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Gewerbesteuerrechner: Gewerbesteuer nach Hebesatz berechnen

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre Gewerbesteuer nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Rechner zeigt Freibetrag, Steuermessbetrag und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Gewerbesteuer 2026 ist Gewerbeertrag minus Freibetrag mal 3,5 Prozent mal Hebesatz der Gemeinde. Bei 80.000 Euro Gewinn und einem Hebesatz von 400 Prozent sind das 7.770 Euro im Jahr (§ 11 GewStG). Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG bis rund 420 Prozent Hebesatz wieder auf die Einkommensteuer angerechnet.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Gewerbesteuer im Jahr

ca. 7.770 €

Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.

Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft)24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.943 €
Hebesatz400 %
Gewerbesteuer7.770 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer 2026?

Die Gewerbesteuer 2026 ist Gewerbeertrag abzüglich Freibetrag mal Steuermesszahl 3,5 Prozent mal Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bei 80.000 Euro Gewinn, dem Freibetrag von 24.500 Euro und einem Hebesatz von 400 Prozent ergeben sich 7.770 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Der Rechner oben nutzt genau diese drei Rechenschritte.

Die Kette lautet: 80.000 Euro minus 24.500 Euro sind 55.500 Euro steuerpflichtiger Gewerbeertrag. Davon 3,5 Prozent ergeben einen Steuermessbetrag von 1.942,50 Euro. Dieser Messbetrag mal Hebesatz von 400 Prozent sind 7.770 Euro. Das Gesetz legt den Ablauf so fest: „Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen“, der sich aus „dem Gewerbeertrag“ und der Steuermesszahl ergibt (§ 11 GewStG).

Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, also für Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG bekommen keinen Freibetrag, bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag mit 3,5 Prozent belegt. Ihre gesamte Steuerlast als Selbstständiger überschlagen Sie mit dem Selbstständige-Steuer-Rechner.

Was ist der Gewerbeertrag, und was wird abgezogen?

Der Gewerbeertrag ist der nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Ausgangspunkt ist also Ihr Betriebsgewinn, den Sie im Rechner als „Gewerbeertrag / Gewinn im Jahr“ eintragen. Bei den meisten kleinen Betrieben entspricht der Gewerbeertrag ungefähr dem steuerlichen Gewinn.

Zwei Korrekturen verändern das Ergebnis bei größeren Betrieben. Hinzugerechnet wird ein Teil der Finanzierungsaufwendungen, vor allem ein Viertel der Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten, soweit die Summe einen Freibetrag von 200.000 Euro übersteigt. Diese Hinzurechnung sorgt dafür, dass die Gewerbesteuer auch bei fremdfinanzierten Betrieben eine Mindestsubstanz erfasst.

Gekürzt wird gegenläufig, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Die wichtigste Kürzung betrifft Grundbesitz: 1,2 Prozent des Einheitswerts der betrieblichen Grundstücke werden abgezogen, weil auf diese schon Grundsteuer liegt. Für reine Grundstücksunternehmen gibt es zusätzlich die erweiterte Kürzung, die den Ertrag aus der Vermietung faktisch von der Gewerbesteuer freistellt.

Der Gewerbeertrag wird am Ende auf volle 100 Euro nach unten abgerundet, bevor der Freibetrag abgezogen wird. Diese Feinheit bildet der Rechner oben nicht ab, weil sie das Ergebnis nur um wenige Euro verschiebt. Für die typische Einschätzung genügt der eingetragene Jahresgewinn.

Ein häufig übersehener Punkt ist, dass die Gewerbesteuer seit 2008 selbst keine abziehbare Betriebsausgabe mehr ist. Sie mindert also weder den Gewinn noch die eigene Bemessungsgrundlage. Für den Einzelunternehmer wird dieser Nachteil durch die Anrechnung nach § 35 EStG ausgeglichen, für die Kapitalgesellschaft nicht. Deshalb belastet dieselbe Gewerbesteuer die GmbH stärker als das Einzelunternehmen, obwohl der Messbetrag identisch ist.

Wer bekommt den Freibetrag von 24.500 Euro?

Den Freibetrag von 24.500 Euro erhalten ausschließlich natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften. Das Gesetz zieht diese Grenze ausdrücklich: Der Gewerbeertrag ist „bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro“ zu kürzen (§ 11 Abs. 1 GewStG). Für die GmbH gilt dieser Satz nicht.

Der praktische Effekt ist groß. Ein Einzelunternehmer mit 24.500 Euro Gewinn zahlt keinen Cent Gewerbesteuer, weil der Freibetrag den gesamten Ertrag aufzehrt. Eine GmbH mit demselben Gewinn zahlt bei 400 Prozent Hebesatz bereits 3.430 Euro Gewerbesteuer, denn 24.500 Euro mal 3,5 Prozent mal vier ergeben genau diesen Betrag.

RechtsformFreibetragSteuermesszahlAnrechnung § 35 EStG
Einzelunternehmen24.500 €3,5 %ja, 4,0-fach
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)24.500 €3,5 %ja, anteilig 4,0-fach
GmbH, UG, AG0 €3,5 %nein

Für die Kapitalgesellschaft ist die Gewerbesteuer eine echte Zusatzbelastung, die neben der Körperschaftsteuer von 15 Prozent und dem Solidaritätszuschlag steht. Für den Einzelunternehmer wirkt sie dagegen meist nur als Vorauszahlung, weil sie über die Anrechnung nach § 35 EStG wieder von der Einkommensteuer abgezogen wird. Diesen Anrechnungseffekt erklärt der Abschnitt weiter unten.

Welchen Hebesatz erheben die großen Städte 2026?

Der Hebesatz liegt 2026 in den großen Städten zwischen rund 410 und 490 Prozent, den Mindestwert von 200 Prozent schreibt das Gesetz vor. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest, deshalb ist die Gewerbesteuer am selben Gewinn je nach Standort deutlich unterschiedlich. Das Gesetz bestimmt nur die Untergrenze: „Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein“, und er „beträgt 200 Prozent, wenn eine Gemeinde keinen höheren Hebesatz bestimmt hat“ (§ 16 Abs. 4 GewStG).

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Hebesätze großer Städte und die daraus resultierende Gewerbesteuer für einen Einzelunternehmer mit 80.000 Euro Gewinn. Basis ist stets derselbe Steuermessbetrag von 1.942,50 Euro, nur der Hebesatz variiert.

StadtHebesatz 2026Gewerbesteuer bei 80.000 € Gewinn
München490 %9.518,25 €
Köln475 %9.226,88 €
Hamburg470 %9.129,75 €
Frankfurt am Main460 %8.935,50 €
Düsseldorf440 %8.547,00 €
Stuttgart420 %8.158,50 €
Berlin410 %7.964,25 €
Beispiel-Gemeinde400 %7.770,00 €

Die Spreizung ist erheblich. Zwischen Berlin mit 410 Prozent und München mit 490 Prozent liegen bei diesem Gewinn schon 1.554 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Genau deshalb werben kleine Gemeinden im Umland großer Städte mit niedrigen Hebesätzen um Betriebe. Prüfen Sie den aktuellen Hebesatz stets bei Ihrer Gemeinde oder im Gewerbesteuerhebesatz-Verzeichnis, denn die Sätze ändern sich jährlich.

Rechenbeispiel: 80.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 Prozent

Ein Einzelunternehmer mit 80.000 Euro Gewinn und einem Hebesatz von 400 Prozent zahlt 2026 eine Gewerbesteuer von 7.770 Euro. Über die Anrechnung nach § 35 EStG mindert sich seine Einkommensteuer um das 4,0-fache des Messbetrags, also ebenfalls um 7.770 Euro. Bei diesem Hebesatz gleichen sich beide Beträge exakt aus. Der vollständige Rechenweg:

RechenschrittBetrag
Gewerbeertrag / Gewinn im Jahr80.000,00 €
abzüglich Freibetrag (§ 11 GewStG)− 24.500,00 €
= steuerpflichtiger Gewerbeertrag55.500,00 €
× Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag1.942,50 €
× Hebesatz 400 % = Gewerbesteuer7.770,00 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (4,0 × Messbetrag)7.770,00 €
= verbleibende Netto-Gewerbesteuerbelastung0,00 €

Lesen Sie die letzte Zeile genau. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent entspricht die Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer, sodass für den Einzelunternehmer unterm Strich keine echte Zusatzbelastung bleibt. Er zahlt die Gewerbesteuer an die Gemeinde, holt sie sich aber über die niedrigere Einkommensteuer zurück.

Steigt der Hebesatz über 400 Prozent, bleibt ein Rest hängen. In München mit 490 Prozent zahlt derselbe Unternehmer 9.518,25 Euro Gewerbesteuer, angerechnet werden aber nur 7.770 Euro. Die Differenz von 1.748,25 Euro ist die echte Mehrbelastung durch den hohen Hebesatz. Was von Ihrem Gewinn nach Einkommensteuer bleibt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Wie funktioniert die Anrechnung auf die Einkommensteuer?

Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern in Höhe des 4,0-fachen Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Das Gesetz formuliert es so: Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich „um das 4,0-fache des jeweils festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags“ (§ 35 Abs. 1 EStG). Bei einem Messbetrag von 1.942,50 Euro sind das 7.770 Euro Ermäßigung.

Damit ist die Gewerbesteuer für viele Selbstständige rechnerisch neutral. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent deckt die Anrechnung die gesamte Gewerbesteuer ab, weil das 4,0-fache des Messbetrags genau der Steuer bei 400 Prozent entspricht. Rechnet man die zusätzlich gesparte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag mit, reicht die faktische Neutralisierung sogar bis zu einem Hebesatz von rund 420 Prozent.

Zwei Grenzen sind wichtig. Erstens ist die Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer gedeckelt, mehr als gezahlt wurde, gibt es nie zurück. Zweitens muss überhaupt Einkommensteuer anfallen: Wer wegen Verlusten oder geringem Einkommen keine oder wenig Einkommensteuer zahlt, kann die Anrechnung nicht voll nutzen. In diesem Fall wird die Gewerbesteuer zur echten Belastung.

Für die GmbH gibt es diese Anrechnung nicht. Bei ihr steht die Gewerbesteuer endgültig neben der Körperschaftsteuer, was die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft auf grob 30 Prozent des Gewinns hebt. Das ist der zentrale Grund, warum die Rechtsformwahl steuerlich so stark vom Hebesatz und vom Gewinnniveau abhängt.

Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht den Unterschied. Bei 80.000 Euro Gewinn zahlt die GmbH ohne Freibetrag 3,5 Prozent auf den vollen Betrag, also einen Messbetrag von 2.800 Euro, bei 400 Prozent Hebesatz sind das 11.200 Euro Gewerbesteuer. Der Einzelunternehmer kommt dank Freibetrag auf 7.770 Euro und rechnet diese vollständig an. Die Gewerbesteuer trennt die beiden Rechtsformen also gleich zweifach: über den Freibetrag und über die Anrechnung.

Welche Fehler kosten bei der Gewerbesteuer Geld?

Der teuerste Irrtum ist die Annahme, Freiberufler zahlten Gewerbesteuer. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten und ähnliche freie Berufe nach § 18 EStG üben kein Gewerbe aus und zahlen deshalb keine Gewerbesteuer. Nur wer ein Gewerbe angemeldet hat, fällt unter das Gewerbesteuergesetz. Die Abgrenzung entscheidet über eine vier- bis fünfstellige Jahresbelastung.

Fehler zwei ist das Übersehen des Freibetrags bei der GmbH-Gründung. Wer als Einzelunternehmer 24.500 Euro steuerfrei stellt, verliert diesen Vorteil mit dem Wechsel in die GmbH sofort. Bei kleinen Gewinnen kann die GmbH deshalb teurer sein als das Einzelunternehmen, obwohl der Körperschaftsteuersatz niedriger wirkt.

Fehler drei betrifft den Hebesatz beim Standortwechsel. Wer den Betriebssitz in eine Gemeinde mit hohem Hebesatz verlegt, zahlt bei gleichem Gewinn mehr Gewerbesteuer, ohne dass die Anrechnung dies über 400 Prozent hinaus auffängt. Der Hebesatzvergleich gehört deshalb zu jeder Standortentscheidung.

Fehler vier ist die vergessene Gewerbesteuer-Rücklage bei der Kapitalgesellschaft. Da die GmbH die Gewerbesteuer nicht anrechnen kann und sie zudem keine abziehbare Betriebsausgabe ist, muss sie in voller Höhe aus dem versteuerten Ergebnis bezahlt werden. Wer sie nicht einplant, gerät bei der Vorauszahlung in eine Liquiditätslücke. Wie sich Personalkosten daneben auf den Gewinn auswirken, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner, und den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer beziffert der Soli-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie berechnet man die Gewerbesteuer 2026?

Die Gewerbesteuer ist Gewerbeertrag minus Freibetrag mal Steuermesszahl 3,5 Prozent mal Hebesatz der Gemeinde (§ 11 GewStG). Bei 80.000 Euro Gewinn, 24.500 Euro Freibetrag und 400 Prozent Hebesatz ergeben sich 55.500 Euro Ertrag, ein Messbetrag von 1.942,50 Euro und 7.770 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

2Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Der Freibetrag beträgt 24.500 Euro und gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG bekommen keinen Freibetrag, bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag mit 3,5 Prozent belegt.

3Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bei einem Messbetrag von 1.942,50 Euro sind das 7.770 Euro Ermäßigung. Bis zu einem Hebesatz von rund 420 Prozent gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer faktisch aus, für die GmbH gibt es sie nicht.

4Wie hoch ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?

Jede Gemeinde legt den Hebesatz selbst fest, der Mindestwert liegt bei 200 Prozent (§ 16 Abs. 4 GewStG). Große Städte erheben 2026 zwischen rund 410 Prozent in Berlin und 490 Prozent in München. Bei 80.000 Euro Gewinn bedeutet das eine Gewerbesteuer zwischen 7.964 und 9.518 Euro je nach Standort.

5Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure und Journalisten nach § 18 EStG üben kein Gewerbe aus und zahlen keine Gewerbesteuer. Nur angemeldete Gewerbebetriebe fallen unter das Gewerbesteuergesetz. Die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe entscheidet über eine oft vierstellige Jahresbelastung.

6Zahlt eine GmbH mehr Gewerbesteuer als ein Einzelunternehmen?

Ja, bei kleinen Gewinnen. Die GmbH erhält keinen Freibetrag von 24.500 Euro und kann die Gewerbesteuer nicht nach § 35 EStG auf eine Einkommensteuer anrechnen. Sie zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Ertrag zusätzlich zur Körperschaftsteuer, während beim Einzelunternehmer die Gewerbesteuer bis rund 420 Prozent Hebesatz neutral bleibt.

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