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Mehrwertsteuer-Rechner: MwSt berechnen (19 % und 7 %)

Rechnen Sie die Mehrwertsteuer in Sekunden auf oder heraus. Der Rechner zeigt Netto, Steuerbetrag und Brutto für 19 und 7 Prozent, inklusive dem neuen Gastro-Satz seit 2026.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Mehrwertsteuer beträgt 2026 in Deutschland 19 Prozent im Regelsatz und 7 Prozent ermäßigt (§ 12 UStG). Aus 1.000 Euro netto werden mit 19 Prozent 190 Euro Mehrwertsteuer und 1.190 Euro brutto. Umgekehrt stecken in 1.190 Euro brutto genau 190 Euro Steuer: Brutto geteilt durch 1,19 ergibt netto. Neu ab 1. Januar 2026: Speisen in der Gastronomie kosten 7 Prozent.

§Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Aufgeschlagene Mehrwertsteuer

190,00 €

Bei 19 % ergibt sich aus 1.000,00 € netto ein Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Beide Lesarten Ihres Betrags von 1.000,00 €

InterpretationNettoMwStBrutto
Betrag ist der NettopreisIhre Auswahl1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
Betrag ist der Bruttopreis840,34 €159,66 €1.000,00 €

Stand: 2026 · Par. 12 UStG (19 % / 7 %) · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Mit 7 % ermaessigtem Satz laegen nur 70,00 € Steuer im Betrag

Beim selben Betrag von 1.000,00 € macht der Unterschied zwischen 19 % und dem ermaessigten Satz von 7 % genau 120,00 € aus. Der ermaessigte Satz gilt u. a. fuer Lebensmittel, Buecher, Zeitungen und den OePNV (Par. 12 Abs. 2 UStG).

2

Kleinunternehmer nach Par. 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus

Wer im Vorjahr hoechstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht ueberschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Fuer Kunden ohne Vorsteuerabzug (Privatkunden) macht das Angebote effektiv guenstiger.

3

Vorsteuerabzug: fuer Unternehmen zaehlt der Nettobetrag

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bekommen die 190,00 € vom Finanzamt zurueck, fuer sie kostet der Einkauf effektiv 1.000,00 €. Privatpersonen tragen dagegen den vollen Bruttobetrag von 1.190,00 €.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer 2026?

Die Mehrwertsteuer berechnen Sie, indem Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz multiplizieren: 1.000 Euro netto mal 19 Prozent ergeben 190 Euro Mehrwertsteuer und damit 1.190 Euro brutto. Beim ermäßigten Satz von 7 Prozent sind es 70 Euro Steuer und 1.070 Euro brutto. Der Regelsatz von 19 Prozent steht in § 12 Abs. 1 UStG, der ermäßigte Satz von 7 Prozent in § 12 Abs. 2 UStG.

Der Mehrwertsteuer-Rechner oben nimmt Ihnen beide Richtungen ab. Sie geben einen Betrag ein, wählen 19 Prozent, 7 Prozent oder einen eigenen Satz, und sehen Netto, Steuerbetrag und Brutto in einer Zeile. Der Rechner zeigt zusätzlich immer beide Lesarten Ihres Betrags, damit Sie nicht versehentlich einen Bruttopreis wie einen Nettopreis behandeln.

Amtlich heißt die Steuer Umsatzsteuer. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff und die Bezeichnung, die auf Kassenbons und Rechnungen steht. Gemeint ist beides Mal dieselbe Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz.

Wie rechnen Sie die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Sie teilen den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 Prozent) oder durch 1,07 (bei 7 Prozent) und erhalten den Nettobetrag. Die Differenz ist die enthaltene Mehrwertsteuer. In 1.190 Euro brutto stecken 1.000 Euro netto und 190 Euro Mehrwertsteuer, in 107 Euro brutto stecken 100 Euro netto und 7 Euro Steuer.

Der häufigste Rechenfehler ist, 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ergibt zu wenig Netto: 19 Prozent von 1.190 Euro sind 226,10 Euro, die tatsächlich enthaltene Steuer beträgt aber nur 190 Euro. Der Mehrwertsteueranteil an einem Bruttopreis beträgt bei 19 Prozent nicht 19,00 Prozent, sondern 15,97 Prozent (19 geteilt durch 119).

SteuersatzNetto zu BruttoBrutto zu NettoMwSt-Anteil am Bruttopreis
19 % Regelsatz× 1,19÷ 1,1915,97 % (19/119)
7 % ermäßigt× 1,07÷ 1,076,54 % (7/107)
0 % Nullsteuersatz× 1,00÷ 1,000,00 %

Merkregel für den Alltag: Von einem Bruttopreis mit 19 Prozent sind rund 16 Prozent Steuer, von einem Bruttopreis mit 7 Prozent rund 6,5 Prozent. Ein Tankbeleg über 100 Euro enthält damit 15,97 Euro Mehrwertsteuer, ein Supermarkt-Bon über 100 Euro Lebensmittel nur 6,54 Euro.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2026 in Deutschland?

2026 gelten in Deutschland vier Stufen: 19 Prozent Regelsatz, 7 Prozent ermäßigter Satz, 0 Prozent Nullsteuersatz für Photovoltaik und die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Welcher Satz greift, entscheidet sich nach der Art der Leistung, nicht nach der Größe des Unternehmens.

Satz 2026Gilt unter anderem fürRechtsgrundlage
19 % RegelsatzElektronik, Kleidung, Möbel, Handwerkerleistungen, Kraftstoff, Beratung, alle Getränke§ 12 Abs. 1 UStG
7 % ermäßigtLebensmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen, Nahverkehr und Taxi, Hotelübernachtung, Speisen in der Gastronomie§ 12 Abs. 2 UStG i. V. m. Anlage 2 UStG
0 % NullsteuersatzLieferung und Installation von Solarmodulen und Stromspeichern für Wohngebäude§ 12 Abs. 3 UStG
steuerfreiUmsätze von Kleinunternehmern bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz§ 19 Abs. 1 UStG

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent ist keine Ermessensfrage, sondern folgt einer abschließenden Liste. Anlage 2 zum UStG zählt die begünstigten Gegenstände einzeln auf, von lebenden Tieren über Milch, Gemüse und Backwaren bis zu Büchern, Kunstgegenständen und Menstruationshygieneartikeln. Steht Ihre Leistung nicht in § 12 Abs. 2 UStG oder in Anlage 2, gelten 19 Prozent.

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist der Grund, warum private Solaranlagen auf Wohngebäuden seit 2023 ohne Mehrwertsteuer geliefert werden. Was das für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage bedeutet, rechnet der Photovoltaik-Rechner durch.

Warum gelten in der Gastronomie ab 2026 nur noch 7 Prozent?

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, ausgenommen die Abgabe von Getränken. Das steht in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 2025, und gilt unbefristet. Ein Restaurantbesuch mit 100 Euro Speisen netto kostet damit 107 Euro statt 119 Euro brutto.

Begünstigt sind nicht nur Restaurants, sondern auch Kantinen, Cafés, Imbisse, Caterer und Partyservices sowie Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen, die Tische und Stühle für den Verzehr vor Ort bereitstellen. Die Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025.

Getränke bleiben bei 19 Prozent, und zwar auch dann, wenn sie zusammen mit dem Essen serviert werden. Jede Gastronomierechnung ab 2026 hat deshalb zwei Steuersätze und muss das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausweisen (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG).

PositionNettoSatzMwStBrutto
Speisen (Menü für zwei Personen)100,00 €7 %7,00 €107,00 €
Getränke (Wein, Wasser, Kaffee)40,00 €19 %7,60 €47,60 €
Rechnungssumme 2026140,00 €gemischt14,60 €154,60 €
Zum Vergleich: dieselbe Rechnung mit 19 % auf alles140,00 €19 %26,60 €166,60 €

Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel 12,00 Euro Mehrwertsteuer auf eine Rechnung von 140 Euro netto. Ob Gastwirte diesen Vorteil an die Gäste weitergeben oder in die Marge nehmen, entscheidet jeder Betrieb selbst, denn es gibt keine gesetzliche Weitergabepflicht. Wie stark sich Preise über die Jahre ohnehin verschieben, zeigt der Inflationsrechner.

Wie sieht eine Handwerkerrechnung über 1.000 Euro netto mit 19 Prozent aus?

Bei 1.000 Euro netto und 19 Prozent Mehrwertsteuer beträgt der Rechnungsbetrag 1.190 Euro brutto, davon 190 Euro Umsatzsteuer. Der Handwerker führt die 190 Euro an das Finanzamt ab; für ihn selbst ist nur der Nettobetrag Ertrag. Handwerkerleistungen fallen unter den Regelsatz, denn sie stehen nicht in § 12 Abs. 2 UStG.

RechenschrittBetrag
Arbeitslohn und Material netto1.000,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG)190,00 €
= Rechnungsbetrag brutto1.190,00 €
Kosten für einen Privatkunden1.190,00 €
Kosten für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen1.000,00 €
Gegenprobe: 1.190,00 € ÷ 1,191.000,00 €

Dieselbe Rechnung kostet also je nach Kunde 1.190 Euro oder 1.000 Euro. Für Privathaushalte lohnt sich der Blick auf die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, die den Arbeitslohn betrifft: Der Handwerkerkosten-Rechner zeigt, wie viel davon Sie über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Wichtig für die Rechnungsprüfung: Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag sind Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV. Sie brauchen keinen Empfängernamen und keine Rechnungsnummer, müssen aber Steuersatz und Steuerbetrag oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung enthalten.

Wer darf 2026 ohne Mehrwertsteuer abrechnen?

Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, rechnet als Kleinunternehmer steuerfrei ab (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Seit dem 1. Januar 2025 sind diese Umsätze echt steuerfrei, sie werden also nicht mehr nur „nicht erhoben“.

Die 100.000-Euro-Grenze wirkt sofort. Wird sie im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem die Grenze gerissen wird, und alle folgenden Umsätze ebenfalls. Ein Wechsel der Besteuerungsart mitten im Kalenderjahr ist damit möglich; Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 18. März 2025.

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug. Für Kundschaft ohne Vorsteuerabzug, also Privatpersonen, ist ein Kleinunternehmer bei gleichem Nettopreis um bis zu 19 Prozent günstiger. Wer auf die Regelung verzichtet, ist mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Was neben der Umsatzsteuer noch auf Selbstständige zukommt, zeigen der Rechner für Selbstständige und der Gewerbesteuer-Rechner.

Was bedeutet der Vorsteuerabzug für Unternehmen?

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sich die gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück: Aus 1.190 Euro Rechnung bleiben effektiv 1.000 Euro Kosten. Grundlage ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, der den Abzug der gesetzlich geschuldeten Steuer für Leistungen anderer Unternehmer erlaubt.

Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG. Fehlt eine Pflichtangabe, etwa die Steuernummer, das Leistungsdatum oder das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug streichen. Bei einer Rechnung über 11.900 Euro brutto sind das 1.900 Euro, die im Unternehmen hängen bleiben.

Für steuerfreie Ausgangsumsätze gibt es keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG). Deshalb ist die Kleinunternehmerregelung bei hohen Investitionen oft nachteilig. Wie sich die Umsatzsteuer bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern auswirkt, ist beim Dienstwagen besonders relevant; die Belastung nach der Ein-Prozent-Regel rechnet der Firmenwagen-Rechner.

Die Abrechnung mit dem Finanzamt läuft über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Betrug die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro, melden Sie monatlich; bis 2.000 Euro kann das Finanzamt Sie von der Voranmeldung befreien, dazwischen gilt das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG).

Welche Fehler bei der Mehrwertsteuer kosten am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag: Wer 19 Prozent auf eine Leistung schreibt, für die 7 Prozent gelten, schuldet die Differenz trotzdem dem Finanzamt (§ 14c Abs. 1 UStG). Bei 100 Euro netto sind das 12 Euro, die Sie abführen, ohne sie kalkuliert zu haben.

Zweiter Klassiker ist der falsche Divisor. 1.190 Euro brutto minus 19 Prozent ergibt 963,90 Euro und nicht 1.000 Euro. Der Fehlbetrag von 36,10 Euro je 1.190 Euro summiert sich über ein Jahr schnell auf vierstellige Beträge. Nutzen Sie deshalb im Rechner oben ausdrücklich die Richtung „Brutto zu Netto“.

Dritter Punkt: Preisangaben gegenüber Privatkunden müssen Bruttopreise sein. Wer im Onlineshop oder im Angebot Nettopreise ohne deutlichen Hinweis nennt, riskiert eine Abmahnung, denn Endverbraucher haben Anspruch auf den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer.

Viertens die E-Rechnung: Seit 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Papier- und PDF-Rechnungen dürfen Sie nach § 27 Abs. 38 UStG noch bis zum 31. Dezember 2026 ausstellen, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro sogar bis zum 31. Dezember 2027. Danach ist das strukturierte Format Pflicht.

Und schließlich: Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer und hat mit Ihrer persönlichen Einkommensteuer nichts zu tun. Sie mindert weder Ihren Gewinn noch Ihre Steuerlast, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ihre Einkommensteuer auf den Gewinn ermitteln Sie separat mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie viel Mehrwertsteuer sind in 100 Euro brutto enthalten?

In 100 Euro brutto stecken bei 19 Prozent genau 15,97 Euro Mehrwertsteuer und 84,03 Euro netto. Beim ermäßigten Satz von 7 Prozent sind es 6,54 Euro Steuer und 93,46 Euro netto. Sie teilen dafür den Bruttobetrag durch 1,19 beziehungsweise 1,07 und ziehen das Ergebnis ab.

2Gilt 2026 wirklich der ermäßigte Steuersatz in der Gastronomie?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7 Prozent statt 19 Prozent, unbefristet nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Ein Essen für 100 Euro netto kostet damit 107 Euro brutto statt 119 Euro, also 12 Euro weniger.

3Ab welchem Umsatz muss ich Mehrwertsteuer ausweisen?

Ab einem Vorjahresumsatz von mehr als 25.000 Euro entfällt die Kleinunternehmerregelung, dann weisen Sie ab dem 1. Januar Umsatzsteuer aus. Auch als Kleinunternehmer werden Sie sofort steuerpflichtig, sobald Sie im laufenden Jahr 100.000 Euro überschreiten, und zwar bereits mit dem Umsatz, der die Grenze reißt (§ 19 Abs. 1 UStG).

4Warum gelten für Lebensmittel 7 Prozent und für Getränke 19 Prozent?

Weil Anlage 2 zum UStG abschließend aufzählt, was begünstigt ist: Fleisch, Milch, Gemüse, Obst, Backwaren und Kaffeebohnen stehen dort, Bier, Wein, Limonade und Kaffee als Getränk nicht. Ausnahmen sind unter anderem Leitungswasser und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil, für die 7 Prozent gelten.

5Was passiert, wenn ich 19 statt 7 Prozent auf die Rechnung schreibe?

Sie schulden den zu hoch ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt (§ 14c Abs. 1 UStG). Bei 1.000 Euro netto sind das 190 Euro statt 70 Euro, also 120 Euro zu viel, die Sie trotzdem abführen müssen. Ihr Kunde darf nur die gesetzlich richtigen 70 Euro als Vorsteuer ziehen. Korrigieren Sie die Rechnung schriftlich.

6Wie oft muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Bei mehr als 9.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr monatlich, sonst vierteljährlich. Bis 2.000 Euro Vorjahressteuer kann das Finanzamt Sie ganz von der Voranmeldung befreien, dann reicht die Jahreserklärung (§ 18 Abs. 2 UStG). Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben grundsätzlich keine Voranmeldungen ab.

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