Wie funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner?
Der Rechner ermittelt Ihren Urlaubsanspruch in drei Schritten: Er startet mit Ihrem vertraglichen Jahresurlaub (mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche), rechnet ihn bei Teilzeit auf Ihre Wochentage um und zwölftelt bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr. Beispiel: 30 Tage Vollzeiturlaub, Teilzeit an 3 Tagen pro Woche, Eintritt zum 1. September ergibt 30 x 3/5 = 18 Tage, davon 4/12 = 6 Tage bis Jahresende.
Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es legt nur das Minimum fest, Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag darf mehr gewähren und tut das fast immer: Üblich sind 25 bis 30 Tage. Der Rechner arbeitet deshalb mit Ihrem vertraglichen Urlaub, nicht nur mit dem gesetzlichen Sockel.
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen gesetzlich mindestens zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr nach Paragraf 3 BUrlG. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag, das Gesetz rechnet also mit einer 6-Tage-Woche. Wer wie die meisten Beschäftigten an 5 Tagen arbeitet, hat umgerechnet 20 Arbeitstage Mindesturlaub, in beiden Fällen genau 4 Wochen frei.
Entscheidend ist allein die Zahl Ihrer Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Die Umrechnung lautet: 24 geteilt durch 6, mal Ihre Wochentage. Die Tabelle zeigt den gesetzlichen Mindestanspruch für alle Wochenmodelle:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Entspricht |
|---|---|---|
| 6 Tage | 24 Werktage | 4 Wochen |
| 5 Tage | 20 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 4 Tage | 16 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 3 Tage | 12 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 2 Tage | 8 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 1 Tag | 4 Arbeitstage | 4 Wochen |
Das Prinzip dahinter: Jeder Beschäftigte soll 4 Wochen im Jahr freigestellt werden können, unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Wer nur an 2 Tagen pro Woche arbeitet, braucht dafür eben nur 8 Urlaubstage. Auch wer im Minijob oder als Werkstudent arbeitet, hat denselben anteiligen gesetzlichen Anspruch nach Wochentagen.
Steht in Ihrem Vertrag Werktage oder Arbeitstage?
24 Werktage sind genauso viel Urlaub wie 20 Arbeitstage, nämlich exakt 4 Wochen. Der Unterschied liegt nur in der Zählweise: Werktage umfassen Montag bis Samstag, also 6 Tage pro Woche, Arbeitstage nur die Tage, an denen Sie tatsächlich arbeiten, bei den meisten Beschäftigten Montag bis Freitag.
Diese Unterscheidung sorgt regelmäßig für Verwirrung beim Blick in den Arbeitsvertrag. Steht dort "24 Werktage", klingt das nach mehr als dem Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, ist aber derselbe Anspruch. Steht dort dagegen "24 Arbeitstage" bei einer 5-Tage-Woche, haben Sie 4 Tage mehr als das gesetzliche Minimum, umgerechnet 4,8 Wochen frei. Prüfen Sie also immer, welche Zählweise Ihr Vertrag verwendet, bevor Sie Werte in den Rechner eintragen: Der Rechner arbeitet mit Arbeitstagen.
Faustregel für die Umrechnung: Werktage geteilt durch 6, mal Ihre Arbeitstage pro Woche. Aus 24 Werktagen werden so bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, aus 30 Werktagen (häufig in älteren Tarifverträgen) 25 Arbeitstage.
Wie berechnen Sie den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit gilt die Formel: vertraglicher Jahresurlaub mal eigene Arbeitstage pro Woche, geteilt durch die Arbeitstage eines Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Beispiel: Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche, Sie arbeiten an 3 Tagen. Dann stehen Ihnen 30 x 3/5 = 18 Urlaubstage zu.
Der wichtigste Punkt dabei: Die Formel zählt Tage, nicht Stunden. Wer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, aber jeweils nur 4 Stunden, behält die vollen 30 Urlaubstage. Gekürzt wird nur, wenn Sie an weniger Wochentagen arbeiten, denn dann brauchen Sie für dieselbe freie Zeit weniger Urlaubstage. Die Tabelle zeigt die Umrechnung bei 30 Tagen Vollzeiturlaub (5-Tage-Woche):
| Ihre Arbeitstage pro Woche | Rechnung | Ihr Urlaubsanspruch |
|---|---|---|
| 5 Tage (auch mit weniger Stunden) | 30 x 5/5 | 30 Tage |
| 4 Tage | 30 x 4/5 | 24 Tage |
| 3 Tage | 30 x 3/5 | 18 Tage |
| 2 Tage | 30 x 2/5 | 12 Tage |
| 1 Tag | 30 x 1/5 | 6 Tage |
Unterm Strich haben alle gleich viel frei: 30 Urlaubstage bei 5 Wochentagen sind 6 Wochen Urlaub, 18 Tage bei 3 Wochentagen ebenfalls. Was die Teilzeit für Ihr Gehalt bedeutet, zeigt der Teilzeit-Rechner, das Nettoergebnis der Brutto-Netto-Rechner.
Was gilt bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr?
Bei Eintritt im laufenden Jahr erwerben Sie 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat, der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Wartezeit (Paragraf 4 BUrlG und Paragraf 5 BUrlG). Wer am 1. September mit 30 vertraglichen Urlaubstagen startet, hat bis Jahresende 4/12 x 30 = 10 Tage, weil die Wartezeit im alten Jahr nicht mehr erfüllt wird.
Beim Austritt kommt es auf den Zeitpunkt an. Wer bis zum 30. Juni ausscheidet, erhält 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat. Wer in der zweiten Jahreshälfte geht und die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Anspruch, also zum Beispiel alle 20 Tage bei der 5-Tage-Woche. Nur den vertraglichen Mehrurlaub darüber hinaus darf der Arbeitgeber zwölfteln, und auch das nur, wenn der Arbeitsvertrag eine pro-rata-Klausel enthält.
| Situation | Regel | Beispiel (30 Tage vertraglich) |
|---|---|---|
| Eintritt im laufenden Jahr | 1/12 je vollem Monat | Eintritt 1.9.: 4/12 x 30 = 10 Tage |
| In den ersten 6 Monaten (Wartezeit) | 1/12 je vollem Monat | nach 3 Monaten: 7,5, aufgerundet 8 Tage |
| Austritt bis 30.6. | 1/12 je vollem Monat | Austritt 30.4.: 4/12 x 30 = 10 Tage |
| Austritt ab 1.7. nach erfüllter Wartezeit | voller gesetzlicher Anspruch | mindestens 20 Tage; Mehrurlaub je nach Klausel gezwölftelt |
Der Rechner oben wendet genau diese Zwölftelung an. Wie viele Arbeitstage in Ihrem Restjahr überhaupt liegen, zählt der Arbeitstage-Rechner.
Rechenbeispiel: Eintritt am 1. September in Teilzeit
Eine Arbeitnehmerin beginnt am 1. September eine Teilzeitstelle an 3 Tagen pro Woche. Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Ihr Urlaubsanspruch bis Jahresende beträgt 6 Tage. So wird gerechnet:
| Vertraglicher Jahresurlaub (Vollzeit, 5-Tage-Woche) | 30 Tage |
| Teilzeit-Umrechnung: 30 x 3/5 | 18 Tage |
| Volle Beschäftigungsmonate bis 31.12. (Sep bis Dez) | 4 Monate |
| Zwölftelung: 18 x 4/12 | 6 Tage |
| Urlaubsanspruch bis Jahresende | 6 Tage |
Zum Vergleich: In Vollzeit hätte dieselbe Mitarbeiterin 30 x 4/12 = 10 Tage bis Jahresende. Ab dem 1. Januar des Folgejahres steht ihr dann der volle Jahresanspruch von 18 Tagen zu, sobald am 28. Februar die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Mit den 6 Tagen lassen sich rund um die Feiertage übrigens lange Auszeiten bauen, der Brückentage-Planer zeigt die besten Kombinationen.
Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?
Bruchteile von mindestens 0,5 Urlaubstagen werden auf volle Tage aufgerundet, so regelt es Paragraf 5 Absatz 2 BUrlG. Aus 7,5 rechnerischen Tagen werden also 8 volle Urlaubstage. Kleinere Bruchteile bleiben dagegen einfach als Bruchteil bestehen: Aus 7,33 Tagen werden nicht 7 Tage, sondern es bleiben 7,33 Tage, die Sie als 7 Tage plus einen Teiltag nehmen können.
Ein Abrunden sieht das Gesetz nicht vor. Beispiel: Wer nach 3 vollen Monaten mit 30 Tagen Jahresurlaub ausscheidet, hat 3/12 x 30 = 7,5 Tage, aufgerundet 8 Tage. Bei 25 Tagen Jahresurlaub und 5 Monaten ergeben sich 25 x 5/12 = 10,42 Tage, die als 10,42 Tage bestehen bleiben. Nicht genommener Urlaub wird beim Austritt ausgezahlt; den Wert eines Urlaubstags in Euro können Sie über den Stundenlohn-Rechner abschätzen.
Wann verfällt Ihr Urlaub?
Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember des Urlaubsjahres, bei betrieblichen oder persönlichen Gründen ist eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres möglich (Paragraf 7 BUrlG). Seit der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht gilt aber eine entscheidende Einschränkung: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Urlaub bestehen und kann sich über Jahre ansammeln. Eine Sonderregel gilt bei Krankheit: Wer langzeiterkrankt ist und den Urlaub deshalb nicht nehmen kann, behält ihn zunächst, er verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des übernächsten Jahres. Details erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Informationen zum Urlaubsrecht.
Welche typischen Fehler kosten Urlaubstage?
Der häufigste Fehler ist die falsche Teilzeit-Kürzung: Wer an 5 Tagen pro Woche mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, dem stehen die vollen Urlaubstage zu. Eine Kürzung von 30 auf 24 Tage wegen einer 80-Prozent-Stelle an 5 Tagen ist unzulässig, gekürzt wird nur nach Wochentagen. Prüfen Sie das besonders nach einem Wechsel des Arbeitszeitmodells.
Fehler Nummer 2 betrifft den Austritt in der zweiten Jahreshälfte: Viele Arbeitgeber zwölfteln dann den kompletten Urlaub. Richtig ist, dass Ihnen nach erfüllter Wartezeit der volle gesetzliche Anspruch zusteht, bei einer 5-Tage-Woche also mindestens 20 Tage. Nur der vertragliche Mehrurlaub darf anteilig gekürzt werden, und auch das nur mit einer wirksamen pro-rata-Klausel im Vertrag.
Weitere teure Irrtümer: Minijobber und Werkstudenten verzichten oft auf Urlaub, obwohl ihnen derselbe anteilige Anspruch zusteht wie allen anderen, bei 2 Wochentagen also mindestens 8 Tage. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub zwar um 1/12 je vollem Monat kürzen, muss diese Kürzung aber ausdrücklich erklären; unterbleibt die Erklärung, bleibt der volle Anspruch bestehen. Und beim Rechnen wird oft abgerundet, obwohl ab 0,5 aufzurunden ist und kleinere Bruchteile erhalten bleiben. Wer unbezahlt mehr arbeitet statt Urlaub zu nehmen, verschenkt doppelt Geld, das zeigt der Überstunden-Rechner.