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Homeoffice-Pauschale-Rechner: Ihre Ersparnis für 2026

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre Homeoffice-Pauschale und die echte Steuerersparnis. Der Rechner rechnet Ihre Homeoffice-Tage gegen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Pendlerpauschale auf.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 Euro je Kalendertag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Der Höchstbetrag ist nach 210 Tagen erreicht. 180 Homeoffice-Tage ergeben 1.080 Euro Werbungskosten und sparen bei 34 Prozent Grenzsteuersatz rund 367 Euro Einkommensteuer.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale

Ersparnis ca. 245 € / Jahr

Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Angesetzte Tage (max. 210)120
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)720 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis245 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet sich die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale 2026 ist Zahl der Homeoffice-Tage mal 6 Euro, gedeckelt bei 1.260 Euro im Kalenderjahr. 180 Tage im Homeoffice ergeben 1.080 Euro Werbungskosten, 210 Tage ergeben den Höchstbetrag von 1.260 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 34 Prozent ist der Höchstbetrag rund 428 Euro Einkommensteuer wert.

Der Gesetzestext nennt die Pauschale nicht Homeoffice-Pauschale, sondern Tagespauschale. Abziehbar ist „für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, [...] ein Betrag von 6 Euro (Tagespauschale), höchstens 1 260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr“ (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Die oft zitierte Grenze von 210 Tagen steht so nicht im Gesetz. Sie ergibt sich rechnerisch aus dem Höchstbetrag: 1.260 Euro geteilt durch 6 Euro sind exakt 210 Tage. Jeder Homeoffice-Tag ab dem 211. bringt steuerlich keinen Cent mehr.

Für Arbeitnehmer gilt die Regel über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG: „§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Absatz 6 gilt sinngemäß.“ Die Tagespauschale ist damit für Angestellte Werbungskosten und für Selbstständige Betriebsausgabe, mit identischen Beträgen.

Welche Voraussetzungen muss ein Homeoffice-Tag erfüllen?

Ein Tag zählt für die 6 Euro, wenn Sie an diesem Kalendertag überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufsuchen. „Überwiegend“ heißt: mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitszeit dieses Tages. Bei 8 Stunden Arbeitszeit sind das mehr als 4 Stunden am heimischen Schreibtisch.

Ein eigenes Arbeitszimmer ist ausdrücklich nicht nötig. Küchentisch, Wohnzimmerecke oder Schlafzimmer genügen, denn die Tagespauschale knüpft allein an den Tag an, nicht an einen Raum. Auch Miete, Strom und Heizung müssen Sie nicht nachweisen, die 6 Euro gelten ohne Kostennachweis.

Wichtig ist die Ausnahme in Satz 2 der Vorschrift: „Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.“ Lehrkräfte ohne Schreibtisch in der Schule und Außendienstler ohne festen Büroplatz profitieren davon.

Für alle anderen gilt die harte Regel: Wer morgens ins Büro fährt, bekommt für diesen Kalendertag keine 6 Euro, selbst wenn er nachmittags noch drei Stunden zu Hause weiterarbeitet. Nicht abziehbar ist die Tagespauschale außerdem, soweit für dieselbe Wohnung Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abgezogen werden.

Welche Beträge und Grenzen gelten 2026?

Sechs Zahlen bestimmen Ihre Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro je Tag, 1.260 Euro Höchstbetrag, 210 Tage rechnerisches Maximum, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Grundfreibetrag von 12.348 Euro und die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer für die Bürotage. Alle sechs stehen im Einkommensteuergesetz.

GrößeWert 2026BedeutungRechtsgrundlage
Tagespauschale6,00 € je KalendertagFür jeden Tag mit überwiegender Tätigkeit in der häuslichen Wohnung§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG
Jahreshöchstbetrag1.260,00 €Rechnerisch nach 210 Tagen erreicht, weitere Tage wirken nicht§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG
Jahrespauschale Arbeitszimmer1.260,00 €Alternative, nur wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
Kürzung der Jahrespauschale105,00 € je MonatEin Zwölftel für jeden vollen Monat ohne Voraussetzungen§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230,00 €Wirkt ohne Nachweis, erst darüber zählen Werbungskosten zusätzlich§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG
Grundfreibetrag12.348,00 €Darunter fällt keine Einkommensteuer an, die Pauschale läuft ins Leere§ 32a Abs. 1 EStG
Entfernungspauschale0,38 € je kmFür die Bürotage, ab dem ersten Kilometer, einfache Entfernung§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

Gegenüber 2025 hat sich bei der Tagespauschale nichts geändert. Die 6 Euro und die 1.260 Euro gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2023 unbefristet. Geändert hat sich zum 1. Januar 2026 nur die Entfernungspauschale, die nun einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer beträgt und damit Ihre Bürotage aufwertet.

Wie viel Steuer spart die Homeoffice-Pauschale wirklich?

Die Homeoffice-Pauschale ist ein Abzug von der Bemessungsgrundlage, keine Steuergutschrift. Ihr Wert entspricht dem abgezogenen Betrag mal Ihrem Grenzsteuersatz. Der Höchstbetrag von 1.260 Euro ist deshalb bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 353 Euro wert, bei 70.000 Euro rund 529 Euro.

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz 2026 (§ 32a EStG)Wert von 1.260 € TagespauschaleWert je Homeoffice-Tag
30.000 €28 %352,80 €1,68 €
40.000 €32 %403,20 €1,92 €
45.000 €34 %428,40 €2,04 €
60.000 €38 %478,80 €2,28 €
70.000 €42 %529,20 €2,52 €

Ein Homeoffice-Tag ist steuerlich also je nach Einkommen zwischen 1,68 Euro und 2,52 Euro wert, nicht 6 Euro. Diese Tabelle rechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; wer kirchensteuerpflichtig ist, gewinnt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der ersparten Einkommensteuer zusätzlich, was der Kirchensteuer-Rechner beziffert.

Der Rechner oben nutzt genau diese Logik: Er multipliziert Ihre Tage mit 6 Euro, deckelt bei 1.260 Euro und bewertet das Ergebnis mit dem Grenzsteuersatz aus Ihrem zu versteuernden Einkommen. Weil der Steuertarif progressiv verläuft, ist der so ermittelte Wert eine gute Näherung und liegt bei größeren Abzügen leicht über der tatsächlichen Ersparnis. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sinkt die Einkommensteuer durch 1.260 Euro Abzug konkret von 8.835 Euro auf 8.417 Euro, also um 418 Euro statt der überschlägigen 428 Euro.

Rechenbeispiel: 140 Homeoffice-Tage und 80 Bürotage bei 45.000 Euro Einkommen

Eine Angestellte mit 140 Homeoffice-Tagen, 80 Bürotagen, 25 Kilometern einfacher Entfernung und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommt auf 1.600 Euro Werbungskosten und spart damit 123 Euro Einkommensteuer. Der komplette Rechenweg:

RechenschrittBetrag
140 Homeoffice-Tage × 6,00 € Tagespauschale840,00 €
80 Bürotage × 25 km × 0,38 € Entfernungspauschale760,00 €
= Werbungskosten insgesamt1.600,00 €
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG)− 1.230,00 €
= zusätzlich wirksamer Abzug370,00 €
Einkommensteuer auf 45.000 € (§ 32a EStG)8.835,00 €
Einkommensteuer auf 44.630 €8.712,00 €
Tatsächliche Steuerersparnis123,00 €

Hier steckt der wichtigste Denkfehler dieser Pauschale. Die 840 Euro Tagespauschale sind nicht 286 Euro wert, sondern nur so viel, wie sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Die ersten 1.230 Euro Werbungskosten zieht das Finanzamt ohnehin ab, ganz ohne Beleg und ohne Eintrag.

Dieselbe Frau mit zusätzlich 1.230 Euro Fortbildungskosten hätte einen völlig anderen Effekt: Dann wirken die 840 Euro Tagespauschale vollständig und bringen bei 34 Prozent rund 286 Euro. Welche Posten Ihre Werbungskosten über die Schwelle heben, listet die Übersicht Was kann ich absetzen, und Ihren Grenzsteuersatz ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?

Ja, aber nicht für denselben Kalendertag. Jeder Tag gehört entweder zur Tagespauschale mit 6 Euro oder zur Entfernungspauschale mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer, nicht zu beiden. Über das Jahr addieren sich beide Pauschalen problemlos, wie das Beispiel mit 840 Euro plus 760 Euro zeigt.

Der Grund steht im Gesetz: Die Tagespauschale setzt voraus, dass „keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird“. Die Entfernungspauschale setzt spiegelbildlich voraus, dass Sie die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Beides zugleich ist an einem Tag logisch ausgeschlossen.

Die eine Ausnahme ist wieder Satz 2: Wer dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz hat, darf für denselben Tag beides ansetzen. Eine Lehrerin ohne Arbeitsplatz in der Schule fährt vormittags 20 Kilometer zur Schule und korrigiert nachmittags zu Hause. Sie setzt für diesen Tag 7,60 Euro Entfernungspauschale und zusätzlich 6 Euro Tagespauschale an.

Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie Tage zuordnen. Ab 16 Kilometern einfacher Entfernung ist ein Bürotag mit 6,08 Euro wertvoller als ein Homeoffice-Tag mit 6 Euro. Die genaue Schwelle für Ihre Strecke liefert der Pendlerpauschale-Rechner. Bei echten Auswärtstätigkeiten kommen zusätzlich Verpflegungspauschalen hinzu, die der Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet.

Wann lohnt sich das Arbeitszimmer statt der Pauschale?

Das häusliche Arbeitszimmer schlägt die Tagespauschale, sobald Ihre anteiligen Raumkosten mehr als 1.260 Euro im Jahr betragen und das Zimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist. Nur dann sind die tatsächlichen Kosten unbegrenzt abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).

Die Hürde „Mittelpunkt“ ist hoch. Sie verlangt, dass der qualitative Schwerpunkt Ihrer Arbeit im Arbeitszimmer liegt, nicht bloß viele Stunden. Ein Vertriebsmitarbeiter im Außendienst erfüllt sie regelmäßig nicht, ein Übersetzer oder Programmierer mit reiner Heimtätigkeit dagegen meist schon.

Wer den Mittelpunkt erfüllt, hat zwei Optionen: die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom und Renovierung, oder pauschal 1.260 Euro als Jahrespauschale ohne jeden Nachweis. Die Jahrespauschale ermäßigt sich „für jeden vollen Kalendermonat“ ohne Voraussetzungen um ein Zwölftel, also um 105 Euro.

Doppelt geht nichts: Der Abzug der Tagespauschale ist nicht zulässig, soweit für denselben Zeitraum ein Abzug nach Nr. 6b vorgenommen wird. Sie entscheiden sich pro Zeitraum für einen Weg. Ein Arbeitszimmer mit 20 Quadratmetern in einer 100-Quadratmeter-Wohnung mit 1.400 Euro Warmmiete plus 900 Euro Strom im Jahr erzeugt anteilig rund 3.540 Euro Kosten und schlägt die 1.260 Euro deutlich, sofern der Mittelpunkt vorliegt.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja, mit identischen 6 Euro je Tag und 1.260 Euro Höchstbetrag. Für Selbstständige steht die Regel unmittelbar in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG und wirkt als Betriebsausgabe, die den Gewinn mindert. Einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es hier nicht, deshalb wirkt jeder einzelne Euro sofort.

Das ist der entscheidende Unterschied zur Anstellung. Ein Selbstständiger mit 210 Homeoffice-Tagen und 34 Prozent Grenzsteuersatz spart die vollen 428 Euro, weil ihm nichts pauschal vorab abgezogen wird. Der Effekt auf Ihre Gesamtbelastung lässt sich mit dem Steuerrechner für Selbstständige abschätzen.

Der Höchstbetrag gilt personenbezogen und für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung zusammen. Wer angestellt ist und nebenbei selbstständig, bekommt die 1.260 Euro trotzdem nur einmal und muss sie auf beide Einkunftsarten aufteilen.

Welche Fehler kosten im Homeoffice bares Geld?

Der teuerste Fehler ist die fehlende Tagesaufstellung. Sie brauchen eine nachvollziehbare Liste der Kalendertage, sonst streicht das Finanzamt den Abzug komplett, im Höchstfall also 1.260 Euro. Ein Kalenderauszug, ein Zeiterfassungsexport oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Tage genügen.

Fehler zwei: gemischte Tage mitzählen. Ein Tag mit Bürobesuch bringt keine Tagespauschale, außer Sie haben dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz. Fehler drei: Wochenenden, Urlaub und Krankheitstage einzurechnen. Gezählt wird nur, wenn Sie an diesem Tag tatsächlich überwiegend zu Hause gearbeitet haben.

Fehler vier: mehr als 210 Tage anzusetzen. Der Rechner oben kappt automatisch bei 210 Tagen, weil 211 Tage mal 6 Euro rechnerisch 1.266 Euro ergäben und der Höchstbetrag bei 1.260 Euro liegt. Fehler fünf: zu glauben, die Pauschale decke auch Ihre Arbeitsmittel ab. Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor und der berufliche Anteil an Telefon und Internet sind zusätzlich abziehbar, denn die Tagespauschale gilt nur die Raumnutzung ab.

Fehler sechs: gar keine Steuererklärung abzugeben. Die Tagespauschale ist im laufenden Lohnsteuerabzug nicht enthalten, sie wirkt ausschließlich über die Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung oder über einen beim Finanzamt eingetragenen Freibetrag. Ob sich die Erklärung für Sie rechnet, prüft der Lohnsteuer-Erstattungs-Check; wie ein eingetragener Freibetrag Ihr Monatsnetto verändert, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 sechs Euro je Kalendertag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Der Höchstbetrag ist nach 210 Tagen erreicht. Gegenüber 2025 hat sich nichts geändert, die Beträge gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2023 unbefristet.

2Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale von 6 Euro setzt keinen separaten Raum voraus, der Küchentisch genügt. Verlangt wird nur, dass Sie an diesem Kalendertag überwiegend, also mehr als die Hälfte der Arbeitszeit, in der häuslichen Wohnung arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufsuchen.

3Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

Grundsätzlich nein, denn ein Tag zählt entweder mit 6 Euro Tagespauschale oder mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG): Dann sind für denselben Tag beide Pauschalen zulässig.

4Wie viel Steuer spare ich mit 210 Homeoffice-Tagen?

Bei 210 Tagen setzen Sie 1.260 Euro an. Der Wert hängt vom Grenzsteuersatz ab: rund 353 Euro bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, rund 428 Euro bei 45.000 Euro und rund 529 Euro bei 70.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bereits ausschöpfen.

5Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für die Homeoffice-Tage?

Sie brauchen eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Kalendertage, an denen Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Ein Kalenderauszug, ein Zeiterfassungsexport oder eine Arbeitgeberbescheinigung reichen aus. Ohne Tagesaufstellung droht die Streichung des gesamten Abzugs von bis zu 1.260 Euro.

6Sind Schreibtisch und Bürostuhl mit der Pauschale abgegolten?

Nein. Die Tagespauschale von 6 Euro gilt nur die Nutzung der Wohnung ab. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor oder Laptop setzen Sie zusätzlich als Werbungskosten an, ebenso den beruflichen Anteil an Telefon- und Internetkosten. Damit übersteigen Sie leichter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.

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