Wie viel Bürgergeld bekommen Sie 2026?
Der Bürgergeld-Anspruch besteht aus zwei Bausteinen: dem Regelbedarf (563 Euro für Alleinstehende, voraussichtlich auch 2026) und den tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon zieht das Jobcenter Ihr anrechenbares Einkommen ab. Eine alleinstehende Person mit 700 Euro Warmmiete und ohne Einkommen erhält also rund 1.263 Euro im Monat.
Die Formel lautet: Regelbedarf plus Wohnkosten minus anrechenbares Einkommen. Genau so rechnet der Rechner oben. Rechtsgrundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), verbindlich entscheidet immer das Jobcenter über den konkreten Bescheid.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnte), zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze alt ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und hilfebedürftig ist, den Lebensunterhalt also nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Nicht erwerbsfähige Angehörige im selben Haushalt, vor allem Kinder unter 15, erhalten Sozialgeld in gleicher Höhe. Auch Erwerbstätige mit zu geringem Lohn und Selbstständige mit schwachen Monaten können ergänzend aufstocken.
Gerechnet wird immer für die ganze Bedarfsgemeinschaft: Partner sowie unverheiratete Kinder unter 25 im selben Haushalt, sofern die Kinder ihren Bedarf nicht selbst decken. Einkommen und Vermögen der Partner werden gegenseitig angerechnet. Reine Wohngemeinschaften zählen nicht dazu, Mitbewohner ohne Partnerschaft bleiben bei der Berechnung außen vor.
Wie hoch sind die Regelbedarfe 2026?
Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2025 nicht erhöht (Nullrunde), und auch für 2026 zeichnet sich nach der Fortschreibungsformel keine oder nur eine minimale Anpassung ab. Es gelten daher voraussichtlich weiter die folgenden Monatsbeträge nach Paragraf 20 SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung:
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Stufe 3 | 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Stufe 4 | Kinder 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Ein Paar erhält demnach 1.012 Euro Regelbedarf (2 x 506 Euro), eine vierköpfige Familie mit Kindern von 7 und 15 Jahren 1.873 Euro. Der Rechner oben bildet die Stufen 1, 2 und 4 bis 6 ab; junge Erwachsene der Stufe 3 tragen Sie näherungsweise als Partner ein.
Welche Mehrbedarfe und Extras kommen dazu?
Auf den Regelbedarf kommen in vielen Fällen Zuschläge nach Paragraf 21 SGB II, die der Rechner nicht abbildet: 17 Prozent des Regelbedarfs für Schwangere ab der 13. Woche (96 Euro bei Stufe 1), 36 Prozent für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder zwei bis drei Kindern unter 16 (203 Euro), sonst 12 Prozent je Kind bis maximal 60 Prozent. Wer Warmwasser dezentral über einen Durchlauferhitzer erzeugt, erhält 0,8 bis 2,3 Prozent zusätzlich.
Dazu übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung komplett, zahlt einmalige Leistungen wie Erstausstattung für Wohnung oder bei Schwangerschaft und für Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket: unter anderem rund 195 Euro Schulbedarf pro Jahr, Übernahme von Klassenfahrten und 15 Euro monatlich für Sportverein oder Musikschule.
Welche Wohnkosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter zahlt Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten in angemessener Höhe (Paragraf 22 SGB II). Was angemessen ist, legt jede Kommune anhand des örtlichen Mietniveaus fest: In München liegt die Grenze für eine Person deutlich über der in Chemnitz. Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Kaltmiete samt Nebenkosten ungeprüft übernommen wird, nur die Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein.
Erst nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter bei zu teuren Wohnungen zur Kostensenkung auf, in der Regel mit sechs Monaten Frist. Umziehen müssen Sie nur, wenn ein Wechsel zumutbar ist. Der Rechner unterstellt, dass Ihre eingetragenen Wohnkosten angemessen sind. Als grobe Orientierung gelten vielerorts 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person und 15 Quadratmeter je weitere Person; die konkreten Mietobergrenzen erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder finden sie in den kommunalen Richtlinien. Wohneigentümer erhalten statt der Miete die Schuldzinsen, Grundsteuer und Nebenkosten, nicht aber die Tilgung.
Wie wird Erwerbseinkommen angerechnet?
Arbeit lohnt sich auch im Bürgergeld: Vom Bruttolohn bleiben nach Paragraf 11b SGB II gestaffelte Freibeträge anrechnungsfrei, nur der Rest des Nettolohns mindert den Anspruch. Die Staffel 2026:
| Bruttoeinkommen | Davon anrechnungsfrei |
|---|---|
| bis 100 € | 100 % (Grundfreibetrag) |
| 100 € bis 520 € | 20 % |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % |
| 1.000 € bis 1.200 € | 10 % (mit minderjährigem Kind: bis 1.500 €) |
Beispiel: Bei einem Minijob mit 520 Euro bleiben 184 Euro anrechnungsfrei (100 Euro plus 20 Prozent von 420 Euro), angerechnet werden 336 Euro. Bei 1.200 Euro brutto beträgt der Freibetrag 348 Euro, mit Kind bei 2.000 Euro brutto sogar 378 Euro. Was ein Job im Übergangsbereich netto bringt, zeigt der Midijob-Rechner; Ihr Nettolohn selbst lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Wichtig: Auch andere Einnahmen werden angerechnet, allen voran das Kindergeld von 259 Euro je Kind als Einkommen des Kindes, außerdem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld über dem Elterngeld-Freibetrag. Der Rechner fragt nur Erwerbseinkommen ab und schätzt deshalb eher großzügig.
Großzügiger behandelt werden junge Leute und Engagierte: Einkommen von Schülern, Studierenden und Auszubildenden bleibt bis zur Minijob-Grenze komplett anrechnungsfrei, Einnahmen aus Ferienjobs von Schülern sogar vollständig. Aus ehrenamtlicher Tätigkeit bleiben bis zu 3.000 Euro im Jahr (250 Euro monatlich) unangetastet. Erbschaften und Schenkungen zählen dagegen als Vermögen beziehungsweise Einkommen im Zuflussmonat.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern (2026)
Ein Paar mit zwei Kindern (7 und 15 Jahre) zahlt 950 Euro Warmmiete. Ein Partner verdient 2.000 Euro brutto, 1.480 Euro netto. So rechnet das Jobcenter:
| Regelbedarf (506 + 506 + 390 + 471) | 1.873 € |
| Unterkunft und Heizung | 950 € |
| Gesamtbedarf | 2.823 € |
| Netto-Erwerbseinkommen | 1.480 € |
| Erwerbstätigen-Freibetrag (mit Kind) | -378 € |
| Kindergeld (2 x 259 €, Einkommen der Kinder) | 518 € |
| Bürgergeld-Anspruch | ca. 1.203 € |
Ohne Anrechnung des Kindergelds käme die Familie auf 1.721 Euro; die 518 Euro Kindergeld reduzieren den Anspruch auf rund 1.203 Euro. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner.
Wie viel Vermögen dürfen Sie behalten?
Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) bleiben 40.000 Euro Vermögen für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person geschützt, bei einer vierköpfigen Familie also 85.000 Euro. Danach gelten 15.000 Euro pro Person. Nicht angerechnet werden selbst genutztes Wohneigentum bis 140 Quadratmeter (Haus) beziehungsweise 130 Quadratmeter (Wohnung), staatlich geförderte Altersvorsorge und ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person.
Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag: Was passt zu Ihnen?
Liegt Ihr Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze, sind Wohngeld und Kinderzuschlag oft die besseren Leistungen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro je Kind und Monat (Stand 2025) und wird zusammen mit Wohngeld gezahlt; beide setzen voraus, dass Sie Ihren eigenen Bedarf ohne Bürgergeld decken können. Wer gerade den Job verloren hat, prüft zuerst den Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit dem Arbeitslosengeld-Rechner, denn ALG I geht dem Bürgergeld vor. Bei Kurzarbeit hilft der Kurzarbeitergeld-Rechner; reicht das Kurzarbeitergeld nicht, kann ergänzendes Bürgergeld dazukommen.
Welche Fehler kosten beim Antrag Geld?
Der teuerste Fehler ist Warten: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, frühere Monate werden aber nicht nachgezahlt. Wer am 30. Juni beantragt, bekommt den ganzen Juni, wer am 1. Juli beantragt, verliert ihn komplett. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch formlos oder online über jobcenter.digital, Unterlagen dürfen Sie nachreichen.
Häufig unterschätzt: Auch Erwerbstätige, Selbstständige, Aufstocker und Menschen mit ALG I unter dem Bedarfsniveau können ergänzendes Bürgergeld erhalten. Und wer eine Nachzahlung der Nebenkosten bekommt, sollte sie im Fälligkeitsmonat als Wohnkosten geltend machen. Erste Anlaufstelle ist das Bürgergeld-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Prüfen Sie jeden Bescheid: Gegen fehlerhafte Berechnungen hilft der kostenlose Widerspruch innerhalb eines Monats, ein erheblicher Teil der Widersprüche ist ganz oder teilweise erfolgreich. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate; den Weiterbewilligungsantrag sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf stellen, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Melden Sie Änderungen bei Einkommen, Miete oder Haushalt sofort, sonst drohen Rückforderungen. Bei Terminversäumnissen ohne wichtigen Grund kürzt das Jobcenter den Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei wiederholter Pflichtverletzung um bis zu 30 Prozent.
Rechenbeispiel: Single mit Minijob (2026)
Eine alleinstehende Person mit 520-Euro-Minijob und 600 Euro Warmmiete erhält rund 827 Euro Bürgergeld. Vom Minijob bleiben 184 Euro anrechnungsfrei, angerechnet werden 336 Euro, die den Anspruch mindern. So rechnet das Jobcenter:
| Regelbedarf (Stufe 1) | 563 € |
| Unterkunft und Heizung | 600 € |
| Gesamtbedarf | 1.163 € |
| Minijob-Einkommen | 520 € |
| Freibetrag (100 € + 20 % von 420 €) | -184 € |
| anrechenbares Einkommen | 336 € |
| Bürgergeld-Anspruch | ca. 827 € |
1.163 Euro Gesamtbedarf minus 336 Euro anrechenbares Einkommen ergeben 827 Euro Bürgergeld. Zusammen mit dem Minijob-Lohn von 520 Euro stehen der Person 1.347 Euro zur Verfügung, also 184 Euro mehr als ganz ohne Job. Genau das ist der Sinn der Freibeträge des § 11b SGB II. Den Nettolohn eines größeren Jobs zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Wie viel bleibt bei verschiedenen Nebenverdiensten übrig?
Je mehr Sie verdienen, desto mehr bleibt Ihnen trotz Anrechnung, weil ein Teil des Lohns anrechnungsfrei ist. Die Tabelle zeigt den Freibetrag nach § 11b SGB II und das anrechenbare Einkommen für typische Bruttolöhne ohne Kind:
| Bruttolohn | Freibetrag | anrechenbar |
|---|---|---|
| 100 € | 100 € | 0 € |
| 520 € | 184 € | 336 € |
| 1.000 € | 328 € | 672 € |
| 1.200 € | 348 € | 852 € |
Rechenweg für 1.000 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent von 420 Euro (84 Euro) plus 30 Prozent von 480 Euro (144 Euro) ergibt 328 Euro Freibetrag. Für 1.200 Euro kommen 10 Prozent von 200 Euro (20 Euro) hinzu, macht 348 Euro. Mit minderjährigem Kind steigt der Freibetrag bis 1.500 Euro Brutto weiter. Was ein Job im Übergangsbereich netto bringt, zeigt der Midijob-Rechner.
Wie lange dauert es und wann wird gezahlt?
Nach vollständigem Antrag entscheidet das Jobcenter in der Regel innerhalb weniger Wochen; bei akuter Notlage können Sie einen Vorschuss verlangen. Bewilligt wird das Bürgergeld meist für 12 Monate am Stück, die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, also am Ende des Vormonats für den Folgemonat.
Den Weiterbewilligungsantrag stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Ändert sich Ihr Einkommen, Ihre Miete oder Ihre Haushaltsgröße, melden Sie das sofort, sonst drohen Rückforderungen. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze, prüfen Sie das Wohngeld als vorrangige Leistung.