SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Rente und Steuern: der komplette Kurs

Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und Steuererklärung im Ruhestand. Was von Ihrer Rente wirklich übrig bleibt und welche Freibeträge Sie nutzen können.

Für: Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen kurz vor dem Ruhestand

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 22 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 22 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
13 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie bestimmen, welcher Teil Ihrer Rente steuerpflichtig ist
Sie verstehen, warum Ihr Rentenfreibetrag einmal festgeschrieben wird und danach unverändert bleibt
Sie rechnen nach, wie aus Entgeltpunkten eine monatliche Rente wird
Sie beziffern Ihre Rentenlücke und kennen die Wege, sie zu schließen
Sie erkennen, ob Sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, und nutzen die Freibeträge für Rentner
Sie wissen, was Sie im Ruhestand hinzuverdienen dürfen und wie die Aktivrente wirkt

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Fast jede zweite Rente ist heute steuerpflichtig, und die meisten Rentner erfahren das erst durch einen Brief vom Finanzamt. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie der Besteuerungsanteil funktioniert, wie Ihre Rentenhöhe überhaupt entsteht, wie groß Ihre Rentenlücke ist und welche Freibeträge Ihnen im Ruhestand zustehen. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.

Kursinhalt

Der Besteuerungsanteil, die Kohortenregelung und der Rentenfreibetrag. Die drei Begriffe, die entscheiden, ob und wie viel Sie zahlen.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 13 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?

Steuern fallen erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 24.696 Euro. Maßgeblich ist dabei nicht die volle Rente, sondern nur ihr steuerpflichtiger Anteil abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil meiner Rente?

Er hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. § 22 EStG ordnet jedem Rentenjahrgang seit 2005 einen eigenen Prozentsatz zu, der von Jahrgang zu Jahrgang steigt. Ihren konkreten Anteil entnehmen Sie der Tabelle in § 22 EStG oder Ihrem Steuerbescheid.

Ändert sich mein Rentenfreibetrag bei einer Rentenerhöhung?

Nein. Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenjahr einmalig als Eurobetrag festgeschrieben und bleibt danach unverändert. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig, auch wenn Ihr Besteuerungsanteil in Prozent gleich bleibt.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt oder ein Fall des § 46 EStG greift. Das Finanzamt kennt Ihre Rente über die Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG und fordert Sie in der Regel selbst zur Abgabe auf.

Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, § 34 SGB VI. Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Renten wegen Erwerbsminderung gelten dagegen weiterhin Grenzen nach § 96a SGB VI.

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