SteuerGenau
Modul 6: Elternzeit planen: Anmeldefristen, Teilzeit, Rückkehr

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Teilzeit während der Elternzeit

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Während der Elternzeit dürfen Sie arbeiten, allerdings nur bis zu der in § 15 Absatz 4 BEEG genannten wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Monatsdurchschnitt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein durchsetzbarer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.

Wann besteht ein Anspruch auf Teilzeit?

§ 15 BEEG gibt Ihnen unter vier Voraussetzungen einen echten Anspruch, nicht nur eine Bitte. Der Arbeitgeber kann ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen und nur in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ablehnen.

VoraussetzungInhalt
Betriebsgrößemehr als die in § 15 Absatz 7 BEEG genannte Zahl von Beschäftigten
Beschäftigungsdauerdas Arbeitsverhältnis besteht seit der im Gesetz genannten Mindestdauer
UmfangVerringerung auf höchstens die zulässige Wochenstundenzahl
Antragrechtzeitig und in Textform, mit Beginn und Umfang

Wie wirkt Teilzeit auf das Elterngeld?

Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld schmälert das den Monatsbetrag erheblich, beim ElterngeldPlus wegen der Deckelung auf die halbe Höhe meist kaum. Genau für diese Konstellation wurde das ElterngeldPlus nach § 4c BEEG geschaffen.

Beachten Sie außerdem die sozialversicherungsrechtliche Seite: Ein sehr geringes Teilzeitentgelt kann in den Bereich eines Minijobs oder Midijobs fallen, mit anderen Beitragsregeln. Prüfen Sie das im Midijob-Rechner oder im Minijob-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr Netto in Teilzeit

ca. 2.070 € / Monat

Ihr Brutto sinkt auf 3.000 €, Ihr Netto nur um 556 €. Weil Grenzsteuersatz und Progression sinken, steigt Ihr Netto je Stunde von 15,16 € auf 15,93 €.

Neues Monatsbrutto3.000 €
Netto in Vollzeit2.626 €
Netto in Teilzeit2.070 €
Netto-Verlust pro Monat556 €
Netto je Stunde (Vollzeit)15,16 €
Netto je Stunde (Teilzeit)15,93 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Teilzeit während der Elternzeit ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erlaubt
  • Unter den Voraussetzungen des § 15 BEEG besteht ein durchsetzbarer Anspruch
  • Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen
  • Mit Teilzeit ist ElterngeldPlus in aller Regel die günstigere Variante

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.