Modul 1: Wird meine Rente besteuert?Modul 1 · Lektion 1 von 3
Muss ich meine Rente versteuern?
4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs
Ja, die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Zahlen müssen Sie aber erst, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, bei Ehepaaren über 24.696 Euro. Steuerpflichtig ist zudem nicht die volle Rente, sondern nur der Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs.
Steuerpflichtig heißt nicht automatisch Steuerzahlung
Die gesetzliche Altersrente gehört nach § 22 EStG zu den sonstigen Einkünften und ist damit steuerpflichtig. Das ist die erste Hürde. Die zweite, viel wichtigere Hürde ist der Grundfreibetrag: Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, entsteht überhaupt eine Steuerschuld.
Zwischen Bruttorente und zu versteuerndem Einkommen liegen mehrere Abzüge. Nur der Besteuerungsanteil zählt, davon gehen Werbungskosten ab, dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Viele Renten landen nach diesen Schritten unter dem Grundfreibetrag.
Wie kommt das Finanzamt zur Zahl?
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Jahresbruttorente | Summe aller Rentenzahlungen des Jahres |
| 2. Besteuerungsanteil | Nur dieser Anteil ist steuerpflichtig, der Rest wird Rentenfreibetrag |
| 3. Werbungskosten | Pauschbetrag nach § 9a EStG oder höhere nachgewiesene Kosten |
| 4. Sonderausgaben | Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer |
| 5. Vergleich | Ergebnis gegen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro halten |
Rechnen Sie Ihren Fall konkret durch, statt zu schätzen: der Rentenbesteuerungs-Rechner nimmt Ihnen die Schritte 1 bis 3 ab, der Einkommensteuer-Rechner den Rest.
Gilt das für jede Rente?
Nein. Für Betriebsrenten, Riester-Renten und private Rentenversicherungen gelten eigene Regeln, die Modul 4 behandelt. Auch die Erwerbsminderungsrente und die Witwenrente werden nach § 22 EStG besteuert, aber mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die jeweilige Rente begonnen hat.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre geschätzte Steuer auf die Rente
ca. 1.093 € / Jahr
Bei Ihrem Rentenbeginn sind 84,0 % der Rente steuerpflichtig. Die Rechnung ist vereinfacht: ohne weitere Einkünfte und ohne individuelle Abzüge.
| Besteuerungsanteil | 84,0 % |
| Steuerpflichtiger Teil der Jahresrente | 18.042 € |
| Einkommensteuer ca. / Jahr | 1.093 € |
| Rente netto ca. / Monat | 1.709 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Die gesetzliche Rente ist nach § 22 EStG steuerpflichtig
- Steuern fallen erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro an
- Zwischen Bruttorente und zu versteuerndem Einkommen liegen vier Abzugsschritte
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026