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Lohnsteuer berechnen 2026: Formel, Steuersätze und Tabellen

Wie die Lohnsteuer entsteht: vom Bruttolohn über das zu versteuernde Einkommen bis zum Tarif nach § 32a EStG, mit Tabelle für die gängigen Gehälter.

SteuerGenau Redaktion16. September 2026Zuletzt geprüft: 17. September 2026
Three colleagues engage in a discussion around a vintage desk in a retro office space.
Foto: MART PRODUCTION / Pexels

Wie hoch ist die Lohnsteuer 2026?

Bei 3.500 Euro brutto im Monat fallen in Steuerklasse I rund 402,42 Euro Lohnsteuer an, das sind 11,50 Prozent des Bruttolohns. Bei 2.500 Euro sind es 185,42 Euro, bei 5.000 Euro 777,33 Euro.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die der Arbeitgeber einbehält und ans Finanzamt abführt. Endgültig festgesetzt wird sie erst mit dem Steuerbescheid.

Brutto/MonatLohnsteuer Kl. ILohnsteuer Kl. IIILohnsteuer Kl. V
2.000 €86,75 €0,00 €295,59 €
2.500 €185,42 €0,00 €462,64 €
3.000 €290,67 €33,83 €622,33 €
3.500 €402,42 €108,00 €775,00 €
4.000 €520,83 €198,83 €939,93 €
5.000 €777,33 €398,00 €1.274,04 €
6.000 €1.067,83 €615,83 €1.616,93 €

Alle Werte: 2026, ohne Kirchensteuer, kinderlos, Nordrhein-Westfalen. Ihren Fall rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner.

Die Formel: in vier Schritten zur Lohnsteuer

Der Arbeitgeber rechnet nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem zu versteuernden Jahresbetrag. Vier Schritte führen dorthin.

Schritt 1: Jahresbruttolohn. Der Monatslohn wird auf zwölf Monate hochgerechnet, Einmalzahlungen kommen gesondert hinzu.

Schritt 2: Pauschbeträge abziehen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro (§ 9a EStG), der Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro.

Schritt 3: Vorsorgepauschale abziehen. Sie bildet die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bei 3.500 Euro brutto sind das rund 8.589 Euro im Jahr. Übrig bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 32.145 Euro.

Schritt 4: Tarif anwenden. Auf diesen Betrag wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet, in den Klassen III und V mit den Sonderregeln des § 39b EStG.

Die fünf Tarifzonen 2026

Der Tarif steigt nicht sprunghaft, sondern in Zonen mit steigendem Grenzsteuersatz. Wer knapp über eine Zonengrenze rutscht, zahlt den höheren Satz nur auf den übersteigenden Teil, nie auf das gesamte Einkommen.

Zonezu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone I12.349 bis 17.799 €14 bis 24 %
Progressionszone II17.800 bis 69.878 €24 bis 42 %
Spitzensteuersatz69.879 bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Ein Beispiel: Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 8.835 Euro, das sind 19,63 Prozent im Durchschnitt, während der Grenzsteuersatz bereits bei rund 34,00 Prozent auf die nächsten 100 Euro liegt. Nachrechnen können Sie das im Einkommensteuer-Rechner.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auf die Lohnsteuer kommen zwei Zuschläge. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,50 Prozent, fällt aber erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 Euro an (§ 3 SolzG). Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I liegt die Jahreslohnsteuer bei 4.829 Euro, der Soli beträgt damit 0,00 Euro im Monat.

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, und nur für Kirchenmitglieder. Bei 3.500 Euro brutto sind das 36,22 Euro im Monat, nachzurechnen im Kirchensteuer-Rechner.

Wie Sie die Lohnsteuer senken

Die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie zahlen, nicht wie viel. Dauerhaft senken lässt sich die Lohnsteuer über Freibeträge: Wer regelmäßig Werbungskosten über 1.230 Euro hat, lässt sie in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen und zahlt ab dem Folgemonat weniger.

Ebenfalls wirksam ist die Entgeltumwandlung: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mindern das steuer- und beitragspflichtige Brutto. Was davon netto übrig bleibt, rechnet der bAV-Rechner. Und wer wissen will, ob eine Erstattung wartet, nutzt den Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen

Einmalzahlungen werden als "sonstige Bezüge" versteuert und nicht einfach zum Monatslohn addiert. Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne die Zahlung und behält die Differenz ein. Das führt dazu, dass vom Weihnachtsgeld gefühlt überproportional viel abgeht: Der Betrag trifft auf den höchsten Teil Ihrer Progression.

Ausgeglichen wird das nicht, es ist bereits richtig gerechnet. Nur wenn Ihr Jahreseinkommen anders ausfällt als der Arbeitgeber angenommen hat, etwa durch einen Jobwechsel oder Elternzeit, holt die Steuererklärung die Differenz zurück. Was vom Weihnachtsgeld bleibt, rechnet der Weihnachtsgeld-Rechner, bei einer Abfindung greift zusätzlich die Fünftelregelung im Abfindungsrechner.

Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber

Hat sich Ihr Lohn über das Jahr verändert, kann der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen: Er rechnet die Steuer auf das tatsächliche Jahresbrutto neu und erstattet zu viel einbehaltene Lohnsteuer direkt über die Abrechnung. Verpflichtet ist er dazu ab zehn Arbeitnehmern.

Ausgeschlossen ist der Ausgleich unter anderem bei Steuerklasse V oder VI, bei eingetragenen Freibeträgen und wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden. In diesen Fällen bleibt nur die Steuererklärung, die ohnehin meist mehr bringt, weil sie Werbungskosten und Sonderausgaben berücksichtigt.

Woher der Arbeitgeber Ihre Daten hat

Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und eingetragene Freibeträge ruft der Arbeitgeber elektronisch als ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie selbst müssen dafür nichts einreichen, aber Sie können die gespeicherten Merkmale im ELSTER-Portal einsehen.

Fehler dort wirken sofort auf jede Abrechnung: ein falsches Kirchensteuermerkmal, eine nicht übermittelte Steuerklasse nach der Heirat, ein abgelaufener Freibetrag. Prüfen Sie die Merkmale auf Ihrer Abrechnung einmal im Jahr, am besten im Januar, wenn Änderungen zum Jahreswechsel greifen. Welche Klasse für Sie gilt, klärt Welche Steuerklasse habe ich.

Was die Steuerklasse an der Lohnsteuer ändert

Die Steuerklasse entscheidet, welche Freibeträge schon beim monatlichen Abzug berücksichtigt werden. In Klasse I wirkt der einfache Grundfreibetrag, in Klasse III der doppelte, in Klasse V gar keiner. Bei 3.500 Euro brutto reicht die monatliche Lohnsteuer deshalb von 108,00 Euro in Klasse III bis 775,00 Euro in Klasse V.

An der Jahressteuer ändert das nichts: Sie wird erst mit dem Bescheid festgesetzt, und dort zählt nur das Jahreseinkommen. Die Klasse verschiebt also die Zahlungszeitpunkte, nicht die Steuerlast. Für Ehepaare ist genau das der Hebel, den der Steuerklassen-Rechner durchrechnet, und für Einzelne die dedizierten Seiten wie der Steuerklasse I Rechner.

Häufige Fragen zur Lohnsteuer

Wie hoch ist die Lohnsteuer bei 3.000 Euro brutto?

In Steuerklasse I fallen 2026 rund 290,67 Euro Lohnsteuer im Monat an, dazu 0,00 Euro Solidaritätszuschlag. Netto bleiben 2.056,83 Euro.

Ab wann zahlt man überhaupt Lohnsteuer?

Ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr. Wegen der Pauschbeträge und der Vorsorgepauschale liegt die Grenze beim Bruttolohn deutlich höher, in Steuerklasse I bei rund 1.400 Euro im Monat.

Ist die Lohnsteuer in jedem Bundesland gleich?

Ja. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sind Bundesrecht. Nur die Kirchensteuer unterscheidet sich: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent sonst.

Warum zahlt mein Kollege bei gleichem Gehalt weniger?

Meist wegen der Steuerklasse, eines eingetragenen Freibetrags oder weil er nicht kirchensteuerpflichtig ist. Auch Kinder wirken sich aus, allerdings nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.

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