Selbstständig starten: Steuern von Anfang an
Freiberufler oder Gewerbe, Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Vorauszahlungen. Der komplette Steuerfahrplan für die ersten Jahre.
Für: Gründer, Freiberufler und Nebenerwerbs-Selbstständige
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 29 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 29 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 11 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Wer selbstständig startet, hat es plötzlich mit vier Steuerarten und mehreren Fristen zu tun, die vorher der Arbeitgeber erledigt hat. Dieser Kurs führt in 18 Lektionen durch alles, was im ersten Jahr wirklich zählt: die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender, die Anmeldung beim Finanzamt, die Umsatzsteuer, die Gewinnermittlung und die Vorauszahlungen. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.
Kursinhalt
Ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, entscheidet über Gewerbesteuer, Kammerbeiträge und Buchführungspflichten. Die Einordnung fällt am Anfang und wirkt jahrelang nach.
Welche Anmeldung wann fällig ist, was im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht und welche Nummern Sie danach haben.
Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung, die Mechanik von Umsatzsteuer und Vorsteuer und der Rhythmus der Voranmeldungen.
Wie der Gewinn ermittelt wird, was als Betriebsausgabe zählt und wie größere Anschaffungen über die Jahre verteilt werden.
Wie aus dem Gewinn eine Steuerschuld wird, wann das Finanzamt Vorauszahlungen verlangt und welche Erklärungen bis wann abzugeben sind.
Wer Gewerbesteuer schuldet, wie sich Messbetrag und Hebesatz zur Steuer verbinden und warum die Anrechnung nach § 35 EStG die Belastung stark dämpft.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 11 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Welche Steuern zahlen Selbstständige?
In der Regel drei: Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf die Umsätze und, bei gewerblicher Tätigkeit, Gewerbesteuer. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Der Einkommensteuertarif beginnt 2026 oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro mit 14 Prozent.
Ab welchem Gewinn muss ich als Selbstständiger Steuern zahlen?
Einkommensteuer fällt an, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 übersteigt. Darunter bleibt es bei null Euro Einkommensteuer. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer folgen eigenen Grenzen, die in § 19 UStG und § 11 GewStG stehen.
Wann muss ich mich beim Finanzamt anmelden?
Nach § 138 Absatz 1 AO innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Die Anmeldung läuft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der elektronisch über Mein ELSTER übermittelt wird. Gewerbetreibende melden zusätzlich das Gewerbe beim Gewerbeamt an.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Sie lohnt sich meist, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind und Sie wenig investieren. Sie lohnt sich selten, wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen haben, denn ohne Umsatzsteuer gibt es auch keinen Vorsteuerabzug. Der Verzicht auf die Regelung bindet Sie nach § 19 Absatz 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre.
Wie hoch sind die Vorauszahlungen für Selbstständige?
Das Finanzamt setzt sie nach § 37 EStG auf Basis der letzten Veranlagung fest und teilt sie auf vier Termine auf: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Im ersten Jahr schätzt das Finanzamt anhand Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.