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Kindergeld 2026: Höhe, Auszahlungstermine und die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat. Wann es kommt, entscheidet die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: niedrige Ziffern werden früh im Monat ausgezahlt, hohe Ziffern gegen Monatsende.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
Stack of tax forms and coins with a 'TAX' stamp, symbolizing finance and accounting.
Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels

Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: niedrige Endziffern zahlt die Familienkasse früh im Monat aus, hohe Endziffern gegen Monatsende.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

2026 gibt es 259 Euro pro Kind und Monat, also 3.108 Euro im Jahr je Kind. Anders als früher ist der Betrag für das erste bis vierte Kind gleich, es gibt keine Staffelung mehr. Die Höhe regelt Paragraf 66 EStG.

ZeitraumKindergeld je Kind/Monat
2024250 Euro
2025255 Euro
2026259 Euro

Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Geburtstag. Ihren Jahresbetrag berechnet der Kindergeld-Rechner.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Familienkasse zahlt monatlich, und die Reihenfolge bestimmt die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Kleine Endziffern kommen zu Monatsbeginn, große gegen Ende. Die genauen Kalendertage veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jährlich; das Muster bleibt aber stabil:

Endziffer der KindergeldnummerAuszahlung im Monat
0 und 1Anfang des Monats
2 bis 4erstes Monatsdrittel
5 bis 7Monatsmitte
8 und 9Ende des Monats

Die genauen Auszahlungstage 2026 finden Sie im Auszahlungskalender der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Kindergeldnummer steht auf jedem Bescheid der Familienkasse.

Wie beantragen Sie Kindergeld?

Den Antrag stellen Sie schriftlich oder online bei der Familienkasse, zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Nötig sind der Hauptantrag, die "Anlage Kind" und die steuerliche Identifikationsnummer von Kind und antragstellendem Elternteil. Bei Neugeborenen läuft das oft automatisch über die Geburtsanzeige, ein eigener Antrag ist aber sicherer.

Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah zur Geburt, sonst verfällt Geld. Beziehen Sie parallel Elterngeld, wird das Kindergeld nicht angerechnet, beide Leistungen gibt es nebeneinander.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?

Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei niedrigen und mittleren Einkommen gewinnt meist das Kindergeld, bei höheren Einkommen der Freibetrag, weil er stärker entlastet.

Der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung liegt 2026 bei rund 9.756 Euro für beide Elternteile zusammen. Was für Sie besser ist, zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner mit einer vereinfachten Günstigerprüfung.

Was gilt für volljährige Kinder in Ausbildung?

Auch nach dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld, solange sich das Kind in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befindet, längstens bis zum 25. Geburtstag. Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich, dann entfällt das Kindergeld.

Ein Minijob oder eine Beschäftigung bis 20 Stunden pro Woche bleibt dagegen unschädlich. Wie viel ein Studentenjob netto bringt, ohne das Kindergeld zu gefährden, prüfen Sie mit dem Minijob-Rechner. Die weiteren Familienleistungen ändern sich 2026 ebenfalls, ein Überblick steht im Ratgeber Steueränderungen 2026.

Rechenbeispiel: Wann kommt das Geld bei Endziffer 3 und 8?

Familie Adam hat die Kindergeldnummer mit Endziffer 3, Familie Zimmer die Endziffer 8. Beide bekommen 259 Euro je Kind, aber zu unterschiedlichen Tagen: Familie Adam erhält das Geld im ersten Monatsdrittel, oft um den 5. bis 8. eines Monats, Familie Zimmer erst gegen Monatsende, häufig um den 20. bis 23. Der Unterschied kann gut zwei Wochen betragen.

EndzifferUngefährer AuszahlungszeitraumBeispiel Familie
0 und 1Monatsanfang (ca. 1. bis 4.)frühe Zahlung
3erstes Monatsdrittel (ca. 5. bis 8.)Familie Adam
5 bis 7Monatsmitte (ca. 12. bis 16.)mittlere Zahlung
8Monatsende (ca. 20. bis 23.)Familie Zimmer

Wichtig: Die genauen Kalendertage stehen jedes Jahr im Auszahlungskalender der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Reihenfolge nach Endziffer bleibt aber Jahr für Jahr stabil, sodass Sie Ihren Termin gut abschätzen können. Ihren Jahresbetrag über alle Kinder liefert der Kindergeld-Rechner.

Wie viel Kindergeld gibt es für zwei, drei oder vier Kinder?

Weil das Kindergeld 2026 einheitlich 259 Euro je Kind beträgt, rechnet sich die Familie einfach hoch: zwei Kinder bringen 518 Euro, drei Kinder 777 Euro und vier Kinder 1.036 Euro im Monat. Die frühere Staffelung mit höheren Beträgen ab dem dritten Kind gibt es nicht mehr.

Zahl der KinderKindergeld pro MonatKindergeld pro Jahr
1 Kind259 Euro3.108 Euro
2 Kinder518 Euro6.216 Euro
3 Kinder777 Euro9.324 Euro
4 Kinder1.036 Euro12.432 Euro

Alle Kinder werden über dieselbe Kindergeldnummer und damit am selben Tag ausgezahlt. Ob bei höherem Einkommen der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld, prüft der Kinderfreibetrag-Rechner mit einer vereinfachten Günstigerprüfung.

Was tun bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung?

Kommt das Kindergeld nicht zum erwarteten Tag, warten Sie zunächst zwei bis drei Bankarbeitstage ab, denn Wochenenden und Feiertage verschieben die Gutschrift. Bleibt die Zahlung ganz aus, ist meist eine veraltete Bankverbindung oder eine offene Rückfrage der Familienkasse die Ursache, etwa eine fehlende Schulbescheinigung bei volljährigen Kindern.

Prüfen Sie zuerst, ob die Familienkasse Post geschickt hat, und melden Sie Änderungen bei IBAN, Adresse oder Ausbildungsstatus sofort. Ihre Kindergeldnummer, die Sie für jede Rückfrage brauchen, steht auf jedem Bescheid. Bei längerer Verzögerung hilft nur der direkte Kontakt zur zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Was gilt bei Wohnsitz oder Kind im Ausland?

Wer in Deutschland wohnt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat auch dann Anspruch auf die vollen 259 Euro, wenn das Kind in einem anderen EU-Land lebt. Innerhalb der EU gilt das Kindergeld ohne Kürzung. Für Kinder außerhalb der EU kann der Anspruch entfallen oder gekürzt werden.

Arbeitet ein Elternteil im Ausland, greifen die europäischen Koordinierungsregeln: Dann zahlt vorrangig ein Staat, der andere gegebenenfalls die Differenz. Diese Fälle prüft die Familienkasse individuell. Für den Regelfall mit Wohnsitz und Kind in Deutschland bleibt es bei der einfachen Auszahlung nach Endziffer.

Welche Änderungen müssen Sie der Familienkasse melden?

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen zu melden, die den Anspruch berühren, und zwar unverzüglich. Dazu zählen das Ende einer Ausbildung, ein Studienabbruch, eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nach der ersten Ausbildung, ein Umzug und eine neue Bankverbindung. Wer eine Änderung verschweigt und dadurch zu viel Kindergeld erhält, muss den Betrag zurückzahlen.

Besonders wichtig ist das bei volljährigen Kindern zwischen 18 und 25: Sobald die erste Ausbildung abgeschlossen ist, entscheidet die Wochenarbeitszeit über den weiteren Anspruch. Ein Minijob bis zur 20-Stunden-Grenze bleibt unschädlich, wie der Minijob-Rechner zeigt. Ob wegen Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften zusätzlich eine Steuererklärung fällig wird, klärt der Ratgeber Muss ich eine Steuererklärung machen?.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch hat, wer ein Kind im eigenen Haushalt versorgt und in Deutschland wohnt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das gilt für leibliche Kinder, adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel im eigenen Haushalt. Pro Kind wird das Kindergeld nur einmal gezahlt, und zwar an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Leben die Eltern getrennt, erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind gemeldet ist. Beim paritätischen Wechselmodell einigen sich die Eltern, wer als Berechtigter auftritt, die andere Person kann über den Barunterhalt einen Ausgleich erhalten. Bei Uneinigkeit bestimmt die Familienkasse den Berechtigten.

Wie sichern Sie das Kindergeld für Kinder über 18?

Für volljährige Kinder zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn Sie den Ausbildungs- oder Studienstatus nachweisen. Reichen Sie Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder den Nachweis über die Suche nach einem Ausbildungsplatz rechtzeitig ein. Fehlt der Nachweis, stoppt die Zahlung automatisch, auch wenn der Anspruch weiter besteht.

Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind unschädlich, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn. Auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst zählt als begünstigter Tatbestand. Wer die 20-Stunden-Grenze bei Erwerbstätigkeit nach der ersten Ausbildung beachtet, behält den Anspruch bis zum 25. Geburtstag.

Kinderzuschlag: Was gibt es zusätzlich zum Kindergeld?

Familien mit kleinem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro je Kind und Monat, wenn das eigene Einkommen für den Bedarf der Eltern reicht, aber nicht für den der Kinder. Den Kinderzuschlag beantragen Sie ebenfalls bei der Familienkasse, getrennt vom Kindergeld.

Der Kinderzuschlag entfällt, wenn das Einkommen zu hoch oder zu niedrig ist, weil dann Bürgergeld greift. Zusammen mit Wohngeld und dem Bildungspaket entlastet er Familien im unteren Einkommensbereich spürbar. Ab welchem Einkommen der Kinderfreibetrag stärker wirkt, zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Kindergeldantrags?

Ein vollständiger Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen bearbeitet. Fehlen Unterlagen wie die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, verzögert sich die Bearbeitung, bis Sie nachreichen. Die Identifikationsnummer des Neugeborenen kommt nach der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Familienkasse rückwirkend ab dem Geburtsmonat, allerdings höchstens für die letzten sechs Monate vor Antragseingang. Wer zügig nach der Geburt beantragt, verliert deshalb keinen Monat. Den Jahresbetrag über alle Kinder liefert der Kindergeld-Rechner.

Wie hängt das Kindergeld mit weiteren Steuervorteilen zusammen?

Das Kindergeld ist die monatliche Auszahlung, der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro für beide Eltern die steuerliche Alternative. Beide gibt es nicht nebeneinander: In der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger ist, und rechnet das bereits gezahlte Kindergeld gegen den Vorteil aus dem Freibetrag. Bei mittleren Einkommen gewinnt meist das Kindergeld.

Neben Kindergeld und Freibetrag gibt es weitere Entlastungen: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, absetzbare Kinderbetreuungskosten bis 4.800 Euro je Kind und die Möglichkeit, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes als Sonderausgaben abzusetzen. Diese Vorteile stehen unabhängig vom Kindergeld zu und mindern die Steuer zusätzlich.

Ab welchem Einkommen der Kinderfreibetrag das Kindergeld übertrifft, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Eine vereinfachte Günstigerprüfung liefert der Kinderfreibetrag-Rechner, die gesamte Steuerlast der Einkommensteuer-Rechner.

Ein Missverständnis zum Schluss: Sie müssen den Kinderfreibetrag nicht selbst beantragen, um den Vorteil zu erhalten. Das Finanzamt setzt in der Steuererklärung automatisch die für Sie günstigere Variante an. Das monatlich ausgezahlte Kindergeld bleibt davon unberührt und läuft nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer weiter, unabhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung.

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