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7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Was seit 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2026 gelten auf Speisen in Restaurants, Cafés und Imbissen dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer statt 19 Prozent, Getränke bleiben bei 19 Prozent. Ein Essen für 100 Euro netto kostet damit 107 statt 119 Euro. Der Ratgeber erklärt die neue Regel mit Rechenbeispielen und der Formel Brutto zu Netto.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
A couple making a contactless payment using a credit card at a restaurant table.
Foto: Yan Krukau / Pexels

Was gilt seit 2026 bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent statt 19 Prozent, ausgenommen die Abgabe von Getränken. Ein Restaurantbesuch mit 100 Euro Speisen netto kostet damit 107 Euro statt 119 Euro brutto, also 12 Euro weniger.

Rechtsgrundlage ist der neue § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 2025. Die Regel gilt unbefristet, anders als die befristeten Gastro-Sätze der Vergangenheit. Den vollständigen Steuersatz-Katalog finden Sie in § 12 UStG, die Einzelheiten zur Anwendung regelt das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025.

Getränke bleiben bei 19 Prozent, auch wenn sie zusammen mit dem Essen serviert werden. Jede Gastronomierechnung hat seit 2026 deshalb zwei Steuersätze. Wie viel Steuer in Ihrem Betrag steckt, rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner für 19 und 7 Prozent in beide Richtungen durch.

§

RECHNER ZUM ARTIKEL

§Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Aufgeschlagene Mehrwertsteuer

190,00 €

Bei 19 % ergibt sich aus 1.000,00 € netto ein Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Beide Lesarten Ihres Betrags von 1.000,00 €

InterpretationNettoMwStBrutto
Betrag ist der NettopreisIhre Auswahl1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
Betrag ist der Bruttopreis840,34 €159,66 €1.000,00 €

Stand: 2026 · Par. 12 UStG (19 % / 7 %) · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Mit 7 % ermaessigtem Satz laegen nur 70,00 € Steuer im Betrag

Beim selben Betrag von 1.000,00 € macht der Unterschied zwischen 19 % und dem ermaessigten Satz von 7 % genau 120,00 € aus. Der ermaessigte Satz gilt u. a. fuer Lebensmittel, Buecher, Zeitungen und den OePNV (Par. 12 Abs. 2 UStG).

2

Kleinunternehmer nach Par. 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus

Wer im Vorjahr hoechstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht ueberschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Fuer Kunden ohne Vorsteuerabzug (Privatkunden) macht das Angebote effektiv guenstiger.

3

Vorsteuerabzug: fuer Unternehmen zaehlt der Nettobetrag

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bekommen die 190,00 € vom Finanzamt zurueck, fuer sie kostet der Einkauf effektiv 1.000,00 €. Privatpersonen tragen dagegen den vollen Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Welche Betriebe profitieren vom 7-Prozent-Satz?

Begünstigt sind alle Betriebe, die Speisen zum Verzehr vor Ort abgeben: Restaurants, Kantinen, Cafés, Imbisse, Caterer und Partyservices. Auch Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen fallen unter die 7 Prozent, sobald sie Tische und Stühle für den Verzehr vor Ort bereitstellen.

Entscheidend ist die Art der Leistung, nicht die Größe oder Rechtsform des Betriebs. Der Verkauf von Lebensmitteln zum Mitnehmen lag schon vor 2026 beim ermäßigten Satz von 7 Prozent, denn Lebensmittel stehen in der Anlage 2 zum UStG. Neu ist, dass der Verzehr vor Ort steuerlich gleichgestellt ist.

Eine gesetzliche Pflicht, den Steuervorteil an die Gäste weiterzugeben, gibt es nicht. Ob ein Betrieb die Preise senkt oder die Differenz in die Marge nimmt, entscheidet er selbst.

Wie sieht eine Restaurantrechnung 2026 konkret aus?

Eine Rechnung über 100 Euro Speisen und 40 Euro Getränke netto kommt 2026 auf 154,60 Euro brutto: 7 Euro Steuer auf die Speisen, 7,60 Euro auf die Getränke. Mit 19 Prozent auf alles wären es 166,60 Euro, der Unterschied beträgt 12,00 Euro.

PositionNettoSatzMwStBrutto
Speisen (Menü für zwei Personen)100,00 €7 %7,00 €107,00 €
Getränke (Wein, Wasser, Kaffee)40,00 €19 %7,60 €47,60 €
Rechnungssumme 2026140,00 €gemischt14,60 €154,60 €
Zum Vergleich: dieselbe Rechnung mit 19 % auf alles140,00 €19 %26,60 €166,60 €

Die Rechnung muss das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausweisen, so verlangt es § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Auf dem Kassenbon stehen deshalb zwei Zeilen: eine für die 7-Prozent-Umsätze und eine für die 19-Prozent-Umsätze.

Bei den Getränken gibt es zwei bemerkenswerte Ausnahmen: Leitungswasser und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil liegen beim ermäßigten Satz von 7 Prozent. Bier, Wein, Limonade und Kaffee als Getränk kosten dagegen 19 Prozent.

Wie rechnen Sie Brutto in Netto um?

Sie teilen den Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 Prozent oder durch 1,07 bei 7 Prozent. In 107 Euro brutto stecken 100 Euro netto und 7 Euro Steuer, in 1.190 Euro brutto stecken 1.000 Euro netto und 190 Euro Steuer. Aufschlagen geht umgekehrt: netto mal 1,07 beziehungsweise mal 1,19.

SteuersatzNetto zu BruttoBrutto zu NettoMwSt-Anteil am Bruttopreis
19 % Regelsatz (Getränke)× 1,19÷ 1,1915,97 % (19/119)
7 % ermäßigt (Speisen)× 1,07÷ 1,076,54 % (7/107)

Der häufigste Rechenfehler ist, 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen: 1.190 Euro minus 19 Prozent ergibt 963,90 Euro und nicht 1.000 Euro, ein Fehlbetrag von 36,10 Euro je 1.190 Euro. Der Mehrwertsteueranteil an einem Bruttopreis beträgt bei 19 Prozent eben nicht 19,00 Prozent, sondern 15,97 Prozent.

Merkregel für den Gastro-Alltag: In 100 Euro brutto Speisen stecken 6,54 Euro Steuer, in 100 Euro brutto Getränken 15,97 Euro. Wer eine gemischte Rechnung prüfen will, rechnet beide Positionen getrennt, am schnellsten mit dem Rechner für 19 und 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Welche Leistungen fallen 2026 unter 7 und welche unter 19 Prozent?

2026 gelten in Deutschland 19 Prozent im Regelsatz und 7 Prozent ermäßigt, dazu ein Nullsteuersatz für Photovoltaik und die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Welcher Satz greift, entscheidet die Art der Leistung nach § 12 UStG und der abschließenden Liste in Anlage 2:

Satz 2026Gilt unter anderem fürRechtsgrundlage
19 %Elektronik, Kleidung, Möbel, Handwerkerleistungen, Kraftstoff, Beratung, alle Getränke§ 12 Abs. 1 UStG
7 %Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen, Nahverkehr und Taxi, Hotelübernachtung, Speisen in der Gastronomie§ 12 Abs. 2 UStG mit Anlage 2
0 %Lieferung und Installation von Solarmodulen und Stromspeichern für Wohngebäude§ 12 Abs. 3 UStG
steuerfreiUmsätze von Kleinunternehmern bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz§ 19 Abs. 1 UStG

Die 7-Prozent-Liste ist keine Ermessensfrage: Anlage 2 zählt die begünstigten Gegenstände einzeln auf, von Milch, Gemüse und Backwaren bis zu Büchern. Steht eine Leistung weder in § 12 Abs. 2 UStG noch in Anlage 2, gelten automatisch 19 Prozent.

Was müssen Gastronomen bei Rechnung und Kasse beachten?

Der teuerste Fehler ist ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag: Wer 19 Prozent auf Speisen schreibt, für die seit 2026 nur 7 Prozent gelten, schuldet die Differenz trotzdem dem Finanzamt (§ 14c Abs. 1 UStG). Bei 100 Euro netto sind das 12 Euro, die abzuführen sind, ohne kalkuliert zu sein.

Das Kassensystem muss deshalb seit dem 1. Januar 2026 Speisen und Getränke sauber trennen. Kombiangebote wie ein Menü mit Getränk sind aufzuteilen, denn die Rechnung muss das Entgelt je Steuersatz gesondert ausweisen. Wer die Umstellung verschleppt, riskiert bei jeder Rechnung den Mehrbetrag nach § 14c UStG.

Kleine Betriebe prüfen zusätzlich die Kleinunternehmerregelung: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, rechnet nach § 19 Abs. 1 UStG ganz ohne Umsatzsteuer ab, verzichtet damit aber auf den Vorsteuerabzug.

Die Umsatzsteuer ist dabei nur eine von mehreren Abgaben des Betriebs: Auf den Gewinn kommen Einkommensteuer und je nach Rechtsform Gewerbesteuer hinzu. Einen Überblick über die Gesamtbelastung geben der Steuerrechner für Selbstständige und der Gewerbesteuer-Rechner.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Gilt der 7-Prozent-Satz in der Gastronomie dauerhaft?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7 Prozent statt 19 Prozent, unbefristet nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Anders als bei den befristeten Regelungen früherer Jahre ist kein Enddatum vorgesehen. Getränke bleiben dauerhaft bei 19 Prozent.

Warum kosten Getränke weiterhin 19 Prozent?

Weil das Gesetz die Abgabe von Getränken ausdrücklich vom ermäßigten Satz ausnimmt. Bier, Wein, Limonade und Kaffee als Getränk kosten 19 Prozent, auch zum Essen. Nur Leitungswasser und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil liegen bei 7 Prozent.

Wie viel Mehrwertsteuer steckt in 100 Euro Restaurantrechnung?

Das hängt vom Anteil der Getränke ab: In 100 Euro brutto Speisen stecken 6,54 Euro Steuer, in 100 Euro brutto Getränken 15,97 Euro. Eine reine Speisenrechnung über 107 Euro brutto enthält genau 7 Euro Mehrwertsteuer, denn Brutto geteilt durch 1,07 ergibt 100 Euro netto.

Müssen Restaurants die Steuersenkung an die Gäste weitergeben?

Nein, eine gesetzliche Weitergabepflicht gibt es nicht. Im Beispiel einer Rechnung über 140 Euro netto sinkt die Mehrwertsteuer um 12,00 Euro gegenüber der alten Rechtslage. Ob der Betrieb die Preise senkt oder die Differenz als Marge behält, entscheidet er selbst.

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