Modul 3: Die Steuerklasse vor der Geburt optimierenModul 3 · Lektion 3 von 3
Steuerklasse wechseln: Antrag, Wirkung, Rückwechsel
5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs
Der Wechsel läuft über einen Antrag beim Finanzamt oder über Mein ELSTER, ist kostenlos und mehrfach im Jahr möglich. Er wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung. Für das laufende Kalenderjahr muss der Antrag bis zum 30. November gestellt sein.
Wie läuft der Wechsel formal ab?
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale ändert das Finanzamt auf Antrag nach § 39 EStG. Der Ablauf ist überschaubar:
- Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten oder Lebenspartnern" ausfüllen oder den Antrag in Mein ELSTER stellen
- Beide Partner unterschreiben, auch wenn nur eine Klasse sich ändert
- Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen
- Die Änderung geht elektronisch an den Arbeitgeber, der sie ab dem Folgemonat anwendet
Rechnen Sie mit einem Vorlauf von einigen Wochen zwischen Antrag und erster Abrechnung mit der neuen Klasse. Für die Mehrheitsrechnung aus der vorigen Lektion zählt der Monat, ab dem die neue Klasse tatsächlich in der Abrechnung steht.
Was der Wechsel sonst noch auslöst
| Größe | Wirkung des Wechsels von V nach III |
|---|---|
| Elterngeld | steigt, wenn die neue Klasse in der Mehrzahl der Monate gilt |
| Eigenes monatliches Netto | steigt |
| Netto des Partners | sinkt, da er in Klasse V wechselt |
| Gemeinsame Jahressteuer | unverändert |
| Steuererklärung | wird zur Pflicht, § 46 EStG |
Das Haushaltsnetto ändert sich also kaum, weil der Partner spiegelbildlich weniger erhält. Genau das ist der Punkt: Sie verschieben Netto dorthin, wo es später das Elterngeld bemisst. Die Kombination III/V löst zugleich eine Pflichtveranlagung aus, und Nachzahlungen sind dabei der Normalfall.
Nach dem Ende des Elterngeldbezugs lohnt eine erneute Prüfung, denn dann verschiebt sich das Einkommensverhältnis wieder. Vergleichen Sie die drei Kombinationen im Steuerklassen-Rechner und schätzen Sie die Jahreswirkung mit dem Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Steuerklassen-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto
III / V
Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.
Alle drei Kombinationen im Vergleich
| Kombination | Netto P1 | Netto P2 | Gemeinsam | Diff. zu IV/IV |
|---|---|---|---|---|
| IV / IV | 2.893,75 € | 1.487,42 € | 4.381,17 € | 0,00 € |
| III / VEmpfehlung | 3.244,75 € | 1.218,17 € | 4.462,92 € | +81,75 € |
| V / III | 2.538,83 € | 1.577,00 € | 4.115,83 € | -265,33 € |
Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich
Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.
Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht
Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.
Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen
Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.
Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln
Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.
Das Wichtigste
- Der Wechsel ist kostenlos, mehrfach im Jahr möglich und läuft über § 39 EStG
- Er wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung, für das laufende Jahr bis zum 30. November
- Das Haushaltsnetto bleibt in Summe fast gleich, nur die Verteilung ändert sich
- III/V löst eine Pflicht zur Steuererklärung aus
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026