Modul 6: Weiterarbeiten im RuhestandModul 6 · Lektion 2 von 3
Der Minijob als Rentner
4 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs
Ein Minijob neben der Rente ist unbegrenzt möglich, weil bei Altersrenten seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr gilt. Der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben ab, für Sie bleibt der Verdienst in der Regel abgabenfrei. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich jährlich.
Wie der Minijob im Ruhestand funktioniert
Beim Minijob trägt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer. Für die beschäftigte Person bleibt der Verdienst damit in der Regel frei von eigenen Abgaben. Die Verdienstgrenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, weshalb wir sie hier nicht beziffern. Den jeweils gültigen Wert nennt die Minijob-Zentrale.
Der Punkt, der nur Rentner betrifft
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, ist nach § 5 SGB VI rentenversicherungsfrei. Der eigene Beitragsanteil entfällt, der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag aber weiter. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge leisten, wodurch weitere Entgeltpunkte entstehen.
| Situation | Rentenversicherung | Steuer |
|---|---|---|
| Minijob vor der Regelaltersgrenze | versicherungspflichtig, Befreiung auf Antrag möglich | Pauschsteuer durch den Arbeitgeber |
| Minijob nach der Regelaltersgrenze, Vollrente | für Sie versicherungsfrei | Pauschsteuer durch den Arbeitgeber |
| Verzicht auf die Versicherungsfreiheit | eigene Beiträge, zusätzliche Entgeltpunkte | unverändert |
| Verdienst über der Minijob-Grenze | Übergangsbereich, dann volle Beitragspflicht | individuelle Besteuerung nach Lohnsteuermerkmalen |
Pauschsteuer oder individuelle Besteuerung
Übernimmt der Arbeitgeber die Pauschsteuer, taucht der Minijob in Ihrer Steuererklärung nicht auf und erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht. Wird der Lohn stattdessen individuell nach Ihren Lohnsteuermerkmalen versteuert, zählt er zum steuerpflichtigen Einkommen und kann bei einer Rente nahe dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro eine Steuerschuld auslösen. Klären Sie diesen Punkt vor Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber.
Rechnen Sie beide Varianten durch: den Minijob-Rechner und, falls Sie über die Grenze kommen, den Midijob-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Netto im Minijob
556,00 € / Monat
Im Minijob zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben. Da Sie von der Rentenversicherung befreit sind, bleibt der volle Verdienst übrig.
| Verdienst | 556,00 € |
| RV-Eigenanteil (0 %) | 0,00 € |
| Netto | 556,00 € |
| Jahresverdienst | 6.672 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Minijob neben der Altersrente ist unbegrenzt möglich
- Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich jährlich
- Nach der Regelaltersgrenze sind Sie im Minijob rentenversicherungsfrei
- Bei Pauschsteuer bleibt der Minijob aus Ihrer Steuererklärung heraus
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026