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Steuerklassen-Rechner: III/V oder IV/IV?

Berechnen Sie in 30 Sekunden, welche Steuerklassen-Kombination Ihnen als Ehepaar monatlich das meiste Netto lässt. Der Rechner vergleicht IV/IV, III/V und V/III mit den Werten 2026.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, nicht die Jahressteuer. Bei 4.500 und 2.000 Euro Monatsbrutto bringt die Kombination III/V rund 82 Euro mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, also etwa 4.463 statt 4.381 Euro. Nach der Steuererklärung landen 2026 beide Kombinationen bei derselben Jahressteuer.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie funktioniert der Steuerklassen-Rechner 2026?

Der Steuerklassen-Rechner vergleicht für Ehepaare die drei zulässigen Kombinationen IV/IV, III/V und V/III und zeigt, welche davon monatlich das höchste gemeinsame Netto lässt. Bei 4.500 Euro und 2.000 Euro Monatsbrutto ergibt III/V rund 4.463 Euro gemeinsames Netto pro Monat, IV/IV rund 4.381 Euro. Der Unterschied beträgt etwa 82 Euro im Monat.

Entscheidend ist die Einordnung: Die Steuerklasse bestimmt ausschließlich die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs, nicht die Höhe der Jahressteuer. Wie viel Einkommensteuer ein Ehepaar für 2026 wirklich schuldet, ergibt sich allein aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und dem Splittingtarif nach § 32a EStG.

Die Steuerklasse ist damit ein Liquiditätsinstrument, kein Sparinstrument. Wer mit III/V monatlich 82 Euro mehr ausgezahlt bekommt, hat am Jahresende 981 Euro weniger Lohnsteuer vorausgezahlt und rechnet die Differenz mit dem Steuerbescheid ab. Das monatliche Ergebnis prüfen Sie im Detail mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Welche sechs Steuerklassen gibt es und wer bekommt welche?

Das Einkommensteuergesetz kennt genau sechs Lohnsteuerklassen, geregelt in § 38b EStG. Ledige fallen in Klasse I, Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Klasse II, Ehepaare in IV/IV oder III/V, und jedes zweite Arbeitsverhältnis wird nach Klasse VI abgerechnet.

Bei einer Eheschließung müssen Sie nichts beantragen: Nach § 39e Abs. 3 Satz 3 EStG bildet die Finanzverwaltung für jeden Ehegatten automatisiert die Steuerklasse IV. Jede Abweichung davon, also III/V oder IV mit Faktor, ist ein Antrag der Eheleute.

KlasseWerEnthaltene Freibeträge 2026Rechtsgrundlage
ILedige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende, Verwitwete ab dem 2. JahrGrundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Vorsorgepauschale§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG
IIAlleinerziehende mit Anspruch nach § 24b EStGwie Klasse I zuzüglich Entlastungsbetrag 4.260 €§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG
IIIVerheiratete, deren Partner Klasse V hat; Verwitwete im Todesjahr und im Folgejahrdoppelter Grundfreibetrag 24.696 € (Splittingwirkung), Pauschbeträge§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG
IVVerheiratete, beide unbeschränkt steuerpflichtig, nicht dauernd getrennt lebend (Standard bei Heirat)wie Klasse I, für jeden Partner einzeln§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG
VVerheiratete, deren Partner auf Antrag Klasse III hatkein Grundfreibetrag, nur Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG
VIZweites und jedes weitere Dienstverhältniskeine Freibeträge§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG

Der Unterschied zwischen den Klassen ist rein rechnerisch: Klasse III zieht die Freibeträge beider Ehepartner beim höher verdienenden Partner ab, Klasse V zieht sie beim geringer verdienenden Partner vollständig weg. Für die Klassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG das Zweifache des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag für das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags.

Welche Werte gelten 2026 für den Lohnsteuerabzug?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 Euro, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 20.350 Euro Jahreslohnsteuer und der Kinderfreibetrag 4.878 Euro je Elternteil. Diese Werte hat das Bundesfinanzministerium mit den Programmablaufplänen zur Lohnsteuer 2026 vom 12. November 2025 verbindlich festgelegt.

Größe 2026WertQuelle
Grundfreibetrag12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG
Beginn Spitzensteuersatz 42 %69.879 €§ 32a Abs. 1 EStG
Beginn Reichensteuersatz 45 %277.826 €§ 32a Abs. 1 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €§ 10c EStG
Entlastungsbetrag Alleinerziehende (Klasse II)4.260 € + 240 € je weiterem Kind§ 24b Abs. 2 EStG
Kinderfreibetrag je Elternteil (3.414 € + 1.464 €)4.878 €§ 32 Abs. 6 EStG
Kindergeld je Kind und Monat259 €§ 66 Abs. 1 EStG
Soli-Freigrenze (Jahreslohnsteuer, Einzelveranlagung)20.350 €§ 3 Abs. 3 SolzG
Soli-Satz / Milderungszone5,5 % / max. 11,9 % über der Freigrenze§ 4 SolzG
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat)Bundesregierung
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat)Bundesregierung
Beitragssätze (gesamt)RV 18,6 %, AV 2,6 %, KV 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag, PV 3,6 %GKV / BMG

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 Prozent und wurde vom Bundesgesundheitsministerium am 10. November 2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also 4,2 statt 3,6 Prozent.

Weil die Soli-Freigrenze bei 20.350 Euro Jahreslohnsteuer liegt, zahlen die allermeisten Arbeitnehmer 2026 keinen Solidaritätszuschlag mehr. Ob Sie darüber liegen, prüfen Sie mit dem Soli-Rechner; die Kirchensteuer von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Ländern rechnet der Kirchensteuer-Rechner.

Rechenbeispiel: Was bringt III/V bei 4.500 und 2.000 Euro brutto?

Ein Ehepaar mit 4.500 Euro und 2.000 Euro Monatsbrutto hat mit III/V rund 4.462,92 Euro gemeinsames Netto im Monat, mit IV/IV rund 4.381,17 Euro. Der Vorteil von III/V beträgt 81,75 Euro pro Monat, also 981 Euro im Jahr. Genau diese 981 Euro sind die Lohnsteuer, die bei III/V unterjährig weniger einbehalten wird.

KombinationPerson 1 (4.500 € brutto)Person 2 (2.000 € brutto)Gemeinsames Netto pro Monat
IV / IV2.893,75 € (Klasse IV)1.487,42 € (Klasse IV)4.381,17 €
III / V3.244,75 € (Klasse III)1.218,17 € (Klasse V)4.462,92 € (+81,75 €)
V / III2.538,83 € (Klasse V)1.577,00 € (Klasse III)4.115,83 € (−265,33 €)

Die dritte Zeile zeigt den teuersten Fehler: Wer die Klasse III dem geringer verdienenden Partner gibt, verliert in diesem Beispiel 265,33 Euro Netto pro Monat gegenüber IV/IV. Die Klasse III gehört immer zum höheren Bruttolohn.

Der Jahresvergleich der einbehaltenen Lohnsteuer macht den Mechanismus sichtbar:

Rechenschritt (Jahresbetrachtung)IV / IVIII / V
Jahresbrutto Person 154.000,00 €54.000,00 €
Jahresbrutto Person 224.000,00 €24.000,00 €
Lohnsteuer Person 17.854,00 €3.642,00 €
Lohnsteuer Person 21.075,00 €4.306,00 €
Summe einbehaltene Lohnsteuer8.929,00 €7.948,00 €
Differenz über das Jahr981,00 € weniger
Sozialversicherung Person 1 (KV 4.725 €, PV 972 €, RV 5.022 €, AV 702 €)11.421,00 €11.421,00 €

Die Sozialversicherungsbeiträge sind in beiden Zeilen identisch, denn sie hängen allein vom Bruttolohn ab und nicht von der Steuerklasse. Die 981 Euro Differenz sind kein Gewinn, sondern eine Vorauszahlung, die bei III/V unterbleibt und deshalb im Steuerbescheid nachgefordert werden kann. Diese Werte sind eine vereinfachte Schätzung ohne Kirchensteuer für Nordrhein-Westfalen; verbindlich rechnet der amtliche Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF.

Was ist die Steuerklasse IV mit Faktor?

Beim Faktorverfahren nach § 39f EStG behalten beide Ehegatten die Klasse IV, und das Finanzamt multipliziert die Lohnsteuer mit einem Faktor, der immer kleiner als 1 ist. Der Faktor ist der Quotient aus der voraussichtlichen gemeinsamen Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren und der Summe der Lohnsteuer beider Partner nach Klasse IV, berechnet auf drei Nachkommastellen ohne Rundung.

Im Beispiel oben wäre der Faktor der Quotient aus der Splittingsteuer des Paares und 8.929 Euro. Der Effekt: Jeder Partner behält seinen eigenen Grundfreibetrag, der Abzug trifft aber schon unterjährig fast punktgenau die spätere Jahressteuer. Nachzahlungen und Erstattungen fallen damit minimal aus.

Der Faktor gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem er erstmals gilt oder zuletzt geändert wurde, also bis zu zwei Jahre. Ändert sich der Arbeitslohn wesentlich, können die Ehegatten eine Neuberechnung beantragen. Die tatsächliche Jahressteuer prüfen Sie unabhängig davon mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Wie und bis wann wechseln Sie die Steuerklasse 2026?

Der Antrag auf Änderung der Steuerklassen muss nach § 39 Abs. 6 EStG spätestens bis zum 30. November eines Jahres beim Finanzamt eingehen, damit er sich noch für dieses Jahr auswirkt. Die neue Klasse gilt ab dem Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Eine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr enthält das Gesetz nicht mehr.

Der Wechsel läuft über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“, elektronisch über ELSTER oder in Papierform. Beide Ehegatten müssen unterschreiben, außer beim Wechsel von III/V zurück nach IV/IV, den ein Partner allein beantragen kann.

Wichtig für die Praxis: Ein Wechsel zum 1. Dezember wirkt sich nur noch auf einen einzigen Monat aus, verändert aber die Jahressteuer nicht. Wer die Klasse III erst im November beantragt, verschiebt also nur Liquidität in den Dezember.

Welche Steuerklasse erhöht Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen?

Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Nettoentgelt vor dem Leistungsfall, deshalb erhöht die Klasse III die spätere Leistung spürbar. Für das Elterngeld ist nach § 2c Abs. 3 BEEG die Steuerklasse maßgeblich, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten hat, also in mindestens 7 der 12 Monate.

Praktisch heißt das: Wer Elterngeld beziehen wird, sollte den Wechsel in die Klasse III mindestens sieben Monate vor Beginn des Bemessungszeitraumsendes beantragen, bei Müttern also rund sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Ein Wechsel nach der Geburt ändert am Elterngeld nichts mehr.

Die Höhe der Leistung selbst schätzen Sie mit dem Elterngeld-Rechner, das Arbeitslosengeld I mit dem Arbeitslosengeld-Rechner. Beachten Sie: Elterngeld und Arbeitslosengeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.

Welche Fehler kosten bei der Steuerklassenwahl am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist die Klasse III beim geringer verdienenden Partner: Im Beispiel oben kostet V/III statt IV/IV 265,33 Euro Netto pro Monat. Der zweithäufigste Fehler ist die Annahme, III/V spare Steuern. Die Jahressteuer eines zusammenveranlagten Ehepaars hängt ausschließlich vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen ab.

Der dritte Fehler ist die vergessene Steuererklärung. Sobald ein Ehegatte nach Klasse V oder VI besteuert wird oder das Faktorverfahren angewendet wird, sind Sie nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei schlichtem IV/IV ohne Faktor besteht diese Pflicht nicht automatisch.

Der vierte Fehler betrifft das Nachzahlungsrisiko: III/V behält systematisch zu wenig Lohnsteuer ein, wenn der Partner in Klasse V nennenswert verdient. Legen Sie den monatlichen Vorteil zurück oder wählen Sie IV mit Faktor. Ob Ihnen umgekehrt eine Erstattung zusteht, zeigt der Lohnsteuer-Erstattung-Check.

Der fünfte Fehler ist die Klasse II bei Alleinerziehenden, die nie beantragt wird. Der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind wird nur in Klasse II berücksichtigt, und Klasse II setzt voraus, dass keine andere volljährige Person im Haushalt gemeldet ist. Die Wirkung der Kinderfreibeträge auf Soli und Kirchensteuer rechnet der Kinderfreibetrag-Rechner.

Welche der sechs Klassen für Sie gilt und was sie jeweils bedeuten, erklärt der Ratgeber Welche Steuerklasse habe ich?.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare 2026 die beste?

III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient: Bei 4.500 und 2.000 Euro brutto bringt III/V rund 4.463 Euro gemeinsames Netto im Monat statt 4.381 Euro bei IV/IV, also 82 Euro mehr. Bei annähernd gleichem Verdienst bringt III/V nichts. Die Jahressteuer ist in jeder Kombination identisch.

2Spare ich mit Steuerklasse III wirklich Steuern?

Nein. Die Steuerklasse verändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Im Beispiel behält III/V über das Jahr 7.948 Euro Lohnsteuer ein statt 8.929 Euro bei IV/IV, also 981 Euro weniger. Diese 981 Euro werden mit dem Steuerbescheid abgerechnet. Die Jahressteuer folgt allein dem Splittingtarif nach Paragraf 32a EStG.

3Bis wann kann ich die Steuerklasse 2026 wechseln?

Bis zum 30. November 2026 (Paragraf 39 Abs. 6 EStG). Die neue Steuerklasse gilt ab Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Eine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr gibt es nicht mehr, Sie können also mehrfach wechseln. Bei Heirat wird automatisch für beide Partner Klasse IV gebildet.

4Wann muss ich bei Steuerklasse V eine Steuererklärung abgeben?

Immer. Sobald bei zusammenveranlagten Ehegatten einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder das Faktorverfahren gilt, besteht Pflicht zur Einkommensteuererklärung nach Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Die Frist läuft regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater länger.

5Wann muss ich für mehr Elterngeld die Steuerklasse wechseln?

Mindestens sieben Monate vorher. Nach Paragraf 2c Abs. 3 BEEG zählt die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums galt, also in mindestens 7 der 12 Monate. Bei Müttern endet der Bemessungszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes. Ein Wechsel nach der Geburt wirkt sich nicht mehr aus.

6Was ist besser: Steuerklasse IV mit Faktor oder III/V?

IV mit Faktor trifft die Jahressteuer am genauesten. Der Faktor nach Paragraf 39f EStG ist immer kleiner als 1 und wird auf drei Nachkommastellen berechnet; jeder Partner behält seinen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. III/V bringt monatlich mehr Liquidität, aber ein reales Nachzahlungsrisiko. Der Faktor gilt bis zu zwei Jahre.

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