SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Elterngeld und Elternzeit optimal planen: der komplette Kurs

Wie das Elterngeld aus Ihrem Nettoeinkommen berechnet wird, warum die Steuerklasse vor der Geburt darüber entscheidet und was der Progressionsvorbehalt später kostet.

Für: Werdende Eltern und Eltern in Elternzeit

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 31 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 31 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
12 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie unterscheiden Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Sie verstehen, wie sich das Elterngeld aus dem Netto des Bemessungszeitraums ergibt
Sie bestimmen den spätesten sinnvollen Termin für einen Steuerklassenwechsel
Sie erkennen, wie Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird
Sie planen die Steuernachzahlung ein, die der Progressionsvorbehalt auslöst
Sie melden Elternzeit form- und fristgerecht an

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Das Elterngeld ist die einzige Sozialleistung, deren Höhe Sie mit einem Formular beim Finanzamt spürbar verändern können, aber nur, wenn Sie früh genug handeln. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie sich das Elterngeld aus dem Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt ergibt, wann der Steuerklassenwechsel noch wirkt und was im Steuerjahr danach auf Sie zukommt.

Kursinhalt

Wer Anspruch hat, worin sich die drei Varianten unterscheiden und welche Kombination zu welchem Lebensmodell passt.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 12 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse ist für das Elterngeld am besten?

Für den Elternteil, der später Elterngeld bezieht, ist die günstigste zulässige Steuerklasse die beste, in der Regel Klasse III. Maßgeblich ist nach § 2c Absatz 3 BEEG die Steuerklasse, die in den meisten der zwölf Monate des Bemessungszeitraums galt.

Wann muss ich die Steuerklasse wechseln, damit es sich auf das Elterngeld auswirkt?

Die neue Steuerklasse muss in mehr als sechs der zwölf Kalendermonate des Bemessungszeitraums eingetragen gewesen sein. Praktisch heißt das: spätestens rund sieben Monate vor dem Geburtsmonat, bei Müttern wegen der Mutterschutzfristen noch früher.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Elterngeld ersetzt einen im Gesetz festgelegten Anteil des wegfallenden Nettoeinkommens aus den zwölf Monaten vor der Geburt, begrenzt durch einen Mindest- und einen Höchstbetrag nach § 2 BEEG. Ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro wird dabei pauschal abgezogen.

Muss ich Elterngeld versteuern?

Nein, Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb kommt es im Elterngeldjahr häufig zu einer Nachzahlung.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden nach § 3 Absatz 1 BEEG auf das Basiselterngeld der betroffenen Lebensmonate angerechnet. Diese Lebensmonate gelten als verbraucht, auch wenn rechnerisch kein Elterngeld ausgezahlt wird.

Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes gilt nach § 16 Absatz 1 BEEG eine Frist von sieben Wochen vor Beginn, für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag von 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen.

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