Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Rechnung hat drei Schritte, von denen nur der letzte oertlich variiert. Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen, der fuer Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt, nicht fuer die GmbH. Der Rest wird mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Auf diesen Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.
Wie gross sind die Unterschiede?
| Gemeinde | Hebesatz | Steuer bei 150.000 Euro Ertrag |
|---|---|---|
| Gruenwald | 240 % | 10.542 Euro |
| Monheim am Rhein | 250 % | 10.981 Euro |
| Berlin | 410 % | 18.009 Euro |
| Frankfurt am Main | 460 % | 20.205 Euro |
| Hamburg | 470 % | 20.644 Euro |
| Koeln | 475 % | 20.864 Euro |
| Muenchen | 490 % | 21.523 Euro |
Warum kein Hebesatz unter 200 Prozent liegt
Seit 2004 schreibt Paragraf 16 Absatz 4 Satz 2 GewStG einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor. Eingefuehrt wurde er, nachdem einzelne Gemeinden den Hebesatz auf null gesetzt hatten, um Briefkastenfirmen anzuziehen.
Ein Briefkasten reicht nicht
Massgeblich ist die Betriebsstaette, an der die Geschaeftsleitung tatsaechlich stattfindet, nicht die Adresse im Impressum. Die Finanzverwaltung ermittelt gezielt gegen Scheinsitze in Niedrigsteuergemeinden. Ein Standortwechsel wirkt steuerlich nur, wenn er real ist.
Was Einzelunternehmen zusaetzlich beachten sollten
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach Paragraf 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 Prozent gleicht die Anrechnung die Belastung weitgehend aus, darueber bleibt eine echte Mehrbelastung. Den vollstaendigen Rechenweg mit eigenem Hebesatz zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.



