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Schenkungssteuer-Rechner: Freibetrag und Steuer berechnen

Wert der Schenkung und Verwandtschaftsverhältnis eingeben, Freibetrag nach Paragraf 16 ErbStG und voraussichtliche Schenkungssteuer sofort sehen.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Kinder können 2026 von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Die Freibeträge nach Paragraf 16 ErbStG stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung. Nur der Betrag darüber wird versteuert, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent. Rechnen Sie oben Ihre Schenkung durch.

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Amtliche Sätze 2026

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Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuer

ca. 3.500 €

Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 50.000 € steuerpflichtig. Berechnung vereinfacht mit Steuerklasse-I-Saetzen als Vollmengenstaffel auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, ohne Haertefallausgleich.

Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb50.000 €
Steuersatz7 %
Erbschaftssteuer3.500 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel Schenkungssteuer fällt 2026 an?

In den meisten Familien: gar keine. Schenkungen bleiben steuerfrei, solange sie innerhalb von 10 Jahren unter dem persönlichen Freibetrag bleiben, bei Kindern sind das 400.000 Euro je Elternteil, bei Ehepartnern 500.000 Euro. Erst der Betrag darüber wird versteuert, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent. Wer seinem Kind 600.000 Euro schenkt, zahlt also nur auf 200.000 Euro Steuer, konkret 22.000 Euro (11 Prozent).

Schenkungs- und Erbschaftssteuer folgen denselben Regeln des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Der Rechner oben rechnet mit den vier häufigsten Freibeträgen und den Steuersätzen der Steuerklasse I als vereinfachte Vollmengenstaffel; für entferntere Verwandte finden Sie die Sätze der Steuerklassen II und III in der Tabelle unten.

Welche Freibeträge gelten bei Schenkungen?

Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten bei Schenkungen genauso wie im Erbfall und richten sich allein nach dem Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem:

Beschenkte PersonFreibetragSteuerklasse
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder (je Elternteil!)400.000 €I
Enkel (Eltern noch am Leben)200.000 €I
Urenkel, Eltern und Großeltern bei Schenkung100.000 € / 20.000 €I / II
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II
Alle übrigen, auch unverheiratete Partner20.000 €III

Wichtig: Der Kinder-Freibetrag gilt je Elternteil. Schenken beide Eltern gemeinsam, kann ein Kind 800.000 Euro auf einmal steuerfrei erhalten. Unverheiratete Partner haben dagegen nur 20.000 Euro Freibetrag, hier kann eine Heirat vor der Schenkung sechsstellige Steuerbeträge sparen.

Wie nutzen Sie die Freibeträge alle 10 Jahre neu?

Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet; danach beginnt der Freibetrag von vorn. Das macht frühzeitiges, gestaffeltes Schenken zum wichtigsten legalen Steuerspar-Instrument bei großen Vermögen.

Beispiel: Eltern wollen ihrem Kind 1,6 Millionen Euro übertragen. Schenken beide Elternteile je 400.000 Euro heute und noch einmal je 400.000 Euro nach Ablauf von 10 Jahren, fließt das gesamte Vermögen komplett steuerfrei. Bei einer einzigen Schenkung von 1,6 Millionen durch einen Elternteil würden dagegen 1,2 Millionen Euro steuerpflichtig und rund 228.000 Euro Steuer fällig (19 Prozent).

Welcher Steuersatz gilt für Ihre Schenkung?

Der Steuersatz nach § 19 ErbStG hängt von zwei Dingen ab: der Steuerklasse (I für Ehepartner, Kinder und Enkel, II für Geschwister und Nichten/Neffen, III für alle übrigen) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs nach Abzug des Freibetrags:

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (Vollmengenstaffel); an den Stufengrenzen mildert ein Härteausgleich Sprünge ab. Der Rechner oben nutzt die Sätze der Steuerklasse I ohne Härteausgleich.

Rechenbeispiel: 600.000 Euro für ein Kind

Eine Mutter schenkt ihrer Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von 600.000 Euro. Die letzte Schenkung liegt mehr als 10 Jahre zurück:

Wert der Schenkung600.000 €
Freibetrag Kind (§ 16 ErbStG)-400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000 €
Steuersatz Steuerklasse I (bis 300.000 €)11 %
Schenkungssteuer22.000 €

Zum Vergleich: Schenkt die Großmutter ihrem Enkel 250.000 Euro, bleiben nach dem Freibetrag von 200.000 Euro nur 50.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer beträgt 3.500 Euro (7 Prozent). Bei einer Schenkung von 100.000 Euro an den Bruder (Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 Euro) fallen dagegen 16.000 Euro an (80.000 Euro mal 20 Prozent).

Was gilt bei geschenkten Immobilien?

Immobilien werden für die Schenkungssteuer mit dem Verkehrswert angesetzt, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Gut zu wissen: Bei Schenkungen an Ehepartner ist das selbst bewohnte Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG komplett steuerfrei, ohne Anrechnung auf den 500.000-Euro-Freibetrag. Grunderwerbsteuer fällt bei Schenkungen in gerader Linie ebenfalls nicht an; was sie sonst kosten würde, zeigt der Grunderwerbsteuer-Rechner.

Wer sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehält, mindert damit den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich, bei älteren Schenkern oft um 20 bis 40 Prozent. Ob sich die verschenkte Immobilie als Kapitalanlage rechnet, prüft der Beschenkte mit dem Mietrendite-Rechner; bei einem späteren Verkauf läuft die 10-Jahres-Frist des Schenkers weiter, Details im Spekulationssteuer-Rechner.

Müssen Sie jede Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Nach § 30 ErbStG müssen Schenker und Beschenkter die Schenkung innerhalb von 3 Monaten formlos dem Finanzamt anzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ausgenommen sind nur notariell beurkundete Schenkungen (der Notar meldet automatisch) und übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Examen. Eine Steuererklärung verlangt das Finanzamt nur, wenn es sie anfordert. Die Anzeige kostet nichts, das Unterlassen kann dagegen als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Schenken oder vererben: Was ist günstiger?

Steuerlich gewinnt fast immer das frühe Schenken, weil die Freibeträge alle 10 Jahre neu entstehen; im Erbfall gibt es sie nur einmal. Wer mit 60 beginnt, kann bis zum Erbfall mit 85 dreimal 400.000 Euro je Kind steuerfrei übertragen statt einmal. Beim Vererben kommen dafür Versorgungsfreibeträge hinzu (256.000 Euro für Ehepartner, 10.300 bis 52.000 Euro für Kinder), die es bei Schenkungen nicht gibt. Vergleichen Sie beide Wege mit dem Erbschaftssteuer-Rechner. Wie sich geschenktes Kapital bis zum Ruhestand entwickelt, zeigt der Zinseszins-Rechner; laufende Erträge daraus versteuert der Beschenkte über die Abgeltungssteuer.

Wie viel Schenkungssteuer fällt in Steuerklasse II und III an?

Bei identischem steuerpflichtigem Erwerb kostet Steuerklasse III mehr als das Anderthalbfache von Klasse I. Auf 200.000 Euro steuerpflichtigen Erwerb zahlt ein Kind (Klasse I) 22.000 Euro, ein Geschwister (Klasse II) 40.000 Euro und ein nicht verwandter Beschenkter (Klasse III) 60.000 Euro. Der Unterschied entsteht aus den Steuersätzen des § 19 ErbStG und den viel kleineren Freibeträgen der Klassen II und III.

Beschenkte PersonFreibetragSteuerpflichtiger ErwerbSatzSteuer
Kind (Klasse I)400.000 €200.000 €11 %22.000 €
Enkel (Klasse I)200.000 €200.000 €11 %22.000 €
Geschwister (Klasse II)20.000 €200.000 €20 %40.000 €
Nicht verwandt (Klasse III)20.000 €200.000 €30 %60.000 €

Wer außerhalb der engsten Familie schenkt, sollte die nur 20.000 Euro Freibetrag der Klassen II und III und den sofort hohen Satz einkalkulieren. Eine Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft hebt den unverheirateten Partner von Klasse III (30 Prozent, 20.000 Euro Freibetrag) in Klasse I mit 500.000 Euro Freibetrag. Denselben Vergleich für den Erbfall liefert der Erbschaftssteuer-Rechner.

Wie senken Nießbrauch und Kettenschenkung die Steuer legal?

Zwei Gestaltungen senken die Schenkungssteuer besonders wirksam: der vorbehaltene Nießbrauch und die Kettenschenkung. Beim Nießbrauch überträgt der Schenker die Immobilie, behält aber das Recht auf die Mieterträge oder die eigene Nutzung. Dieser Vorbehalt mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung, bei älteren Schenkern häufig um 20 bis 40 Prozent, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs vom Immobilienwert abgezogen wird.

Die Kettenschenkung nutzt mehrere Freibeträge nacheinander. Möchte ein Großvater seinem Enkel 400.000 Euro schenken, steht dem Enkel nur ein Freibetrag von 200.000 Euro zu. Schenkt der Großvater stattdessen zuerst seinem eigenen Kind (Freibetrag 400.000 Euro) und schenkt dieses Kind den Betrag anschließend an sein eigenes Kind, den Enkel (erneut 400.000 Euro Freibetrag), bleibt die Übertragung steuerfrei. Wichtig ist, dass das mittlere Glied frei über das Geld entscheiden kann und keine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, sonst wertet das Finanzamt die Kette als eine einzige Schenkung.

Auch die zeitliche Staffelung über die 10-Jahres-Frist des § 14 ErbStG gehört hierher: Wer früh beginnt, überträgt große Vermögen komplett steuerfrei. Wie sich das übertragene Kapital bis zum Ruhestand entwickelt, zeigt der Zinseszins-Rechner.

Was gilt bei geschenktem Betriebsvermögen und Unternehmensanteilen?

Betriebsvermögen wird bei der Schenkung stark begünstigt. Unter bestimmten Bedingungen, vor allem dem Erhalt der Arbeitsplätze über die Lohnsummenregelung und einer mehrjährigen Behaltensfrist, bleibt es nach § 13a ErbStG zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder auf Antrag zu 100 Prozent (Optionsverschonung) steuerfrei. Diese Verschonung soll die Fortführung von Familienunternehmen sichern und gilt für Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Beteiligungsquote.

Für Betriebe ist die lebzeitige Übertragung deshalb oft attraktiver als die Vererbung, weil sich Freibeträge und Verschonung kombinieren lassen. Ob die geschenkte Immobilie oder das Unternehmen laufend Ertrag abwirft, prüfen Beschenkte mit dem Mietrendite-Rechner beziehungsweise über die anfallende Gewerbesteuer. Weil die Voraussetzungen komplex sind und bei Verstoß gegen die Behaltensfrist rückwirkend entfallen, sollten Sie hier steuerlichen Rat einholen.

Welche Fehler kosten bei Schenkungen am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist die einmalige Großschenkung statt der Staffelung: Wer 1,6 Millionen Euro auf einen Schlag von einem Elternteil überträgt, zahlt rund 228.000 Euro Steuer, während die gestaffelte Übertragung über beide Eltern und zwei Jahrzehnte komplett steuerfrei bliebe. Der zweitteuerste Fehler betrifft unverheiratete Partner, die mit 20.000 Euro Freibetrag und 30 Prozent Steuersatz in Klasse III fallen.

Drei weitere Punkte kosten regelmäßig Geld. Erstens die vergessene Anzeige nach § 30 ErbStG innerhalb von 3 Monaten, die als Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Zweitens der Verzicht auf den Nießbrauch, der den steuerpflichtigen Wert einer Immobilie deutlich gesenkt hätte. Drittens die falsche Reihenfolge bei der Kettenschenkung, wenn eine Weitergabeverpflichtung vereinbart wird und das Finanzamt die Zwischenschenkung nicht anerkennt.

Ein häufiges Missverständnis: Bei Schenkungen gibt es einen echten Freibetrag, keine Freigrenze. Anders als bei der 1.000-Euro-Freigrenze für Krypto-Gewinne bleibt der Betrag bis zum Freibetrag immer steuerfrei, und nur der übersteigende Teil wird versteuert. Wie die Gegenrechnung im Erbfall aussieht, zeigt der Erbschaftssteuer-Rechner; welche Steueränderungen 2026 sonst noch greifen, fasst der Überblick zu den Steueränderungen 2026 zusammen.

Wie wird der Wert der Schenkung ermittelt?

Bei einer Geldschenkung ist der Wert einfach der überwiesene Betrag. Bei Sachwerten setzt das Finanzamt den gemeinen Wert an, also den Verkehrswert am Tag der Schenkung. Für Wertpapiere gilt der Kurswert, für Immobilien der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Grundbesitzwert, der dem Verkehrswert nahekommt.

Übernimmt der Beschenkte Schulden, etwa ein noch laufendes Immobiliendarlehen, mindert das den steuerpflichtigen Wert. Man spricht dann von einer gemischten Schenkung: Nur der Wert oberhalb der übernommenen Last gilt als Schenkung, der Rest als Kauf. Bei einer mit 150.000 Euro Restschuld belasteten Immobilie im Wert von 500.000 Euro beträgt die eigentliche Schenkung also 350.000 Euro, die gegen den Freibetrag laufen. Wie sich die spätere Vermietung rechnet, prüft der Beschenkte mit dem Mietrendite-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie viel darf ich steuerfrei verschenken?

Alle 10 Jahre: 500.000 Euro an Ehepartner, 400.000 Euro je Elternteil an jedes Kind, 200.000 Euro an Enkel, 20.000 Euro an Geschwister, Freunde und unverheiratete Partner. Beide Eltern zusammen können einem Kind also 800.000 Euro auf einmal steuerfrei schenken.

2Wie hoch ist die Schenkungssteuer für Kinder?

Nur der Betrag über 400.000 Euro je Elternteil wird versteuert: mit 7 Prozent bis 75.000 Euro, 11 Prozent bis 300.000 Euro und 15 Prozent bis 600.000 Euro steuerpflichtigem Erwerb. Bei 600.000 Euro Schenkung zahlt ein Kind 22.000 Euro.

3Gilt der Freibetrag wirklich alle 10 Jahre neu?

Ja. Nach Paragraf 14 ErbStG werden nur Schenkungen der letzten 10 Jahre von derselben Person zusammengerechnet. Nach Ablauf der Frist steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung, bei Kindern also wieder 400.000 Euro je Elternteil.

4Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von 3 Monaten formlos nach Paragraf 30 ErbStG, auch unterhalb des Freibetrags. Ausnahmen: notariell beurkundete Schenkungen (der Notar meldet) und übliche Gelegenheitsgeschenke. Eine Steuererklärung ist nur nötig, wenn das Finanzamt sie anfordert.

5Was zahlen unverheiratete Partner bei Schenkungen?

Deutlich mehr: nur 20.000 Euro Freibetrag und Steuerklasse III mit 30 Prozent ab dem ersten steuerpflichtigen Euro. Bei 200.000 Euro Schenkung fallen 54.000 Euro Steuer an. Nach einer Heirat wären es 0 Euro, weil der Freibetrag auf 500.000 Euro steigt.

6Ist Schenken oder Vererben günstiger?

Steuerlich meist das frühe Schenken, weil die Freibeträge alle 10 Jahre neu entstehen, im Erbfall aber nur einmal. Wer mit 60 beginnt, kann bis zum Erbfall dreimal 400.000 Euro je Kind steuerfrei übertragen. Beim Vererben kommen dafür Versorgungsfreibeträge hinzu, die es bei Schenkungen nicht gibt.

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