SteuerGenau
Gehalt & Lohn

Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KuG schnell berechnen

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihr Kurzarbeitergeld für 2026. Der Rechner ermittelt die Netto-Entgeltdifferenz aus Soll- und Ist-Brutto und rechnet sie mit 60 oder 67 Prozent hoch.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Das Kurzarbeitergeld beträgt 2026 sechzig Prozent der Netto-Entgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt siebenundsechzig Prozent (§ 105 SGB III). Bei 3.500 Euro Soll-Brutto und 1.750 Euro Ist-Brutto ergibt sich vereinfacht eine Netto-Differenz von 1.137,50 Euro und daraus rund 683 Euro Kurzarbeitergeld im Monat.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr geschätztes Kurzarbeitergeld

ca. 683 € / Monat

Vereinfachte Rechnung: Als Netto werden pauschal 65 % des Brutto angesetzt. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Netto-Differenz zwischen Soll und Ist. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt vom individuellen Leistungsentgelt ab.

Netto-Differenz (Soll-Netto minus Ist-Netto)1.137,50 €
Leistungssatz60 %
Kurzarbeitergeld682,50 €
Einkommen gesamt ca. (Ist-Netto + KuG)1.820,00 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld 2026 ist die Netto-Entgeltdifferenz mal Leistungssatz, also sechzig Prozent des Nettoausfalls, mit mindestens einem Kind im Haushalt siebenundsechzig Prozent. Bei 3.500 Euro Soll-Brutto und 1.750 Euro Ist-Brutto beträgt die Netto-Differenz vereinfacht 1.137,50 Euro, daraus ergeben sich rund 683 Euro Kurzarbeitergeld im Monat.

Entscheidend ist der Begriff der Differenz: Gezahlt wird nicht auf das ganze Gehalt, sondern nur auf den Teil, der durch die Kurzarbeit ausfällt. Das Gesetz stellt auf die „Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum“ ab, also den Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Arbeitsausfall (Soll-Entgelt) und mit Arbeitsausfall (Ist-Entgelt) (§ 106 SGB III).

Der Rechner oben nutzt diese Kette in vereinfachter Form. Er setzt als Netto pauschal 65 Prozent des Brutto an, bildet die Differenz zwischen Soll-Netto und Ist-Netto und multipliziert sie mit 60 oder 67 Prozent. Die amtliche Berechnung der Agentur für Arbeit greift dafür auf feste Nettoentgelt-Tabellen zurück, weshalb Ihr tatsächlicher Anspruch geringfügig abweichen kann. Ihren genauen Nettolohn ermitteln Sie parallel mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Was ist die Netto-Entgeltdifferenz, und wie wird sie ermittelt?

Die Netto-Entgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem Soll-Netto ohne Arbeitsausfall und dem Ist-Netto mit Arbeitsausfall. Im Beispiel sind das 2.275 Euro Soll-Netto minus 1.137,50 Euro Ist-Netto, also 1.137,50 Euro. Nur auf diese Differenz wird der Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent angewendet, nicht auf das gesamte Nettoentgelt.

Das Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das Sie ohne Arbeitsausfall in dem Monat verdient hätten, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Beide Werte rechnet die Agentur für Arbeit über eine amtliche Tabelle in pauschalierte Nettoentgelte um, damit nicht jeder Einzelfall individuell veranlagt werden muss (§ 105 SGB III).

Fällt die Arbeit vollständig aus, ist das Ist-Brutto null und die Differenz entspricht dem gesamten Soll-Netto. Bei 3.500 Euro Soll-Brutto und Kurzarbeit null wären das vereinfacht 2.275 Euro Netto-Differenz und daraus 1.365 Euro Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent. Je größer der Arbeitsausfall, desto höher das Kurzarbeitergeld, doch es ersetzt nie das volle Nettoentgelt.

60 oder 67 Prozent: Welcher Leistungssatz gilt für Sie?

Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent der Netto-Entgeltdifferenz, und 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Maßgeblich ist, ob für das Kind ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht. Der höhere Satz gilt auch, wenn nur der Ehe- oder Lebenspartner die Voraussetzung erfüllt.

SituationLeistungssatzRechtsgrundlage
Ohne Kind im Haushalt60 %§ 105 Nr. 2 SGB III
Mindestens ein Kind (Kinderfreibetrag/Kindergeld)67 %§ 105 Nr. 1 SGB III

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich das Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitsausfall von 50 Prozent über verschiedene Gehälter entwickelt. Alle Werte sind vereinfacht mit der 65-Prozent-Nettoquote des Rechners gerechnet, damit sie nachvollziehbar bleiben.

Soll-Brutto / Ist-BruttoNetto-Differenz (vereinfacht)KuG 60 % (ohne Kind)KuG 67 % (mit Kind)
3.000 € / 1.500 €975,00 €585,00 €653,25 €
3.500 € / 1.750 €1.137,50 €682,50 €762,13 €
4.000 € / 2.000 €1.300,00 €780,00 €871,00 €
4.500 € / 2.250 €1.462,50 €877,50 €979,88 €

Der Sprung von 60 auf 67 Prozent bringt im mittleren Beispiel rund 80 Euro mehr im Monat. Ob der höhere Satz greift, prüft die Agentur für Arbeit anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auch Ihre Steuerklasse bestimmen. Ein Kind wirkt hier unabhängig davon, in welcher Steuerklasse der Kinderfreibetrag eingetragen ist.

Rechenbeispiel: 3.500 Euro Soll, 1.750 Euro Ist, kein Kind

Ein Arbeitnehmer mit 3.500 Euro Soll-Brutto, der wegen Kurzarbeit nur noch 1.750 Euro Ist-Brutto verdient, erhält 2026 ohne Kind rund 683 Euro Kurzarbeitergeld im Monat. Zusammen mit dem Ist-Netto von 1.137,50 Euro kommt er auf etwa 1.820 Euro. Der vollständige Rechenweg, vereinfacht mit der 65-Prozent-Nettoquote des Rechners:

RechenschrittBetrag
Soll-Monatsbrutto (ohne Kurzarbeit)3.500,00 €
× 65 % pauschales Netto (vereinfacht) = Soll-Netto2.275,00 €
Ist-Monatsbrutto (während Kurzarbeit)1.750,00 €
× 65 % pauschales Netto = Ist-Netto1.137,50 €
Netto-Entgeltdifferenz (Soll-Netto − Ist-Netto)1.137,50 €
× 60 % Leistungssatz (ohne Kind) = Kurzarbeitergeld682,50 €
Ist-Netto + Kurzarbeitergeld = Gesamteinkommen1.820,00 €
alternativ × 67 % (mit mindestens einem Kind)762,13 €

Lesen Sie die letzte Zeile mit Bedacht. Das Gesamteinkommen von 1.820 Euro liegt deutlich über dem reinen Ist-Netto von 1.137,50 Euro, aber unter dem Soll-Netto von 2.275 Euro. Kurzarbeitergeld gleicht den Ausfall also nur teilweise aus, im Beispiel bleiben rund 455 Euro Netto ungedeckt.

Die 65-Prozent-Nettoquote ist eine grobe Näherung. Ihr echtes Nettoentgelt hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab. Die amtliche Berechnung nutzt statt der pauschalen Quote die Nettoentgelt-Tabellen der Agentur für Arbeit, sodass der ausgezahlte Betrag um einige Euro abweichen kann. Ihren individuellen Nettolohn prüfen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten von mehr als zehn Prozent Entgeltausfall betroffen ist. Der Ausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein, und der Betrieb muss ihn der Agentur für Arbeit angezeigt haben (§ 96 SGB III).

Voraussetzung ist außerdem ein ungekündigtes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Minijobber, Bezieher von Krankengeld sowie Auszubildende in den ersten Wochen fallen grundsätzlich heraus. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit zuvor mit dem Betriebsrat oder einzelvertraglich mit den Beschäftigten vereinbaren, denn ohne diese Rechtsgrundlage darf er die Arbeitszeit nicht einseitig kürzen.

Beantragt wird das Kurzarbeitergeld nicht vom einzelnen Arbeitnehmer, sondern vom Betrieb. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an, rechnet das Kurzarbeitergeld ab und zahlt es mit dem Gehalt aus. Die Agentur für Arbeit erstattet ihm den Betrag anschließend. Für Sie als Beschäftigten heißt das: Sie erhalten das Kurzarbeitergeld über Ihre gewohnte Gehaltsabrechnung, nicht als separate Überweisung der Behörde.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Kurzarbeitergeld wird für längstens zwölf Monate innerhalb der Bezugsfrist gewährt (§ 104 Abs. 1 SGB III). Die Frist beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird, und läuft für alle betroffenen Arbeitnehmer einheitlich. Danach endet der Anspruch, sofern die Bundesregierung die Höchstdauer nicht per Rechtsverordnung verlängert.

Die Bezugsdauer knüpft an den Betrieb an, nicht an die einzelne Person. Wer erst später in die Kurzarbeit einbezogen wird, hat deshalb keinen eigenen frischen Zwölf-Monats-Zeitraum, sondern teilt die laufende Frist des Betriebs. Unterbricht ein Betrieb die Kurzarbeit für drei zusammenhängende Kalendermonate vollständig, beginnt eine neue Bezugsfrist.

In wirtschaftlichen Krisen hat der Gesetzgeber die Höchstdauer wiederholt befristet auf bis zu 24 Monate ausgedehnt, etwa während der Pandemie. Für 2026 gilt ohne eine solche Sonderverordnung die reguläre Grenze von zwölf Monaten. Wichtig für Ihre Planung: Kurzarbeitergeld ist kein Dauerersatz für das Gehalt, sondern eine zeitlich begrenzte Brücke über einen vorübergehenden Arbeitsausfall.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei? Was bedeutet der Progressionsvorbehalt?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG). Das bedeutet: Auf das Kurzarbeitergeld selbst zahlen Sie keine Lohn- oder Einkommensteuer, doch es erhöht den Steuersatz, mit dem Ihr übriges Einkommen belastet wird. Am Jahresende kann daraus eine Nachzahlung entstehen.

Der Mechanismus funktioniert so: Das Finanzamt rechnet das Kurzarbeitergeld zunächst fiktiv zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu, ermittelt dafür den durchschnittlichen Steuersatz und wendet diesen höheren Satz dann nur auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Das steuerfreie Kurzarbeitergeld bleibt unbesteuert, hebt aber den Tarif.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 Euro, im selben Jahr haben Sie 6.000 Euro Kurzarbeitergeld bezogen. Ohne Progressionsvorbehalt läge die Einkommensteuer 2026 bei rund 4.217 Euro. Für den Tarif rechnet das Finanzamt jedoch mit 36.000 Euro, woraus sich ein Steuersatz von rund 16,6 Prozent ergibt. Angewendet auf die 30.000 Euro sind das etwa 4.976 Euro, also rund 760 Euro mehr. Diese vereinfachte Rechnung zeigt die Größenordnung, Ihren exakten Wert liefert der Einkommensteuer-Rechner.

Deshalb sind Empfänger von Kurzarbeitergeld ab 410 Euro Jahresbezug zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ob unterm Strich eine Nachzahlung oder trotzdem eine Erstattung herauskommt, hängt vom übrigen Jahr ab. Eine erste Einschätzung gibt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Welche Fehler kosten beim Kurzarbeitergeld Geld?

Der häufigste Denkfehler ist die Erwartung, Kurzarbeitergeld gleiche 60 oder 67 Prozent des Bruttogehalts aus. Tatsächlich zählen 60 oder 67 Prozent nur der Netto-Differenz, nicht des vollen Entgelts. Bei 50 Prozent Arbeitsausfall bleiben deshalb spürbar weniger als die Hälfte des Nettos ungedeckt, im Beispiel rund 455 Euro.

Fehler zwei ist das Vergessen des Progressionsvorbehalts. Wer das steuerfreie Kurzarbeitergeld im Frühjahr genießt und keine Rücklage für die spätere Steuernachzahlung bildet, wird von der Nachforderung überrascht. Planen Sie die mögliche Nachzahlung von einigen hundert Euro von Anfang an ein.

Fehler drei betrifft die Abgrenzung zum Arbeitslosengeld. Kurzarbeitergeld setzt ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis mit vorübergehendem Arbeitsausfall voraus. Wird Ihnen dagegen gekündigt, greift nicht mehr das Kurzarbeitergeld, sondern das Arbeitslosengeld, dessen Höhe Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner abschätzen.

Fehler vier ist die falsche Annahme, das Kurzarbeitergeld senke später die Rente stark. Für die Zeit der Kurzarbeit führt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge weitgehend auf Basis des ausgefallenen Entgelts weiter ab, sodass die Rentenlücke begrenzt bleibt. Prüfen Sie im Zweifel Ihren konkreten Nettolohn vor und während der Kurzarbeit mit dem Brutto-Netto-Rechner, um Ihre Liquidität realistisch zu planen.

Dürfen Sie während der Kurzarbeit dazuverdienen?

Ja, aber mit Anrechnung. Nehmen Sie während der Kurzarbeit eine neue Nebenbeschäftigung auf, wird dieser Verdienst in der Regel auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und kürzt es entsprechend. Ein Nebenjob, den Sie schon vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt haben, bleibt dagegen anrechnungsfrei und mindert Ihr Kurzarbeitergeld nicht.

Für einen neuen Minijob bis 603 Euro (2026) gelten die allgemeinen Anrechnungsregeln der Bundesagentur für Arbeit. Klären Sie eine geplante Nebentätigkeit vorab mit Arbeitgeber und Agentur für Arbeit, um eine Rückforderung zu vermeiden. Was ein Minijob netto einbringt, zeigt der Minijob-Rechner.

NebenverdienstAnrechnung aufs Kurzarbeitergeld
Vor der Kurzarbeit bereits ausgeübtkeine Anrechnung
Während der Kurzarbeit neu aufgenommenVerdienst wird angerechnet
Ehrenamtliche Tätigkeitin der Regel keine Anrechnung

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

<iframe id="steuergenau-kurzarbeitergeld-rechner" src="https://www.steuergenau.de/embed/kurzarbeitergeld-rechner" title="Kurzarbeitergeld-Rechner" width="100%" height="720" loading="lazy" style="border:1px solid #d9dbde;border-radius:0 0 20px 0"></iframe>
<p style="font-size:13px;margin-top:8px">Rechner von <a href="https://www.steuergenau.de/kurzarbeitergeld-rechner" target="_blank" rel="noopener">SteuerGenau</a></p>
<script>
window.addEventListener("message",function(e){
  if(e.origin!=="https://www.steuergenau.de")return;
  if(!e.data||e.data.type!=="steuergenau:height")return;
  var f=document.getElementById("steuergenau-kurzarbeitergeld-rechner");
  if(f&&f.contentWindow===e.source)f.style.height=e.data.height+"px";
});
</script>

Häufige Fragen

1Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 2026 sechzig Prozent der Netto-Entgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt siebenundsechzig Prozent (§ 105 SGB III). Bei 3.500 Euro Soll-Brutto und 1.750 Euro Ist-Brutto ergibt sich vereinfacht eine Netto-Differenz von 1.137,50 Euro und daraus rund 683 Euro im Monat. Gezahlt wird nur auf den Ausfall, nicht auf das ganze Gehalt.

2Wird das Kurzarbeitergeld vom Brutto oder von der Netto-Differenz berechnet?

Das Kurzarbeitergeld wird von der Netto-Entgeltdifferenz berechnet, also der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne und mit Arbeitsausfall (§ 106 SGB III). 60 Prozent von 1.137,50 Euro Differenz sind 682,50 Euro. Es sind ausdrücklich nicht 60 Prozent des gesamten Bruttogehalts, weshalb der Betrag niedriger ausfällt, als viele erwarten.

3Wann bekomme ich 67 statt 60 Prozent Kurzarbeitergeld?

Den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Sie, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht (§ 105 Nr. 1 SGB III). Der höhere Satz gilt auch, wenn nur der Ehe- oder Lebenspartner diese Voraussetzung erfüllt. Ohne Kind sind es 60 Prozent der Netto-Entgeltdifferenz.

4Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Kurzarbeitergeld wird für längstens zwölf Monate innerhalb der Bezugsfrist gezahlt (§ 104 SGB III). Die Frist beginnt mit dem ersten Monat, für den im Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird, und gilt einheitlich für alle Betroffenen. In wirtschaftlichen Krisen kann die Bundesregierung die Höchstdauer per Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängern.

5Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja, Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, ohne selbst besteuert zu werden. Ab 410 Euro Jahresbezug sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet, und es kann eine Nachzahlung von einigen hundert Euro entstehen. Legen Sie dafür vorsorglich Geld zurück.

6Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld?

Kurzarbeitergeld setzt ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis mit vorübergehendem Arbeitsausfall voraus und ersetzt 60 oder 67 Prozent der Netto-Differenz. Arbeitslosengeld greift erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und beträgt 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Vollnettos. Solange Ihr Job besteht, erhalten Sie Kurzarbeitergeld, bei Kündigung wechseln Sie ins Arbeitslosengeld.

Verwandte Ratgeber

Alle Ratgeber ansehen →

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.