Disclaimer
Was unsere Rechner leisten und was sie nicht leisten.
Alle Ergebnisse sind Schätzungen
Die Rechner auf SteuerGenau arbeiten mit den amtlichen Sätzen, Freibeträgen und Formeln des jeweiligen Steuerjahres. Sie bilden den Regelfall ab und vereinfachen dabei bewusst: Sonderfälle, individuelle Freibeträge, Mehrbedarfe und persönliche Umstände können das Ergebnis erheblich verändern. Ein Rechenergebnis ist damit eine Orientierung, kein Bescheid.
Verbindlich sind allein die Bescheide der Finanzverwaltung, der Familienkasse, der Wohngeldstelle, des Jobcenters und der übrigen zuständigen Stellen. Weichen unsere Zahlen von einem Bescheid ab, gilt der Bescheid.
Wo wir vereinfachen, sagen wir es
Der Brutto-Netto-Rechner nutzt eine dokumentierte Vereinfachung des amtlichen Programmablaufplans: Jahresmethode mit Pauschbeträgen und angenäherter Vorsorgepauschale. Die Steuerklassen V und VI werden zusätzlich genähert. Die Anspruchsprüfungen im Geld-Finder lassen Vermögensprüfungen, Mehrbedarfe und kommunale Besonderheiten außen vor und fallen dadurch eher zu niedrig aus als zu hoch.
Einzelne Datensätze pflegen wir von Hand, weil es dafür keine maschinenlesbare amtliche Quelle gibt. Das gilt für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und für die Gewerbesteuer-Hebesätze der Gemeinden. Diese Listen sind bewusst eine Auswahl und keine vollständige Übersicht; an jeder Stelle steht, worauf sie beruht und wann sie zuletzt geprüft wurde.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung
SteuerGenau ist ein Informationsangebot. Wir erbringen keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder die zuständige Behörde.
Aktualität
Steuersätze und Freibeträge ändern sich, häufig zum 1. Januar und gelegentlich rückwirkend. Wir prüfen unsere Werte gegen die amtlichen Quellen und weisen das Prüfdatum auf den Seiten aus. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Änderung noch nicht eingearbeitet ist. Wie wir rechnen und belegen, steht unter So rechnen wir; unsere inhaltlichen Grundsätze in den redaktionellen Standards.
Externe Links
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