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A couple making a contactless payment using a credit card at a restaurant table.
Foto: Yan Krukau / Pexels

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Gastronomie 2026: 7 Prozent für Speisen, Getränke gesondert prüfen

Speisen und Getränke steuerlich trennen. Netto-Brutto-Rechnung, gemischte Angebote und Preiswirkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie verstehen.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 24. September 2026Redaktionell aktualisiert: 24. September 2026

Seit 1. Januar 2026 gilt für begünstigte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz, ausgenommen die Abgabe von Getränken. Speisen und Getränke müssen deshalb getrennt betrachtet werden. Die Steuersenkung verpflichtet ein Restaurant nicht rechnerisch dazu, seinen Endpreis in gleicher Weise zu senken.

Was ist vor der Berechnung zu unterscheiden?

UmsatzPrüfung
Begünstigte Restaurant- oder VerpflegungsspeiseErmäßigter Satz von 7 Prozent
Getränk im RestaurantNicht von dieser Speisen-Ermäßigung erfasst
Gemischtes Menü oder PauschalangebotEntgelt sachgerecht auf Bestandteile aufteilen
KleinunternehmerumsatzGegebenenfalls Befreiung statt gesondertem Steuerausweis

Bei Lieferungen einzelner Waren gelten zusätzlich die warenbezogenen Vorschriften. Ein Getränk im Restaurant und die Lieferung eines bestimmten Lebensmittels dürfen deshalb nicht ungeprüft gleichbehandelt werden.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze; § 19 UStG: Kleinunternehmerbefreiung

Wie rechnen Sie bei gleichbleibendem Bruttopreis?

Bei einem angenommenen Speisenpreis von 20 Euro brutto ergeben sich mit 7 Prozent Umsatzsteuer: 20 ÷ 1,07 = rund 18,69 Euro netto und 1,31 Euro Umsatzsteuer. Bei 19 Prozent wären es 16,81 Euro netto und 3,19 Euro Umsatzsteuer.

Bleibt der Bruttopreis unverändert, erhöht sich in diesem Modell der Nettoumsatz um rund 1,88 Euro. Das ist keine Aussage über den Gewinn: Waren-, Personal- und sonstige Kosten müssen weiterhin bezahlt werden. Wird stattdessen ein gleichbleibender Nettopreis vereinbart, verändert sich der Bruttopreis.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze

Ein Gesamtpreis muss den Bestandteilen mit unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen sachgerecht zugeordnet werden. Die gesamte Rechnung pauschal mit 7 Prozent zu behandeln, nur weil auch Essen enthalten ist, ist keine sichere Lösung.

Dokumentieren Sie Ihre angewandte Aufteilung und berücksichtigen Sie die einschlägigen Verwaltungsregelungen. Welche Aufteilung für ein Menü oder Pauschalangebot anzuwenden ist, hängt von der konkreten Leistung und den einschlägigen Verwaltungsregelungen ab.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze

Was sollten Betriebe kontrollieren?

  • Kassensystem und Artikelzuordnung auf Speisen und Getränke prüfen.
  • Zeitliche Zuordnung der Leistung bei Jahreswechsel beachten.
  • Pauschalangebote nachvollziehbar aufteilen.
  • Rechnungen und ausgewiesene Steuer kontrollieren.
  • Kalkulation einmal mit festem Netto- und einmal mit festem Bruttopreis vergleichen.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze; § 14 UStG: Rechnungen

Häufige Fragen

Muss ein Restaurant jetzt billiger werden?

Die Umsatzsteuerrechnung allein schreibt keinen bestimmten Endpreis vor. Ob ein Bruttopreis geändert wird, ist von der Preisgestaltung und den vertraglichen Vereinbarungen zu unterscheiden.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze

Sind Getränke wegen der Restaurantregel ebenfalls mit 7 Prozent zu versteuern?

Die Ermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nimmt die Abgabe von Getränken ausdrücklich aus. Weitere Sonderregeln müssen nach der konkreten Leistung geprüft werden.

Quellen: § 12 UStG: Steuersätze

Passende Rechner und nächste Schritte

Quellen und Berechnungsgrundlage

Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.

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