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Gehalt & Lohn

Steuerklasse I Rechner 2026: Was bleibt netto?

Der Rechner ist bereits auf Steuerklasse I eingestellt: Bruttolohn eintragen und Sie sehen Netto, jeden einzelnen Abzug und den Vergleich mit allen anderen Klassen für das Steuerjahr 2026.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 16. September 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

In Steuerklasse I bleiben von 3.500 € brutto im Monat 2026 rund 2.336 € netto. Abgezogen werden 402 € Lohnsteuer und 761 € Sozialabgaben.

§Brutto-Netto-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026
Ihr Gehalt
Ihre Angaben

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Was ein Wechsel bringt

Trifft auf Sie zu

IHR NETTO

2.625,83 €

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

Brutto4.000,00 €
Lohnsteuer-528,17 €
Sozialabgaben-846,00 €
Netto2.625,83 €

121,19 €

pro Arbeitstag

15,15 €

pro Stunde

Ohne individuelle Freibeträge und betriebliche Altersvorsorge gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann leicht abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Sie behalten 66 % Ihres Bruttolohns

6.338,00 € gehen als Steuern, 10.152,00 € als Sozialabgaben pro Jahr. Der Rest gehört Ihnen.

2

Von der nächsten Gehaltserhöhung kommen ca. 60 % an

Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 31 %. 100 Euro mehr brutto bringen Ihnen grob 60 € netto.

3

Sie zahlen keinen Solidaritätszuschlag

Ihre Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.

ALS NÄCHSTES

Netto über alle Gehälter

Monatsnetto von 1.500 bis 10.000 Euro Monatsbrutto, mit Ihren Einstellungen. Der Punkt markiert Ihr Gehalt.

1.4k2.9k4.3k5.7k2k4k6k8k10k

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel netto bleibt in Steuerklasse I?

Von 3.500 € brutto im Monat bleiben in Steuerklasse I im Jahr 2026 rund 2.336 € netto, also 66,8 % des Bruttolohns. Abgezogen werden 402 € Steuern und 761 € Sozialabgaben im Monat.

Steuerklasse I ist der Maßstab, an dem sich alle anderen Klassen messen lassen. Die Tabelle zeigt das Netto in Steuerklasse I für die häufigsten Bruttolöhne.

Brutto/MonatLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
2.500 €185,42 €543,75 €1.770,83 €
3.000 €290,67 €652,50 €2.056,83 €
3.500 €402,42 €761,25 €2.336,33 €
4.000 €520,83 €870,00 €2.609,17 €
5.000 €777,33 €1.087,50 €3.135,17 €

Alle Werte gelten für 2026 in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, für Kinderlose ab 23 Jahren und mit dem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 %. Ihren eigenen Fall rechnen Sie oben im Rechner, der bereits auf Steuerklasse I eingestellt ist.

Was wird in Steuerklasse I abgezogen?

Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer und die daran hängenden Zuschläge. Die Sozialabgaben von 761,25 € im Monat sind in jeder Klasse gleich. So sieht die vollständige Abrechnung bei 3.500 € brutto aus.

PositionMonatJahr
Bruttolohn3.500,00 €42.000,00 €
Lohnsteuer-402,42 €-4.829,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)-325,50 €-3.906,00 €
Krankenversicherung (7,3 % plus Zusatzbeitrag)-306,25 €-3.675,00 €
Pflegeversicherung (1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose)-84,00 €-1.008,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)-45,50 €-546,00 €
Nettolohn2.336,33 €28.036,00 €

Vor der Lohnsteuer werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € nach § 9a EStG und die Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit 32.145 € im Jahr, auf das der Tarif nach § 32a EStG angewendet wird. Der Solidaritätszuschlag fällt erst über einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € an (§ 3 SolzG). Wie sich die Sozialabgaben zusammensetzen, steht im Brutto-Netto-Rechner.

Steuerklasse I im Vergleich zu den anderen Klassen

Bei gleichem Bruttolohn von 3.500 € unterscheiden sich die sechs Klassen allein über die Lohnsteuer. Klasse III bringt mit 2.631 € das höchste Netto, Klasse VI mit 1.964 € das niedrigste.

SteuerklasseLohnsteuer/MonatNetto/MonatDifferenz zu I
Steuerklasse I (diese Seite)402,42 €2.336,33 €
Steuerklasse II302,33 €2.436,42 €+100,08 €
Steuerklasse III108,00 €2.630,75 €+294,42 €
Steuerklasse IV402,42 €2.336,33 €+0,00 €
Steuerklasse V775,00 €1.963,75 €-372,58 €
Steuerklasse VI775,00 €1.963,75 €-372,58 €

Die Klassen V und VI werden nach derselben Formel des § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG berechnet und liegen deshalb hier gleich auf. In der Lohnabrechnung fällt Klasse VI meist etwas höher aus, weil die Vorsorgepauschale anders angesetzt wird. Welche Kombination sich für ein Paar rechnet, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Für wen gilt Steuerklasse I?

Ledige, dauerhaft getrennt Lebende und Geschiedene ohne Kind im Haushalt.

Steuerklasse I gilt nach § 38b Abs. 1 Nr. 1 EStG für Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, sofern kein anderer Tatbestand greift. Verwitwete bleiben im Todesjahr und im Folgejahr in Klasse III und wechseln erst danach in Klasse I. Wer mit mindestens einem Kind allein im Haushalt lebt, gehört nicht in Klasse I, sondern in Klasse II.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel aus Klasse I heraus lohnt sich in zwei Fällen. Wer heiratet, kommt automatisch in Klasse IV und kann in III/V oder IV mit Faktor wechseln. Wer allein mit einem Kind lebt, beantragt Klasse II und bekommt den Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, was bei 3.500 € brutto rund 100,08 € mehr netto im Monat bedeutet.

Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt, gilt ab dem Folgemonat und ist mehrmals im Jahr möglich. Wie sich das auf das Netto auswirkt, prüfen Sie vorher im Steuerklassen-Rechner; welche Klasse Ihnen aktuell zugeordnet ist, klärt der Ratgeber Welche Steuerklasse habe ich.

Die häufigsten Fehler in Steuerklasse I

  • Klasse II nicht beantragt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt nicht automatisch. Wer ihn nicht beantragt, verschenkt jeden Monat Netto und holt ihn erst mit der Steuererklärung zurück.
  • Werbungskosten nicht eingetragen. Pendler überschreiten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € oft schon nach wenigen Monaten. Ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen senkt die Lohnsteuer sofort statt erst im Folgejahr.
  • Nach der Heirat nichts geändert. Nach der Hochzeit landen beide automatisch in Klasse IV. Bei ungleichen Gehältern bringt III/V oder IV mit Faktor jeden Monat mehr Netto.

Steuererklärung, Nachzahlung und Erstattung

In Steuerklasse I ist die Steuererklärung in der Regel freiwillig. Sie lohnt sich trotzdem fast immer: Werbungskosten über 1.230 €, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wirken erst dort. Eine Pflicht zur Abgabe entsteht unter anderem bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro und bei mehreren Arbeitsverhältnissen (§ 46 Abs. 2 EStG).

Was Sie zurückholen können, schätzt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check. Welche Ausgaben überhaupt zählen, zeigt Was kann ich absetzen, und wer pendelt, rechnet die Entfernungspauschale im Pendlerpauschale-Rechner nach.

Wie holen Sie in Steuerklasse I mehr netto heraus?

An den 1.164 € Abzügen im Monat lässt sich mehr ändern als am Bruttolohn. Diese Wege wirken sofort oder spätestens mit der nächsten Erklärung:

  • Freibetrag eintragen lassen. Wer regelmäßig hohe Werbungskosten hat, lässt sie in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen. Die Lohnsteuer sinkt dann jeden Monat statt erst im Folgejahr.
  • Entgeltumwandlung prüfen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mindern das steuer- und beitragspflichtige Brutto. Was netto übrig bleibt, zeigt der bAV-Rechner.
  • Krankenkasse vergleichen. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen über zwei Prozentpunkte Zusatzbeitrag. Der Krankenkassen-Rechner rechnet die Ersparnis aus.
  • Kirchensteuer einrechnen. Sie beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, und ist im Kirchensteuer-Rechner aufgeschlüsselt.

Kirchensteuer, Bundesland und Kinder: was das Netto noch verschiebt

Die Steuerklasse ist nur einer von vier Schaltern. Drei weitere verschieben das Netto in Steuerklasse I spürbar, und alle drei fragt der Rechner oben ab.

Variante bei 3.500 € bruttoNetto/MonatUnterschied
Grundfall: NW, ohne Kirchensteuer, kinderlos2.336,33 €
mit Kirchensteuer (9 Prozent der Lohnsteuer)2.300,12 €-36,22 €
mit Kindern (ohne Pflege-Zuschlag von 0,6 Prozent)2.351,25 €+14,92 €
in Sachsen (höherer Pflege-Anteil)2.323,83 €-12,50 €

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. Der Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % trifft Kinderlose ab 23 Jahren und entfällt mit dem ersten Kind dauerhaft. In Sachsen tragen Arbeitnehmer 2,3 % statt 1,8 % zur Pflegeversicherung, weil dort ein Feiertag weniger als Ausgleich gestrichen wurde. Ansonsten ist das Netto bundesweit gleich: Lohnsteuer und Sozialabgaben sind Bundesrecht.

Wer Kinder hat, sollte zusätzlich den Kinderfreibetrag im Blick behalten. Er wirkt nicht auf die Lohnsteuer, sondern erst bei der Veranlagung, und das Finanzamt prüft von selbst, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Nachrechnen können Sie das im Kinderfreibetrag-Rechner.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Nehmen wir einen Bruttolohn von 3.000 € im Monat, also 36.000 € im Jahr. Davon zieht der Arbeitgeber zuerst die Sozialabgaben ab: 279,00 € Rentenversicherung, 262,50 € Krankenversicherung, 72,00 € Pflegeversicherung und 39,00 € Arbeitslosenversicherung, zusammen 652,50 €.

Für die Lohnsteuer zählt nicht der Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbrutto gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgeaufwendungen ab. Übrig bleiben 27.372 €, und darauf wird der Tarif der Steuerklasse I angewendet: 3.488 € Lohnsteuer im Jahr, 290,67 € im Monat.

Unter dem Strich bleiben 2.056,83 € netto im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro Bruttolohn kommt deutlich weniger an als dieser Durchschnitt vermuten lässt: Bei 3.000 € brutto liegt die Grenzbelastung aus Steuern und Sozialabgaben bei 43,6 %. Was eine Gehaltserhöhung wirklich bringt, rechnet der Gehaltserhöhungs-Rechner durch, und die Übersicht Netto nach Gehalt zeigt dieselbe Rechnung für jeden gängigen Bruttolohn.

Was Steuerklasse I für Elterngeld und Krankengeld bedeutet

Lohnersatzleistungen bemessen sich am Nettoeinkommen, nicht am Brutto. Die Steuerklasse entscheidet damit mit, wie hoch Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld ausfallen. Bei 3.500 € brutto beträgt das maßgebliche Netto in Steuerklasse I rund 2.336 €, in Klasse III wären es 2.631 € und in Klasse V 1.964 €.

Wer eine Elternzeit plant, sollte die Steuerklasse deshalb früh prüfen. Für das Elterngeld zählt das Netto der zwölf Monate vor der Geburt, ein Wechsel wirkt also nur, wenn er rechtzeitig erfolgt.

Die konkreten Beträge rechnen der Elterngeld-Rechner, der Krankengeld-Rechner und der Arbeitslosengeld-Rechner aus.

Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, keine Endabrechnung

Die Lohnsteuer, die in Steuerklasse I jeden Monat abgezogen wird, ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Jahres. Endgültig festgesetzt wird die Steuer erst mit dem Steuerbescheid, und dann zählt nur noch das Jahreseinkommen, nicht die Klasse. Genau deshalb ändert ein Klassenwechsel für ein Ehepaar nichts an der gemeinsamen Jahressteuer, sondern nur daran, wann das Geld fließt.

Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Eine hohe Erstattung ist kein Gewinn, sondern ein zinsloses Darlehen an den Staat, das im laufenden Jahr gefehlt hat. Zweitens: Eine Nachzahlung ist kein Fehler in der Abrechnung, sondern die Folge eines Abzugs, der unterjährig zu niedrig angesetzt war. Wer den Betrag jeden Monat zurücklegt, für den ist sie eine Buchung und keine Überraschung. Die Fristen dafür stehen im Geld-Kalender.

So rechnen wir

Der Rechner folgt dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und den Beitragssätzen der Sozialversicherung nach § 241 SGB V. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 €.

Die Werte sind eine Schätzung auf Basis des amtlichen Programmablaufplans und ersetzen keine Lohnabrechnung: Ihr Arbeitgeber rechnet zusätzlich mit Ihren individuellen Freibeträgen, dem tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und etwaigen Kinderfreibeträgen. Mehr dazu unter So rechnen wir.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie viel netto bleiben von 3.500 € brutto in Steuerklasse I?

Rund 2.336 € netto im Monat. Abgezogen werden 402 € Lohnsteuer und 761 € Sozialabgaben, gerechnet für 2026 in Nordrhein-Westfalen ohne Kirchensteuer.

2Für wen gilt Steuerklasse I?

Ledige, dauerhaft getrennt Lebende und Geschiedene ohne Kind im Haushalt. Die Zuordnung nimmt das Finanzamt vor, ein Wechsel ist auf Antrag möglich.

3Wie hoch sind die Abzüge in Steuerklasse I?

Bei 3.500 € brutto sind es 1.164 € im Monat, also 33,2 % des Bruttolohns. Davon entfallen 402 € auf Steuern und 761 € auf Sozialabgaben.

4Wie viel Unterschied macht Steuerklasse I gegenüber Klasse III?

In Klasse III blieben bei 3.500 € brutto 2.631 € netto, hier sind es 2.336 €. Die Differenz von 294,42 € im Monat ist eine Frage der Verteilung über das Jahr, nicht der endgültigen Steuer.

5Muss ich in Steuerklasse I eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel nicht, freiwillig lohnt sie sich aber fast immer: Werbungskosten über 1.230 € im Jahr wirken erst mit der Erklärung.

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