Modul 6: Elternzeit planen: Anmeldefristen, Teilzeit, RückkehrModul 6 · Lektion 2 von 3
Teilzeit während der Elternzeit
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Während der Elternzeit dürfen Sie arbeiten, allerdings nur bis zu der in § 15 Absatz 4 BEEG genannten wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Monatsdurchschnitt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein durchsetzbarer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.
Wann besteht ein Anspruch auf Teilzeit?
§ 15 BEEG gibt Ihnen unter vier Voraussetzungen einen echten Anspruch, nicht nur eine Bitte. Der Arbeitgeber kann ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen und nur in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ablehnen.
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Betriebsgröße | mehr als die in § 15 Absatz 7 BEEG genannte Zahl von Beschäftigten |
| Beschäftigungsdauer | das Arbeitsverhältnis besteht seit der im Gesetz genannten Mindestdauer |
| Umfang | Verringerung auf höchstens die zulässige Wochenstundenzahl |
| Antrag | rechtzeitig und in Textform, mit Beginn und Umfang |
Wie wirkt Teilzeit auf das Elterngeld?
Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld schmälert das den Monatsbetrag erheblich, beim ElterngeldPlus wegen der Deckelung auf die halbe Höhe meist kaum. Genau für diese Konstellation wurde das ElterngeldPlus nach § 4c BEEG geschaffen.
Beachten Sie außerdem die sozialversicherungsrechtliche Seite: Ein sehr geringes Teilzeitentgelt kann in den Bereich eines Minijobs oder Midijobs fallen, mit anderen Beitragsregeln. Prüfen Sie das im Midijob-Rechner oder im Minijob-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Netto in Teilzeit
ca. 2.070 € / Monat
Ihr Brutto sinkt auf 3.000 €, Ihr Netto nur um 556 €. Weil Grenzsteuersatz und Progression sinken, steigt Ihr Netto je Stunde von 15,16 € auf 15,93 €.
| Neues Monatsbrutto | 3.000 € |
| Netto in Vollzeit | 2.626 € |
| Netto in Teilzeit | 2.070 € |
| Netto-Verlust pro Monat | 556 € |
| Netto je Stunde (Vollzeit) | 15,16 € |
| Netto je Stunde (Teilzeit) | 15,93 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Teilzeit während der Elternzeit ist bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erlaubt
- Unter den Voraussetzungen des § 15 BEEG besteht ein durchsetzbarer Anspruch
- Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen
- Mit Teilzeit ist ElterngeldPlus in aller Regel die günstigere Variante
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026