Was bleibt von der Betriebsrente netto?
Von einer Betriebsrente von 500 Euro im Monat bleiben nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 460 Euro, und davon geht noch die Einkommensteuer ab. Anders als die gesetzliche Rente ist die Betriebsrente aus einer Entgeltumwandlung voll steuerpflichtig, weil die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren.
Das ist kein Nachteil, sondern der Kern der nachgelagerten Besteuerung: Während des Arbeitslebens wirkt der Beitrag zum vollen Grenzsteuersatz, im Ruhestand liegt der Steuersatz meist niedriger. Was die Ansparphase bringt, rechnet der bAV-Rechner.
Der Freibetrag in der Krankenversicherung
Auf Versorgungsbezüge zahlen pflichtversicherte Rentner den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung, nicht nur die Hälfte. Abgemildert wird das durch einen Freibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V: Ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße bleibt beitragsfrei, 2026 sind das 187,25 Euro im Monat.
Wichtig ist die Wirkung: Es ist ein Freibetrag, kein Freigrenze. Liegt Ihre Betriebsrente darüber, zahlen Sie Beiträge nur auf den übersteigenden Teil. Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht, dort wird ab dem ersten Euro gerechnet.
| Betriebsrente/Monat | beitragspflichtig (KV) | KV + PV rund | vor Steuer bleibt |
|---|---|---|---|
| 150 € | 0,00 € | 5,40 € | 144,60 € |
| 300 € | 112,75 € | 30,53 € | 269,47 € |
| 500 € | 312,75 € | 72,73 € | 427,27 € |
| 800 € | 612,75 € | 136,03 € | 663,97 € |
| 1.200 € | 1.012,75 € | 220,43 € | 979,57 € |
Gerechnet mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent und dem vollen Pflegebeitrag von 3,60 Prozent. Für Kinderlose kommt der Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten hinzu.
Einmalauszahlung statt monatlicher Rente
Wer sich das Kapital auf einmal auszahlen lässt, zahlt darauf ebenfalls Steuern und Krankenkassenbeiträge. Für die Beiträge wird die Summe auf zehn Jahre verteilt: Ein Hundertzwanzigstel gilt zehn Jahre lang als monatlicher Versorgungsbezug, und der Freibetrag von 187,25 Euro wirkt in dieser Zeit ebenfalls.
Steuerlich kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG greifen, wenn die Auszahlung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit zu werten ist. Das ist nicht in jedem Fall so und sollte vor der Entscheidung geklärt werden. Wie die Fünftelregelung rechnet, zeigt der Abfindungsrechner.
Wie viel Steuer fällt an?
Die Betriebsrente zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und wird mit der gesetzlichen Rente und allen anderen Einkünften zusammengerechnet. Erst auf die Summe wird der Tarif nach § 32a EStG angewendet.
Ein Beispiel: gesetzliche Rente 1.400 Euro, Betriebsrente 500 Euro. Von der gesetzlichen Rente sind bei Beginn 2026 84 Prozent steuerpflichtig, die Betriebsrente voll. Zusammen ergibt das rund 20.112 Euro im Jahr, abzüglich Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Rechnen Sie Ihren Fall im Rentenbesteuerungs-Rechner durch.
Privat Versicherte und Pflichtversicherte
Die vollen Krankenkassenbeiträge treffen nur pflichtversicherte Rentner. Privat Versicherte zahlen ihre Prämie unabhängig vom Einkommen, für sie ändert die Betriebsrente an den Beiträgen nichts. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ebenfalls den vollen Satz, allerdings ohne den Freibetrag des § 226 SGB V.
Wer knapp an der Grenze zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner steht, sollte das vor dem Rentenbeginn prüfen: Die Zugehörigkeit hängt davon ab, ob in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit eine gesetzliche Mitgliedschaft bestand.
Die fünf Durchführungswege und ihre Besteuerung
Betriebliche Altersvorsorge gibt es in fünf Formen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die ersten drei gilt § 3 Nr. 63 EStG, also steuerfreie Beiträge in der Ansparphase und volle Besteuerung der Auszahlung.
Unterstützungskasse und Direktzusage laufen steuerlich anders: Die Zusage ist während der Anwartschaft kein Arbeitslohn, die spätere Rente wird als Versorgungsbezug besteuert, mit einem eigenen Versorgungsfreibetrag. Welcher Weg bei Ihnen läuft, steht in der Versorgungszusage; für die Abzüge in der Krankenversicherung macht es keinen Unterschied.
Was bei einem Arbeitgeberwechsel passiert
Die Anwartschaft ist gesetzlich unverfallbar, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestand und Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Bei Entgeltumwandlung ist sie sogar sofort unverfallbar, weil es Ihr eigenes Geld ist.
Sie haben dann drei Möglichkeiten: den Vertrag beitragsfrei stellen, ihn privat weiterführen oder das Kapital zum neuen Arbeitgeber übertragen. Die Übertragung ist bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 4 BetrAVG steuerfrei möglich, wenn der neue Arbeitgeber mitspielt. Rechnen Sie vorher nach, was der Wechsel kostet: Der bAV-Rechner zeigt die Wirkung auf den Sparbeitrag.
Der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers
Seit 2022 muss der Arbeitgeber jede Entgeltumwandlung mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, soweit er Sozialabgaben spart. Der Zuschuss ist nicht optional und gilt auch für Altverträge. Viele Beschäftigte wissen davon nichts und bekommen ihn nicht.
Prüfen Sie Ihre Abrechnung: Wandeln Sie 200 Euro um, müssen mindestens 30 Euro vom Arbeitgeber dazukommen. Tarifverträge sehen häufig deutlich mehr vor. Dieser Zuschuss ist der Hauptgrund, warum sich die Entgeltumwandlung trotz voller Verbeitragung in der Rentenphase meist rechnet.
Ein vollständiges Rechenbeispiel
Ein Rentner bezieht 1.500 Euro gesetzliche Rente und 400 Euro Betriebsrente aus einer Direktversicherung. Von der Betriebsrente gehen zunächst die Sozialbeiträge ab: beitragspflichtig sind 212,75 Euro, das ergibt rund 51,63 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.
Steuerlich zählen die Betriebsrente voll und die gesetzliche Rente bei Beginn 2026 zu 84 Prozent. Zusammen sind das 19.920 Euro im Jahr, von denen noch Sonderausgaben und Pauschbeträge abgehen. Unter dem Strich bleiben von den 400 Euro Betriebsrente je nach Steuersatz rund 300 bis 330 Euro netto.
Diese Rechnung sollte man vor der Entgeltumwandlung kennen und nicht erst im Ruhestand. Beide Phasen zusammen zeigt der bAV-Rechner, die Steuer auf die gesetzliche Rente der Rentenbesteuerungs-Rechner.
Rechnen Sie außerdem mit dem Versorgungsfreibetrag, wenn Ihre Betriebsrente aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse stammt: Er wird nach dem Jahr des Versorgungsbeginns gestaffelt, sinkt jedes Jahr und läuft bis 2058 aus. Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gibt es ihn nicht, weil die Beiträge dort bereits steuerfrei waren.
Häufige Fragen zur Betriebsrente
Wie viel Abzüge hat man auf die Betriebsrente?
Bei 500 Euro Betriebsrente rund 72,73 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung, dazu die Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Satz.
Ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig?
Ja, wenn sie aus steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG aufgebaut wurde, was bei einer Entgeltumwandlung der Regelfall ist. Aus versteuerten Beiträgen finanzierte Teile werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Gilt der Freibetrag von 187,25 Euro auch für die Pflegeversicherung?
Nein. Er gilt nur in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung wird die Betriebsrente ab dem ersten Euro verbeitragt.
Lohnt sich die Entgeltumwandlung trotz dieser Abzüge?
Meist ja, weil in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben gespart werden und der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen muss. Rechnen Sie beide Phasen zusammen im bAV-Rechner durch.




