Das Kindergeld beträgt 2026 grundsätzlich 259 Euro je anspruchsberechtigtem Kind und Monat. Den konkreten Überweisungstermin finden Sie im Auszahlungskalender der Familienkasse anhand der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Eine ungefähre Angabe wie „Anfang des Monats“ ersetzt keinen Termin für einen bestimmten Monat.
Wie hoch ist der Jahresbetrag?
| Anspruchsberechtigte Kinder | Monatlich | Bei zwölf vollen Anspruchsmonaten |
|---|---|---|
| 1 | 259 Euro | 3.108 Euro |
| 2 | 518 Euro | 6.216 Euro |
| 3 | 777 Euro | 9.324 Euro |
Die Rechnung unterstellt, dass für alle Kinder in allen zwölf Monaten Anspruch besteht. Beginnt oder endet ein Anspruch unterjährig, prüfen Sie die einzelnen Monate. Der Betrag wird nicht mit zunehmender Kinderzahl pro Kind höher.
Quellen: § 66 EStG: Höhe des Kindergeldes
Wie finden Sie Ihren richtigen Auszahlungstag?
- Kindergeldnummer auf dem Familienkassenbescheid suchen.
- Die letzte Ziffer notieren; sie ist nicht die Steuer-ID des Kindes.
- Im amtlichen Auszahlungskalender Jahr, Monat und Endziffer abgleichen.
- Überweisungstermin und tatsächliche Bankgutschrift unterscheiden.
Amtlichen Kindergeld-Auszahlungskalender öffnen. Wählen Sie im amtlichen Kalender Ihre Endziffer und den betreffenden Monat. Das dort angegebene Überweisungsdatum und die Gutschrift auf Ihrem Konto können sich unterscheiden.
Quellen: Familienkasse: Auszahlungstermine
Wird Kindergeld nach einer Geburt automatisch gezahlt?
Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Zahlung allein aufgrund der Geburt oder einer Geburtsanzeige. Prüfen Sie den erforderlichen Antrag bei der Familienkasse und halten Sie insbesondere die steuerlichen Identifikationsnummern bereit. Rückwirkend ist die Auszahlung grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt.
Melden Sie erhebliche Änderungen, etwa in Ausbildung oder Haushaltsverhältnissen. Bei volljährigen Kindern müssen zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen belegt werden. Ein Studium oder eine Ausbildung führt nicht ohne weitere Prüfung in jeder Konstellation bis zum 25. Geburtstag zu einer Zahlung.
Quellen: § 67 EStG: Antrag; § 70 EStG: Festsetzung und Zahlung
Bekommen Sie Kindergeld und den vollen Kinderfreibetragsvorteil zusätzlich?
Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung, ob die steuerliche Freistellung durch Kindergeld ausreicht oder die Kinderfreibeträge günstiger wirken. Die Vergleichsrechnung ist keine doppelte Auszahlung beider Vorteile.
Für die Haushaltsplanung rechnen Sie zunächst mit dem tatsächlich bewilligten Kindergeld. Prüfen Sie Kinderzuschlag und andere Leistungen gesondert; aus der Kindergeldbewilligung folgt nicht automatisch ein Anspruch in gleicher Höhe auf weitere Leistungen.
Quellen: § 31 EStG: Familienleistungsausgleich
Passende Rechner und nächste Schritte
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




