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Bürgergeld-Rechner 2026: Anspruch und Höhe berechnen

Haushalt, Miete und Einkommen eingeben und sofort sehen, wie viel Bürgergeld Ihnen nach SGB II voraussichtlich zusteht: Regelbedarf plus Wohnkosten minus anrechenbares Einkommen.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Eine alleinstehende Person erhält 2026 voraussichtlich 563 Euro Regelbedarf pro Monat plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Ein Paar mit zwei Kindern (7 und 15 Jahre) kommt auf 1.873 Euro Regelbedarf plus Wohnkosten. Eigenes Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge des Paragraf 11b SGB II angerechnet. Rechnen Sie oben mit Ihren Werten.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr geschätzter Bürgergeld-Anspruch

ca. 1.333 € / Monat

Schätzung für 1 Person: Regelbedarf 563 € plus Unterkunft und Heizung 770 €, abzüglich anrechenbarem Einkommen von 0 €. Angemessene Wohnkosten vorausgesetzt; Kindergeld und sonstige Einnahmen sind nicht berücksichtigt. Verbindlich entscheidet allein das Jobcenter.

Regelbedarf gesamt563 €
Kosten der Unterkunft und Heizung770 €
Gesamtbedarf1.333 €
Erwerbseinkommen netto0 €
Erwerbstätigen-Freibetrag (§ 11b SGB II)- 0 €
Anrechenbares Einkommen0 €
Bürgergeld-Anspruch ca.1.333 €

Stand: 2026 (Regelbedarfe unter Vorbehalt) · Schätzung nach SGB II · keine Rechtsberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Rechnerischer Anspruch: ca. 1.333 € pro Monat

Ihr Gesamtbedarf von 1.333 € (Regelbedarf plus Unterkunft) übersteigt das anrechenbare Einkommen von 0 €. Das ist eine Schätzung: Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld über dem Freibetrag und weiteres Einkommen rechnet das Jobcenter zusätzlich an und mindern den Anspruch.

2

Die Miete muss angemessen sein, im ersten Jahr gilt Bestandsschutz

Der Rechner unterstellt, dass Ihre Wohnkosten angemessen sind. Was angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest. In der einjährigen Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die tatsächliche Kaltmiete und Nebenkosten in voller Höhe, Heizkosten aber nur in angemessenem Umfang.

3

Vermögen: 40.000 Euro Schonvermögen im ersten Jahr

In der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft unangetastet, bei Ihnen also bis zu 40.000 €. Selbst genutztes Wohneigentum und Altersvorsorge zählen nicht mit. Danach gelten 15.000 Euro pro Person.

4

Antrag beim Jobcenter wirkt auf den Monatsersten zurück

Bürgergeld gibt es nur auf Antrag, online über jobcenter.digital oder vor Ort. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück: Wer am 28. beantragt, bekommt den vollen Monat. Warten kostet dagegen bares Geld, denn frühere Monate werden nicht nachgezahlt.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel Bürgergeld bekommen Sie 2026?

Der Bürgergeld-Anspruch besteht aus zwei Bausteinen: dem Regelbedarf (563 Euro für Alleinstehende, voraussichtlich auch 2026) und den tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon zieht das Jobcenter Ihr anrechenbares Einkommen ab. Eine alleinstehende Person mit 700 Euro Warmmiete und ohne Einkommen erhält also rund 1.263 Euro im Monat.

Die Formel lautet: Regelbedarf plus Wohnkosten minus anrechenbares Einkommen. Genau so rechnet der Rechner oben. Rechtsgrundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), verbindlich entscheidet immer das Jobcenter über den konkreten Bescheid.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnte), zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze alt ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und hilfebedürftig ist, den Lebensunterhalt also nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Nicht erwerbsfähige Angehörige im selben Haushalt, vor allem Kinder unter 15, erhalten Sozialgeld in gleicher Höhe. Auch Erwerbstätige mit zu geringem Lohn und Selbstständige mit schwachen Monaten können ergänzend aufstocken.

Gerechnet wird immer für die ganze Bedarfsgemeinschaft: Partner sowie unverheiratete Kinder unter 25 im selben Haushalt, sofern die Kinder ihren Bedarf nicht selbst decken. Einkommen und Vermögen der Partner werden gegenseitig angerechnet. Reine Wohngemeinschaften zählen nicht dazu, Mitbewohner ohne Partnerschaft bleiben bei der Berechnung außen vor.

Wie hoch sind die Regelbedarfe 2026?

Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2025 nicht erhöht (Nullrunde), und auch für 2026 zeichnet sich nach der Fortschreibungsformel keine oder nur eine minimale Anpassung ab. Es gelten daher voraussichtlich weiter die folgenden Monatsbeträge nach Paragraf 20 SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung:

RegelbedarfsstufePersonenkreisBetrag/Monat
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 €
Stufe 318- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern451 €
Stufe 4Kinder 14 bis 17 Jahre471 €
Stufe 5Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
Stufe 6Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Ein Paar erhält demnach 1.012 Euro Regelbedarf (2 x 506 Euro), eine vierköpfige Familie mit Kindern von 7 und 15 Jahren 1.873 Euro. Der Rechner oben bildet die Stufen 1, 2 und 4 bis 6 ab; junge Erwachsene der Stufe 3 tragen Sie näherungsweise als Partner ein.

Welche Mehrbedarfe und Extras kommen dazu?

Auf den Regelbedarf kommen in vielen Fällen Zuschläge nach Paragraf 21 SGB II, die der Rechner nicht abbildet: 17 Prozent des Regelbedarfs für Schwangere ab der 13. Woche (96 Euro bei Stufe 1), 36 Prozent für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder zwei bis drei Kindern unter 16 (203 Euro), sonst 12 Prozent je Kind bis maximal 60 Prozent. Wer Warmwasser dezentral über einen Durchlauferhitzer erzeugt, erhält 0,8 bis 2,3 Prozent zusätzlich.

Dazu übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung komplett, zahlt einmalige Leistungen wie Erstausstattung für Wohnung oder bei Schwangerschaft und für Kinder das Bildungs- und Teilhabepaket: unter anderem rund 195 Euro Schulbedarf pro Jahr, Übernahme von Klassenfahrten und 15 Euro monatlich für Sportverein oder Musikschule.

Welche Wohnkosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter zahlt Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten in angemessener Höhe (Paragraf 22 SGB II). Was angemessen ist, legt jede Kommune anhand des örtlichen Mietniveaus fest: In München liegt die Grenze für eine Person deutlich über der in Chemnitz. Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Kaltmiete samt Nebenkosten ungeprüft übernommen wird, nur die Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein.

Erst nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter bei zu teuren Wohnungen zur Kostensenkung auf, in der Regel mit sechs Monaten Frist. Umziehen müssen Sie nur, wenn ein Wechsel zumutbar ist. Der Rechner unterstellt, dass Ihre eingetragenen Wohnkosten angemessen sind. Als grobe Orientierung gelten vielerorts 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person und 15 Quadratmeter je weitere Person; die konkreten Mietobergrenzen erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder finden sie in den kommunalen Richtlinien. Wohneigentümer erhalten statt der Miete die Schuldzinsen, Grundsteuer und Nebenkosten, nicht aber die Tilgung.

Wie wird Erwerbseinkommen angerechnet?

Arbeit lohnt sich auch im Bürgergeld: Vom Bruttolohn bleiben nach Paragraf 11b SGB II gestaffelte Freibeträge anrechnungsfrei, nur der Rest des Nettolohns mindert den Anspruch. Die Staffel 2026:

BruttoeinkommenDavon anrechnungsfrei
bis 100 €100 % (Grundfreibetrag)
100 € bis 520 €20 %
520 € bis 1.000 €30 %
1.000 € bis 1.200 €10 % (mit minderjährigem Kind: bis 1.500 €)

Beispiel: Bei einem Minijob mit 520 Euro bleiben 184 Euro anrechnungsfrei (100 Euro plus 20 Prozent von 420 Euro), angerechnet werden 336 Euro. Bei 1.200 Euro brutto beträgt der Freibetrag 348 Euro, mit Kind bei 2.000 Euro brutto sogar 378 Euro. Was ein Job im Übergangsbereich netto bringt, zeigt der Midijob-Rechner; Ihr Nettolohn selbst lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.

Wichtig: Auch andere Einnahmen werden angerechnet, allen voran das Kindergeld von 259 Euro je Kind als Einkommen des Kindes, außerdem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld über dem Elterngeld-Freibetrag. Der Rechner fragt nur Erwerbseinkommen ab und schätzt deshalb eher großzügig.

Großzügiger behandelt werden junge Leute und Engagierte: Einkommen von Schülern, Studierenden und Auszubildenden bleibt bis zur Minijob-Grenze komplett anrechnungsfrei, Einnahmen aus Ferienjobs von Schülern sogar vollständig. Aus ehrenamtlicher Tätigkeit bleiben bis zu 3.000 Euro im Jahr (250 Euro monatlich) unangetastet. Erbschaften und Schenkungen zählen dagegen als Vermögen beziehungsweise Einkommen im Zuflussmonat.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern (2026)

Ein Paar mit zwei Kindern (7 und 15 Jahre) zahlt 950 Euro Warmmiete. Ein Partner verdient 2.000 Euro brutto, 1.480 Euro netto. So rechnet das Jobcenter:

Regelbedarf (506 + 506 + 390 + 471)1.873 €
Unterkunft und Heizung950 €
Gesamtbedarf2.823 €
Netto-Erwerbseinkommen1.480 €
Erwerbstätigen-Freibetrag (mit Kind)-378 €
Kindergeld (2 x 259 €, Einkommen der Kinder)518 €
Bürgergeld-Anspruchca. 1.203 €

Ohne Anrechnung des Kindergelds käme die Familie auf 1.721 Euro; die 518 Euro Kindergeld reduzieren den Anspruch auf rund 1.203 Euro. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner.

Wie viel Vermögen dürfen Sie behalten?

Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) bleiben 40.000 Euro Vermögen für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person geschützt, bei einer vierköpfigen Familie also 85.000 Euro. Danach gelten 15.000 Euro pro Person. Nicht angerechnet werden selbst genutztes Wohneigentum bis 140 Quadratmeter (Haus) beziehungsweise 130 Quadratmeter (Wohnung), staatlich geförderte Altersvorsorge und ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person.

Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag: Was passt zu Ihnen?

Liegt Ihr Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze, sind Wohngeld und Kinderzuschlag oft die besseren Leistungen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro je Kind und Monat (Stand 2025) und wird zusammen mit Wohngeld gezahlt; beide setzen voraus, dass Sie Ihren eigenen Bedarf ohne Bürgergeld decken können. Wer gerade den Job verloren hat, prüft zuerst den Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit dem Arbeitslosengeld-Rechner, denn ALG I geht dem Bürgergeld vor. Bei Kurzarbeit hilft der Kurzarbeitergeld-Rechner; reicht das Kurzarbeitergeld nicht, kann ergänzendes Bürgergeld dazukommen.

Welche Fehler kosten beim Antrag Geld?

Der teuerste Fehler ist Warten: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, frühere Monate werden aber nicht nachgezahlt. Wer am 30. Juni beantragt, bekommt den ganzen Juni, wer am 1. Juli beantragt, verliert ihn komplett. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch formlos oder online über jobcenter.digital, Unterlagen dürfen Sie nachreichen.

Häufig unterschätzt: Auch Erwerbstätige, Selbstständige, Aufstocker und Menschen mit ALG I unter dem Bedarfsniveau können ergänzendes Bürgergeld erhalten. Und wer eine Nachzahlung der Nebenkosten bekommt, sollte sie im Fälligkeitsmonat als Wohnkosten geltend machen. Erste Anlaufstelle ist das Bürgergeld-Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Prüfen Sie jeden Bescheid: Gegen fehlerhafte Berechnungen hilft der kostenlose Widerspruch innerhalb eines Monats, ein erheblicher Teil der Widersprüche ist ganz oder teilweise erfolgreich. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate; den Weiterbewilligungsantrag sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf stellen, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Melden Sie Änderungen bei Einkommen, Miete oder Haushalt sofort, sonst drohen Rückforderungen. Bei Terminversäumnissen ohne wichtigen Grund kürzt das Jobcenter den Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei wiederholter Pflichtverletzung um bis zu 30 Prozent.

Rechenbeispiel: Single mit Minijob (2026)

Eine alleinstehende Person mit 520-Euro-Minijob und 600 Euro Warmmiete erhält rund 827 Euro Bürgergeld. Vom Minijob bleiben 184 Euro anrechnungsfrei, angerechnet werden 336 Euro, die den Anspruch mindern. So rechnet das Jobcenter:

Regelbedarf (Stufe 1)563 €
Unterkunft und Heizung600 €
Gesamtbedarf1.163 €
Minijob-Einkommen520 €
Freibetrag (100 € + 20 % von 420 €)-184 €
anrechenbares Einkommen336 €
Bürgergeld-Anspruchca. 827 €

1.163 Euro Gesamtbedarf minus 336 Euro anrechenbares Einkommen ergeben 827 Euro Bürgergeld. Zusammen mit dem Minijob-Lohn von 520 Euro stehen der Person 1.347 Euro zur Verfügung, also 184 Euro mehr als ganz ohne Job. Genau das ist der Sinn der Freibeträge des § 11b SGB II. Den Nettolohn eines größeren Jobs zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wie viel bleibt bei verschiedenen Nebenverdiensten übrig?

Je mehr Sie verdienen, desto mehr bleibt Ihnen trotz Anrechnung, weil ein Teil des Lohns anrechnungsfrei ist. Die Tabelle zeigt den Freibetrag nach § 11b SGB II und das anrechenbare Einkommen für typische Bruttolöhne ohne Kind:

BruttolohnFreibetraganrechenbar
100 €100 €0 €
520 €184 €336 €
1.000 €328 €672 €
1.200 €348 €852 €

Rechenweg für 1.000 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent von 420 Euro (84 Euro) plus 30 Prozent von 480 Euro (144 Euro) ergibt 328 Euro Freibetrag. Für 1.200 Euro kommen 10 Prozent von 200 Euro (20 Euro) hinzu, macht 348 Euro. Mit minderjährigem Kind steigt der Freibetrag bis 1.500 Euro Brutto weiter. Was ein Job im Übergangsbereich netto bringt, zeigt der Midijob-Rechner.

Wie lange dauert es und wann wird gezahlt?

Nach vollständigem Antrag entscheidet das Jobcenter in der Regel innerhalb weniger Wochen; bei akuter Notlage können Sie einen Vorschuss verlangen. Bewilligt wird das Bürgergeld meist für 12 Monate am Stück, die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, also am Ende des Vormonats für den Folgemonat.

Den Weiterbewilligungsantrag stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird. Ändert sich Ihr Einkommen, Ihre Miete oder Ihre Haushaltsgröße, melden Sie das sofort, sonst drohen Rückforderungen. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze, prüfen Sie das Wohngeld als vorrangige Leistung.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 für eine Person?

Voraussichtlich 563 Euro Regelbedarf pro Monat plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei 700 Euro Warmmiete sind das rund 1.263 Euro. Nach der Nullrunde 2025 wird auch 2026 keine nennenswerte Erhöhung erwartet.

2Wie viel dürfen Sie zum Bürgergeld dazuverdienen?

Vom Bruttolohn bleiben nach Paragraf 11b SGB II 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent (100 bis 520 Euro), 30 Prozent (520 bis 1.000 Euro) und 10 Prozent (1.000 bis 1.200 Euro, mit Kind bis 1.500 Euro) anrechnungsfrei. Bei 1.200 Euro brutto sind das 348 Euro.

3Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Das Kindergeld von 259 Euro pro Kind und Monat gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf in voller Höhe. Bei zwei Kindern reduziert sich der Bürgergeld-Anspruch der Familie also um 518 Euro.

4Wie viel Vermögen ist beim Bürgergeld geschützt?

Im ersten Bezugsjahr (Karenzzeit) 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro je weitere Person der Bedarfsgemeinschaft, danach 15.000 Euro pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum und geförderte Altersvorsorge zählen nicht mit.

5Übernimmt das Jobcenter jede Miete?

Im ersten Jahr ja: In der Karenzzeit werden Kaltmiete und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, Heizkosten nur in angemessener Höhe. Danach gilt die kommunale Angemessenheitsgrenze, bei zu teuren Wohnungen folgt eine Kostensenkungsaufforderung mit meist 6 Monaten Frist.

6Lohnt sich ein Minijob neben dem Bürgergeld?

Ja. Von einem 520-Euro-Minijob bleiben 184 Euro anrechnungsfrei, angerechnet werden nur 336 Euro. Unterm Strich haben Sie also 184 Euro mehr als ganz ohne Job. Bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden bleibt das Einkommen bis zur Minijob-Grenze sogar komplett anrechnungsfrei.

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