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Modul 4: Mutterschaftsgeld, Mutterschutz und die Anrechnung

Modul 4 · Lektion 3 von 3

Wie Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird

5 Minuten Lesezeit·Lektion 12 von 18 im Kurs

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden nach § 3 Absatz 1 BEEG voll auf das Basiselterngeld der betroffenen Lebensmonate angerechnet. Diese Lebensmonate gelten als verbraucht, auch wenn rechnerisch nichts ausgezahlt wird. Für Väter gilt die Anrechnung nicht. Die Mutter startet ihre Planung deshalb faktisch nicht bei null.

Was bedeutet Anrechnung konkret?

Nach § 3 Absatz 1 BEEG werden Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld angerechnet, das der Mutter für denselben Lebensmonat zusteht. Da die Mutterschaftsleistungen im Ergebnis das bisherige Netto ersetzen, das Elterngeld aber nur einen Anteil davon, bleibt für diese Monate praktisch nichts übrig.

Entscheidend ist die Rechtsfolge daneben: Die betroffenen Lebensmonate gelten als Monate mit Basiselterngeld und sind damit verbraucht. Sie lassen sich nicht ans Ende schieben und nicht in ElterngeldPlus-Monate umwandeln.

Lebensmonat des KindesLeistungWirkung
erste Monate, Schutzfrist läuftMutterschaftsgeld und ZuschussBasiselterngeld angerechnet, Monate verbraucht
danachElterngeld der MutterAuszahlung in voller Höhe
parallelElterngeld des Vaterskeine Anrechnung, Mutterschaftsleistungen betreffen ihn nicht

Was folgt daraus für die Planung?

Die Mutter startet faktisch nicht bei null, sondern hat die ersten Lebensmonate bereits verbraucht. Wer die gemeinsame Bezugsdauer maximieren will, plant deshalb von hinten: zuerst die Monate der Schutzfrist als gesetzt betrachten, dann die verbleibenden Monate zwischen beiden Eltern und zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus aufteilen.

Der zweite Effekt betrifft die Berechnung: Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert, wie in Modul 2 beschrieben. Beides zusammen macht die Elterngeldplanung zu einer Aufgabe, die deutlich vor der Geburt beginnt. Der Elterngeld-Rechner hilft beim Durchspielen der Varianten.

Das Wichtigste

  • Mutterschaftsleistungen werden voll auf das Basiselterngeld angerechnet
  • Die betroffenen Lebensmonate gelten trotzdem als verbraucht
  • Eine Umwandlung dieser Monate in ElterngeldPlus ist ausgeschlossen
  • Für den Vater findet keine Anrechnung statt

Kurz geprüft

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Warum bekommt die Mutter in den ersten Lebensmonaten oft kein Elterngeld ausgezahlt?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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