SteuerGenau
Modul 6: Weiterarbeiten im Ruhestand

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Der Minijob als Rentner

4 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Ein Minijob neben der Rente ist unbegrenzt möglich, weil bei Altersrenten seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr gilt. Der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben ab, für Sie bleibt der Verdienst in der Regel abgabenfrei. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich jährlich.

Wie der Minijob im Ruhestand funktioniert

Beim Minijob trägt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer. Für die beschäftigte Person bleibt der Verdienst damit in der Regel frei von eigenen Abgaben. Die Verdienstgrenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, weshalb wir sie hier nicht beziffern. Den jeweils gültigen Wert nennt die Minijob-Zentrale.

Der Punkt, der nur Rentner betrifft

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, ist nach § 5 SGB VI rentenversicherungsfrei. Der eigene Beitragsanteil entfällt, der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag aber weiter. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge leisten, wodurch weitere Entgeltpunkte entstehen.

SituationRentenversicherungSteuer
Minijob vor der Regelaltersgrenzeversicherungspflichtig, Befreiung auf Antrag möglichPauschsteuer durch den Arbeitgeber
Minijob nach der Regelaltersgrenze, Vollrentefür Sie versicherungsfreiPauschsteuer durch den Arbeitgeber
Verzicht auf die Versicherungsfreiheiteigene Beiträge, zusätzliche Entgeltpunkteunverändert
Verdienst über der Minijob-GrenzeÜbergangsbereich, dann volle Beitragspflichtindividuelle Besteuerung nach Lohnsteuermerkmalen

Pauschsteuer oder individuelle Besteuerung

Übernimmt der Arbeitgeber die Pauschsteuer, taucht der Minijob in Ihrer Steuererklärung nicht auf und erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht. Wird der Lohn stattdessen individuell nach Ihren Lohnsteuermerkmalen versteuert, zählt er zum steuerpflichtigen Einkommen und kann bei einer Rente nahe dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro eine Steuerschuld auslösen. Klären Sie diesen Punkt vor Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber.

Rechnen Sie beide Varianten durch: den Minijob-Rechner und, falls Sie über die Grenze kommen, den Midijob-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihr Netto im Minijob

556,00 € / Monat

Im Minijob zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben. Da Sie von der Rentenversicherung befreit sind, bleibt der volle Verdienst übrig.

Verdienst556,00 €
RV-Eigenanteil (0 %)0,00 €
Netto556,00 €
Jahresverdienst6.672 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Der Minijob neben der Altersrente ist unbegrenzt möglich
  • Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich jährlich
  • Nach der Regelaltersgrenze sind Sie im Minijob rentenversicherungsfrei
  • Bei Pauschsteuer bleibt der Minijob aus Ihrer Steuererklärung heraus

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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