Wie funktioniert der Zinseszins-Rechner?
Der Zinseszins-Rechner verzinst Ihr Kapital Monat für Monat und legt die Zinsen sofort wieder mit an. 10.000 Euro Startkapital und 200 Euro monatliche Sparrate ergeben bei 5 Prozent Zins nach 20 Jahren 109.333 Euro. Eingezahlt haben Sie in dieser Zeit 58.000 Euro, die übrigen 51.333 Euro sind Zinsertrag.
Der Zinseszinseffekt entsteht, weil die Zinsen des ersten Jahres im zweiten Jahr selbst Zinsen tragen. Im ersten Jahr wirft das Beispiel 567 Euro Zinsen ab, im zwanzigsten Jahr sind es 5.258 Euro. Das ist der neunfache Betrag, obwohl der Zinssatz die ganze Zeit unverändert bei 5 Prozent liegt.
Der Rechner unterstellt eine monatliche Verzinsung und bucht Ihre Sparrate jeweils am Monatsende ein. Das entspricht der üblichen Praxis bei Tagesgeld- und Sparplänen. Ergebnisse sind Modellrechnungen vor Inflation und keine Anlageberatung.
Wie lautet die Zinseszinsformel?
Die Zinseszinsformel für ein Startkapital lautet Endkapital = Startkapital mal (1 + Zinssatz) hoch Anzahl der Jahre. Aus 10.000 Euro werden bei 5 Prozent nach 20 Jahren also 10.000 mal 1,05 hoch 20 = 26.533 Euro, ganz ohne weitere Einzahlung.
Kommt eine monatliche Sparrate hinzu, rechnet der Rechner zwei Bausteine getrennt und addiert sie. Der erste Baustein ist das verzinste Startkapital, der zweite Baustein ist die Rentenformel für die Sparraten: Sparrate mal ((1 + Monatszins) hoch Monate minus 1) geteilt durch den Monatszins.
| Größe | Bedeutung | Wert im Beispiel |
|---|---|---|
| Startkapital | Betrag, der von Beginn an verzinst wird | 10.000,00 € |
| Sparrate | Einzahlung am Ende jedes Monats | 200,00 € |
| Zinssatz p. a. | Jahreszins, intern durch 12 geteilt | 5,00 % |
| Monatszins | 5 % geteilt durch 12 | 0,4167 % |
| Laufzeit | 20 Jahre = 240 Verzinsungsmonate | 240 Monate |
| Endkapital | Ergebnis beider Bausteine | 109.333,14 € |
Ein Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr ist im Rechner eine Annahme, kein garantierter Wert. Für Festgeld gilt der vereinbarte Zins, bei Aktienfonds schwankt die Rendite und kann auch negativ sein.
Was zieht der Fiskus von Ihren Zinsen ab?
Von Ihren Kapitalerträgen behält die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer ein, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst. Zusammen sind das 26,375 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 1 EStG, der wörtlich bestimmt: die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 Prozent.
Steuerfrei bleiben die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Dieser Sparer-Pauschbetrag steht in § 20 Abs. 9 EStG und wird nur genutzt, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuer ab (§ 44a Abs. 1 EStG).
Sind Sie Mitglied einer Kirche, kommt Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern, wird aber nicht einfach aufgeschlagen: Nach der Formel des § 32d Abs. 1 EStG sinkt die Kapitalertragsteuer im Gegenzug leicht ab. Die Details rechnet der Kirchensteuer-Rechner aus.
Wichtig für Sparer mit kleinen Erträgen: Die Milderungsregelung des Solidaritätszuschlags gilt bei Kapitalerträgen nicht. § 4 Satz 3 SolZG ordnet für die Einkommensteuer nach § 32d EStG ausdrücklich 5,5 Prozent an, ungeachtet der Milderung in Satz 2. Auf Zinsen zahlen Sie den Soli also in voller Höhe, auch wenn er auf Ihr Gehalt nicht mehr anfällt.
Welche Steuersätze und Freibeträge gelten 2026?
2026 gelten für Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer, 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag und ein Basiszins von 3,20 Prozent für die Vorabpauschale. Diese Tabelle fasst alle Werte mit ihrer Rechtsgrundlage zusammen.
| Größe 2026 | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge | 25,000 % | § 32d Abs. 1 EStG |
| Solidaritätszuschlag auf die Steuer | 5,5 % | § 4 SolZG |
| Effektiv ohne Kirchensteuer | 26,375 % | 25 % × 1,055 |
| Effektiv mit 8 % Kirchensteuer (BY, BW) | 27,82 % | § 32d Abs. 1 EStG |
| Effektiv mit 9 % Kirchensteuer | 28,00 % | § 32d Abs. 1 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag, Einzelveranlagung | 1.000 € / Jahr | § 20 Abs. 9 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag, Zusammenveranlagung | 2.000 € / Jahr | § 20 Abs. 9 Satz 2 EStG |
| Basiszins für die Vorabpauschale 2026 | 3,20 % | BMF-Schreiben v. 13.01.2026 |
| Teilfreistellung Aktienfonds (Privatvermögen) | 30 % | § 20 InvStG |
Der Steuerhaken im Rechner arbeitet mit den 25 Prozent aus § 32d Abs. 1 EStG und lässt Soli und Kirchensteuer bewusst außen vor. Für die Abrechnung Ihrer Bank rechnen Sie daher mit 26,375 Prozent statt 25 Prozent; wie viel das exakt ausmacht, zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner.
Rechenbeispiel: 10.000 Euro Startkapital und 200 Euro im Monat
Aus 10.000 Euro Startkapital und 200 Euro monatlicher Sparrate werden bei 5 Prozent Zins in 20 Jahren 109.333,14 Euro. Der entscheidende Punkt: Der Zinsanteil wächst nicht gleichmäßig, sondern beschleunigt sich mit jedem Jahr. Die folgende Tabelle zeigt denselben Sparplan an fünf Stichtagen.
| Nach Jahr | Eingezahlt | Kapital | Davon Zinsertrag |
|---|---|---|---|
| 1 | 12.400,00 € | 12.967,39 € | 567,39 € |
| 5 | 22.000,00 € | 26.434,80 € | 4.434,80 € |
| 10 | 34.000,00 € | 47.526,55 € | 13.526,55 € |
| 15 | 46.000,00 € | 74.594,83 € | 28.594,83 € |
| 20 | 58.000,00 € | 109.333,14 € | 51.333,14 € |
Lesen Sie die Tabelle von unten nach oben: In den ersten zehn Jahren entstehen 13.527 Euro Zinsen, in den zweiten zehn Jahren 37.807 Euro. Die zweite Hälfte der Laufzeit bringt fast das Dreifache der ersten Hälfte, bei identischer Sparrate.
Nach 20 Jahren sind 47 Prozent des Endkapitals Zinsertrag. Wer denselben Sparplan 30 Jahre durchhält, dreht das Verhältnis vollständig: Aus 200 Euro monatlich ohne Startkapital werden in 30 Jahren 166.452 Euro, von denen nur 72.000 Euro aus eigener Tasche stammen.
Wie viel kostet die Abgeltungssteuer beim Zinseszins?
Im Beispiel kostet die Abgeltungssteuer 9.698 Euro Endkapital, obwohl über die 20 Jahre nur 7.490 Euro Steuer tatsächlich gezahlt werden. Die Differenz von 2.208 Euro ist der Zinseszins, der auf dem abgeführten Geld nicht mehr entstehen konnte. Jeder Euro Steuer kostet Sie also mehr als einen Euro Endvermögen.
| Position | Ohne Steuerabzug | Mit Abgeltungssteuer |
|---|---|---|
| Eingezahlt (Start + Raten) | 58.000,00 € | 58.000,00 € |
| Zinsertrag über 20 Jahre | 51.333,14 € | 41.634,65 € |
| Gezahlte Abgeltungssteuer | 0,00 € | 7.489,76 € |
| Endkapital nach 20 Jahren | 109.333,14 € | 99.634,65 € |
| Unterschied im Endkapital | 9.698,48 € | |
Gerechnet ist hier mit 25 Prozent auf den Jahresertrag oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro. In diesem Sparplan bleibt der Ertrag genau drei Jahre unter der Grenze: Im vierten Jahr erreicht er 1.047 Euro, und ab da fällt jedes Jahr Steuer an.
Der Rechner zieht die Steuer jedes Jahr ab, wie es bei einem verzinsten Konto tatsächlich passiert. Bei einem thesaurierenden ETF wird stattdessen nur die Vorabpauschale jährlich besteuert, der große Rest erst beim Verkauf. Diese Stundung ist ein realer Vorteil, den dieser Rechner bewusst nicht abbildet.
Wann verdoppelt sich Ihr Kapital?
Nach der 72er-Regel verdoppelt sich Ihr Kapital nach ungefähr 72 geteilt durch den Zinssatz Jahren. Bei 5 Prozent sind das 72 geteilt durch 5 = 14,4 Jahre. Die Gegenprobe im Rechner bestätigt die Faustregel: 10.000 Euro ohne weitere Einzahlung wachsen bei 5 Prozent monatlicher Verzinsung nach 14 Jahren auf 20.108 Euro.
Die 72er-Regel ist eine Näherung, kein Gesetz. Sie ist im Bereich zwischen 4 und 10 Prozent sehr genau und wird an den Rändern ungenauer. Für einen schnellen Überschlag im Kopf reicht sie: 3 Prozent verdoppeln in 24 Jahren, 6 Prozent in 12 Jahren, 9 Prozent in 8 Jahren.
| Zinssatz p. a. | Verdopplung nach 72er-Regel | Endkapital nach 20 Jahren (10.000 € + 200 €/Monat) |
|---|---|---|
| 1 % | 72 Jahre | 65.325,26 € |
| 3 % | 24 Jahre | 83.867,95 € |
| 5 % | 14,4 Jahre | 109.333,14 € |
| 7 % | 10,3 Jahre | 144.572,72 € |
Zwischen 1 Prozent und 7 Prozent liegen im Endkapital 79.247 Euro, bei exakt gleicher Einzahlung von 58.000 Euro. Der Zinssatz entscheidet über den Zinsertrag, nicht über Ihre Sparleistung.
Warum ist die Laufzeit der stärkste Hebel?
Die Laufzeit wirkt exponentiell, die Sparrate nur linear. 200 Euro monatlich bei 5 Prozent ergeben nach 20 Jahren 82.207 Euro, nach 40 Jahren aber 305.204 Euro. Sie zahlen doppelt so lange ein, erhalten aber fast das Vierfache.
| Laufzeit | Eingezahlt | Endkapital | Zinsanteil am Endkapital |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 24.000,00 € | 31.056,46 € | 23 % |
| 20 Jahre | 48.000,00 € | 82.206,73 € | 42 % |
| 30 Jahre | 72.000,00 € | 166.451,73 € | 57 % |
| 40 Jahre | 96.000,00 € | 305.204,03 € | 69 % |
Nach 40 Jahren stammen 69 Prozent des Vermögens aus Zinsen und nur 31 Prozent aus eigener Einzahlung. Deshalb ist ein früher Start wertvoller als eine hohe Rate: Zehn verlorene Jahre am Anfang lassen sich später kaum durch mehr Sparen aufholen. Wie viel Rate Sie für ein konkretes Ziel brauchen, rechnet der Sparziel-Rechner rückwärts aus.
Der Rechner bietet zusätzlich eine Dynamik an, mit der Ihre Sparrate jedes Jahr steigt. Eine Dynamik von 2 Prozent bringt im Beispiel 14.465 Euro mehr Endkapital, obwohl Sie nur 10.314 Euro mehr einzahlen. Den Rest erledigt wieder der Zinseszins.
Was gilt beim Zinseszins mit ETF und Fonds?
Bei thesaurierenden Fonds zahlen Sie schon während der Laufzeit Steuer auf die Vorabpauschale, obwohl kein Geld ausgeschüttet wird. Grundlage 2026 ist ein Basiszins von 3,20 Prozent, den das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 13. Januar 2026 bekannt gegeben hat.
Der Basisertrag ist der Rücknahmepreis zum Jahresanfang mal 70 Prozent des Basiszinses (§ 18 Abs. 1 InvStG). Bei 10.000 Euro Fondsanteilen sind das 10.000 mal 3,20 Prozent mal 0,7 = 224 Euro. Nach 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG) bleiben 156,80 Euro steuerpflichtig, darauf 26,375 Prozent ergeben 41,36 Euro Steuer.
Die Vorabpauschale für 2026 gilt erst am 4. Januar 2027 als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG), und sie fällt nur an, wenn der Fonds im Jahr auch tatsächlich im Wert gestiegen ist. Solange Ihr Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro reicht, zahlen Sie darauf keinen Cent. Die genaue Berechnung für Ihren Bestand macht der Vorabpauschale-Rechner.
Welche Fehler kosten beim Zinseszins am meisten?
Der teuerste Fehler ist der vergessene Freistellungsauftrag: Ohne ihn zieht die Bank ab dem ersten Euro Ertrag 26,375 Prozent ab, obwohl 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei wären. Das kostet bis zu 264 Euro Steuer im Jahr, die Sie sich erst über die Steuererklärung zurückholen müssen. Bei mehreren Banken verteilen Sie den Pauschbetrag anteilig.
Der zweite Fehler ist die vergessene Inflation. 109.333 Euro in 20 Jahren sind bei 2 Prozent jährlicher Teuerung nur rund 73.600 Euro heutiger Kaufkraft. Der Rechner arbeitet mit nominalen Beträgen; was davon real übrig bleibt, zeigt der Inflationsrechner. Als Faustregel: Ziehen Sie die Inflationsrate vom Zinssatz ab, dann rechnen Sie real.
Der dritte Fehler ist ein zu optimistischer Zinssatz. 5 Prozent sind für einen breit gestreuten Aktienfonds über lange Zeiträume eine gängige Annahme, für Tagesgeld sind sie es nicht. Rechnen Sie im Zweifel mit einem Prozentpunkt weniger und prüfen Sie, ob Ihr Plan dann noch trägt.
Vierter Punkt: Der Zinseszins wirkt in beide Richtungen. Bei einem Kredit arbeitet derselbe Mechanismus gegen Sie, weshalb Sondertilgungen oft mehr bringen als paralleles Sparen; die Zahlen dazu liefert der Kredit-Rechner. Und wer sein Kapital später planvoll aufbraucht, statt es weiter wachsen zu lassen, kalkuliert die Entnahme mit dem Entnahmeplan-Rechner und schließt seine Lücke im Alter mit dem Rentenlücken-Rechner.