Wie funktioniert der Midijob-Rechner 2026?
Der Midijob-Rechner ermittelt Ihren Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung im Übergangsbereich, der 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro Monatsbrutto reicht. Bei 1.200 Euro Brutto zahlen Sie rund 180,77 Euro statt der regulären 253,80 Euro, es bleiben also etwa 1.019 Euro Netto. Der Rabatt beträgt in diesem Beispiel 73,03 Euro im Monat.
Grundlage ist § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV. Der Gesetzgeber senkt Ihren Beitragsanteil an der unteren Grenze auf null und lässt ihn bis 2.000 Euro gleitend auf den vollen Satz von 21,15 Prozent steigen. Oberhalb von 2.000 Euro gelten die normalen Regeln, die der Brutto-Netto-Rechner abbildet.
Der Übergangsbereich ist keine eigene Beschäftigungsart, sondern eine reine Beitragsregel. Sie sind voll sozialversichert in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, mit allen Leistungsansprüchen, und Sie zahlen ganz normal Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse.
Wo liegen die Midijob-Grenzen 2026 genau?
Der Übergangsbereich beginnt 2026 bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro Monatsbrutto. Die Untergrenze folgt der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro, die Obergrenze steht seit dem 1. Januar 2023 fest bei 2.000 Euro und wurde für 2026 nicht verändert.
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29. Oktober 2025) ergibt sich 13,90 mal 130 geteilt durch 3 gleich 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt die Grenzen 603,01 bis 2.000 Euro.
Ein Cent entscheidet also über zwei völlig verschiedene Welten: Bei genau 603,00 Euro sind Sie Minijobber und zahlen als Arbeitnehmer keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ab 603,01 Euro sind Sie Midijobber, voll versichert und im Übergangsbereich. Was im Minijob gilt, zeigt der Minijob-Rechner.
Was wird im Midijob vom Brutto abgezogen?
Abgezogen werden Ihr reduzierter Sozialversicherungsanteil und, je nach Steuerklasse, die volle Lohnsteuer. Der volle Arbeitnehmeranteil läge 2026 bei 21,15 Prozent, im Übergangsbereich zahlen Sie je nach Verdienst zwischen 0 und 21,15 Prozent. Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 2026 42,30 Prozent.
Die Rechnung läuft in zwei Schritten. Erstens wird eine fiktive beitragspflichtige Einnahme (BE) gebildet, aus der sich der Gesamtbeitrag ergibt. Zweitens wird Ihr Arbeitnehmeranteil aus einer eigenen, niedrigeren Bemessungsgrundlage berechnet. Die Differenz trägt der Arbeitgeber.
Die Formeln nach § 20 Abs. 2a SGB IV lauten mit AE gleich Arbeitsentgelt, G gleich 603 Euro und F gleich 0,6619:
| Schritt | Formel 2026 | Bei 1.200 Euro Brutto |
|---|---|---|
| Faktor F | 28 % geteilt durch 42,30 % | 0,6619 |
| Beitragspflichtige Einnahme (BE) | F × 603 + (2000/1397 − (603/1397) × F) × (AE − 603) | 1.083,25 € |
| Gesamtbeitrag | BE × 42,30 % | 458,21 € |
| Bemessung Arbeitnehmeranteil | (2000/1397) × (AE − 603) | 854,69 € |
| Arbeitnehmerbeitrag | 854,69 € × 21,15 % | 180,77 € |
| Arbeitgeberbeitrag | Gesamtbeitrag − Arbeitnehmerbeitrag | 277,45 € |
Bemerkenswert ist die letzte Zeile: Der Arbeitgeber zahlt im Übergangsbereich mehr als die Hälfte. Bei 1.200 Euro trägt er 277,45 Euro statt der regulären 253,80 Euro. Wie sich das auf die gesamten Personalkosten auswirkt, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner.
Welche Beitragssätze und Werte gelten 2026?
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026 beträgt 42,30 Prozent, der volle Arbeitnehmeranteil damit 21,15 Prozent. Daraus folgt der Faktor F von 0,6619, denn F ist definiert als 28 Prozent geteilt durch den Gesamtbeitragssatz des Kalenderjahres.
| Größe 2026 | Wert | Rechtsgrundlage / Quelle |
|---|---|---|
| Untergrenze Übergangsbereich | 603,01 €/Monat | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Obergrenze Übergangsbereich | 2.000,00 €/Monat | § 20 Abs. 2 SGB IV |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 €/Stunde | 5. Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Rentenversicherung | 18,60 % (AN 9,30 %) | § 341 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 2,60 % (AN 1,30 %) | § 341 SGB III |
| Krankenversicherung allgemein | 14,60 % (AN 7,30 %) | § 241 SGB V |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,90 % (AN 1,45 %) | BMG, Bundesanzeiger 10.11.2025 |
| Pflegeversicherung (mit Kind) | 3,60 % (AN 1,80 %) | § 55 SGB XI |
| Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 42,30 % (AN 21,15 %) | Summe der Sätze |
| Faktor F | 0,6619 | 28 % / 42,30 %, § 20 Abs. 2a SGB IV |
| Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12.348 €/Jahr | § 32a Abs. 1 EStG |
Der Rechner unterstellt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent und die Pflegeversicherung mit Kind außerhalb Sachsens. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,60 Prozentpunkte Zuschlag allein (§ 55 Abs. 3 SGB XI), in Sachsen verschiebt sich die Lastenverteilung in der Pflegeversicherung zulasten der Beschäftigten. Weicht der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab, ändern sich Gesamtsatz, Faktor F und damit alle Beträge geringfügig.
Rechenbeispiel: 1.200 Euro Brutto im Midijob 2026
Bei 1.200 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse I bleiben 2026 rund 1.019,23 Euro Netto. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung beträgt 180,77 Euro, Lohnsteuer fällt nicht an, weil 14.400 Euro Jahresbrutto nach Abzug von Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgeaufwendungen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatsbrutto | 1.200,00 € |
| Fiktive beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag) | 1.083,25 € |
| Bemessungsgrundlage Arbeitnehmeranteil | 854,69 € |
| − Sozialabgaben Arbeitnehmer (21,15 % auf 854,69 €) | −180,77 € |
| − Lohnsteuer Steuerklasse I | 0,00 € |
| Netto pro Monat | 1.019,23 € |
| Regulärer Beitrag ohne Übergangsbereich (21,15 % auf 1.200 €) | 253,80 € |
| Ersparnis pro Monat | 73,03 € |
| Ersparnis pro Jahr | 876,36 € |
Die 876,36 Euro Jahresersparnis sind echtes Netto, kein Steuervorteil, den Sie später zurückzahlen. Sie entstehen ohne Antrag automatisch über die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers.
Wie hoch ist die Abgabenquote bei welchem Verdienst?
Die effektive Abgabenquote im Übergangsbereich steigt von 0 Prozent bei 603,01 Euro auf 21,15 Prozent bei 2.000 Euro. Bei 1.000 Euro liegt sie bei 12,02 Prozent, bei 1.500 Euro bei 18,11 Prozent. Der Rabatt schrumpft also mit jedem zusätzlichen Euro.
| Monatsbrutto | AN-Sozialabgaben | Effektive Quote | Netto (StKl I, ohne Lohnsteuer) | Ersparnis/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 603,01 € | 0,00 € | 0,00 % | 603,01 € | 127,53 € |
| 800,00 € | 59,65 € | 7,46 % | 740,35 € | 109,55 € |
| 1.000,00 € | 120,21 € | 12,02 % | 879,79 € | 91,29 € |
| 1.200,00 € | 180,77 € | 15,06 % | 1.019,23 € | 73,03 € |
| 1.500,00 € | 271,60 € | 18,11 % | 1.228,40 € | 45,65 € |
| 1.800,00 € | 362,44 € | 20,14 % | 1.437,56 € | 18,26 € |
| 2.000,00 € | 423,00 € | 21,15 % | 1.577,00 € | 0,00 € |
Alle Werte sind mit Faktor F 0,6619, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent und Pflegeversicherung mit Kind außerhalb Sachsens gerechnet. Bei 2.000,01 Euro endet der Übergangsbereich, ein Sprung nach unten im Netto entsteht dabei nicht, weil die Entlastung an der Obergrenze auf null ausläuft.
Wichtig für Verhandlungen: Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt Ihre Grenzbelastung aus Sozialabgaben über 21,15 Prozent, weil mit dem Brutto zugleich der Rabatt abgebaut wird. Von 100 Euro mehr Brutto bei 1.200 Euro bleiben rund 69,70 Euro. Wie sich eine Erhöhung netto auswirkt, prüfen Sie mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner.
Sinkt die Rente durch die niedrigeren Beiträge?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2022 werden Ihre Rentenansprüche im Übergangsbereich aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Bei 1.200 Euro Brutto zählen für die Rente 1.200 Euro, obwohl die Beiträge nur aus 1.083,25 Euro fließen.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass die Rentenansprüche auf Basis des vollen Verdienstes berechnet werden. Der frühere Verzicht auf die Beitragsreduzierung in der Rentenversicherung ist damit entfallen, weil er keinen Vorteil mehr bringt. Ihre voraussichtliche Rentenhöhe schätzen Sie mit dem Rentenlücken-Rechner.
Auch die übrigen Leistungen sind ungekürzt: Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld bemessen sich nach Ihrem tatsächlichen Brutto beziehungsweise Netto. Der Midijob ist damit ein echter Bonus ohne Gegenleistung, anders als der Minijob, der ohne freiwillige Aufstockung nur minimale Rentenpunkte bringt.
Wie viel Steuern zahlen Sie im Midijob?
Lohnsteuer fällt im Midijob nach der normalen Steuerklasse an, eine Pauschalbesteuerung wie im Minijob gibt es nicht. In Steuerklasse I bleiben bei 1.200 Euro Monatsbrutto 0 Euro Lohnsteuer, weil das Jahresbrutto von 14.400 Euro nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro und der Vorsorgeaufwendungen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (§ 32a Abs. 1 EStG) bleibt.
In den Steuerklassen V und VI sieht es anders aus: Dort wird der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt, sodass bereits im Midijob-Bereich Lohnsteuer einbehalten wird. Verheiratete mit Steuerklasse V im Midijob prüfen die Kombination deshalb besser mit dem Steuerklassen-Rechner.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie über die Einkommensteuererklärung zurück. Gerade bei unterjährigem Beginn oder Ende der Beschäftigung entsteht regelmäßig eine Erstattung, weil der Lohnsteuerabzug den Monatslohn auf das ganze Jahr hochrechnet. Der Lohnsteuer-Erstattungs-Check schätzt den Betrag.
Welche Sonderfälle und Fehler gibt es im Midijob?
Der häufigste Fehler ist die Betrachtung eines einzelnen Monats. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahresdurchschnitt, nicht der Verdienst eines zufälligen Monats. Wer im Schnitt 1.900 Euro verdient, bleibt trotz eines 2.300-Euro-Monats im Übergangsbereich, wenn der Jahresdurchschnitt 2.000 Euro nicht übersteigt.
Vier weitere Punkte, die in der Praxis regelmäßig übersehen werden:
| Fall | Regel 2026 |
|---|---|
| Auszubildende | Kein Übergangsbereich. § 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV nimmt Personen aus, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. |
| Mehrere Jobs | Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Zwei Stellen à 1.200 Euro ergeben 2.400 Euro und damit keinen Midijob. |
| Einmalzahlungen | Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen anteilig zum regelmäßigen Entgelt und können den Übergangsbereich verlassen lassen. |
| Werkstudenten | Nur RV-pflichtig, KV, PV und AV entfallen. Die Übergangsbereichsformel greift dann allein in der Rentenversicherung. |
Ein Sonderfall ist der Sprung über die Obergrenze durch eine kleine Erhöhung. Steigt Ihr Brutto von 1.950 auf 2.050 Euro, verlieren Sie den Rest der Entlastung von rund 5 Euro und zahlen auf das volle Entgelt. Der Effekt ist klein, weil die Entlastung bis 2.000 Euro ohnehin gegen null läuft, eine Netto-Falle gibt es an der Obergrenze also nicht.
Anders an der Untergrenze: Bei 603,00 Euro zahlen Sie als Minijobber gar keine eigenen Beiträge, bei 603,01 Euro als Midijobber ebenfalls praktisch null, dafür sind Sie voll kranken- und arbeitslosenversichert. Wer neben dem Studium arbeitet, vergleicht die Varianten am besten zusätzlich mit dem Werkstudenten-Rechner.
Beachten Sie zuletzt die Dynamik: Weil die Untergrenze am Mindestlohn hängt, verschiebt sie sich mit jeder Mindestlohnerhöhung. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung sieht ab dem 1. Januar 2027 einen Mindestlohn von 14,60 Euro vor, woraus sich nach der Formel des § 8 Abs. 1a SGB IV eine Minijob-Grenze von 633 Euro und eine Midijob-Untergrenze von 633,01 Euro ergibt. Die Obergrenze von 2.000 Euro ist dagegen ein starrer Wert und steigt nur, wenn der Gesetzgeber § 20 Abs. 2 SGB IV ändert.