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Kryptosteuer-Rechner: Steuer auf Bitcoin-Gewinne berechnen

Gewinn, Haltedauer und Einkommen eingeben und die Steuer auf Bitcoin- und Krypto-Gewinne nach Paragraf 23 EStG schätzen: Nach einem Jahr Haltefrist ist alles steuerfrei.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind 2026 nach einem Jahr Haltefrist komplett steuerfrei. Verkaufen Sie früher, zahlen Sie Ihren persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen. Bei 45.000 Euro Einkommen sind das rund 35 Prozent Grenzsteuersatz.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Spekulationssteuer

ca. 33.600 €

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Grenzsteuersatz bei zu versteuerndem Einkommen plus halbem Gewinn. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung.

Verkaufsgewinn80.000 €
Grenzsteuersatz (Näherung)42 %
Steuer ca.33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie werden Krypto-Gewinne 2026 versteuert?

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Es gilt nicht die Abgeltungssteuer von 25 Prozent wie bei Aktien, sondern Ihr persönlicher Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent, plus gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer. Drei Regeln entscheiden über die Höhe: die Haltefrist von einem Jahr, die Freigrenze von 1.000 Euro und Ihr übriges Einkommen.

Das Bundesfinanzministerium hat die Besteuerung im BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 verbindlich geregelt: Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter, jeder Tausch ist ein steuerlicher Verkauf, auch Krypto gegen Krypto oder das Bezahlen mit Bitcoin.

Wann sind Bitcoin-Gewinne komplett steuerfrei?

Nach genau einem Jahr Haltedauer. Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in unbegrenzter Höhe steuerfrei, ob 5.000 oder 5 Millionen Euro. Die Frist läuft taggenau: Wer am 15. März 2025 gekauft hat, verkauft ab dem 16. März 2026 steuerfrei.

Wichtig: Die frühere Sorge, dass Staking oder Lending die Frist auf 10 Jahre verlängert, ist vom Tisch. Das BMF-Schreiben von 2022 stellt klar, dass es auch für verliehene oder gestakte Coins bei einem Jahr bleibt. Die 10-Jahres-Frist gilt nur für Immobilien, dazu der Spekulationssteuer-Rechner.

SzenarioHaltedauerSteuerfolge
Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahresunter 1 Jahrsteuerpflichtig ab 1.000 € Jahresgewinn
Verkauf nach über einem Jahrüber 1 Jahrkomplett steuerfrei
Tausch Bitcoin gegen Ethereum nach 8 Monatenunter 1 Jahrsteuerpflichtiger Verkauf des Bitcoin
Bezahlen mit Bitcoin nach 14 Monatenüber 1 Jahrsteuerfrei

Was bedeutet die Freigrenze von 1.000 Euro?

Bleiben alle Ihre privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro, sind sie komplett steuerfrei (§ 23 Abs. 3 EStG, bis 2023 waren es 600 Euro). Achtung, es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 999 Euro Gewinn zahlen Sie nichts, bei 1.001 Euro versteuern Sie die vollen 1.001 Euro, nicht nur den Euro darüber. Die Grenze gilt pro Person und Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also inklusive Gold oder anderer Wirtschaftsgüter.

Wie hoch ist Ihr Steuersatz auf Krypto-Gewinne?

Der Gewinn wird auf Ihr übriges Einkommen aufgeschlagen und mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuert. Der Rechner oben nutzt eine Mittelwert-Näherung: den Grenzsteuersatz bei Ihrem zu versteuernden Einkommen plus halbem Gewinn. Grobe Orientierung für 2026:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz ca.
20.000 €ca. 25 %
30.000 €ca. 28 %
45.000 €ca. 33 %
60.000 €ca. 39 %
ab 69.879 €42 %
ab 277.826 €45 %

Ihr genaues zu versteuerndes Einkommen ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, den Weg vom Bruttolohn dorthin zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Zum Vergleich: Aktiengewinne kosten pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer, bei hohem Einkommen ist die Krypto-Besteuerung also strenger, bei niedrigem milder.

Rechenbeispiel: 10.000 Euro Gewinn aus Bitcoin

Sie haben im Februar für 20.000 Euro Bitcoin gekauft und verkaufen im November desselben Jahres für 30.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 45.000 Euro:

Veräußerungsgewinn (30.000 € - 20.000 €)10.000 €
Haltedauer9 Monate (unter 1 Jahr)
Freigrenze 1.000 € überschritten?ja, voll steuerpflichtig
Grenzsteuersatz (Näherung bei 50.000 €)ca. 35 %
Steuer ca.3.500 €
Bleibt nettoca. 6.500 €

Hätte der Anleger nur drei Monate länger gewartet, wären die vollen 10.000 Euro steuerfrei geblieben. Bei Gewinnen kurz vor Ablauf der Jahresfrist ist Geduld bares Geld.

So nutzen Sie den Rechner für Ihre Krypto-Gewinne

Tragen Sie Ihren Veräußerungsgewinn und Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Bei der Haltedauer gilt für Krypto: Haben Sie länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn ohnehin steuerfrei, eine Berechnung erübrigt sich. Für Verkäufe innerhalb der Jahresfrist tragen Sie 0 Jahre ein; das Häkchen zur Eigennutzung betrifft nur Immobilien und bleibt leer. Der Rechner wendet dann Ihren Grenzsteuersatz auf den Gewinn an, exakt die Logik des § 23 EStG. Beachten Sie: Die 10-Jahres-Schwelle der Steuerfreiheit im Rechner gilt für Immobilien; bei Krypto sind Sie schon nach einem Jahr steuerfrei.

Was gilt bei Staking, Lending und Mining?

Laufende Erträge aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden beim Zufluss mit dem Marktwert versteuert; hier gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Mining kann je nach Umfang privat oder gewerblich sein. Die später verkauften Reward-Coins starten ihre eigene einjährige Haltefrist am Zuflusstag. Wie sich regelmäßige Krypto-Erträge über Jahre aufzinsen, zeigt der Zinseszins-Rechner; wer stattdessen in ETFs spart, zahlt jährlich die Vorabpauschale.

Wie berechnen Sie den Gewinn? FIFO und Dokumentation

Der Gewinn ist Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten (etwa Handelsgebühren). Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung in einer Wallet gilt die FIFO-Methode (First in, first out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Das ist meist günstig, weil die ältesten Coins die Jahresfrist am ehesten erfüllen. Führen Sie lückenlose Aufzeichnungen über Kaufdatum, Kurs und Gebühren je Transaktion; das Finanzamt kann Börsen-Reports anfordern, und deutsche Behörden erhalten ab 2026 über die EU-Meldepflicht DAC8 automatisch Daten von Krypto-Börsen. Angegeben werden die Gewinne in der Anlage SO der Steuererklärung.

Können Sie Krypto-Verluste verrechnen?

Ja, aber nur innerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste zählen: Sie mindern Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres, überschüssige Verluste lassen sich ein Jahr zurück- oder unbegrenzt vortragen. Mit Aktiengewinnen oder Ihrem Arbeitslohn verrechnen dürfen Sie sie nicht. Wer auf Kursverlusten sitzt und noch steuerpflichtige Gewinne im selben Jahr hat, kann durch gezielten Verkauf vor Jahresende die Steuerlast senken. Verluste nach Ablauf der Jahresfrist sind steuerlich unbeachtlich, so wie die Gewinne steuerfrei wären. Ob sich aus alledem eine Erstattung ergibt, prüft der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Wie viel Steuer bei 10.000 Euro Krypto-Gewinn je nach Einkommen?

Derselbe Krypto-Gewinn kostet bei niedrigem Einkommen deutlich weniger Steuer als bei hohem. Ein Gewinn von 10.000 Euro innerhalb der Jahresfrist kostet bei 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 2.500 Euro, bei 45.000 Euro rund 3.300 Euro und ab 69.879 Euro rund 4.200 Euro. Grund ist der progressive Tarif: Der Gewinn wird oben auf Ihr Einkommen aufgeschlagen und mit dem Grenzsteuersatz belastet.

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz ca.Steuer auf 10.000 € Gewinn
20.000 €ca. 25 %ca. 2.500 €
30.000 €ca. 28 %ca. 2.800 €
45.000 €ca. 33 %ca. 3.300 €
60.000 €ca. 39 %ca. 3.900 €
ab 69.879 €42 %ca. 4.200 €

Die Beträge sind Näherungen, weil der Gewinn selbst den Grenzsteuersatz leicht anhebt. Ihren exakten Satz liefert der Einkommensteuer-Rechner. Zum Vergleich kostet ein Aktiengewinn pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer: Bei niedrigem Einkommen fahren Krypto-Anleger günstiger, bei hohem Einkommen teurer.

Rechenbeispiel: Teilverkauf mit der FIFO-Methode

Bei mehreren Käufen entscheidet die FIFO-Methode, welche Coins als verkauft gelten: die zuerst gekauften zuerst. Das Beispiel zeigt, warum das über Steuerfreiheit oder Steuerpflicht entscheidet. Angenommen, Sie kaufen zweimal Bitcoin und verkaufen später einen Teil:

Kauf 1: Januar 2025, 0,5 BTC für15.000 €
Kauf 2: September 2025, 0,5 BTC für25.000 €
Verkauf: März 2026, 0,5 BTC für30.000 €
FIFO: verkauft gilt der Kauf vom Januar 2025Haltedauer über 1 Jahr
Gewinn (30.000 € - 15.000 €)15.000 €
Steuer0 € (steuerfrei)

Weil nach FIFO die im Januar 2025 gekauften Coins als verkauft gelten und die Jahresfrist überschritten ist, bleibt der Gewinn von 15.000 Euro komplett steuerfrei. Hätten Sie stattdessen die im September 2025 gekauften Coins zugeordnet, läge die Haltedauer unter einem Jahr und der Gewinn von 5.000 Euro wäre voll steuerpflichtig. Deshalb ist die lückenlose Dokumentation jeder Transaktion mit Datum, Kurs und Gebühren so wichtig.

Wie werden NFT, Airdrops und Hard Forks besteuert?

NFT folgen denselben Regeln wie Kryptowährungen: Der Verkauf innerhalb eines Jahres ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, nach über einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Bei Airdrops kommt es darauf an, ob Sie eine Gegenleistung erbracht haben; ohne Gegenleistung sind die Anschaffungskosten in der Regel null, sodass beim späteren Verkauf innerhalb der Jahresfrist der volle Erlös steuerpflichtig sein kann.

Coins aus einem Hard Fork gelten als am Tag der Abspaltung angeschafft und starten damit ihre eigene einjährige Haltefrist. Für alle diese Fälle bleibt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für die Summe der privaten Veräußerungsgewinne maßgeblich. Wer regelmäßig ETFs statt Krypto bespart, zahlt stattdessen jährlich die Vorabpauschale.

Wie geben Sie Krypto-Gewinne in der Steuererklärung an?

Steuerpflichtige Krypto-Gewinne tragen Sie in die Anlage SO (sonstige Einkünfte) Ihrer Einkommensteuererklärung ein, getrennt nach Anschaffungs- und Veräußerungsdatum. Steuerfreie Gewinne nach über einjähriger Haltedauer müssen Sie dort nicht angeben. Erträge aus Staking und Lending gehören als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ebenfalls in die Anlage SO, mit ihrer eigenen Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

Praktisch hilft ein Krypto-Steuertool, das die Transaktionen der Börsen importiert und nach FIFO auswertet. Behalten Sie die Jahres-Reports Ihrer Börsen, denn ab 2026 gleicht das Finanzamt über die DAC8-Meldung ab. Wie sich der Gewinn auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirkt, rechnen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner nach.

Welche Fehler kosten Krypto-Anlegern am meisten?

Der teuerste Fehler ist der Verkauf kurz vor Ablauf der Jahresfrist: Wer drei Monate zu früh verkauft, verschenkt bei 10.000 Euro Gewinn und 35 Prozent Grenzsteuersatz rund 3.500 Euro Steuer, die nach einem Jahr komplett entfielen. Der zweite Fehler ist, den Tausch Krypto gegen Krypto für steuerfrei zu halten: Jeder Tausch ist ein Verkauf der hingegebenen Coins.

Drei weitere Punkte. Erstens die Freigrenzen-Falle: Bei 1.001 Euro Gewinn wird der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro darüber. Zweitens die fehlende Dokumentation, die bei einer Nachfrage des Finanzamts oder der DAC8-Meldung ab 2026 teuer wird. Drittens die falsche Verrechnung von Verlusten, die nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen möglich ist, nicht mit Arbeitslohn oder Aktiengewinnen. Welche Steueränderungen 2026 sonst gelten, fasst der Überblick zu den Steueränderungen 2026 zusammen.

Krypto oder Aktien: Wo ist die Steuer niedriger?

Das hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Haltedauer und Ihrem Einkommen. Krypto-Gewinne sind nach einem Jahr komplett steuerfrei, Aktiengewinne dagegen immer mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet, egal wie lange Sie halten. Wer geduldig ist, fährt mit Krypto steuerlich klar besser.

Innerhalb der Jahresfrist kehrt sich das Bild um: Dann greift bei Krypto Ihr persönlicher Grenzsteuersatz. Bei niedrigem Einkommen von rund 20.000 Euro liegt der bei etwa 25 Prozent und damit ungefähr gleichauf mit der Abgeltungssteuer, ab 45.000 Euro steigt er auf 33 Prozent und mehr. Für kurzfristige Gewinne bei hohem Einkommen ist Krypto also die teurere Anlageklasse. Aktiengewinne rechnet der Abgeltungssteuer-Rechner durch, ETF-Sparpläne belastet zusätzlich die Vorabpauschale.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Sind Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr wirklich steuerfrei?

Ja, komplett und in unbegrenzter Höhe. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nach Paragraf 23 EStG steuerfrei, auch bei Staking und Lending bleibt es laut BMF-Schreiben 2022 bei der Ein-Jahres-Frist.

2Wie viel Krypto-Gewinn ist pro Jahr steuerfrei?

1.000 Euro als Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen. Achtung: Ab 1.000 Euro wird der komplette Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Bei 999 Euro Gewinn zahlen Sie 0 Euro Steuer, bei 1.100 Euro versteuern Sie die vollen 1.100 Euro.

3Welcher Steuersatz gilt für Krypto-Gewinne?

Ihr persönlicher Einkommensteuersatz von 14 bis 45 Prozent, nicht die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz 2026 bei rund 33 bis 35 Prozent, ab 69.879 Euro bei 42 Prozent.

4Ist der Tausch von Bitcoin in Ethereum steuerpflichtig?

Ja. Jeder Tausch gilt als Verkauf der hingegebenen Coins, auch Krypto gegen Krypto oder das Bezahlen mit Bitcoin. Liegt die Haltedauer unter einem Jahr und der Jahresgewinn über 1.000 Euro, wird der Kursgewinn zum Tauschzeitpunkt versteuert.

5Erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Gewinnen?

Zunehmend ja. Ab 2026 melden Krypto-Börsen über die EU-Richtlinie DAC8 Transaktionsdaten automatisch an die Steuerbehörden. Nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne können als Steuerhinterziehung verfolgt werden, deklarieren Sie sie in der Anlage SO.

6Welche Frist gilt für Coins aus Staking und Lending?

Auch für gestakte oder verliehene Coins bleibt es laut BMF-Schreiben 2022 bei der einjährigen Haltefrist, die 10-Jahres-Frist gilt nicht. Die laufenden Staking-Erträge selbst sind sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG mit einer eigenen Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

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