SteuerGenau
Modul 1: Wird meine Rente besteuert?

Modul 1 · Lektion 1 von 3

Muss ich meine Rente versteuern?

4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs

Ja, die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Zahlen müssen Sie aber erst, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, bei Ehepaaren über 24.696 Euro. Steuerpflichtig ist zudem nicht die volle Rente, sondern nur der Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs.

Steuerpflichtig heißt nicht automatisch Steuerzahlung

Die gesetzliche Altersrente gehört nach § 22 EStG zu den sonstigen Einkünften und ist damit steuerpflichtig. Das ist die erste Hürde. Die zweite, viel wichtigere Hürde ist der Grundfreibetrag: Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, entsteht überhaupt eine Steuerschuld.

Zwischen Bruttorente und zu versteuerndem Einkommen liegen mehrere Abzüge. Nur der Besteuerungsanteil zählt, davon gehen Werbungskosten ab, dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Viele Renten landen nach diesen Schritten unter dem Grundfreibetrag.

Wie kommt das Finanzamt zur Zahl?

SchrittWas passiert
1. JahresbruttorenteSumme aller Rentenzahlungen des Jahres
2. BesteuerungsanteilNur dieser Anteil ist steuerpflichtig, der Rest wird Rentenfreibetrag
3. WerbungskostenPauschbetrag nach § 9a EStG oder höhere nachgewiesene Kosten
4. SonderausgabenKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer
5. VergleichErgebnis gegen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro halten

Rechnen Sie Ihren Fall konkret durch, statt zu schätzen: der Rentenbesteuerungs-Rechner nimmt Ihnen die Schritte 1 bis 3 ab, der Einkommensteuer-Rechner den Rest.

Gilt das für jede Rente?

Nein. Für Betriebsrenten, Riester-Renten und private Rentenversicherungen gelten eigene Regeln, die Modul 4 behandelt. Auch die Erwerbsminderungsrente und die Witwenrente werden nach § 22 EStG besteuert, aber mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die jeweilige Rente begonnen hat.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre geschätzte Steuer auf die Rente

ca. 1.093 € / Jahr

Bei Ihrem Rentenbeginn sind 84,0 % der Rente steuerpflichtig. Die Rechnung ist vereinfacht: ohne weitere Einkünfte und ohne individuelle Abzüge.

Besteuerungsanteil84,0 %
Steuerpflichtiger Teil der Jahresrente18.042 €
Einkommensteuer ca. / Jahr1.093 €
Rente netto ca. / Monat1.709 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Rente ist nach § 22 EStG steuerpflichtig
  • Steuern fallen erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro an
  • Zwischen Bruttorente und zu versteuerndem Einkommen liegen vier Abzugsschritte

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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