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Modul 5: Progressionsvorbehalt: warum Elterngeld die Steuer erhöht

Modul 5 · Lektion 2 von 3

Warum im Elterngeldjahr fast immer eine Nachzahlung kommt

5 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs

Der Lohnsteuerabzug kennt das Elterngeld nicht, deshalb wird unterjährig zu wenig einbehalten. Die Korrektur erfolgt erst in der Steuererklärung, die nach § 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG zur Pflicht wird, sobald die Lohnersatzleistungen die gesetzliche Freigrenze übersteigen. Wer im Elterngeldjahr eine Rücklage bildet, vermeidet die Überraschung im Steuerbescheid.

Wie entsteht die Nachzahlung?

Ihr Arbeitgeber behält Lohnsteuer nur auf den ausgezahlten Arbeitslohn ein. Vom Elterngeld weiß die Lohnabrechnung nichts, und die Elterngeldstelle behält keine Steuer ein. Erst die Steuererklärung führt beides zusammen, und dann steigt der Steuersatz rückwirkend für das ganze Jahr.

ZeitpunktWas passiertSteuerlicher Effekt
Laufendes JahrLohnsteuerabzug nur auf Arbeitslohnzu niedriger Abzug
ElterngeldzahlungAuszahlung ohne Steuerabzugkeine Vorauszahlung
SteuererklärungProgressionsvorbehalt wird angewendetNachzahlung
FolgejahrFinanzamt kann Vorauszahlungen festsetzenzusätzliche Belastung

Wann wird die Steuererklärung zur Pflicht?

Nach § 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG besteht Abgabepflicht, wenn dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen eine im Gesetz genannte Freigrenze übersteigen. Elterngeld überschreitet diese Grenze in nahezu allen Fällen. Die Elterngeldstelle stellt Ihnen dafür eine Bescheinigung über die gezahlten Beträge aus.

Wer im Elterngeldjahr eine Rücklage bildet, vermeidet die unangenehme Überraschung. Eine belastbare Schätzung liefert der Einkommensteuer-Rechner, eine schnelle Einordnung der Lohnsteuer-Erstattungs-Check. Beachten Sie dabei den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, der erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer greift, und die Kirchensteuer von 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Mögliche Erstattung

ca. 665 €

Sie haben voraussichtlich mehr Lohnsteuer gezahlt als nötig. Mit Werbungskosten, Fahrtkosten und Sonderausgaben wird die Erstattung meist noch höher. Eine Steuererklärung lohnt sich.

Geschätzte Jahres-Lohnsteuer6.835 €
Tatsächlich gezahlt7.500 €
Differenz665 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Auf das Elterngeld wird unterjährig keine Steuer einbehalten
  • Der Progressionsvorbehalt wirkt erst mit der Steuererklärung, dann rückwirkend
  • Die Steuererklärung wird nach § 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG zur Pflicht
  • Das Finanzamt kann für Folgejahre Vorauszahlungen festsetzen

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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