Modul 3: Die Steuerklasse vor der Geburt optimierenModul 3 · Lektion 1 von 3
Warum die Steuerklasse das Elterngeld erhöht
6 Minuten Lesezeit·Lektion 7 von 18 im Kurs
Das Elterngeld bemisst sich am Netto, nicht am Brutto. Die Lohnsteuer wird dabei nach § 2e BEEG mit der eingetragenen Steuerklasse berechnet. Wer statt Klasse V in Klasse III steht, hat bei identischem Brutto ein höheres maßgebliches Netto und dadurch ein höheres Elterngeld.
Wo genau greift die Steuerklasse ein?
Im dritten Schritt der Elterngeldberechnung. § 2e BEEG zieht vom Bruttoentgelt eine pauschal ermittelte Lohnsteuer ab, und diese Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab, die im Bemessungszeitraum eingetragen war. Die Steuerklassen selbst regelt § 38b EStG.
Der Effekt ist rein rechnerisch, aber real: In Steuerklasse III werden die Freibeträge beider Ehegatten berücksichtigt, in Klasse V praktisch keine. Bei gleichem Bruttogehalt fällt der Lohnsteuerabzug in Klasse V deutlich höher aus, das Elterngeld-Netto entsprechend niedriger.
| Steuerklasse | Lohnsteuerabzug | Wirkung auf das Elterngeld-Netto | Für wen zulässig |
|---|---|---|---|
| III | am niedrigsten | höchstes Elterngeld | Verheiratete, Partner in Klasse V |
| IV | mittel | mittleres Elterngeld | Verheiratete |
| V | am höchsten | niedrigstes Elterngeld | Verheiratete, Partner in Klasse III |
| I | mittel | mittleres Elterngeld | Ledige, kein Wechsel möglich |
| II | mittel, mit Entlastungsbetrag | etwas höher als Klasse I | Alleinerziehende |
Warum ist die Steuerklasse hier wichtig, bei der Steuer aber nicht?
Weil zwei Ebenen zu unterscheiden sind. Für die Einkommensteuer ist die Steuerklassenwahl neutral: Die Jahressteuer eines Ehepaars ergibt sich aus der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und ist bei III/V, IV/IV und IV mit Faktor exakt gleich. Zu viel oder zu wenig einbehaltene Lohnsteuer gleicht die Steuererklärung aus.
Für das Elterngeld gilt das gerade nicht. Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit Ihrer Jahressteuer, sondern mit dem pauschalen Lohnsteuerabzug des Bemessungszeitraums. Was Sie später über die Steuererklärung zurückbekommen, erhöht das Elterngeld nicht mehr. Deshalb ist die Steuerklasse hier eine echte, dauerhafte Größe und kein reiner Liquiditätsposten.
Vergleichen Sie die Kombinationen im Steuerklassen-Rechner und übertragen Sie das Ergebnis in den Elterngeld-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Steuerklassen-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto
III / V
Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.
Alle drei Kombinationen im Vergleich
| Kombination | Netto P1 | Netto P2 | Gemeinsam | Diff. zu IV/IV |
|---|---|---|---|---|
| IV / IV | 2.893,75 € | 1.487,42 € | 4.381,17 € | 0,00 € |
| III / VEmpfehlung | 3.244,75 € | 1.218,17 € | 4.462,92 € | +81,75 € |
| V / III | 2.538,83 € | 1.577,00 € | 4.115,83 € | -265,33 € |
Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich
Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.
Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht
Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.
Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen
Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.
Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln
Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.
Das Wichtigste
- Die Steuerklasse verändert das Elterngeld, weil dieses am Netto anknüpft
- Klasse III führt zum niedrigsten Lohnsteuerabzug und damit zum höchsten Elterngeld
- Für die Jahressteuer bleibt die Steuerklassenwahl dagegen ohne Wirkung
- Eine spätere Steuererstattung erhöht das Elterngeld nicht nachträglich
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Warum wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus, auf die Jahressteuer aber nicht?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026