SteuerGenau
Modul 6: Gewerbesteuer: wann sie anfällt und wie sie angerechnet wird

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Wie die Gewerbesteuer berechnet wird

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Die Rechnung läuft in vier Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, Freibetrag nach § 11 GewStG abziehen, mit der gesetzlichen Steuermesszahl den Messbetrag bilden und diesen mit dem Hebesatz der Gemeinde nach § 16 GewStG multiplizieren. Der Hebesatz unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Die vier Schritte

SchrittWas passiertGrundlage
1. GewerbeertragGewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen§ 7, § 8, § 9 GewStG
2. Abrundung und FreibetragAbrundung, dann Abzug des Freibetrags§ 11 Absatz 1 GewStG
3. SteuermessbetragAnwendung der gesetzlichen Steuermesszahl§ 11 Absatz 2 GewStG
4. GewerbesteuerMessbetrag mal Hebesatz der Gemeinde§ 16 GewStG

Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich und steht in § 11 Absatz 2 GewStG. Der Hebesatz dagegen wird von jeder Gemeinde selbst bestimmt, § 16 GewStG. Er ist der Grund, warum dieselbe Tätigkeit am einen Standort deutlich teurer sein kann als am anderen.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem einkommensteuerlichen Gewinn. § 8 GewStG rechnet Teile bestimmter Aufwendungen wieder hinzu, insbesondere Entgelte für Schulden und Anteile an Mieten, Pachten und Lizenzen. § 9 GewStG kürzt im Gegenzug, etwa um Anteile am Einheitswert eigener Grundstücke.

Für kleine Betriebe spielen diese Korrekturen selten eine Rolle, für Betriebe mit hohen Mieten oder Krediten sehr wohl. Der Gewerbesteuer-Rechner bildet den Weg von Gewinn zu Gewerbesteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Gewerbesteuer im Jahr

ca. 7.770 €

Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleibt ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag von 55.500 €. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer stellt Sie bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend neutral.

Freibetrag (Einzelunternehmen / Personengesellschaft)24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.943 €
Hebesatz400 %
Gewerbesteuer7.770 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Vier Schritte: Gewerbeertrag, Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz
  • Die Steuermesszahl steht bundeseinheitlich in § 11 Absatz 2 GewStG
  • Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt, § 16 GewStG
  • Hinzurechnungen nach § 8 GewStG können den Gewerbeertrag über den Gewinn heben

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Warum zahlen zwei gleich große Betriebe unterschiedlich viel Gewerbesteuer?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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