SteuerGenau
Modul 4: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsausgaben

Modul 4 · Lektion 2 von 3

Betriebsausgaben: was Sie absetzen können und was nicht

6 Minuten Lesezeit·Lektion 11 von 18 im Kurs

Betriebsausgaben sind nach § 4 Absatz 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der Katalog in § 4 Absatz 5 EStG nimmt einige davon wieder aus, etwa Geschenke oberhalb einer dort genannten Grenze und einen Teil der Bewirtungskosten.

Das Kriterium ist die betriebliche Veranlassung

§ 4 Absatz 4 EStG definiert Betriebsausgaben denkbar weit: Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt nicht darauf an, ob eine Ausgabe notwendig, üblich oder zweckmäßig war. Das Finanzamt prüft die Veranlassung, nicht die Klugheit der Entscheidung.

Bei gemischt genutzten Gegenständen wird aufgeteilt, sofern sich ein objektiver Maßstab finden lässt. Ein Laptop, der zu zwei Dritteln beruflich genutzt wird, ist zu zwei Dritteln Betriebsausgabe. Ohne Aufteilungsmaßstab bleibt der Abzug ganz aus.

Typische Betriebsausgaben und ihre Besonderheiten

AusgabeAbziehbarBesonderheit
Miete für Betriebsräumejavoll, wenn ausschließlich betrieblich
Arbeitszimmer und Homeofficeja, eingeschränkteigene Regeln in § 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG
Fachliteratur, Software, Weiterbildungjavoll
Bewirtung von Geschäftspartnernteilweisegekürzt nach § 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG
Geschenke an Geschäftspartnernur bis zur Grenze des § 4 Absatz 5 Nummer 1 EStGdarüber vollständig nicht abziehbar
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätteja, begrenztüber die Entfernungspauschale, § 4 Absatz 5 Nummer 6 EStG
Verpflegung auf Geschäftsreisenja, pauschalnur mit den gesetzlichen Pauschalen, keine Belege
Geldstrafen und Bußgeldernein§ 4 Absatz 5 Nummer 8 EStG

Ohne Beleg kein Abzug

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bewirtungsaufwendungen und Geschenke sind nach § 4 Absatz 7 EStG einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sonst entfällt der Abzug auch dann, wenn die Ausgabe betrieblich war.

Was in Ihrem Fall abziehbar ist, sortiert der Absetzbar-Checker. Die Pauschalen für Homeoffice und Verpflegung liefern der Homeoffice-Rechner und der Verpflegungsmehraufwand-Rechner.

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Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

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Das Wichtigste

  • Maßstab ist die betriebliche Veranlassung, nicht die Notwendigkeit
  • § 4 Absatz 5 EStG nimmt bestimmte Ausgaben ganz oder teilweise vom Abzug aus
  • Gemischt genutzte Gegenstände werden nach einem objektiven Maßstab aufgeteilt
  • Bewirtung und Geschenke brauchen eine getrennte Aufzeichnung, § 4 Absatz 7 EStG

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Was macht eine Ausgabe zur Betriebsausgabe?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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