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Einkommensteuer

Kirchensteuerrechner: 8 oder 9 Prozent auf die Einkommensteuer

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre Kirchensteuer für 2026. Der Rechner ermittelt aus Ihrem zu versteuernden Einkommen die Einkommensteuer und daraus 9 oder 8 Prozent Kirchensteuer.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Kirchensteuer beträgt 2026 neun Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent (§ 51a EStG). Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fallen 8.835 Euro Einkommensteuer an, daraus ergeben sich 795 Euro Kirchensteuer im Jahr bei neun Prozent oder rund 66 Euro im Monat.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Kirchensteuer im Jahr

ca. 795 €

Bei einer Einkommensteuer von 8.835 € und einem Satz von 9 % zahlen Sie die angezeigte Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar (hier vereinfacht nicht beruecksichtigt).

Einkommensteuer8.835 €
Kirchensteuersatz9 %
Kirchensteuer im Jahr795 €
Kirchensteuer pro Monat66 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet sich die Kirchensteuer 2026?

Die Kirchensteuer 2026 ist Einkommensteuer mal Kirchensteuersatz, also neun Prozent Ihrer Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 8.835 Euro, davon neun Prozent sind 795,15 Euro im Jahr oder rund 66 Euro im Monat.

Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Die Kirchensteuer wird nicht von Ihrem Einkommen erhoben, sondern von Ihrer festgesetzten Einkommensteuer. Das Gesetz nennt sie deshalb eine Zuschlagsteuer, deren Maßstab „die Einkommensteuer“ ist (§ 51a Abs. 2 EStG). Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Der Rechner oben nutzt genau diese Kette. Er ermittelt aus Ihrem zu versteuernden Einkommen zunächst die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG 2026, multipliziert das Ergebnis mit 0,09 oder 0,08 und teilt den Jahresbetrag durch zwölf für den Monatswert. Ihre persönliche Einkommensteuer prüfen Sie parallel mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Was ist die Kirchensteuer, und worauf wird sie erhoben?

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer, die die Finanzämter für die steuererhebenden Religionsgemeinschaften einziehen. Sie beträgt neun oder acht Prozent der Einkommensteuer und wird nur von Mitgliedern einer erhebungsberechtigten Kirche verlangt. Rechtsgrundlage sind § 51a EStG und die Kirchensteuergesetze der Länder.

Erhoben wird die Kirchensteuer über alle Kanäle, in denen Einkommensteuer anfällt. Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber sie zusammen mit der Lohnsteuer vom Bruttogehalt ab, sichtbar auf der Abrechnung und im Brutto-Netto-Rechner. Bei Selbstständigen läuft sie über die Einkommensteuer-Vorauszahlung und die Steuererklärung.

Erhebungsberechtigt sind die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften, in der Praxis vor allem die evangelischen Landeskirchen, die katholische Kirche und die jüdischen Gemeinden. Freikirchen und Gemeinschaften ohne diesen Status verlangen keine staatlich eingezogene Kirchensteuer. Wer keiner erhebungsberechtigten Kirche angehört, zahlt sie nicht, unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Auf Kapitalerträge gilt eine Sonderregel: Die Banken behalten die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer automatisch ein und führen sie anonymisiert ab (§ 51a Abs. 2c EStG). Innerhalb der Abgeltungsteuer mindert die Kirchensteuer sogar die Steuerlast leicht, was der Abgeltungssteuer-Rechner abbildet. Ein Sonderfall ist der Solidaritätszuschlag, der dieselbe Bemessungsgrundlage nutzt und im Soli-Rechner steht.

Welche Kirchensteuersätze gelten 2026 in den Bundesländern?

2026 gelten bundesweit neun Prozent der Einkommensteuer, nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent. Der Satz richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, nicht nach dem Arbeitsort. Auf 8.835 Euro Einkommensteuer macht der Unterschied zwischen neun und acht Prozent rund 88 Euro im Jahr aus.

BundesländerKirchensteuersatz 2026Basis
Bayern, Baden-Württemberg8 %der festgesetzten Einkommensteuer
Alle übrigen 14 Bundesländer9 %der festgesetzten Einkommensteuer

Weil die Kirchensteuer an der Einkommensteuer hängt, steigt sie mit dem Tarif progressiv an. Die folgende Tabelle zeigt drei typische Einkommen und rechnet die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 in die jährliche und monatliche Kirchensteuer um.

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuer 2026Kirchensteuer 9 % / Jahr≈ / MonatKirchensteuer 8 % / Jahr≈ / Monat
30.000 €4.217 €379,53 €31,63 €337,36 €28,11 €
45.000 €8.835 €795,15 €66,26 €706,80 €58,90 €
60.000 €14.233 €1.280,97 €106,75 €1.138,64 €94,89 €

Unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro fällt keine Einkommensteuer und damit keine Kirchensteuer an. Der Betrag null zieht sich also nach oben, bis die erste Einkommensteuer entsteht. Erst darüber greift der Kirchensteuersatz auf jeden Euro Einkommensteuer.

Bei Arbeitnehmern erscheint die Kirchensteuer nicht als Jahresbetrag, sondern monatlich auf der Gehaltsabrechnung. Der Arbeitgeber berechnet sie aus der laufenden Lohnsteuer, sodass sich die 66 Euro aus dem Beispiel gleichmäßig über zwölf Monate verteilen. Am Jahresende gleicht die Einkommensteuererklärung Abweichungen aus, etwa durch Sonderzahlungen oder einen Wechsel des Bundeslandes.

Rechenbeispiel: 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Ein Kirchenmitglied mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt 2026 bei neun Prozent 795,15 Euro Kirchensteuer im Jahr, also rund 66 Euro im Monat. In Bayern oder Baden-Württemberg sind es bei acht Prozent 706,80 Euro im Jahr oder rund 59 Euro im Monat. Der vollständige Rechenweg:

RechenschrittBetrag
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €
Einkommensteuer nach § 32a EStG 20268.835 €
× 9 % Kirchensteuersatz = Kirchensteuer / Jahr795,15 €
÷ 12 = Kirchensteuer / Monat66,26 €
alternativ × 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)706,80 €
davon je Monat58,90 €

Wichtig ist der Blick auf die Bemessungsgrundlage. Der Rechner setzt die reine Einkommensteuer aus Ihrem zu versteuernden Einkommen an. Bei Familien mit Kindern gilt jedoch eine Besonderheit: Für die Kirchensteuer werden nach § 51a EStG stets die Kinderfreibeträge von der Bemessungsgrundlage abgezogen, auch wenn beim Einkommen das Kindergeld günstiger war.

Das senkt die Kirchensteuer von Eltern gegenüber der reinen Tabellenrechnung. Wie stark der Kinderfreibetrag wirkt, zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner. Der Rechner oben bildet diese Kürzung nicht ab, sein Wert ist daher die Obergrenze für kinderlose Steuerpflichtige.

Ist die Kirchensteuer steuerlich absetzbar?

Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Zahlung, sodass Ihre echte Belastung deutlich unter dem Nominalbetrag liegt. Bei 795 Euro Kirchensteuer und 34 Prozent Grenzsteuersatz sinkt die Nettobelastung auf rund 525 Euro.

Der Effekt entsteht so: Die 795 Euro Kirchensteuer verringern das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 34 Prozent im Beispiel spart dieser Abzug etwa 270 Euro Einkommensteuer. Unterm Strich kostet die Kirchensteuer Sie also nicht 795 Euro, sondern etwa 525 Euro pro Jahr.

Der Rechner oben weist bewusst den vollen Nominalbetrag aus, weil die tatsächliche Ersparnis von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz und Ihren übrigen Sonderausgaben abhängt. Welche weiteren Posten Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, zeigt die Übersicht Was kann ich absetzen. Anders als beim Solidaritätszuschlag gibt es bei der Kirchensteuer keine Freigrenze, sie fällt ab dem ersten Euro Einkommensteuer an.

Den Abzug tragen Sie in der Anlage Sonderausgaben ein. Maßgeblich ist die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer abzüglich erstatteter Beträge, nicht die festgesetzte Jahressumme. Erstattet Ihnen das Finanzamt in einem Jahr mehr Kirchensteuer als Sie gezahlt haben, kehrt sich der Sonderausgabenabzug um und erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Kappung, Kirchgeld und besonderes Kirchgeld: Was gilt in Sonderfällen?

Für Sonderfälle gibt es drei Regeln: die Kappung der Progression bei hohen Einkommen, das Kirchgeld als Mindestbeitrag und das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen. Alle drei richten sich nach den Kirchensteuergesetzen der Länder und weichen deshalb von Bundesland zu Bundesland ab.

Die Kappung deckelt die Kirchensteuer bei Spitzenverdienern auf einen festen Anteil des zu versteuernden Einkommens, meist 2,75 bis 4 Prozent, je nach Land. Beispiel bei 3 Prozent und 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: Die Einkommensteuer beträgt 115.529 Euro, neun Prozent davon wären 10.397,61 Euro. Der Deckel von 3 Prozent auf 300.000 Euro liegt bei 9.000 Euro, das spart 1.397,61 Euro. In den meisten Ländern müssen Sie die Kappung beantragen, Bayern gewährt sie nicht.

Vom besonderen Kirchgeld zu unterscheiden ist das allgemeine Kirchgeld, das einige Landeskirchen als festen Mindestbeitrag von wenigen Euro im Jahr von Mitgliedern erheben, die keine oder nur geringe Kirchensteuer zahlen. Es wird meist direkt von der Kirchengemeinde festgesetzt und ist deutlich kleiner als die einkommensabhängige Kirchensteuer. In vielen Gemeinden gibt es dieses Kirchgeld gar nicht.

Das besondere Kirchgeld trifft glaubensverschiedene Ehen, in denen nur ein Partner der Kirche angehört und der kirchenangehörige Partner ein geringes eigenes Einkommen hat. Es bemisst sich am gemeinsam zu versteuernden Einkommen und beginnt in vielen Ländern bei 96 Euro im Jahr, gestaffelt bis rund 3.600 Euro. So wird auch dann ein Beitrag fällig, wenn das Mitglied selbst kaum Einkommensteuer zahlt.

Wie beende ich die Kirchensteuer per Kirchenaustritt?

Die Kirchensteuer endet mit dem Kirchenaustritt, der beim Standesamt oder Amtsgericht Ihres Wohnorts erklärt wird. Wirksam wird die Befreiung je nach Bundesland im Monat des Austritts oder im Folgemonat. Bei 795 Euro Jahreskirchensteuer sparen Sie ab dann rund 66 Euro pro Monat, den vollen Betrag jedoch erst im ersten vollen Jahr nach dem Austritt.

Der häufigste Irrtum ist die Annahme, der Austritt wirke rückwirkend für das ganze Jahr. Tatsächlich zahlen Sie die Kirchensteuer taggenau bis zum Wirksamwerden des Austritts, das Finanzamt teilt das Jahr in zwei Zeiträume. Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Wohnort und Meldeadresse: Maßgeblich ist der steuerliche Wohnsitz zum jeweiligen Zeitpunkt.

Ein dritter Punkt betrifft Paare: Bei gemeinsamer Veranlagung wird die Kirchensteuer für jeden Ehegatten getrennt nach seiner eigenen Konfession berechnet, nicht pauschal auf die gemeinsame Steuer. Tritt nur ein Partner aus, bleibt die Kirchensteuer des anderen bestehen. Prüfen Sie vor einem Austritt außerdem, ob in Ihrem Land ein besonderes Kirchgeld greift, damit Sie die tatsächliche Ersparnis richtig einschätzen.

Für die Austrittserklärung fällt je nach Bundesland eine Verwaltungsgebühr von rund 25 bis 35 Euro an, in Bremen und Berlin ist der Austritt gebührenfrei. Diese einmalige Gebühr rechnet sich bei 795 Euro jährlicher Kirchensteuer bereits im ersten Monat. Wie sich der Wegfall der Kirchensteuer konkret auf Ihr Monatsnetto auswirkt, rechnen Sie im Anschluss mit dem Brutto-Netto-Rechner nach.

Wie viel spart der Kirchenaustritt je nach Einkommen?

Die Ersparnis wächst mit dem Einkommen, weil die Kirchensteuer ein fester Prozentsatz der Einkommensteuer ist. Bei 9 Prozent Kirchensteuer und dem Tarif 2026 ergeben sich grob folgende Jahresbeträge (Steuerklasse I, ohne weitere Freibeträge), von denen nach dem Sonderausgabenabzug netto etwa zwei Drittel als echte Ersparnis bleiben:

Zu versteuerndes EinkommenKirchensteuer 9 % (Jahr)Ersparnis nach Sonderausgabenabzug (rund)
30.000 Eurorund 400 Eurorund 265 Euro
45.000 Eurorund 795 Eurorund 525 Euro
60.000 Eurorund 1.240 Eurorund 820 Euro
80.000 Eurorund 1.900 Eurorund 1.250 Euro

Die Werte sind gerundete Schätzungen und hängen von Ihrem Grenzsteuersatz und Bundesland ab (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg). Bedenken Sie neben dem Geld auch die nichtfinanziellen Folgen, etwa den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen. Wie hoch Ihre Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage ausfällt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Warum 8 oder 9 Prozent gelten und wie die Kappung wirkt, erklärt der Ratgeber Kirchensteuer berechnen.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?

Die Kirchensteuer beträgt 2026 neun Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent (§ 51a EStG). Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 8.835 Euro Einkommensteuer sind das 795,15 Euro im Jahr bei neun Prozent oder rund 66 Euro im Monat. Sie wird von der Steuer erhoben, nicht vom Einkommen.

2Wird die Kirchensteuer vom Einkommen oder von der Steuer berechnet?

Die Kirchensteuer wird von der festgesetzten Einkommensteuer berechnet, nicht vom Einkommen (§ 51a Abs. 2 EStG). Neun Prozent von 8.835 Euro Einkommensteuer ergeben 795,15 Euro. Deshalb steigt sie progressiv mit dem Steuertarif, und unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro fällt gar keine Kirchensteuer an.

3Warum zahlt man in Bayern nur acht Prozent Kirchensteuer?

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz acht Prozent, in allen 14 übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer. Auf 8.835 Euro Einkommensteuer sind das 706,80 statt 795,15 Euro, also rund 88 Euro weniger im Jahr. Maßgeblich ist Ihr steuerlicher Wohnsitz, nicht der Arbeitsort.

4Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie senkt das zu versteuernde Einkommen im Zahlungsjahr. Bei 795 Euro Kirchensteuer und 34 Prozent Grenzsteuersatz spart der Abzug rund 270 Euro, sodass die echte Nettobelastung auf etwa 525 Euro im Jahr sinkt.

5Wie viel spare ich durch einen Kirchenaustritt?

Sie sparen die volle Kirchensteuer, im Beispiel 795 Euro im Jahr oder rund 66 Euro im Monat bei neun Prozent. Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt und wirkt je nach Bundesland ab dem Monat des Austritts oder dem Folgemonat. Bis dahin zahlen Sie taggenau weiter, nicht rückwirkend fürs ganze Jahr.

6Was ist das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen?

Das besondere Kirchgeld fällt an, wenn nur ein Ehepartner der Kirche angehört und selbst wenig Einkommensteuer zahlt. Es bemisst sich am gemeinsam zu versteuernden Einkommen und beginnt in vielen Ländern bei 96 Euro im Jahr, gestaffelt bis rund 3.600 Euro. So wird auch dann ein Beitrag fällig, wenn keine reguläre Kirchensteuer entsteht.

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