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Modul 6: Gewerbesteuer: wann sie anfällt und wie sie angerechnet wird

Modul 6 · Lektion 3 von 3

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

5 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs

Nach § 35 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um das Vierfache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags, begrenzt auf den Ermäßigungshöchstbetrag und auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. In Gemeinden mit niedrigem Hebesatz bleibt dadurch von der Gewerbesteuer wirtschaftlich kaum etwas übrig, bei hohen Hebesätzen ein Rest.

Wie die Anrechnung wirkt

§ 35 Absatz 1 EStG gewährt Einzelunternehmern und Mitunternehmern eine Steuerermäßigung in Höhe des Vierfachen des für den Betrieb festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags. Sie wirkt direkt auf die Steuerschuld, nicht auf die Bemessungsgrundlage. Das macht sie deutlich wertvoller als ein Abzug bei den Betriebsausgaben.

Zwei Grenzen begrenzen die Wirkung. Erstens der Ermäßigungshöchstbetrag: Angerechnet wird höchstens der Teil der Einkommensteuer, der anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Zweitens die Deckelung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG.

Warum der Hebesatz über den Rest entscheidet

KonstellationWirkung der Anrechnung
Gemeinde mit niedrigem HebesatzAnrechnung deckt die Gewerbesteuer nahezu ab
Gemeinde mit hohem Hebesatzein Teil der Gewerbesteuer bleibt endgültige Belastung
Gewinn unter dem Freibetrag des § 11 GewStGkeine Gewerbesteuer, also auch keine Anrechnung nötig
Einkommensteuer null, etwa wegen VerlustenAnrechnung läuft ins Leere, kein Vortrag

Die Anrechnung ist der Grund, warum die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften seltener der entscheidende Kostenfaktor ist, als ihr Ruf vermuten lässt. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht.

Alles zusammen betrachtet

Für eine belastbare Planung rechnen Sie Einkommensteuer und Gewerbesteuer gemeinsam: erst den Gewerbesteuer-Rechner mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde, dann den Steuerrechner für Selbstständige für die Einkommensteuer.

Damit sind Sie durch. Der zentrale Satz zum Mitnehmen: Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz, und die Umsatzsteuer, die auf Ihrem Konto liegt, hat Ihnen nie gehört.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Gewerbesteuer im Jahr

ca. 7.770 €

Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.

Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft)24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.943 €
Hebesatz400 %
Gewerbesteuer7.770 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • § 35 EStG ermäßigt die Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags
  • Die Ermäßigung wirkt auf die Steuerschuld, nicht auf die Bemessungsgrundlage
  • Begrenzt wird sie durch den Ermäßigungshöchstbetrag und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
  • Bei hohen Hebesätzen bleibt ein Rest, bei niedrigen fast nichts
  • Kapitalgesellschaften haben keine Anrechnung nach § 35 EStG

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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