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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf berechnen

Berechnen Sie in 30 Sekunden, ob Ihr Verkaufsgewinn steuerpflichtig ist. Der Rechner prüft die Zehn-Jahres-Frist, die Eigennutzung und den Grenzsteuersatz für Immobilien, Gold und Krypto.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Spekulationssteuer auf private Immobilienverkäufe entfällt nach zehn Jahren Haltedauer oder bei durchgehender Eigennutzung (§ 23 EStG). Verkaufen Sie innerhalb der Frist, versteuern Sie den Gewinn mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 80.000 Euro Gewinn nach sechs Jahren und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fallen 2026 rund 33.600 Euro Steuer an.

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Ihre Spekulationssteuer

ca. 33.600 €

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Grenzsteuersatz bei zu versteuerndem Einkommen plus halbem Gewinn. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung.

Verkaufsgewinn80.000 €
Grenzsteuersatz (Näherung)42 %
Steuer ca.33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie berechnet sich die Spekulationssteuer 2026?

Die Spekulationssteuer ist der auf den Verkaufsgewinn angewandte persönliche Grenzsteuersatz, sofern Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen. Bei 80.000 Euro Gewinn nach sechs Jahren Haltedauer und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fallen 2026 rund 33.600 Euro Steuer an, es bleiben also 46.400 Euro netto.

Wichtig ist zunächst der Name: Eine eigene „Spekulationssteuer“ gibt es im Gesetz nicht. Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, dessen Gewinn zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 2 EStG zählt. Der Gewinn wird deshalb nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt, sondern mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz nach dem Tarif des § 32a EStG.

Der Rechner oben nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Er ermittelt den Grenzsteuersatz bei Ihrem zu versteuernden Einkommen zuzüglich des halben Gewinns und wendet ihn auf den vollen Gewinn an. Aus 45.000 Euro plus 40.000 Euro halbem Gewinn ergeben sich 85.000 Euro, dort liegt der Grenzsteuersatz bei 42 Prozent. 42 Prozent von 80.000 Euro sind die genannten 33.600 Euro. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung, sie liegt hier bei rund 32.529 Euro (vereinfacht), weil der Gewinn den Tarif stufenweise durchläuft.

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?

Ein privater Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. Nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist der gesamte Gewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Maßgebend sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Grundbucheintrag oder Übergabe.

Für die Eigennutzung nennt das Gesetz zwei Wege zur Steuerfreiheit. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie „im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde, oder alternativ „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Beim zweiten Weg genügt eine zusammenhängende Nutzung, die nicht drei volle Kalenderjahre umfassen muss.

FallFrist bzw. BedingungErgebnis
Immobilie länger als 10 Jahre gehaltenüber 10 Jahre zwischen Kauf und Verkaufsteuerfrei
Verkauf innerhalb der 10 Jahre, vermietetHaltedauer 10 Jahre oder wenigervoll steuerpflichtig
Durchgehende Eigennutzungseit Kauf ausschließlich selbst bewohntsteuerfrei
Eigennutzung im Verkaufsjahr plus 2 VorjahreVerkaufsjahr und beide vorangegangenen Jahre selbst bewohntsteuerfrei

Ein häufiges Missverständnis betrifft das zeitweise Vermieten. Wer eine selbst genutzte Wohnung im letzten Jahr vor dem Verkauf vermietet, verliert die Steuerfreiheit über den Eigennutzungsweg, solange die Eigennutzung nicht das Verkaufsjahr und die beiden Vorjahre abdeckt. Wie sich Vermietung auf Ihre Rendite auswirkt, zeigt der Mietrendite-Rechner.

Welche Spekulationsfrist gilt für Gold, Krypto und andere Wirtschaftsgüter?

Für andere Wirtschaftsgüter wie Gold, Kryptowährungen, Kunst oder Oldtimer beträgt die Spekulationsfrist nur ein Jahr statt zehn. Verkaufen Sie ein solches Wirtschaftsgut mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Innerhalb des Jahres ist er steuerpflichtig, sobald die Freigrenze überschritten wird.

Die einjährige Frist ergibt sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Für Kryptowerte hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Coins wie Bitcoin oder Ether als „andere Wirtschaftsgüter“ gelten und nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei veräußert werden können. Aktien und Fonds fallen dagegen nicht unter § 23 EStG, sondern werden über die Abgeltungssteuer erfasst, die der Abgeltungssteuer-Rechner abbildet.

WirtschaftsgutSpekulationsfristBesteuerung des Gewinns
Immobilie (vermietet oder unbebaut)10 Jahrepersönlicher Steuersatz nach § 32a EStG
Immobilie (selbst genutzt)steuerfrei bei Eigennutzungkeine, sofern Bedingung erfüllt
Gold, Krypto, Kunst, Sammlerstücke1 Jahrpersönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 €
Aktien, ETFs, Fondskeine FristAbgeltungssteuer 25 % (§ 20 EStG)

Ein Detail zu Gold: Verkaufen Sie physische Goldbarren oder Münzen nach mehr als einem Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei. Bei manchen goldbesicherten Wertpapieren mit Lieferanspruch wendet die Finanzverwaltung dieselbe einjährige Frist an. Die Details unterscheiden sich je nach Produkt, prüfen Sie den Einzelfall.

Was ist die Freigrenze von 1.000 Euro, und wie wirkt sie?

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 genau 1.000 Euro pro Jahr, davor waren es 600 Euro. Bleibt Ihr gesamter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr unter 1.000 Euro, ist er komplett steuerfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Das Gesetz formuliert das eindeutig: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat“ (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Der Unterschied zu einem Freibetrag ist entscheidend: Bei einer Freigrenze fällt der Vorteil bei Überschreiten vollständig weg.

Beispiel: Ein Krypto-Gewinn von 900 Euro innerhalb der Jahresfrist bleibt steuerfrei. Ein Gewinn von 1.200 Euro ist dagegen in voller Höhe steuerpflichtig, nicht nur die 200 Euro über der Grenze. Bei Immobilien spielt die Freigrenze praktisch selten eine Rolle, weil die Gewinne meist deutlich höher liegen. Der Rechner oben bildet die Freigrenze nicht ab, sein Ergebnis ist daher bei kleinen Gewinnen aus anderen Wirtschaftsgütern eine Obergrenze.

Rechenbeispiel: 80.000 Euro Gewinn nach sechs Jahren

Ein Eigentümer verkauft eine vermietete Wohnung nach sechs Jahren mit 80.000 Euro Gewinn. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt 45.000 Euro, die Immobilie wurde nicht selbst bewohnt. Weil die Zehn-Jahres-Frist nicht erreicht ist, fallen 2026 rund 33.600 Euro Spekulationssteuer an. Der vollständige Rechenweg der Näherung:

RechenschrittBetrag
Verkaufsgewinn80.000 €
Haltedauer (unter 10 Jahre, steuerpflichtig)6 Jahre
Eigennutzungnein
Zu versteuerndes Einkommen45.000 €
+ halber Gewinn (Mittelwert-Näherung)40.000 €
= Bemessung für den Grenzsteuersatz85.000 €
Grenzsteuersatz nach § 32a EStG 202642,0 %
Spekulationssteuer (80.000 € × 42 %)33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Lesen Sie die vorletzte Zeile genau. Ohne den zusätzlichen Gewinn läge Ihr Grenzsteuersatz bei 45.000 Euro nur bei 34 Prozent. Der Gewinn schiebt Ihr Einkommen in die 42-Prozent-Zone, weshalb der Rechner mit dem halben Gewinn als Näherung arbeitet. Die exakte Steuer über die Veranlagung, also Einkommensteuer auf 125.000 Euro minus Einkommensteuer auf 45.000 Euro, ergibt vereinfacht 32.529 Euro. Der Rechner nennt bewusst den etwas höheren Näherungswert, die verbindliche Zahl setzt das Finanzamt fest.

Der Gewinn selbst ist übrigens nicht der Verkaufspreis. Er ist der Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Verkaufskosten. Ihre persönliche Einkommensteuer inklusive des Gewinns prüfen Sie parallel mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Welche Kosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn?

Der steuerpflichtige Gewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Werbungskosten des Verkaufs. Anschaffungsnebenkosten, Modernisierungen und Verkaufskosten senken den Gewinn und damit die Steuer unmittelbar. Je vollständiger Sie diese Posten belegen, desto niedriger fällt die Spekulationssteuer aus.

Zu den abziehbaren Anschaffungskosten gehören der Kaufpreis und die Kaufnebenkosten, also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklercourtage. Wie hoch diese beim Kauf ausfielen, rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner nach, die Grunderwerbsteuer allein der Grunderwerbsteuer-Rechner. Auf der Verkaufsseite mindern Maklerkosten, Inserate und eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank den Gewinn.

Eine wichtige Besonderheit gilt bei vermieteten Immobilien: Die in den Vorjahren geltend gemachte Abschreibung (AfA) erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Sie müssen die bereits abgeschriebenen Beträge von den Anschaffungskosten abziehen, sodass der zu versteuernde Gewinn steigt. Das Gesetz verlangt, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten „um Absetzungen für Abnutzung“ zu mindern sind (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Diese Nachversteuerung überrascht viele Verkäufer, die den reinen Preisunterschied im Kopf hatten.

Welche Fehler kosten beim Immobilienverkauf Steuer?

Der teuerste Fehler ist der Verkauf kurz vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist. Wer neun Jahre und elf Monate hält, versteuert den vollen Gewinn, wer einen Monat länger wartet, zahlt null Euro. Bei 80.000 Euro Gewinn stehen so über 30.000 Euro auf dem Spiel. Maßgebend sind die Daten der beiden Notarverträge, taggenau.

Fehler zwei ist die Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag. Ein Gewinn aus anderen Wirtschaftsgütern von 1.001 Euro ist voll steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro über der Grenze. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob sich der Verkauf ins nächste Jahr oder über die Jahresfrist hinaus verschieben lässt.

Fehler drei betrifft die Abschreibung: Wer die in Anspruch genommene AfA beim Verkauf vergisst, setzt den Gewinn zu niedrig an und riskiert eine Nachzahlung. Fehler vier ist die falsche Zuordnung: Aktiengewinne gehören nicht zu § 23 EStG, sondern zur Abgeltungssteuer, und die Zehn-Jahres-Frist gilt nur für Immobilien, nicht für Gold oder Krypto, bei denen ein Jahr genügt.

Fehler fünf ist das Übersehen des gewerblichen Grundstückshandels. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt in der Regel als gewerblicher Händler. Dann greift nicht § 23 EStG, sondern es fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, und die Zehn-Jahres-Frist schützt nicht mehr. Prüfen Sie diese Drei-Objekt-Grenze, bevor Sie mehrere Immobilien in kurzer Folge veräußern.

Wie geben Sie den Gewinn in der Steuererklärung an?

Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften tragen Sie in die Anlage SO Ihrer Einkommensteuererklärung ein, und zwar für das Kalenderjahr, in dem der Verkauf notariell beurkundet wurde. Verluste aus solchen Geschäften dürfen Sie nur mit Gewinnen aus ebenfalls privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Ihrem Arbeitslohn.

Diese eingeschränkte Verlustverrechnung ist gesetzlich vorgegeben: Verluste „dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns“ aus privaten Veräußerungsgeschäften abgezogen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStG). Nicht genutzte Verluste gehen aber nicht verloren, sondern werden vom Finanzamt festgestellt und in kommende Jahre vorgetragen. So können Sie einen Verlust aus einem verkauften Objekt mit einem Gewinn aus einem späteren Verkauf verrechnen.

Praktisch heißt das: Sammeln Sie alle Belege zu Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Modernisierungen und Verkaufskosten. Jeder nachgewiesene Euro senkt den Gewinn und damit die Steuer zu Ihrem persönlichen Satz. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart ein zusätzlich belegter Kostenposten von 1.000 Euro genau 420 Euro Steuer. Die Höhe Ihres Satzes hängt vom Gesamteinkommen im Verkaufsjahr ab.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie hoch ist die Spekulationssteuer 2026?

Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz nach § 32a EStG versteuert, nicht mit der 25-Prozent-Abgeltungssteuer. Bei 80.000 Euro Immobiliengewinn nach sechs Jahren Haltedauer und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fallen 2026 rund 33.600 Euro an. Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei.

2Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?

Steuerfrei ist der Verkauf, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Steuerfrei ist er auch bei durchgehender Eigennutzung oder bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren. Maßgebend sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Übergabe oder Grundbuch.

3Welche Spekulationsfrist gilt für Gold und Kryptowährungen?

Für Gold, Kryptowährungen, Kunst und andere Wirtschaftsgüter beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb des Jahres ist er steuerpflichtig, sobald der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungen die Freigrenze von 1.000 Euro erreicht.

4Was passiert, wenn ich die Freigrenze von 1.000 Euro überschreite?

Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über 1.000 Euro. Eine Freigrenze wirkt anders als ein Freibetrag: Ein Gewinn von 900 Euro bleibt komplett steuerfrei, ein Gewinn von 1.200 Euro ist voll zu versteuern. Die Grenze gilt pro Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 Abs. 3 EStG).

5Wird die Abschreibung beim Immobilienverkauf berücksichtigt?

Ja. Bei einer vermieteten Immobilie erhöht die in den Vorjahren geltend gemachte Abschreibung (AfA) den steuerpflichtigen Gewinn. Die Anschaffungskosten sind um die abgesetzten Beträge zu mindern (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Dadurch fällt der zu versteuernde Gewinn höher aus als der reine Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

6Zahle ich Spekulationssteuer oder Abgeltungssteuer?

Bei Immobilien, Gold und Krypto innerhalb der Frist zahlen Sie Spekulationssteuer, also Ihren persönlichen Einkommensteuersatz nach § 32a EStG. Die 25-prozentige Abgeltungssteuer gilt dagegen für Aktien, ETFs und Fonds nach § 20 EStG. Beides sind unterschiedliche Systeme, private Veräußerungsgeschäfte fallen nie unter die Abgeltungssteuer.

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