SteuerGenau

Was bleibt übrig nach der Miete?

Geben Sie Einkommen und Warmmiete ein. Sie sehen sofort, was im Monat bleibt, und wie viel mehr mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld wahrscheinlich möglich ist.

Leer lassen: wir schätzen es aus dem Brutto

Kinder

Nach der Miete bleiben

396 € im Monat

1.096 € netto minus 700 € Warmmiete

Mit Bürgergeld wahrscheinlich

911 € im Monat

Für Ihren Haushalt ist das Bürgergeld die höhere Leistung. Es schließt Wohngeld aus, und das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet, deckt also einen Teil des Bedarfs. Beantragt wird beim Jobcenter.

Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag und nicht rückwirkend: Jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Die vollständige Prüfung mit Antragsweg und Unterlagen macht der Geld-Finder.

Überschlag nach den Regeln 2026, keine Rechtsberatung. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So rechnet der Rechner

Vom Nettoeinkommen wird die Warmmiete abgezogen. Danach prüft derselbe Rechenkern wie im Geld-Finder zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen: Bürgergeld auf der einen Seite, Wohngeld mit Kinderzuschlag auf der anderen. Gezählt wird nur der Weg, der für Ihren Haushalt mehr ergibt, nie beide zusammen.

Beträge erscheinen erst, wenn die zugrunde liegenden Sätze gegen die amtliche Quelle geprüft sind. Wie wir prüfen, steht unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit 1.400 Euro brutto und 700 Euro Warmmiete Bürgergeld oder Wohngeld?

Das hängt von Haushalt und Wohnort ab. Wer arbeitet, landet oft beim Wohngeld und, mit Kindern, beim Kinderzuschlag statt beim Bürgergeld. Beides schließt Bürgergeld aus, ist aber häufig höher und ohne Jobcenter. Der Rechner oben vergleicht beide Wege mit Ihren Zahlen.

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Wer Bürgergeld bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 WoGG); die Wohnkosten zahlt dann das Jobcenter. Man bekommt den Weg, der für den Haushalt mehr ergibt. Kinderzuschlag gibt es zusammen mit Wohngeld, nicht mit Bürgergeld.

Gibt es Wohngeld rückwirkend?

Nein. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Wer unsicher ist, stellt den Antrag lieber früh, fehlende Unterlagen kann man nachreichen.