SteuerGenau
Gehalt & Lohn

Urlaubsanspruch-Rechner: Urlaubstage bei Teilzeit und unterjährigem Ein- oder Austritt

Arbeitstage pro Woche, vertraglichen Jahresurlaub und Ein- oder Austrittsdatum eingeben und sofort sehen, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen: mit Teilzeit-Umrechnung nach Wochentagen und Zwölftelung nach dem Bundesurlaubsgesetz.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, das entspricht 24 Werktagen nach Paragraf 3 BUrlG. Bei Teilzeit gilt: vertraglicher Jahresurlaub mal eigene Arbeitstage pro Woche geteilt durch die Vollzeit-Arbeitstage, also 30 x 3/5 = 18 Tage. Bei Eintritt im laufenden Jahr zählt 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr Urlaubsanspruch

30 Urlaubstage

Rechenweg: 30 Tage x Ihre Wochentage / Vollzeit-Wochentage. Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 20 Tagen.

Vertraglicher Vollzeit-Urlaub30 Tage
Nach Wochentagen umgerechnet30,0 Tage
Volle Beschäftigungsmonate12
Anspruch (ungerundet)30,00 Tage
Ihr Urlaubsanspruch30,0 Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub20,0 Tage

Stand: BUrlG · vertragliche und tarifliche Regelungen gehen vor · keine Rechtsberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner?

Der Rechner ermittelt Ihren Urlaubsanspruch in drei Schritten: Er startet mit Ihrem vertraglichen Jahresurlaub (mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche), rechnet ihn bei Teilzeit auf Ihre Wochentage um und zwölftelt bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr. Beispiel: 30 Tage Vollzeiturlaub, Teilzeit an 3 Tagen pro Woche, Eintritt zum 1. September ergibt 30 x 3/5 = 18 Tage, davon 4/12 = 6 Tage bis Jahresende.

Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es legt nur das Minimum fest, Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag darf mehr gewähren und tut das fast immer: Üblich sind 25 bis 30 Tage. Der Rechner arbeitet deshalb mit Ihrem vertraglichen Urlaub, nicht nur mit dem gesetzlichen Sockel.

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen gesetzlich mindestens zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr nach Paragraf 3 BUrlG. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag, das Gesetz rechnet also mit einer 6-Tage-Woche. Wer wie die meisten Beschäftigten an 5 Tagen arbeitet, hat umgerechnet 20 Arbeitstage Mindesturlaub, in beiden Fällen genau 4 Wochen frei.

Entscheidend ist allein die Zahl Ihrer Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Die Umrechnung lautet: 24 geteilt durch 6, mal Ihre Wochentage. Die Tabelle zeigt den gesetzlichen Mindestanspruch für alle Wochenmodelle:

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher MindesturlaubEntspricht
6 Tage24 Werktage4 Wochen
5 Tage20 Arbeitstage4 Wochen
4 Tage16 Arbeitstage4 Wochen
3 Tage12 Arbeitstage4 Wochen
2 Tage8 Arbeitstage4 Wochen
1 Tag4 Arbeitstage4 Wochen

Das Prinzip dahinter: Jeder Beschäftigte soll 4 Wochen im Jahr freigestellt werden können, unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Wer nur an 2 Tagen pro Woche arbeitet, braucht dafür eben nur 8 Urlaubstage. Auch wer im Minijob oder als Werkstudent arbeitet, hat denselben anteiligen gesetzlichen Anspruch nach Wochentagen.

Steht in Ihrem Vertrag Werktage oder Arbeitstage?

24 Werktage sind genauso viel Urlaub wie 20 Arbeitstage, nämlich exakt 4 Wochen. Der Unterschied liegt nur in der Zählweise: Werktage umfassen Montag bis Samstag, also 6 Tage pro Woche, Arbeitstage nur die Tage, an denen Sie tatsächlich arbeiten, bei den meisten Beschäftigten Montag bis Freitag.

Diese Unterscheidung sorgt regelmäßig für Verwirrung beim Blick in den Arbeitsvertrag. Steht dort "24 Werktage", klingt das nach mehr als dem Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, ist aber derselbe Anspruch. Steht dort dagegen "24 Arbeitstage" bei einer 5-Tage-Woche, haben Sie 4 Tage mehr als das gesetzliche Minimum, umgerechnet 4,8 Wochen frei. Prüfen Sie also immer, welche Zählweise Ihr Vertrag verwendet, bevor Sie Werte in den Rechner eintragen: Der Rechner arbeitet mit Arbeitstagen.

Faustregel für die Umrechnung: Werktage geteilt durch 6, mal Ihre Arbeitstage pro Woche. Aus 24 Werktagen werden so bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, aus 30 Werktagen (häufig in älteren Tarifverträgen) 25 Arbeitstage.

Wie berechnen Sie den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Bei Teilzeit gilt die Formel: vertraglicher Jahresurlaub mal eigene Arbeitstage pro Woche, geteilt durch die Arbeitstage eines Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Beispiel: Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche, Sie arbeiten an 3 Tagen. Dann stehen Ihnen 30 x 3/5 = 18 Urlaubstage zu.

Der wichtigste Punkt dabei: Die Formel zählt Tage, nicht Stunden. Wer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, aber jeweils nur 4 Stunden, behält die vollen 30 Urlaubstage. Gekürzt wird nur, wenn Sie an weniger Wochentagen arbeiten, denn dann brauchen Sie für dieselbe freie Zeit weniger Urlaubstage. Die Tabelle zeigt die Umrechnung bei 30 Tagen Vollzeiturlaub (5-Tage-Woche):

Ihre Arbeitstage pro WocheRechnungIhr Urlaubsanspruch
5 Tage (auch mit weniger Stunden)30 x 5/530 Tage
4 Tage30 x 4/524 Tage
3 Tage30 x 3/518 Tage
2 Tage30 x 2/512 Tage
1 Tag30 x 1/56 Tage

Unterm Strich haben alle gleich viel frei: 30 Urlaubstage bei 5 Wochentagen sind 6 Wochen Urlaub, 18 Tage bei 3 Wochentagen ebenfalls. Was die Teilzeit für Ihr Gehalt bedeutet, zeigt der Teilzeit-Rechner, das Nettoergebnis der Brutto-Netto-Rechner.

Was gilt bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr?

Bei Eintritt im laufenden Jahr erwerben Sie 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat, der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Wartezeit (Paragraf 4 BUrlG und Paragraf 5 BUrlG). Wer am 1. September mit 30 vertraglichen Urlaubstagen startet, hat bis Jahresende 4/12 x 30 = 10 Tage, weil die Wartezeit im alten Jahr nicht mehr erfüllt wird.

Beim Austritt kommt es auf den Zeitpunkt an. Wer bis zum 30. Juni ausscheidet, erhält 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat. Wer in der zweiten Jahreshälfte geht und die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Anspruch, also zum Beispiel alle 20 Tage bei der 5-Tage-Woche. Nur den vertraglichen Mehrurlaub darüber hinaus darf der Arbeitgeber zwölfteln, und auch das nur, wenn der Arbeitsvertrag eine pro-rata-Klausel enthält.

SituationRegelBeispiel (30 Tage vertraglich)
Eintritt im laufenden Jahr1/12 je vollem MonatEintritt 1.9.: 4/12 x 30 = 10 Tage
In den ersten 6 Monaten (Wartezeit)1/12 je vollem Monatnach 3 Monaten: 7,5, aufgerundet 8 Tage
Austritt bis 30.6.1/12 je vollem MonatAustritt 30.4.: 4/12 x 30 = 10 Tage
Austritt ab 1.7. nach erfüllter Wartezeitvoller gesetzlicher Anspruchmindestens 20 Tage; Mehrurlaub je nach Klausel gezwölftelt

Der Rechner oben wendet genau diese Zwölftelung an. Wie viele Arbeitstage in Ihrem Restjahr überhaupt liegen, zählt der Arbeitstage-Rechner.

Rechenbeispiel: Eintritt am 1. September in Teilzeit

Eine Arbeitnehmerin beginnt am 1. September eine Teilzeitstelle an 3 Tagen pro Woche. Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Ihr Urlaubsanspruch bis Jahresende beträgt 6 Tage. So wird gerechnet:

Vertraglicher Jahresurlaub (Vollzeit, 5-Tage-Woche)30 Tage
Teilzeit-Umrechnung: 30 x 3/518 Tage
Volle Beschäftigungsmonate bis 31.12. (Sep bis Dez)4 Monate
Zwölftelung: 18 x 4/126 Tage
Urlaubsanspruch bis Jahresende6 Tage

Zum Vergleich: In Vollzeit hätte dieselbe Mitarbeiterin 30 x 4/12 = 10 Tage bis Jahresende. Ab dem 1. Januar des Folgejahres steht ihr dann der volle Jahresanspruch von 18 Tagen zu, sobald am 28. Februar die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Mit den 6 Tagen lassen sich rund um die Feiertage übrigens lange Auszeiten bauen, der Brückentage-Planer zeigt die besten Kombinationen.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?

Bruchteile von mindestens 0,5 Urlaubstagen werden auf volle Tage aufgerundet, so regelt es Paragraf 5 Absatz 2 BUrlG. Aus 7,5 rechnerischen Tagen werden also 8 volle Urlaubstage. Kleinere Bruchteile bleiben dagegen einfach als Bruchteil bestehen: Aus 7,33 Tagen werden nicht 7 Tage, sondern es bleiben 7,33 Tage, die Sie als 7 Tage plus einen Teiltag nehmen können.

Ein Abrunden sieht das Gesetz nicht vor. Beispiel: Wer nach 3 vollen Monaten mit 30 Tagen Jahresurlaub ausscheidet, hat 3/12 x 30 = 7,5 Tage, aufgerundet 8 Tage. Bei 25 Tagen Jahresurlaub und 5 Monaten ergeben sich 25 x 5/12 = 10,42 Tage, die als 10,42 Tage bestehen bleiben. Nicht genommener Urlaub wird beim Austritt ausgezahlt; den Wert eines Urlaubstags in Euro können Sie über den Stundenlohn-Rechner abschätzen.

Wann verfällt Ihr Urlaub?

Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember des Urlaubsjahres, bei betrieblichen oder persönlichen Gründen ist eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres möglich (Paragraf 7 BUrlG). Seit der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht gilt aber eine entscheidende Einschränkung: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Urlaub bestehen und kann sich über Jahre ansammeln. Eine Sonderregel gilt bei Krankheit: Wer langzeiterkrankt ist und den Urlaub deshalb nicht nehmen kann, behält ihn zunächst, er verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des übernächsten Jahres. Details erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Informationen zum Urlaubsrecht.

Welche typischen Fehler kosten Urlaubstage?

Der häufigste Fehler ist die falsche Teilzeit-Kürzung: Wer an 5 Tagen pro Woche mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, dem stehen die vollen Urlaubstage zu. Eine Kürzung von 30 auf 24 Tage wegen einer 80-Prozent-Stelle an 5 Tagen ist unzulässig, gekürzt wird nur nach Wochentagen. Prüfen Sie das besonders nach einem Wechsel des Arbeitszeitmodells.

Fehler Nummer 2 betrifft den Austritt in der zweiten Jahreshälfte: Viele Arbeitgeber zwölfteln dann den kompletten Urlaub. Richtig ist, dass Ihnen nach erfüllter Wartezeit der volle gesetzliche Anspruch zusteht, bei einer 5-Tage-Woche also mindestens 20 Tage. Nur der vertragliche Mehrurlaub darf anteilig gekürzt werden, und auch das nur mit einer wirksamen pro-rata-Klausel im Vertrag.

Weitere teure Irrtümer: Minijobber und Werkstudenten verzichten oft auf Urlaub, obwohl ihnen derselbe anteilige Anspruch zusteht wie allen anderen, bei 2 Wochentagen also mindestens 8 Tage. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub zwar um 1/12 je vollem Monat kürzen, muss diese Kürzung aber ausdrücklich erklären; unterbleibt die Erklärung, bleibt der volle Anspruch bestehen. Und beim Rechnen wird oft abgerundet, obwohl ab 0,5 aufzurunden ist und kleinere Bruchteile erhalten bleiben. Wer unbezahlt mehr arbeitet statt Urlaub zu nehmen, verschenkt doppelt Geld, das zeigt der Überstunden-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

<iframe id="steuergenau-urlaubsanspruch-rechner" src="https://www.steuergenau.de/embed/urlaubsanspruch-rechner" title="Urlaubsanspruch-Rechner" width="100%" height="720" loading="lazy" style="border:1px solid #d9dbde;border-radius:0 0 20px 0"></iframe>
<p style="font-size:13px;margin-top:8px">Rechner von <a href="https://www.steuergenau.de/urlaubsanspruch-rechner" target="_blank" rel="noopener">SteuerGenau</a></p>
<script>
window.addEventListener("message",function(e){
  if(e.origin!=="https://www.steuergenau.de")return;
  if(!e.data||e.data.type!=="steuergenau:height")return;
  var f=document.getElementById("steuergenau-urlaubsanspruch-rechner");
  if(f&&f.contentWindow===e.source)f.style.height=e.data.height+"px";
});
</script>

Häufige Fragen

1Wie viele Urlaubstage haben Sie bei einer 3-Tage-Woche?

Gesetzlich mindestens 12 Arbeitstage, das entspricht 4 Wochen Urlaub. Gilt im Betrieb ein vertraglicher Urlaub von 30 Tagen bei der 5-Tage-Woche, stehen Ihnen 30 x 3/5 = 18 Tage zu. Gekürzt wird nur nach Wochentagen, nicht nach Stunden.

2Wie viel Urlaub bekommen Sie bei Eintritt am 1. September?

1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat, bei 30 vertraglichen Tagen also 4/12 x 30 = 10 Tage bis Jahresende. Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach der Wartezeit von 6 Monaten nach Paragraf 4 BUrlG, hier also Ende Februar.

3Wird der Urlaub gekürzt, wenn Sie täglich weniger Stunden arbeiten?

Nein. Wer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, behält den vollen vertraglichen Urlaub, zum Beispiel 30 Tage, auch bei nur 4 Stunden pro Tag. Gekürzt wird nur bei weniger Arbeitstagen pro Woche: Bei 3 von 5 Tagen sind es 18 statt 30 Tage.

4Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, denselben anteiligen gesetzlichen Anspruch wie alle Arbeitnehmer, berechnet nach Wochentagen. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind das mindestens 8 Urlaubstage im Jahr, bei 3 Tagen mindestens 12. Das gilt genauso für Werkstudenten.

5Wann verfällt nicht genommener Urlaub?

Grundsätzlich am 31. Dezember, mit Übertragung bis zum 31. März bei betrieblichen oder persönlichen Gründen. Nach der EuGH- und BAG-Rechtsprechung verfällt Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den Verfall hingewiesen hat. Bei Langzeiterkrankung verfällt er spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

6Darf der Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit kürzen?

Ja, um 1/12 je vollem Kalendermonat Elternzeit, bei 30 Tagen Jahresurlaub und 6 Monaten Elternzeit also um 15 Tage. Die Kürzung wirkt aber nur, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich erklärt. Ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen.

Verwandte Ratgeber

Alle Ratgeber ansehen →

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.