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Kirchensteuer 2026 berechnen: 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland

In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent, in allen anderen Ländern 9 Prozent der Lohnsteuer. Was das im Monat kostet und wie die Kappung wirkt.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
Kirchensteuer 2026 berechnen: 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland

Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?

Die Kirchensteuer beträgt 2026 in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen übrigen 14 Bundesländern 9 Prozent. Bemessungsgrundlage ist aber nicht das Bruttogehalt, sondern die Lohn- oder Einkommensteuer.

Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I fallen rund 500 Euro Lohnsteuer im Monat an. Davon 9 Prozent sind rund 45 Euro Kirchensteuer, nicht 360 Euro. Bezogen aufs Brutto sind das also gut 1 Prozent, nicht 9.

Was kostet die Kirchensteuer im Monat?

Werte für Steuerklasse I, gerundet, ohne Kinderfreibeträge.

Brutto/MonatLohnsteuer ca.9 %8 %
2.500 €205 €18 €16 €
3.000 €300 €27 €24 €
4.000 €500 €45 €40 €
5.000 €725 €65 €58 €
6.000 €975 €88 €78 €

Den exakten Betrag für Ihr Gehalt und Ihr Bundesland rechnet der Kirchensteuer-Rechner.

Warum steht auf der Abrechnung ein anderer Wert?

Für die Kirchensteuer wird die Lohnsteuer nach Paragraf 51a EStG fiktiv neu berechnet, und zwar immer mit Kinderfreibeträgen. Auch wer monatlich Kindergeld bekommt und deshalb bei der Lohnsteuer keinen Freibetrag angesetzt hat, zahlt Kirchensteuer auf die niedrigere fiktive Steuer.

Bei zwei Kindern sinkt die Bemessungsgrundlage dadurch spürbar. Deshalb steht in der Spalte Kirchensteuer oft ein Betrag, der nicht zu 9 Prozent der ausgewiesenen Lohnsteuer passt. Wie die Freibeträge wirken, zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner.

Was ist die Kappung bei hohen Einkommen?

Die meisten Landeskirchen begrenzen die Kirchensteuer auf 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Diese Kappung greift erst bei sehr hohen Einkommen, meist ab rund 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

In einigen Ländern wird die Kappung automatisch angewendet, in anderen müssen Sie sie beim Kirchensteueramt beantragen. Bayern kennt keine Kappung. Wer über der Schwelle liegt und keinen Antrag stellt, zahlt jahrelang zu viel.

Ist die Kirchensteuer absetzbar?

Ja, vollständig. Gezahlte Kirchensteuer ist in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kostet Sie eine Kirchensteuer von 540 Euro im Jahr effektiv nur rund 313 Euro.

Erstattete Kirchensteuer wird gegengerechnet und mindert den Abzug im Jahr der Erstattung. Der Sonderausgabenabzug ist der Grund, warum die reale Belastung deutlich unter dem Nominalsatz liegt.

Was bringt der Austritt wirklich?

Bei 4.000 Euro brutto sparen Sie rund 45 Euro im Monat, also 540 Euro im Jahr. Nach Abzug des wegfallenden Sonderausgabenabzugs bleiben netto etwa 313 Euro. Der Austritt kostet je nach Bundesland zwischen 0 und 60 Euro Gebühr.

Die Kirchensteuerpflicht endet je nach Land mit dem Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats. Was das über die Jahre summiert bedeutet, steht im Ratgeber zum Kirchenaustritt. Die Sätze je Bundesland finden Sie auf den Länderseiten zur Kirchensteuer.

Wie wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Die Kirchensteuer wird hier nicht auf die vollen 25 Prozent erhoben, sondern die Abgeltungsteuer wird zuvor gemindert. Der effektive Satz liegt deshalb bei 24,45 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer und 24,51 Prozent bei 8 Prozent.

Zusammen mit Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 27,99 Prozent statt 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer. Banken fragen den Kirchensteuerabzugsmerkmal automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behalten die Steuer direkt ein.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Zusammenveranlagte gilt vorrangig. Nur darüber hinausgehende Erträge werden belastet. Die genaue Rechnung macht der Abgeltungssteuer-Rechner.

Was gilt für konfessionsverschiedene Ehen?

Gehören beide Partner unterschiedlichen kirchensteuerberechtigten Konfessionen an, wird die Kirchensteuer hälftig auf beide Kirchen aufgeteilt. Jeder zahlt nach seiner eigenen Steuerlast, bei Zusammenveranlagung nach dem Verhältnis der Einkünfte.

Anders bei glaubensverschiedener Ehe, wenn also nur ein Partner Kirchenmitglied ist. Dann zahlt nur dieser Partner Kirchensteuer, und zwar auf seinen Anteil an der gemeinsamen Steuer. Verdient das Kirchenmitglied wenig oder nichts, erheben viele Landeskirchen stattdessen das besondere Kirchgeld, gestaffelt nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen. Es beginnt meist bei rund 96 Euro im Jahr und steigt auf bis zu 3.600 Euro.

Kann ich wieder eintreten?

Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit über das zuständige Pfarramt möglich. Die Kirchensteuerpflicht beginnt dann mit dem Folgemonat. Eine Nachzahlung für die Jahre außerhalb der Kirche fällt nicht an.

Praktisch relevant wird der Wiedereintritt oft bei kirchlichen Arbeitgebern, bei kirchlicher Trauung oder wenn ein Kind an einer konfessionellen Einrichtung angemeldet werden soll. Rechnen Sie die laufenden Kosten vorher mit dem Kirchensteuer-Rechner durch, damit die Belastung nicht überrascht.

Wie zahlen Selbstständige die Kirchensteuer?

Bei Selbstständigen gibt es keinen Lohnsteuerabzug, deshalb wird die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer über den Steuerbescheid festgesetzt und fließt in die vierteljährlichen Vorauszahlungen ein.

Die Bemessungsgrundlage ist dieselbe: 8 oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Bei 15.000 Euro Einkommensteuer sind das 1.350 Euro bei 9 Prozent. Der Sonderausgabenabzug wirkt genauso, sodass netto rund 780 Euro bleiben. Was insgesamt anfällt, zeigt der Selbstständigen-Rechner, den Überblick gibt der Ratgeber zu Steuern für Selbstständige.

Zahle ich Kirchensteuer für meine Kinder?

Nein. Kinder sind zwar durch die Taufe Kirchenmitglieder, aber kirchensteuerpflichtig wird nur, wer eigenes steuerpflichtiges Einkommen hat. Ein Schüler oder Student ohne Einkünfte zahlt nichts.

Relevant wird es beim ersten Job oder bei einer Ausbildungsvergütung. Sobald Lohnsteuer anfällt, wird auch Kirchensteuer einbehalten. Bei einer Ausbildungsvergütung von 1.000 Euro im Monat fällt in Steuerklasse I kaum Lohnsteuer an, sodass die Kirchensteuer nahe null bleibt.

Ein Kirchenaustritt ist erst ab 14 Jahren möglich und muss ab diesem Alter vom Kind selbst erklärt werden. Vorher entscheiden die Eltern gemeinsam. Ab welchem Gehalt überhaupt Lohnsteuer anfällt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Was passiert beim Umzug in ein anderes Bundesland?

Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Wer von Nordrhein-Westfalen nach Bayern zieht, zahlt ab dem Folgemonat 8 statt 9 Prozent. Bei 500 Euro Lohnsteuer sind das rund 5 Euro Ersparnis im Monat.

Die Umstellung erfolgt automatisch über die Meldebehörde und die elektronischen Lohnsteuermerkmale, Sie müssen nichts veranlassen. Prüfen Sie die erste Abrechnung nach dem Umzug trotzdem, denn verspätete Meldungen führen gelegentlich zu einem falschen Satz über mehrere Monate.

Zu viel gezahlte Kirchensteuer holen Sie über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte wird nachgefordert. Wer im Laufe des Jahres umzieht, wird für jeden Monat nach dem dann geltenden Satz veranlagt. Die Jahresabrechnung gleicht das automatisch aus.

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