SteuerGenau
Modul 2: Anmeldung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Steuernummer

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Schritt für Schritt

6 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Nach § 138 Absatz 1 AO müssen Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der nach § 138 Absatz 1b AO elektronisch über Mein ELSTER zu übermitteln ist. Auf Antrag lässt das Finanzamt in Härtefällen Papier zu.

Frist und Weg

§ 138 AO setzt eine Frist von einem Monat ab Beginn der Tätigkeit. Der Fragebogen ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln, in der Praxis über Mein ELSTER. Wer bereits ein ELSTER-Konto hat, findet das Formular unter den Anträgen.

Der Fragebogen ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Auskunft. Trotzdem hängt viel daran: Aus Ihren Angaben leitet das Finanzamt die Steuernummer, die Vorauszahlungen und den Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ab.

Die Felder, auf die es ankommt

FeldWarum es zählt
Art der Tätigkeitentscheidet über freiberuflich oder gewerblich und damit über die Gewerbesteuer
Voraussichtlicher Gewinn im GründungsjahrGrundlage der Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 EStG
Voraussichtlicher UmsatzGrundlage für Kleinunternehmerregelung und Voranmeldungszeitraum
KleinunternehmerregelungWahl nach § 19 UStG, ein Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre
Soll- oder Istversteuerungbestimmt, ob die Umsatzsteuer bei Rechnungstellung oder bei Zahlung entsteht
Umsatzsteuer-Identifikationsnummernötig für Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland

Die Gewinnschätzung wird oft zu optimistisch ausgefüllt. Eine zu hohe Angabe führt zu Vorauszahlungen, die im Gründungsjahr Liquidität binden, eine zu niedrige zu einer Nachzahlung samt angepasster Vorauszahlung im Folgejahr. Rechnen Sie die Angabe vorher durch, etwa mit dem Steuerrechner für Selbstständige.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer als Selbstständige/r 2026

14.233,00 €

Von 60.000,00 € Gewinn bleiben nach Steuern rund 45.767,00 €. Kranken- und Pflegeversicherung kommen separat dazu. Planen Sie Vorauszahlungen ein: das Finanzamt verlangt sie quartalsweise auf Basis dieses Betrags.

Einkommensteuer14.233,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Vierteljährliche Vorauszahlung (ca.)3.558,25 €

Vereinfacht: Gewinn = zu versteuerndes Einkommen (ohne Sonderausgaben, Vorsorge und Gewerbesteuer). Für GmbHs gilt anderes Recht.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Frist: ein Monat nach Aufnahme der Tätigkeit, § 138 Absatz 1 AO
  • Die Übermittlung erfolgt elektronisch über Mein ELSTER
  • Die Gewinnschätzung bestimmt direkt Ihre Vorauszahlungen
  • Die Wahl zur Kleinunternehmerregelung wird hier getroffen

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Innerhalb welcher Frist müssen Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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