Was ist Elterngeld und wer zahlt es?
Elterngeld ist eine Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die den Einkommensausfall ausgleicht, wenn Eltern nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Ersetzt werden 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, wobei die Ersatzrate gleitend angepasst wird: Unterhalb von 1.000 Euro Netto steigt sie bis auf 100 Prozent, oberhalb von 1.200 Euro fällt sie in Schritten von 0,1 Prozentpunkten je 2 Euro Abstand bis auf 65 Prozent. Der Mindestbetrag von 300 Euro gilt auch dann, wenn vor der Geburt kein eigenes Einkommen bestand.
Es gibt drei Varianten, die im Antrag gegeneinander abgewogen werden müssen. Basiselterngeld zahlt den vollen berechneten Betrag zwischen 300 und 1.800 Euro für bis zu 14 Monate, wenn beide Eltern sich beteiligen. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte, dafür über doppelt so viele Monate, und ist besonders für Eltern sinnvoll, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten, weil es dann seltener mit dem Erwerbseinkommen verrechnet wird als Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus kommt hinzu, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, und honoriert genau diese gemeinsame Reduzierung mit zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus. Wer als Alleinerziehende oder Alleinerziehender das alleinige Sorgerecht hat, bekommt alle 14 Monate Basiselterngeld selbst, ohne dass ein zweiter Elternteil Monate abgeben müsste.
Zuschläge erhöhen den Betrag in bestimmten Familienkonstellationen. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro, und wird gezahlt, wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei Kinder unter sechs Jahren leben. Bei Mehrlingsgeburten kommen für jedes weitere Kind zusätzlich 300 Euro hinzu, und ElterngeldPlus kennt einen eigenen Mindestbetrag von 150 Euro im Monat.
Wer bekommt Elterngeld?
Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
- Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Auch ohne vorheriges Einkommen: Dann gibt es den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld.
- Beide Elternteile zusammen haben 14 Monate Basiselterngeld, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen. Alleinerziehende bekommen alle 14 Monate.
- Das zu versteuernde Einkommen des Paares im Jahr vor der Geburt darf 175.000 Euro nicht übersteigen.
Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?
| Elterngeld: Beträge und Zuschläge im Überblick | Betrag |
|---|---|
| Mindestbetrag Basiselterngeld Auch ohne vorheriges Einkommen | 300 Euro im Monat |
| Höchstbetrag Basiselterngeld | 1.800 Euro im Monat |
| Mindestbetrag ElterngeldPlus | 150 Euro im Monat |
| Ersatzrate des Nettoeinkommens Steigt bis 100 Prozent unter 1.000 Euro Netto, fällt bis 65 Prozent über 1.200 Euro Netto | 67 Prozent |
| Geschwisterbonus | 10 Prozent, mindestens 75 Euro |
| Mehrlingszuschlag | 300 Euro je weiterem Kind |
| Einkommensgrenze des Paares | 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr |
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Diese 32-Stunden-Grenze wurde mit der letzten Reform angehoben und wird oft übersehen: Wer in Teilzeit arbeitet, verliert den Anspruch keineswegs automatisch, solange die wöchentliche Arbeitszeit darunter bleibt. Auch Selbstständige, Studierende und Menschen ohne vorheriges Erwerbseinkommen haben Anspruch, allerdings zum Mindestbetrag.
Eine Einkommensgrenze gibt es dennoch. Das zu versteuernde Einkommen des Paares im Kalenderjahr vor der Geburt darf 175.000 Euro nicht übersteigen, sonst entfällt der Anspruch vollständig. Diese Grenze wurde deutlich gesenkt und betrifft heute mehr Paare mit gutem Doppeleinkommen, als vielen bewusst ist, weshalb sich eine Prüfung des letzten Steuerbescheids vor der Antragstellung lohnt.
Die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt werden der Mutter automatisch als Elterngeldmonate angerechnet und voll auf ihre Monate verrechnet, unabhängig davon, ob sie das möchte. Das überrascht viele Mütter, die dachten, sie könnten frei entscheiden, welche Monate sie nehmen. Wer diese Anrechnung im Blick hat, kann die restlichen Monate zwischen den Eltern gezielter planen.
Die Aufteilung der Monate zwischen den Elternteilen ist nicht endgültig festgelegt und kann bis zum Ende des Bezugszeitraums noch geändert werden. Das gibt Familien Flexibilität, wenn sich die Lebenssituation nach der Geburt anders entwickelt als geplant, etwa weil ein Elternteil doch früher oder später in den Beruf zurückkehrt. Wichtig ist nur, dass die Änderung rechtzeitig bei der zuständigen Elterngeldstelle angezeigt wird.
Beispiel: Elterngeld für eine Mutter mit 1.500 Euro Nettoeinkommen
Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.
| Position | Wert |
|---|---|
| Nettoeinkommen vor der Geburt | 1.500 Euro im Monat |
| Ersatzrate, da über 1.200 Euro Netto | unter 67 Prozent, gleitend abgesenkt |
| Berechnetes Basiselterngeld | rund 975 Euro im Monat |
| Vergleich mit dem Höchstbetrag | 1.800 Euro, wird hier nicht erreicht |
| Mutterschutz nach der Geburt | 8 Wochen, automatisch als Elterngeldmonate angerechnet |
| Wahl der Variante | Basiselterngeld für 12 Monate oder ElterngeldPlus für 24 Monate zum halben Betrag |
| Aufteilung mit dem Partner | Partner nimmt mindestens 2 Monate, damit 14 Monate insgesamt möglich sind |
| Antragstellung | innerhalb der ersten Lebenswochen, wegen der Drei-Monats-Frist |
In diesem Beispiel liegt das Elterngeld unter dem Höchstbetrag, weil das Nettoeinkommen von 1.500 Euro oberhalb der 1.200-Euro-Schwelle liegt, ab der die Ersatzrate sinkt. Entscheidet sich die Mutter für ElterngeldPlus, halbiert sich der Monatsbetrag, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer, was sich lohnt, wenn sie parallel in Teilzeit arbeitet. Nimmt der Partner mindestens zwei Monate, verlängert sich die gemeinsame Bezugsdauer auf 14 Monate, was bei der Planung der Rückkehr in den Beruf oft entscheidend ist.
So beantragen Sie Elterngeld
In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.
- Antrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes stellen, in vielen Ländern online über ElterngeldDigital.
- Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Antrag gegeneinander abwägen. ElterngeldPlus verdoppelt die Monate bei halbem Betrag und lohnt sich, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
- Die Lebensmonate des Kindes angeben, für die Sie Elterngeld wollen. Nicht die Kalendermonate.
- Beide Elternteile unterschreiben den Antrag, auch wenn nur einer Elterngeld bezieht.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.
- Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk für Elterngeld
- Lohnabrechnungen der zwölf Monate vor der Geburt
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit
- Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld
- Bei Selbstständigkeit: Steuerbescheid des Vorjahres
Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?
- Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag in den ersten Lebenswochen.
- Die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen als Elterngeldmonate der Mutter und werden voll angerechnet.
- Die Aufteilung zwischen den Elternteilen kann bis zum Ende des Bezugs noch geändert werden.
Die häufigsten Irrtümer
Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.
Elterngeld gibt es nur, wenn man vorher gearbeitet hat. Das ist falsch. Auch wer vor der Geburt kein eigenes Einkommen hatte, etwa weil er studiert hat oder zuvor nicht erwerbstätig war, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Viele verzichten auf den Antrag, weil sie annehmen, ohne Erwerbstätigkeit stehe ihnen ohnehin nichts zu.
Wenn ich in Teilzeit arbeite, verliere ich den Anspruch. Auch das ist ein Irrtum. Solange die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht übersteigt, bleibt der Anspruch auf Elterngeld bestehen, wenn auch das Erwerbseinkommen teilweise angerechnet wird. Gerade für Teilzeitarbeitende ist ElterngeldPlus oft die günstigere Variante, weil es seltener mit dem Einkommen verrechnet wird als Basiselterngeld.
Den Antrag kann ich später in Ruhe stellen. Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt, gerechnet vom Antragseingang. Wer erst im vierten Lebensmonat des Kindes den Antrag stellt, verliert die ersten Monate unwiderruflich. Gerade in den anstrengenden ersten Wochen nach der Geburt wird diese Frist häufig übersehen, obwohl sie zu den strengsten im gesamten Sozialleistungsrecht gehört.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.
Selbstständige mit schwankendem Einkommen. Bei Selbstständigen wird das Elterngeld auf Grundlage des letzten Steuerbescheids vor der Geburt berechnet, nicht auf Grundlage von Kontoauszügen oder Rechnungen. Wer im Bezugsjahr deutlich weniger verdient hat als im Bemessungsjahr, sollte das der Elterngeldstelle mitteilen, denn ein zu hoch geschätztes Einkommen kann zu Rückforderungen führen. Der Steuerbescheid muss dem Antrag beigefügt werden.
Mehrlingsgeburten. Bei Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen erhalten Eltern für jedes weitere Kind zusätzlich 300 Euro im Monat, unabhängig vom sonst berechneten Elterngeld. Dieser Zuschlag wird automatisch berücksichtigt, wenn im Antrag die Mehrlingsgeburt vermerkt ist. Die Bezugsmonate selbst verlängern sich dadurch nicht, nur der monatliche Betrag steigt.
Wechsel zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus muss nicht für den gesamten Bezugszeitraum gleich bleiben. Eltern können zum Beispiel die ersten Monate als Basiselterngeld nehmen und anschließend zu ElterngeldPlus wechseln, wenn ein Elternteil wieder in Teilzeit arbeitet. Solche Wechsel müssen im Antrag oder in einer späteren Änderungsmitteilung genau angegeben werden, da sie die Gesamtdauer beeinflussen.
Geschwisterbonus bei knapper Altersgrenze. Der Geschwisterbonus setzt voraus, dass im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei Kinder unter sechs Jahren leben. Liegt der dritte Geburtstag des älteren Geschwisterkindes kurz nach der Geburt des jüngeren Kindes, lohnt sich eine genaue Prüfung des Stichtags, weil der Bonus sonst nur für wenige Monate gezahlt wird. Die Elterngeldstelle berechnet dies nach dem Geburtsdatum, nicht nach dem Antragsdatum.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Elterngeldbescheide enthalten häufig Fehler bei der Berechnung des Bemessungseinkommens, insbesondere wenn Einmalzahlungen, Boni oder Elterngeld für ein vorheriges Kind das Vergleichsjahr verzerrt haben. Prüfen Sie im Bescheid genau, welche Monate als Bemessungszeitraum herangezogen wurden und ob Zeiten mit Mutterschutz, Krankheit oder vorherigem Elterngeldbezug korrekt ausgeklammert wurden, denn solche Zeiten dürfen das Ergebnis nicht verschlechtern. Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Elterngeldstelle ein und fügen Sie eine eigene Berechnung mit den zugrunde gelegten Lohnabrechnungen bei.
Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.
Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen
Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.
Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.
Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.
Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten
Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.
Kinderzuschlag beantragen · Wohngeld beantragen · Pflegegeld beantragen · Alle Leistungen im Überblick
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Paragraf 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes, Familienportal des Bundes, Elterngeld, ElterngeldDigital, Online-Antrag.
