Wie berechnet sich der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag 2026 ist 5,5 Prozent Ihrer festgesetzten Einkommensteuer, aber nur, wenn diese über der Freigrenze von 20.350 Euro liegt (Einzelveranlagung). Bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 30.864 Euro. Wegen der Milderungszone sind daraus nicht 5,5 Prozent, sondern 1.251,17 Euro Soli im Jahr, also rund 104 Euro im Monat.
Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Der Soli wird nicht vom Einkommen erhoben, sondern von der Einkommensteuer. Das Gesetz nennt als Maßstab die „Bemessungsgrundlage“ die festgesetzte Einkommensteuer (§ 3 SolzG). Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keinen Soli.
Der Rechner oben nutzt genau diese Kette. Er ermittelt aus Ihrem zu versteuernden Einkommen zunächst die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG 2026, prüft dann die Freigrenze von 20.350 Euro und rechnet den Zuschlag erst darüber. Ihre persönliche Einkommensteuer prüfen Sie parallel mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Ab welcher Einkommensteuer fällt überhaupt Soli an?
Soli fällt erst an, wenn Ihre Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt (Einzelveranlagung 2026), bei Zusammenveranlagung liegt die Freigrenze bei 40.700 Euro (§ 3 Abs. 3 SolzG). Das entspricht bei Singles rund 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Genau darunter zahlt niemand Soli.
Diese Freigrenze ist der Grund, warum seit 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Anders als ein Freibetrag wirkt eine Freigrenze wie ein Schalter: Bis 20.350 Euro Einkommensteuer bleibt der Soli bei null, ab dem ersten Euro darüber springt er an, zunächst aber sanft über die Milderungszone.
| Veranlagung | Freigrenze bei der Einkommensteuer 2026 | Kein Soli bis rund |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 € | 75.000 € zvE |
| Zusammenveranlagung (Splitting) | 40.700 € | 150.000 € zvE |
Die zweite Spalte nennt die Freigrenze bei der Einkommensteuer, die dritte den ungefähren Punkt, an dem das zu versteuernde Einkommen diese Steuer erreicht. Bei einem Single mit 60.000 Euro zvE beträgt die Einkommensteuer 14.233 Euro, also weit unter 20.350 Euro, der Soli ist null. Wie sich der Soli auf Ihr Monatsnetto auswirkt, sehen Sie im Brutto-Netto-Rechner.
Wie funktioniert die Milderungszone beim Soli?
In der Milderungszone steigt der Soli gleitend von null auf 5,5 Prozent, damit an der Freigrenze kein harter Sprung entsteht. Der Zuschlag ist hier auf 11,9 Prozent des Betrags begrenzt, um den die Einkommensteuer die 20.350 Euro übersteigt (§ 4 SolzG). Erst ab rund 37.840 Euro Einkommensteuer greift der volle Satz von 5,5 Prozent.
Rechnerisch gilt: Der Soli ist der kleinere der beiden Werte aus 5,5 Prozent der gesamten Einkommensteuer und 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze. Direkt oberhalb von 20.350 Euro gewinnt die zweite Grenze, sie hält den Soli klein. Mit steigender Einkommensteuer wächst dieser gedeckelte Betrag schneller als 5,5 Prozent, bis beide Werte gleich sind. Ab da zahlen Sie die vollen 5,5 Prozent.
| Einkommensteuer (Einzelveranlagung) | Solidaritätszuschlag 2026 |
|---|---|
| bis 20.350 € | 0 € (Freigrenze, § 3 SolzG) |
| 20.351 € bis rund 37.838 € | Milderungszone: 11,9 % der Einkommensteuer über 20.350 € |
| ab rund 37.840 € | volle 5,5 % der Einkommensteuer |
Der Übergangspunkt ergibt sich, wenn 5,5 Prozent der Einkommensteuer und 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze gleich groß sind. Das ist bei rund 37.838 Euro Einkommensteuer der Fall, was etwa 116.600 Euro zu versteuerndem Einkommen entspricht. Unterhalb dieser Marke liegt Ihr effektiver Soli-Satz also stets unter 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
Die Milderungszone bewirkt außerdem, dass jeder zusätzliche Euro Einkommensteuer in diesem Bereich mit 11,9 Prozent zum Soli beiträgt, deutlich mehr als die späteren 5,5 Prozent. Das klingt paradox, ist aber gewollt: Nur so schließt sich die Lücke zwischen null an der Freigrenze und dem vollen Satz weiter oben lückenlos. Für die meisten Angestellten spielt dieser Bereich keine Rolle, weil ihre Einkommensteuer die 20.350 Euro gar nicht erreicht.
Die folgende Tabelle zeigt sechs typische Fälle und rechnet die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 in den jährlichen und monatlichen Soli um. Alle Werte gelten für die Einzelveranlagung.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer 2026 | Soli / Jahr | Soli / Monat | effektiv |
|---|---|---|---|---|
| 45.000 € | 8.835 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,0 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,0 % |
| 75.000 € | 20.364 € | 1,67 € | 0,14 € | 0,01 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 251,57 € | 20,96 € | 1,12 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 1.251,17 € | 104,26 € | 4,05 % |
| 120.000 € | 39.264 € | 2.159,52 € | 179,96 € | 5,50 % |
Gut zu sehen ist der sanfte Anstieg: Bei 75.000 Euro zvE liegt die Einkommensteuer nur knapp über der Freigrenze, der Soli beträgt lächerliche 1,67 Euro im Jahr. Erst bei 120.000 Euro zvE erreicht der effektive Satz die vollen 5,5 Prozent. Dazwischen federt die Milderungszone die Belastung ab.
Rechenbeispiel: 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Ein Single mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt 2026 exakt 1.251,17 Euro Solidaritätszuschlag im Jahr, also rund 104 Euro im Monat. Das sind nicht die vollen 5,5 Prozent, sondern nur 4,05 Prozent der Einkommensteuer, weil dieser Fall noch in der Milderungszone liegt. Der vollständige Rechenweg:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 100.000 € |
| Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 | 30.864 € |
| Freigrenze (Einzelveranlagung) | 20.350 € |
| Einkommensteuer über der Freigrenze | 10.514 € |
| Variante A: 5,5 % der Einkommensteuer | 1.697,52 € |
| Variante B: 11,9 % über der Freigrenze (Milderung) | 1.251,17 € |
| Soli = kleinerer Wert = Soli / Jahr | 1.251,17 € |
| ÷ 12 = Soli / Monat | 104,26 € |
Der Soli nimmt hier den kleineren der beiden Werte, also die 1.251,17 Euro aus der Milderungszone statt der 1.697,52 Euro aus dem vollen Satz. Das spart in diesem Beispiel 446,35 Euro im Jahr. Läge das zu versteuernde Einkommen bei 120.000 Euro, wäre die Milderung überschritten: Die Einkommensteuer von 39.264 Euro ergäbe volle 5,5 Prozent, also 2.159,52 Euro Soli.
Wichtig ist, dass die Freigrenze nur bei der veranlagten Einkommensteuer nach diesem Muster greift. Beim laufenden Lohnsteuerabzug prüft der Arbeitgeber eine eigene, monatlich umgerechnete Freigrenze. Weicht die Jahressteuer davon ab, gleicht die Einkommensteuererklärung den Soli aus, nach oben wie nach unten.
Wer zahlt trotz Freigrenze noch vollen Soli?
Zwei Gruppen zahlen den Solidaritätszuschlag weiterhin ohne Freigrenze in voller Höhe: Anleger auf ihre Kapitalerträge und Kapitalgesellschaften auf ihre Körperschaftsteuer. Hier gelten die 5,5 Prozent ab dem ersten Euro, die Milderungszone und die 20.350-Euro-Grenze fehlen komplett.
Bei Kapitalerträgen zieht die Bank den Soli zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch ein. Beispiel: 10.000 Euro Kapitalertrag über dem Sparer-Pauschbetrag ergeben 25 Prozent Abgeltungsteuer, also 2.500 Euro, darauf 5,5 Prozent Soli, das sind 137,50 Euro. Wie sich Abgeltungsteuer und Soli auf Ihre Erträge auswirken, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.
Bei einer GmbH oder AG fällt der Soli auf die Körperschaftsteuer von 15 Prozent an, ebenfalls ohne Freigrenze. Für Arbeitnehmer und Selbstständige mit mittlerem Einkommen ist der Soli dagegen praktisch abgeschafft: Solange die Einkommensteuer unter 20.350 Euro bleibt, zahlen sie null. Der Soli teilt seine Bemessungsgrundlage mit der Kirchensteuer, die Sie im Kirchensteuer-Rechner nachrechnen.
Ein dritter Sonderfall sind Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen. Ab rund 116.600 Euro zu versteuerndem Einkommen überschreitet die Einkommensteuer bei Singles die Milderungszone, sodass jeder weitere Euro Einkommensteuer mit vollen 5,5 Prozent belastet wird. Bei einem Spitzenverdiener mit 250.000 Euro zvE beträgt die Einkommensteuer 93.864 Euro, der Soli daraus volle 5.162,52 Euro im Jahr. Der Soli bleibt für diese Gruppe eine spürbare Zusatzbelastung.
Wofür gibt es den Solidaritätszuschlag überhaupt?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe des Bundes, die seit 1995 dauerhaft erhoben wird und aktuell 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer beträgt (§ 1 SolzG). Er fließt vollständig dem Bund zu und ist zweckungebunden, dient also nicht mehr allein einem bestimmten Ausgabenzweck.
Ursprünglich sollte der Zuschlag die Kosten der deutschen Einheit mitfinanzieren. Seit dem 1. Januar 2021 wurde er für die große Mehrheit zurückgeführt: Die Freigrenze wurde so stark angehoben, dass rund 90 Prozent der Steuerzahler seither entlastet sind. Für 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 Euro Einkommensteuer, nachdem sie 2025 noch 19.950 Euro betrug. Die jährliche Anhebung folgt der Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation.
Weil die Freigrenze jedes Jahr steigt, verschiebt sich auch die Einkommensschwelle, ab der Soli anfällt, langsam nach oben. Wer 2025 knapp über der Grenze lag, kann 2026 wieder darunter rutschen, wenn sein Einkommen konstant bleibt. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr neu, ob der Zuschlag für Sie noch anfällt, am schnellsten mit dem Rechner oben und dem Einkommensteuer-Rechner.
Welche Fehler und Irrtümer kosten beim Soli Geld?
Der häufigste Irrtum ist die Annahme, der Soli sei komplett abgeschafft. Das stimmt nicht: Abgeschafft wurde er nur für rund 90 Prozent der Steuerzahler durch die hohe Freigrenze. Wer über 20.350 Euro Einkommensteuer kommt, im Beispiel ab etwa 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, zahlt weiterhin, auf Kapitalerträge sogar jeder Anleger.
Fehler zwei ist die Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag. Ein Freibetrag bliebe immer steuerfrei, eine Freigrenze dagegen fällt bei Überschreiten weg. Ohne die Milderungszone würde der Soli an der Grenze schlagartig von null auf über 1.100 Euro springen. Genau das verhindert § 4 SolzG mit dem gleitenden Übergang.
Fehler drei betrifft Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung gilt die doppelte Freigrenze von 40.700 Euro Einkommensteuer, nicht zweimal 20.350 Euro pro Person mit getrennter Rechnung. Ein Paar mit gemeinsam 130.000 Euro zvE kann durch die Splittingwirkung deutlich unter der Soli-Schwelle bleiben, wo ein Single längst zahlt. Prüfen Sie beide Varianten mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Fehler vier ist der Blick allein auf die Gehaltsabrechnung. Der monatliche Lohnsteuerabzug rechnet mit einer umgerechneten Freigrenze, die von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld verzerrt werden kann. Erst die Steuererklärung setzt den Soli endgültig fest. Wie sich Ihr Netto nach Steuern und Soli zusammensetzt, rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner nach.