Elterngeld und Elternzeit optimal planen: der komplette Kurs
Wie das Elterngeld aus Ihrem Nettoeinkommen berechnet wird, warum die Steuerklasse vor der Geburt darüber entscheidet und was der Progressionsvorbehalt später kostet.
Für: Werdende Eltern und Eltern in Elternzeit
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 31 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 31 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 12 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Das Elterngeld ist die einzige Sozialleistung, deren Höhe Sie mit einem Formular beim Finanzamt spürbar verändern können, aber nur, wenn Sie früh genug handeln. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie sich das Elterngeld aus dem Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt ergibt, wann der Steuerklassenwechsel noch wirkt und was im Steuerjahr danach auf Sie zukommt.
Kursinhalt
Wer Anspruch hat, worin sich die drei Varianten unterscheiden und welche Kombination zu welchem Lebensmodell passt.
Der Bemessungszeitraum, der Weg vom Brutto zum maßgeblichen Elterngeld-Netto und die Einnahmen, die dabei unter den Tisch fallen.
Der wirksamste Hebel im ganzen Kurs: Warum die Steuerklasse das Elterngeld verändert, bis wann der Wechsel noch zählt und wie er praktisch abläuft.
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt, die Leistungen in dieser Zeit und wie sie sich auf das Elterngeld auswirken.
Wie steuerfreies Elterngeld den Steuersatz auf das übrige Einkommen anhebt, warum daraus fast immer eine Nachzahlung wird und was die Veranlagungswahl daran ändert.
Die Anmeldung beim Arbeitgeber, der Kündigungsschutz, Teilzeit während der Elternzeit und die steuerlichen Punkte bei der Rückkehr.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 12 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist für das Elterngeld am besten?
Für den Elternteil, der später Elterngeld bezieht, ist die günstigste zulässige Steuerklasse die beste, in der Regel Klasse III. Maßgeblich ist nach § 2c Absatz 3 BEEG die Steuerklasse, die in den meisten der zwölf Monate des Bemessungszeitraums galt.
Wann muss ich die Steuerklasse wechseln, damit es sich auf das Elterngeld auswirkt?
Die neue Steuerklasse muss in mehr als sechs der zwölf Kalendermonate des Bemessungszeitraums eingetragen gewesen sein. Praktisch heißt das: spätestens rund sieben Monate vor dem Geburtsmonat, bei Müttern wegen der Mutterschutzfristen noch früher.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Elterngeld ersetzt einen im Gesetz festgelegten Anteil des wegfallenden Nettoeinkommens aus den zwölf Monaten vor der Geburt, begrenzt durch einen Mindest- und einen Höchstbetrag nach § 2 BEEG. Ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro wird dabei pauschal abgezogen.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Nein, Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb kommt es im Elterngeldjahr häufig zu einer Nachzahlung.
Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden nach § 3 Absatz 1 BEEG auf das Basiselterngeld der betroffenen Lebensmonate angerechnet. Diese Lebensmonate gelten als verbraucht, auch wenn rechnerisch kein Elterngeld ausgezahlt wird.
Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?
Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes gilt nach § 16 Absatz 1 BEEG eine Frist von sieben Wochen vor Beginn, für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag von 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen.