Modul 6: Gewerbesteuer: wann sie anfällt und wie sie angerechnet wirdModul 6 · Lektion 2 von 3
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird
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Die Rechnung läuft in vier Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, Freibetrag nach § 11 GewStG abziehen, mit der gesetzlichen Steuermesszahl den Messbetrag bilden und diesen mit dem Hebesatz der Gemeinde nach § 16 GewStG multiplizieren. Der Hebesatz unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Die vier Schritte
| Schritt | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Gewerbeertrag | Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen | § 7, § 8, § 9 GewStG |
| 2. Abrundung und Freibetrag | Abrundung, dann Abzug des Freibetrags | § 11 Absatz 1 GewStG |
| 3. Steuermessbetrag | Anwendung der gesetzlichen Steuermesszahl | § 11 Absatz 2 GewStG |
| 4. Gewerbesteuer | Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde | § 16 GewStG |
Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich und steht in § 11 Absatz 2 GewStG. Der Hebesatz dagegen wird von jeder Gemeinde selbst bestimmt, § 16 GewStG. Er ist der Grund, warum dieselbe Tätigkeit am einen Standort deutlich teurer sein kann als am anderen.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem einkommensteuerlichen Gewinn. § 8 GewStG rechnet Teile bestimmter Aufwendungen wieder hinzu, insbesondere Entgelte für Schulden und Anteile an Mieten, Pachten und Lizenzen. § 9 GewStG kürzt im Gegenzug, etwa um Anteile am Einheitswert eigener Grundstücke.
Für kleine Betriebe spielen diese Korrekturen selten eine Rolle, für Betriebe mit hohen Mieten oder Krediten sehr wohl. Der Gewerbesteuer-Rechner bildet den Weg von Gewinn zu Gewerbesteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Gewerbesteuer im Jahr
ca. 7.770 €
Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.
| Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft) | 24.500 € |
| Steuermessbetrag (3,5 %) | 1.943 € |
| Hebesatz | 400 % |
| Gewerbesteuer | 7.770 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Vier Schritte: Gewerbeertrag, Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz
- Die Steuermesszahl steht bundeseinheitlich in § 11 Absatz 2 GewStG
- Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt, § 16 GewStG
- Hinzurechnungen nach § 8 GewStG können den Gewerbeertrag über den Gewinn heben
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Warum zahlen zwei gleich große Betriebe unterschiedlich viel Gewerbesteuer?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026