Modul 2: Anmeldung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und SteuernummerModul 2 · Lektion 2 von 3
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Schritt für Schritt
6 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs
Nach § 138 Absatz 1 AO müssen Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der nach § 138 Absatz 1b AO elektronisch über Mein ELSTER zu übermitteln ist. Auf Antrag lässt das Finanzamt in Härtefällen Papier zu.
Frist und Weg
§ 138 AO setzt eine Frist von einem Monat ab Beginn der Tätigkeit. Der Fragebogen ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln, in der Praxis über Mein ELSTER. Wer bereits ein ELSTER-Konto hat, findet das Formular unter den Anträgen.
Der Fragebogen ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Auskunft. Trotzdem hängt viel daran: Aus Ihren Angaben leitet das Finanzamt die Steuernummer, die Vorauszahlungen und den Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ab.
Die Felder, auf die es ankommt
| Feld | Warum es zählt |
|---|---|
| Art der Tätigkeit | entscheidet über freiberuflich oder gewerblich und damit über die Gewerbesteuer |
| Voraussichtlicher Gewinn im Gründungsjahr | Grundlage der Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 EStG |
| Voraussichtlicher Umsatz | Grundlage für Kleinunternehmerregelung und Voranmeldungszeitraum |
| Kleinunternehmerregelung | Wahl nach § 19 UStG, ein Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre |
| Soll- oder Istversteuerung | bestimmt, ob die Umsatzsteuer bei Rechnungstellung oder bei Zahlung entsteht |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | nötig für Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland |
Die Gewinnschätzung wird oft zu optimistisch ausgefüllt. Eine zu hohe Angabe führt zu Vorauszahlungen, die im Gründungsjahr Liquidität binden, eine zu niedrige zu einer Nachzahlung samt angepasster Vorauszahlung im Folgejahr. Rechnen Sie die Angabe vorher durch, etwa mit dem Steuerrechner für Selbstständige.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Einkommensteuer als Selbstständige/r 2026
14.233,00 €
Von 60.000,00 € Gewinn bleiben nach Steuern rund 45.767,00 €. Kranken- und Pflegeversicherung kommen separat dazu. Planen Sie Vorauszahlungen ein: das Finanzamt verlangt sie quartalsweise auf Basis dieses Betrags.
| Einkommensteuer | 14.233,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Vierteljährliche Vorauszahlung (ca.) | 3.558,25 € |
Vereinfacht: Gewinn = zu versteuerndes Einkommen (ohne Sonderausgaben, Vorsorge und Gewerbesteuer). Für GmbHs gilt anderes Recht.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Frist: ein Monat nach Aufnahme der Tätigkeit, § 138 Absatz 1 AO
- Die Übermittlung erfolgt elektronisch über Mein ELSTER
- Die Gewinnschätzung bestimmt direkt Ihre Vorauszahlungen
- Die Wahl zur Kleinunternehmerregelung wird hier getroffen
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Innerhalb welcher Frist müssen Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026