1.012 Euro
Mietanteil der Eltern (die Haelfte von 1.000 Euro)500 Euro
Bemessungsgrenze1.512 Euro
Nettoeinkommen2.000 Euro
Ueberschuss darueber488 Euro
Minderung (45 Prozent davon)220 Euro
Kinderzuschlag je Monat374 Euro

Was der Kinderzuschlag zusaetzlich freischaltet

Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf, Mittagessen in Kita und Schule, Ausfluege, Lernfoerderung und bis zu 15 Euro monatlich fuer Vereins- oder Musikschulbeitraege. Ausserdem entfaellt der Kita-Beitrag. Diese Nebeneffekte sind haeufig mehrere hundert Euro im Jahr wert und werden in keiner Rechnung mitgezaehlt.

Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Der teuerste Fehler ist, gar nicht erst zu beantragen. Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und nicht rueckwirkend, anders als das Kindergeld, das bis zu sechs Monate rueckwirkend gezahlt wird. Jeder Monat Zoegern kostet also bares Geld. Der zweite Fehler ist, bei einem knappen Ergebnis aufzugeben: Die Familienkasse rechnet die Wohnkosten nach einem eigenen Schluessel um. Der dritte ist, das Wohngeld zu vergessen, das parallel gezahlt wird und mit dem Kinderzuschlag zusammen den Gang zum Jobcenter ersetzen soll. Der Geld-Finder prueft beides in einem Durchgang.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Kinderzuschlag betraegt 2026 bis zu 297 Euro je Kind und Monat, einschliesslich des Sofortzuschlags von 25 Euro. Bei zwei Kindern sind das bis zu 594 Euro im Monat oder 7.128 Euro im Jahr, zusaetzlich zum Kindergeld.

2Ab welchem Einkommen bekomme ich Kinderzuschlag?

Sie brauchen mindestens 900 Euro Bruttoeinkommen im Monat als Paar oder 600 Euro als Alleinerziehende. Nach oben gibt es keine feste Grenze: Der Kinderzuschlag schmilzt um 45 Cent je Euro ab, den Sie ueber Ihrer Bemessungsgrenze verdienen.

3Bekomme ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig?

Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld werden zusammen gezahlt und sind genau dafuer gebaut, Familien mit eigenem Einkommen aus dem Buergergeld herauszuhalten. Buergergeld dagegen schliesst beide aus.

4Wird der Kinderzuschlag rueckwirkend gezahlt?

Nein. Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nicht rueckwirkend. Jeder Monat, den Sie den Antrag frueher stellen, ist bis zu 297 Euro je Kind wert.

5Wo stelle ich den Antrag auf Kinderzuschlag?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur fuer Arbeit, online oder auf Papier. Zustaendig ist dieselbe Stelle wie beim Kindergeld, ein zusaetzlicher Behoerdengang entsteht also nicht.

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