Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
Der Mindestunterhalt beträgt 2026 monatlich 482 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 554 Euro von 6 bis 11 Jahren, 649 Euro von 12 bis 17 Jahren und 693 Euro ab 18 Jahren. Das sind die Beträge der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Wer mehr verdient, zahlt einen prozentualen Aufschlag darauf.
Diese Sätze sind kein Verhandlungsvorschlag. Nach Paragraf 1612a BGB ist der Mindestunterhalt gesetzlich definiert, die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf staffelt ihn nur nach Einkommen und Alter. Gerichte in ganz Deutschland rechnen danach.
Entscheidend ist am Ende nicht der Tabellenbetrag, sondern der Zahlbetrag. Davon geht noch das anteilige Kindergeld ab. Was tatsächlich überwiesen wird, rechnet der Unterhaltsrechner in einem Schritt aus.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Zahlbetrag Kindesunterhalt 2026
508,50 € / Monat
Tabellenbedarf 638 € (Stufe 4, 115 % des Mindestunterhalts), abzüglich 129,50 € Kindergeld-Anrechnung.
| Bereinigtes Nettoeinkommen | 3.000 € |
| Einkommensstufe (nach Tabelle) | Stufe 4 von 15 (115 %) |
| Tabellenbedarf (6 bis 11 Jahre) | 638 € |
| Kindergeld-Anrechnung (hälftig, § 1612b BGB) | - 129,50 € |
| Zahlbetrag pro Monat | 508,50 € |
✓Stand: Düsseldorfer Tabelle 2026 · Leitlinie, keine Rechtsberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
129,50 € Kindergeld werden angerechnet
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds von 259 € (2026), also 129,50 €, nach § 1612b BGB auf den Barunterhalt angerechnet. Die andere Hälfte steht dem betreuenden Elternteil zu.
Die Tabelle ist eine Leitlinie, kein Gesetz
Die Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie, aber im Einzelfall entscheiden Jugendamt oder Familiengericht. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen: Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 5 %), zusätzlicher Altersvorsorge und berücksichtigungsfähiger Schulden.
Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?
Die Tabelle hat zwei Achsen: das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils in 15 Einkommensstufen und das Alter des Kindes in vier Altersstufen. Der Schnittpunkt ergibt den Bedarf in Prozent des Mindestunterhalts.
Stufe 1 reicht bis 2.100 Euro bereinigtes Netto und entspricht 100 Prozent. Ab da steigt der Prozentsatz in Schritten: 105 Prozent bis 2.500 Euro, 110 Prozent bis 2.900 Euro, 115 Prozent bis 3.300 Euro und 120 Prozent bis 3.700 Euro. Oberhalb von 3.700 Euro werden die Schritte größer, in Stufe 15 sind es 200 Prozent bei bis zu 11.200 Euro.
| Bereinigtes Netto | Prozentsatz | 0-5 Jahre | 6-11 Jahre | 12-17 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| bis 2.100 € | 100 % | 482 € | 554 € | 649 € |
| bis 2.500 € | 105 % | 507 € | 582 € | 682 € |
| bis 2.900 € | 110 % | 531 € | 610 € | 714 € |
| bis 3.300 € | 115 % | 555 € | 638 € | 747 € |
| bis 3.700 € | 120 % | 579 € | 665 € | 779 € |
| bis 4.100 € | 128 % | 618 € | 710 € | 831 € |
Die Tabellenbeträge sind aufgerundet. Die vollständige Staffel bis 11.200 Euro hinterlegt der Unterhaltsrechner; oberhalb dieser Grenze wird der Bedarf konkret nach den Lebensverhältnissen bemessen und nicht mehr aus der Tabelle abgelesen.
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Bereinigtes Netto ist das Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, Kreditraten für gemeinsame Schulden und einer zusätzlichen Altersvorsorge von bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Es ist praktisch immer niedriger als das, was auf der Gehaltsabrechnung steht.
Für berufsbedingte Aufwendungen setzen die meisten Oberlandesgerichte pauschal 5 Prozent des Nettoeinkommens an, mindestens 50 und höchstens 150 Euro im Monat. Wer weiter pendelt, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten nachweisen. Wie hoch die steuerlich absetzbare Seite davon ist, zeigt der Ratgeber zur Pendlerpauschale.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird das Netto ermittelt, dann bereinigt, dann in die Tabelle eingeordnet. Wer sein Bruttogehalt kennt, aber nicht das Netto, startet beim Brutto-Netto-Rechner.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind und Monat.
Ein Beispiel: Ein Vater mit 2.800 Euro bereinigtem Netto und einem achtjährigen Kind liegt in Stufe 3 und schuldet 610 Euro Tabellenbedarf. Abzüglich der Hälfte des Kindergeldes, also 130 Euro, bleiben 480 Euro Zahlbetrag.
Der Grund für die Halbierung: Kindergeld steht beiden Elternteilen zu. Der betreuende Elternteil erbringt seinen Unterhalt durch Pflege und Erziehung, der zahlende in Geld, also teilen sich beide das Kindergeld. Bei volljährigen Kindern schulden beide Geld, deshalb wird es dort voll angerechnet. Die Auszahlungstermine stehen im Ratgeber zum Kindergeld 2026.
Was ist der Selbstbehalt und wann greift er?
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 Euro im Monat für Erwerbstätige. Dieser Betrag muss dem zahlenden Elternteil nach Abzug des Unterhalts bleiben, sonst liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt wird gekürzt.
Im Selbstbehalt sind rund 580 Euro Warmmiete einkalkuliert. Wer deutlich teurer wohnt und das nicht ändern kann, kann eine Anhebung geltend machen. Umgekehrt kürzen Gerichte den Selbstbehalt, wenn jemand mietfrei wohnt.
Ein Mangelfall wird nicht dadurch gelöst, dass man weniger zahlt und schweigt. Minderjährige Kinder sind gesteigert unterhaltsberechtigt, das heißt der zahlende Elternteil muss jede zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen, notfalls einen Nebenjob. Welche Varianten sich lohnen, steht im Ratgeber Nebenjob: Minijob, Midijob oder Steuerklasse VI.
Was ändert sich bei mehreren Kindern?
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei nur einem Berechtigten wird eine Stufe höher eingruppiert, bei drei Berechtigten eine Stufe tiefer, bei vier zwei Stufen tiefer.
Das ist keine Kleinigkeit. Wer mit 3.000 Euro bereinigtem Netto und einem Kind in Stufe 3 fällt, wird durch die Höherstufung in Stufe 4 mit 115 statt 110 Prozent gerechnet. Bei einem zwölfjährigen Kind sind das 747 statt 714 Euro, also 33 Euro mehr im Monat und rund 400 Euro im Jahr.
Reicht das Einkommen für alle Kinder nicht, gilt eine Rangfolge nach Paragraf 1609 BGB: minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder zuerst, dann betreuende Elternteile, dann Ehegatten, zuletzt volljährige Kinder in Ausbildung.
Wie viel Unterhalt bekommen volljährige Kinder?
Volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils bekommen 693 Euro Mindestunterhalt, davon geht das volle Kindergeld von 259 Euro ab. Der Zahlbetrag liegt in der ersten Einkommensstufe also bei 434 Euro.
Studierende mit eigener Wohnung sind der Sonderfall: Für sie gilt ein pauschaler Bedarfssatz von 990 Euro im Monat, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Darin sind 440 Euro Warmmiete enthalten. Beide Elternteile haften anteilig nach ihren Einkommen, nicht mehr nur einer.
Ab 18 haften beide Eltern in Geld, und eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet. Ein Ausbildungsgehalt mindert den Anspruch nach Abzug einer Pauschale von 100 Euro für ausbildungsbedingten Mehrbedarf. BAföG zählt ebenfalls als Einkommen, ein Studienkredit dagegen nicht.
Was ist Mehrbedarf und Sonderbedarf?
Mehrbedarf sind regelmäßige Zusatzkosten, die im Tabellenbetrag nicht enthalten sind: Kita-Gebühren, Hortkosten, Nachhilfe über längere Zeit oder krankheitsbedingte Dauerkosten. Beide Eltern tragen ihn anteilig nach ihren Einkommen.
Sonderbedarf ist der einmalige, unvorhersehbare Ausnahmefall: eine kieferorthopädische Behandlung, eine Klassenfahrt in besonderer Höhe oder eine Erstausstattung nach einem Schadensfall. Auch hier teilen sich beide Eltern die Kosten quotal.
Nicht als Mehrbedarf gelten Kleidung, Schulmaterial, Hobbys und Urlaub. Das steckt im normalen Tabellenbetrag. Wer die laufenden Familienleistungen prüfen will, findet die Anspruchsvoraussetzungen im Ratgeber Wohngeld 2026 und beim Kinderzuschlag-Rechner.
Muss der Unterhalt tituliert werden?
Ein Titel ist nicht Pflicht, aber üblich und für beide Seiten sinnvoll. Kostenlos geht das über eine Jugendamtsurkunde: Der zahlende Elternteil erkennt den Unterhalt beim Jugendamt an, das Dokument ist dann vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil.
Der Vorteil für den Zahlenden ist Rechtssicherheit über die Höhe, der Vorteil für das Kind ist die Vollstreckbarkeit ohne neues Verfahren. Titulieren lässt sich auch dynamisch, also als Prozentsatz des jeweils gültigen Mindestunterhalts. Dann passt sich der Betrag automatisch an, ohne dass jedes Jahr neu verhandelt wird.
Wer nicht zahlt, riskiert mehr als eine Nachforderung. Unterhaltspflichtverletzung ist nach Paragraf 170 StGB strafbar, und rückständiger Unterhalt verjährt erst nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig war.
Kann ich Unterhalt von der Steuer absetzen?
Kindesunterhalt für ein Kind, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, ist nicht absetzbar. Die steuerliche Entlastung erfolgt bereits über das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag von 9.756 Euro je Kind, was das Finanzamt automatisch in der Günstigerprüfung vergleicht.
Absetzbar ist dagegen der Unterhalt an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner. Beim Realsplitting nach Paragraf 10 Abs. 1a EStG bis 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgabe, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers, der den Betrag dann selbst versteuern muss. Alternativ als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 12.348 Euro.
Welche Variante günstiger ist, hängt vom Steuersatz beider Seiten ab. Der Kinderfreibetrag-Rechner zeigt die Günstigerprüfung für Kinder, der Einkommensteuer-Rechner die Wirkung des Realsplittings auf Ihre Steuerlast. Begriffe wie die Günstigerprüfung erklärt das Glossar.
Wie wird beim Wechselmodell gerechnet?
Beim echten Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung schuldet keiner der Elternteile dem anderen den vollen Tabellenunterhalt. Stattdessen wird der Gesamtbedarf des Kindes ermittelt und anteilig nach den Einkommen beider Eltern verteilt.
Der Bundesgerichtshof verlangt dafür eine tatsächlich paritätische Betreuung. Die häufig genannte Grenze liegt bei etwa 45 bis 55 Prozent Betreuungsanteil. Ein erweitertes Umgangsrecht mit jedem zweiten Wochenende und einem Wochentag reicht nicht aus, dort bleibt es beim normalen Barunterhalt.
Rechnerisch wird beim Wechselmodell ein Mehrbedarf angesetzt, weil zwei Haushalte kindgerecht ausgestattet sein müssen. Das Kindergeld wird zwischen beiden Eltern hälftig verteilt oder über den Ausgleichsbetrag verrechnet. Weil die Berechnung komplex ist und stark vom Einzelfall abhängt, lohnt sich hier anwaltliche Beratung fast immer.
Was ist Unterhaltsvorschuss und wann bekomme ich ihn?
Wenn der andere Elternteil nicht, zu wenig oder unregelmäßig zahlt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Er entspricht dem Mindestunterhalt der ersten Einkommensstufe abzüglich des vollen Kindergeldes, also 223 Euro für Kinder bis 5 Jahre und 295 Euro von 6 bis 11 Jahren.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es den Vorschuss nur, wenn das Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient. Diese Zusatzbedingung ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Der Anspruch geht auf das Land über, das den Unterhalt beim zahlungspflichtigen Elternteil zurückfordert. Ein Vorschuss befreit also niemanden von der Zahlungspflicht, er überbrückt nur. Die weiteren Leistungen für Alleinerziehende ordnet der Ratgeber Bürgergeld 2026 ein, den Entlastungsbetrag der Steuerklasse II der Steuerklassen-Rechner.
Welche Fehler kosten am meisten Geld?
Der teuerste Fehler ist, bei sinkendem Einkommen einfach weniger zu überweisen. Ohne Abänderung des Titels bleibt die alte Summe geschuldet, und die Differenz läuft als Rückstand auf. Wer weniger verdient, muss die Herabsetzung aktiv verlangen, notfalls gerichtlich.
Der zweite Klassiker ist die vergessene Auskunftspflicht. Beide Seiten können alle zwei Jahre Auskunft über das Einkommen verlangen. Wer sie verweigert, riskiert eine Schätzung zu seinen Lasten.
Dritter Punkt: Naturalleistungen ersetzen keinen Geldunterhalt. Gekaufte Kleidung, bezahlte Klassenfahrten und Geschenke werden nicht angerechnet, solange nichts anderes vereinbart ist. Wer zahlt und zusätzlich einkauft, zahlt doppelt.




